Die kantonale Mobilitätsstatistik ist jetzt digital und interaktiv
sho. Welche vier Gemeinden im Kanton Zürich zählen mehr Beschäftigte als Einwohnerinnen und Einwohner? Das Verhältnis der beiden Werte hat direkt Auswirkungen auf den Pendlerverkehr. Deshalb finden sich die entsprechenden Zahlen prominent in der kantonalen Mobilitätsstatistik.
Die Daten zur Entwicklung der Mobilität im Kanton Zürich sind neu nicht nur online verfügbar. Die interaktive Website erlaubt es Interessierten, Veränderungen im Mobilitätsverhalten der Zürcher Bevölkerung selber zu erkunden. Gestaltet hat sie das kantonale Amt für Mobilität. Es verzichtet nun auf eine gedruckte Version, verfügbar bleibt eine PDF-Version, schreibt am Mittwoch (4. 12.) die Volkswirtschaftsdirektion.
Die Antwort auf die eingangs gestellte Frage lautet übrigens: Zürich, Opfikon, Wallisellen und Kloten. Das erstaunt angesichts der grossen Arbeitsplatzgebiete in diesen Gemeinden wenig. Wobei nicht die Stadt Zürich den Spitzenwert aufweist, sondern Kloten, wo auf 100 ansässige Personen 174 Beschäftigte entfallen, was selbstverständlich ein Flughafen-Effekt ist.
Bis im vergangenen Sommer ist der Anteil der Erwerbstätigen, die teilweise im Home-Office arbeiten, gegenüber 2023 von 43 auf 37 Prozent gesunken. Auch das hat Auswirkungen auf die Pendlerströme, die wieder anschwellen. Aber es ist ein Stück weit Rückkehr zur Normalität und ändert wenig daran, dass die Corona-Pandemie dem Arbeiten zu Hause Auftrieb verlieh.
Auf der übersichtlichen Website finden sich jede Menge Zahlen zur Elektrifizierung des Strassenverkehrs oder zu den Anteilen von motorisiertem Individualverkehr (MIV), öV und Velo: In Zürich ist das Verhältnis 45 (MIV) zu 44 (öV) und 11 Prozent Velo. Im Weinland 80 (MIV) zu 11 (öV) und 9 Prozent Velo.
Verkehr ist eine Grundlage für eine erfolgreiche Volkswirtschaft und oft eine unerfreuliche Begleiterscheinung. Fast 7 Prozent der Fläche des Kantons dient der Mobilität: Am höchsten ist der Anteil mit knapp 20 Prozent – schon wieder – in Kloten; der Flughafen wird mitberechnet. Am wenigsten ist es mit 2,6 Prozent in Fischenthal.
Dann gibt es Überraschendes: Welches der verschiedenen Verkehrsnetze ist am dichtesten und am längsten? Gemäss Grafik sind es die Wanderwege. Mit einer Länge von 3018 Kilometern überspannen sie den Kanton, mehr als das Busnetz (2267 km), alle Linien der S-Bahn (1223 km) oder die Nationalstrassen (154 km). Aber das ist die kantonale Sicht: Aus dem Kleingedruckten geht hervor, dass die Gemeindestrassen eine Gesamtlänge von 5230 Kilometern aufweisen.
Die Stadt Winterthur ersetzt den gestohlenen Löwenkopf am Brunnen beim Lindengutpark
bai. Der markante Löwenkopf-Brunnen beim Lindengutpark in Winterthur erlangte im Sommer 2023 eine zweifelhafte Bekanntheit. Bei der Reinigung des historischen Wasserspenders bemerkte ein Mitarbeiter der Stadt, dass nur noch einer von zwei Löwenköpfen die Brunnensäule zierte.
Der rund dreissig Kilogramm schwere Löwenkopf war in der Nacht gestohlen worden, wie die Polizei damals mitteilte. Der Wert des Löwenkopfes, der extra für die Stadt Winterthur gegossen worden war, beträgt 10 000 Franken.
