Von Diana Resnik
Veröffentlicht am •Aktualisiert
Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren benötigen nun für längere Auslandsaufenthalte eine Genehmigung der Bundeswehr. Nach dem neuen Wehrdienstgesetz gelte dies für Auslandsreisen, die länger als drei Monate dauern, teilte das Verteidigungsministerium mit. Das Tägliche Frankfurter Rundschau war der erste, der über die Änderung berichtete.
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Die Regelung ist Teil des sogenannten Wehrmodernisierungsgesetzes, das am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Das Gesetz soll die personelle und organisatorische Zukunftsfähigkeit der Bundeswehr sicherstellen. Geplant sind unter anderem eine attraktivere Form des freiwilligen Wehrdienstes, eine umfassendere Registrierung junger Männer und neue Rechtsinstrumente, um im Bedarfsfall schnelleres Handeln zu ermöglichen.
Was das neue Gesetz sagt
Konkret geht es um § 3 des Wehrpflichtgesetzes, der Umfang und Dauer der Wehrpflicht in Deutschland regelt. In Absatz 1 heißt es: „Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder (…) durch den Zivildienst abgeleistet.“ Die Regelung gilt für alle Männer im Wehrpflichtalter zwischen 18 und 45 Jahren.
Im neu gefassten Absatz 2 heißt es nun: „Männliche Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, müssen die Zustimmung des zuständigen Karrierezentrums der Bundeswehr einholen, wenn sie beabsichtigen, die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate zu verlassen (…).“
Solange der Wehrdienst freiwillig bleibe, gelte diese Zustimmung als erteilt, sagte ein Ministeriumssprecher. Ziel sei es, eine unkomplizierte Regelung für Menschen zu finden, die ins Ausland reisen, fügte er hinzu. Solange der Wehrdienst freiwillig erfolgt, gilt die Zustimmung grundsätzlich als erteilt.
Die erforderlichen Verwaltungsvorschriften sind jedoch noch nicht in Kraft getreten. Theoretisch gilt daher formal immer noch, dass vor einer Auslandsreise von mehr als drei Monaten „die Genehmigung des zuständigen Karrierezentrums der Bundeswehr eingeholt werden muss“. Der Sprecher betonte jedoch: „Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf einem freiwilligen Dienst beruht, sind solche Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen.“
Die Begründung und die Hintergrundgeschichte
Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine vor rund vier Jahren ist die Verteidigung Europas wieder stärker in den Fokus gerückt. Vor diesem Hintergrund wird auch die bislang ausgesetzte Wehrpflicht wieder heftig diskutiert.
Zu Beginn dieses Jahres ist das Wehrdienstmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Künftig sollen junge Männer wieder systematisch erfasst und zur Beurteilung herangezogen werden. Ziel der Bundesregierung ist es, die Stärke der Bundeswehr bis zum Jahr 2035 von derzeit rund 184.000 auf 255.000 bis 270.000 Soldaten zu erhöhen.
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums sagte gegenüber IPPEN.MEDIA: „Im Ernstfall müssen wir wissen, wer sich möglicherweise länger im Ausland aufhält.“
Die Auswirkungen seien „tiefgreifend“, räumt das Ministerium ein
Dieser weitreichende Eingriff in die persönliche Autonomie kam bisher nur in Ausnahmefällen zum Tragen, nämlich im Spannungs- oder Verteidigungszustand, also dann, wenn ein Angriff eines anderen Staates sehr wahrscheinlich ist.
Nun wurde jedoch Absatz 2 überarbeitet. Darin heißt es nun zusätzlich: „Außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungszustandes gelten §§ 3 (…).“ Damit gilt grundsätzlich die Regelung des Absatzes 3.
Das Verteidigungsministerium räumt ein, dass die Auswirkungen „tiefgreifend“ seien. Junge Männer, die beispielsweise ein Auslandssemester oder ein Gap Year absolvieren möchten, müssen zunächst die Zustimmung eines Karrierezentrums der Bundeswehr einholen. Aus diesem Grund werde „derzeit im Bundesministerium der Verteidigung nähere Regelungen zu Ausnahmen von der Genehmigungspflicht erarbeitet“.
Es ist noch unklar, welche Konsequenzen Menschen haben, wenn sie vor einem längeren Auslandsaufenthalt keine Genehmigung einholen.
Laut RND, einer großen Zeitungskette, weigerte sich das Verteidigungsministerium zunächst, zu erklären, warum die Öffentlichkeit nicht klar über die neuen Regeln informiert worden sei.