Nun ist der Brunnen mit Baujahr 1876 an der Ecke General-Guisan-Strasse/Seidenstrasse saniert worden, wie es in einem Communiqué vom Montag (2. 12.) heisst. Stadtgrün Winterthur ersetzte dabei den entwendeten Zierlöwenkopf mit einer Replik.
Nach dem Diebstahl war der zweite, übrig gebliebene Löwenkopf abmontiert und gesichert worden. Da das entwendete Original aus Grauguss bis jetzt nicht mehr zum Vorschein gekommen ist, hat Stadtgrün in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege die Winterthurer Kunstgiesserei Bründler damit beauftragt, eine Replik anzufertigen. Diese ist aus Bronze und patiniert, damit Original und Replik möglichst gleich aussehen.
Der originale Zierlöwenkopf aus Grauguss sowie die Replik aus Bronze sind nun diebstahlsicher montiert worden, und aus ihren Mäulern fliesst wieder Wasser. Die Kosten für Bronzereplik und Steinsanierung belaufen sich insgesamt auf 22 000 Franken.
Grauguss ist ein Eisenwerkstoff mit einem hohen Gehalt an Grafit-Kohlenstoff, der beständiger gegen Korrosion ist als Stahl.
Ursprünglich hatte der Brunnen aus Solothurner Kalkstein drei halbrunde Schalen, die um den Obelisken angeordnet waren, und er stand am Ostabschluss der Stadthausstrasse. 1930 wurde er an seinen heutigen Standort versetzt. Dabei wurde eine Schale entfernt.
Über den Verbleib des geklauten Löwenkopfs ist nichts bekannt. Nach wie vor nimmt die Polizei Hinweise zur Täterschaft entgegen oder Angaben dazu, wo sich der entwendete Löwenkopf befindet (Telefon 052 267 51 52).
Abermals ein Chefwechsel im Gefängnis Zürich West
tma. Im Gefängnis Zürich West (GZW) kommt es erneut zu einem Wechsel an der Spitze. Wie die Tamedia-Zeitungen berichten, hat der Interimsdirektor Thomas Sutter gekündigt. Er führte das GZW seit diesem Jahr. Eine Sprecherin des Amtes für Justizvollzug und Wiedereingliederung (Juwe) bestätigt dies der NZZ. Sutter habe sich entschieden, das Amt zu verlassen und sich in den nächsten Monaten neu zu orientieren. Über die Gründe äussert sich die Sprecherin nicht.
Vergangenes Jahr trennte sich das Amt Knall auf Fall vom damaligen Direktor Marc Eiermann. Dass dieser nach zwei Jahren freigestellt wurde, begründete das Amt vage mit «neuen Kräften», die es nun brauche.
Der Interimsdirektor Sutter soll sich laut Tamedia-Zeitungen um die Direktorenstelle beworben haben, sei allerdings nicht berücksichtigt worden. Eine Sprecherin kommentiert dies nicht und verweist auf den Datenschutz.
Die Justizdirektion unter Jacqueline Fehr (SP) hat mit Barbara Gisler eine neue Direktorin für das Gefängnis Zürich West gefunden. Die 43-Jährige bringe langjährige Erfahrung im Führen von stationären Einrichtungen mit, teilt das Amt mit. Gisler leitete seit 2017 stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Sie übernimmt die Leitung des Gefängnisses per 1. April 2025.
Das Gefängnis Zürich West im neuen Polizei- und Justizzentrum (PJZ) sorgte wiederholt für Negativmeldungen: Anfang 2023 wurde bekannt, dass die Abteilung für die Untersuchungshaft erst Monate verspätet in Betrieb gehen werde. Grund war eine mangelhafte Personalplanung. Im April beschloss der Regierungsrat, für diesen Teil 82 zusätzliche Stellen zu schaffen. Das führt zu Mehrkosten von rund 10 Millionen Franken im Jahr.
Auch trat der Fall ein, dass die falschen Häftlinge freigelassen wurden. Anwälte berichteten zudem der NZZ von Klienten, die bis zu drei Wochen im falschen Haft-Setting gesessen seien. Mitarbeiter sagten gegenüber «20 Minuten», dass die Belastung hoch und die Atmosphäre schlecht sei.
Zahlreiche kleine Anpassungen am ÖV-Angebot
sho. Am Sonntag, 15. Dezember, tritt der neue Fahrplan in Kraft. Wesentliche Verbesserungen des Angebots an Bahn, Tram und Bus im Kanton Zürich sind nicht in Sicht. Sie sind erst in gut zehn Jahren wieder möglich. Bis dann soll im Rahmen des Ausbauschritts 2035 der Korridor zwischen Zürich und Winterthur durchgehend auf vier Gleise erweitert sein. Zudem wird der Bahnhof Stadelhofen um ein viertes Gleis samt einem zweiten Tunnel nach Tiefenbrunnen ergänzt.
In gut zwei Wochen kommt es deshalb nur zu punktuellen Verbesserungen des Angebots, die auch mehr Anschlusssicherheit gewährleisten sollen, wie der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) am Mittwoch (27. 11.) mitgeteilt hat.
Einzelne Linien der S-Bahn erhalten einen zusätzlichen Kurs in den Randstunden: die S 6 am frühen Morgen, zusätzlich wird sie am Abend teilweise bis nach Küsnacht verlängert. Mit dem Fahrplanwechsel fallen die Einschränkungen wegen der Sanierung des Wipkingertunnels weg. Die S 24 verkehrt wieder durchgehend, die S 20 dauerhaft bis Zürich Hardbrücke.
In Zürich können die VBZ nach Einschränkungen wegen Personalnot zum Normalfahrplan zurückkehren. Das Tram 15 fährt also wieder häufiger, ebenso mehrere Buslinien am Abend.
Der öV wird vermehrt in der Freizeit genutzt. Deshalb fährt in Winterthur die Buslinie 12 neu ganzjährig zum Wildpark Bruderhaus und der Bus 165 am linken Seeufer zum Lindt Home of Chocolate in Kilchberg neu vier Mal in der Stunde.
Für Nachtschwärmer wird die neue Linie SN 11 von Winterthur bis Olten eingeführt. Im Limmattal ergibt das einen Halbstundentakt. Dort wird auch das Angebot der Nachtbusse erhöht.
Schon länger angekündigt und teilweise bereits umgesetzt ist, dass das Fahrpersonal in den Bussen keine Tickets mehr verkauft. Der Vertrieb auf diesem Kanal ist rückläufig, verursacht hohe Kosten, und der Ersatz der Verkaufsgeräte hätte sich nicht gelohnt. Seit März ist es möglich, sich Einzeltickets mit einem Anruf beim ZVV-Kundendienst auf den Swiss Pass laden zu lassen.
Der ZVV empfiehlt, die Verbindungen frühzeitig in der ZVV-App oder im Online-Fahrplan zu prüfen.
Keine Busse mehr für Teilnahme an illegaler Demonstration
mvl. Der Zürcher Stadtrat will die Allgemeine Polizeiverordnung so anpassen, dass Teilnehmer unbewilligter Demonstrationen nicht mehr bestraft werden. In der Verordnung solle ausdrücklich festgehalten werden, dass die Teilnahme an einer unbewilligten Nutzung des öffentlichen Raums zu politischen Zwecken nicht strafbar sei, teilte der Stadtrat am Mittwoch (27. 11.) mit.
Derzeit wird die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration als Übertretung betrachtet und in der Regel mit einer Busse von 200 Franken geahndet. Dies hatte das rot-grün dominierte Stadtparlament im März 2023 kritisiert, da dadurch die Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit eingeschränkt würden.
Menschen müssten sich in der Stadt äussern und versammeln können, ohne Gefahr zu laufen, gebüsst zu werden, so die Mehrheitsmeinung im Stadtparlament. Der Stadtrat kommt diesem Anliegen nun nach. Die Verabschiedung durch das Stadtparlament dürfte Formsache sein.
Obwohl die Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen nicht mehr strafbar sein soll, bleiben alle anderen Bestimmungen der Polizeiverordnung weiterhin in Kraft, wie der Stadtrat betont.
So gilt für die Organisatoren einer Demonstration nach wie vor eine Bewilligungspflicht. Alle Teilnehmenden müssen auch künftig polizeiliche Anordnungen befolgen. Die Stadtpolizei kann Personen sofort wegweisen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Zudem bleiben alle weiteren Strafbestimmungen bei Sachbeschädigungen oder Gewalttätigkeiten anwendbar.
Kein Zusammenhang besteht zur Anti-Chaoten-Initiative, deren Gegenvorschlag die kantonalen Stimmberechtigten im März angenommen haben. So sollen die Kosten für teure Polizeieinsätze bei Demonstrationen auf die Verursacher abgewälzt werden können.
In der Schweiz haben die Städte in dieser Sache unterschiedliche Regelungen. Während etwa Luzern und St. Gallen die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration ahnden können, gibt es den Übertretungsstraftatbestand in Bern und Basel nicht.
Der Hochwasserstollen von der Sihl in den Zürichsee ist im Rohbau fertig
sho. Nein, im Kanton Zürich gibt es keinen neuen Bahn- oder Strassentunnel, auch wenn das Bild den Eindruck erwecken könnte. Diese neue Röhre im Berg wird hoffentlich nur ganz selten benutzt, kann dann aber eine grossflächige Überschwemmung der Stadt Zürich verhindern.
Das grösste Bauvorhaben für den Hochwasserschutz kommt planmässig voran. Am Diensttag (26. 11.) kurz nach 10 Uhr durchbrach die Tunnelbohrmaschine Delia unter Thalwil die letzten Zentimeter Fels. Während sieben Monaten hatte sich das 160 Meter lange Ungetüm aus dem Sihltal oberhalb von Langnau am Albis in Richtung Zürichsee vorgearbeitet. Delia kleidete den Stollen fortlaufend mit vorgefertigten Betonelementen aus. Probleme gab es keine, sie erreichte das Ziel sogar einige Tage früher als geplant, wie die Baudirektion in einer Mitteilung schreibt.
Durch den 2,1 Kilometer langen und 6,6 Meter dicken Stollen wird bei Hochwasserspitzen das Wasser der Sihl in den Zürichsee abgeleitet. Das reduziert das Risiko von Überschwemmungen erheblich. Das Wasser könnte in Langnau, Adliswil und in der Stadt Zürich Schäden von mehreren Milliarden Franken anrichten.
An einer kleinen Feier bedankte sich der Zürcher Baudirektor Martin Neukom (Grüne) bei den Arbeitern für ihre Leistung. Vollständig gebaut und einsatzbereit ist der Entlastungsstollen 2026.
Der Innovationspark ist einen Schritt weiter
sho. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat das Teilgebiet B des Gestaltungsplans für den Innovationspark auf dem Flugplatz Dübendorf festgesetzt. Das hat sie kürzlich gemeinsam mit der Volkswirtschaftsdirektion mitgeteilt. Der Gestaltungsplan regelt die Voraussetzungen für die zweite Etappe dieser nationalen Plattform für den Austausch zwischen Hochschulinstituten und innovativen Unternehmen.
Bereits länger festgesetzt ist das Teilgebiet A näher bei Wangen-Brüttisellen. Dort richteten sich in den vergangenen Jahren in den Hangars verschiedene Institute von ETH und Universität Zürich ein.
Letztere hat vor kurzem ihren Space-Hub in Dübendorf eröffnet. Dort arbeitet die Hochschule mit Startups zusammen, die an Weltalltechnologie forschen. Erfindungen von Forschenden sollen zu kommerziellen Produkten werden. Spin-offs werden von der Universität finanziell unterstützt, können im Space-Hub Büros und Labore nutzen – oder Flugzeuge für Parabelflüge.
In absehbarer Zeit sollen zudem auf dem Teilgebiet A die ersten Neubauten entstehen.
Die zweite Etappe betrifft den südwestlichen Teil des Flugplatzes näher bei Dübendorf. Hier entsteht ergänzend zur historischen Randbebauung die Infrastruktur für den geplanten Forschungs-, Test- und Werkflugplatz, der die Möglichkeiten des Innovationsparks erweitert. Voraussetzung dafür ist ein Aviatik-Konzept, das noch ausgearbeitet werden muss.
Der Gestaltungsplan legt konkret die Anzahl und die Lage von Baufeldern sowie die Art der Nutzung fest. Er enthält gestalterische, ökologische und verkehrliche Vorgaben und definiert die Lage der öffentlichen Grün- und Freiräume. Das bildet die Grundlage, auf der die Stadt Dübendorf einmal Baubewilligungen erteilen kann.
Das mit Anhängen gegen 500 Seiten starke Planwerk liegt samt dem Bericht zu den Einwendungen nun für 30 Tage öffentlich auf. Es tritt in Kraft, sofern dagegen keine Rechtsmittel ergriffen werden.
Die wichtigsten Fragen zum Innovationspark wurden bereits in der gerichtlichen Auseinandersetzung über den Gestaltungsplan für das Teilgebiet A entschieden, der schliesslich Ende 2021 vom Bundesgericht festgesetzt wurde.
Die neue Parkkartenverordnung soll an die Urne
fpr. 300 Franken kostet eine Parkkarte für die blaue Zone in Zürich. Damit entspricht der Anwohnerpreis für ein Jahr Parkieren etwa dem, was man je nach Lage in Zürich für einen Tiefgaragenplatz bezahlt – allerdings pro Monat.
Geht es nach dem Stadtparlament, soll sich das bald ändern. Am Mittwoch (20. 11.) hat der Gemeinderat die neuen Regeln klar mit 79 Ja- zu 34 Nein-Stimmen angenommen.
In trockenen Tüchern ist die Angelegenheit allerdings noch nicht: Wie die Tamedia-Zeitungen berichten, hat die Stadtzürcher SVP das Referendum gegen die Vorlage ergriffen. Unterstützt wird sie dabei von einem überparteilichen Komitee, dem auch die FDP angehört.
Die Gegner der neuen Verordnung haben nun 60 Tage Zeit, um 2000 gültige Unterschriften zu sammeln. Gelingt das, kommt das Geschäft an die Urne.
Neu sind das Gewicht des Fahrzeugs sowie die Antriebsart entscheidend für die Berechnung des Parkkartenpreises: Elektroautos kosten 35 Rappen pro Kilogramm Leergewicht, Benziner 40 Rappen pro Kilogramm. Beispielsweise für einen gut 1400 Kilogramm schweren Skoda Octavia führt dies zu einem Parkkartenpreis von 560 Franken pro Jahr.
Zudem hat künftig nur noch Anrecht auf eine solche Karte, wer keine Möglichkeit hat, auf privatem Grund zu parkieren. Der Zugang zu den rund 32 000 Parkplätzen in er blauen Zone wird folglich stark eingeschränkt.
Das entspricht dem sogenannten «Bieler Modell», an dem Zürich sich orientiert. Das geht auf die Abstimmung zum kommunalen Verkehrsrichtplan im Jahr 2021 zurück.
Auch bei der Gewerbeparkkarte, die beispielsweise Handwerkern erlaubt, ihre Fahrzeuge im Halteverbot abzustellen, gibt es Anpassungen. In Zürich ansässige Betriebe zahlen dafür neu 1200 Franken für eine Jahreskarte. Für Auswärtige ist die Bewilligung mit 1800 Franken deutlich teurer. Bisher gab es diese erweiterten Gewerbebewilligungen nur als Tageskarte à 30 Franken.
Allein für die erste Lesung des Geschäfts im Stadtparlament Ende Oktober waren 29 Änderungsanträge eingegangen. Die Debatte dauerte vier Stunden – wobei die Mehrheitsverhältnisse von Anfang an darauf hindeuteten, dass die Gegner der neuen Blauen-Zone-Verordnung das Nachsehen haben würden.
Die Preisabstufung nach Fahrzeuggewicht stiess bei SVP und FDP auf Unverständnis. So argumentierte Andreas Egli (FDP), mit dieser Regelung werde der leichte Porsche zulasten von schweren Familienfahrzeugen gesponsert. Stephan Iten (SVP) nannte die Pläne «widersinnig» und eine unnötige Belastung für Familien, die oft auf grosse und damit auch schwere Autos angewiesen seien.
Weniger Parkplätze, mehr Bäume und Velos
fpr. Mit der Eröffnung des Stadttunnels am 22. Mai 2025 steht Velofahrerinnen und Velofahrern bald eine autofreie Unterführung des Zürcher Hauptbahnhofs zur Verfügung, die die Kreise 4 und 5 miteinander verbindet. Wie der Stadtrat am Mittwoch (20. 11.) in einer Mitteilung schreibt, will er den Tunnel am Sihlquai um einen bis zu vier Meter breiten Veloweg bis zum Dammsteg ergänzen. Damit werde die Fahrt von der Kasernenstrasse in Richtung Escher-Wyss-Platz für den Veloverkehr künftig sicherer und einfacher.
Der Veloweg soll im Rahmen der Erneuerung von Strasse, Kanalisation und Werkleitungen erstellt werden, heisst es weiter. Für die Erneuerung der Strasse sowie für die Kanal- und Werkleitungsarbeiten hat der Stadtrat 37,4 Millionen Franken bewilligt. Zudem beantragt er dem Stadtparlament einmalige Ausgaben in der Höhe von rund 10,2 Millionen Franken für Aufwertungsmassnahmen am selben Ort.
Weil die Lärmschutzgrenzwerte an einigen Liegenschaften entlang des Sihlquais, der Gasometer- und der Fabrikstrasse überschritten werden, will der Stadtrat die Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich auf Tempo 30 herabsetzen. Als zusätzliche Massnahme wird ein lärmarmer Belag verbaut.
Auch entlang der Sihl und der Limmat sind Veränderungen geplant. Konkret soll das Ufer im Zuge der Strassenarbeiten durch eine Natursteintreppe «aufgewertet werden», ist in der Mitteilung zu lesen. Zudem sollen 105 Bäume gepflanzt werden. Dafür müssen 60 von insgesamt 87 Parkplätzen abgebaut werden.
Der Baubeginn ist für September 2025 vorgesehen. Mitte 2027 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.
FDP unterliegt mit Beschwerde gegen UNRWA-Spende
zge.
Die Stadtzürcher FDP hat im Streit rund um die Frage von städtischen Zahlungen an das umstrittene Palästinenser-Hilfswerk UNRWA eine erste Niederlage eingefahren.
Im Juli hatte das Zürcher Stadtparlament der Stadtregierung den Auftrag erteilt, eine Zahlung von Hilfsgeldern an die UNRWA oder andere Organisationen zu prüfen.
Gegen diesen Entscheid legte die FDP eine Aufsichtsbeschwerde beim Bezirksrat ein. Die Partei argumentierte, dass die Stadt Zürich mit der Zahlung an die UNRWA die Aussenpolitik des Bundes übersteuern würde und dies verstosse gegen die Verfassung.
Der Bezirksrat hat die Beschwerde der FDP nun abgewiesen. Zu der inhaltlichen Kernfrage, ob die Stadt Zürich die UNRWA finanziell unterstützen darf oder nicht, hat das Aufsichtsorgan allerdings keine Stellung bezogen.
Der Bezirksrat führt im Beschluss, der der NZZ vorliegt, aus, dass das Parlament das Postulat ordnungsgemäss überwiesen habe. Deshalb gebe es keinen Anlass, dazu aufsichtsrechtlich tätig zu werden.
Es liege am Stadtrat, die rechtliche Zulässigkeit des Postulats zu prüfen. Die Aufsichtsbehörde habe diesem Entscheid nicht vorzugreifen.
Erledigt dürfte die Auseinandersetzung damit aber nicht sein. Denn der Stadtrat hat in der Zwischenzeit das Postulat tatsächlich geprüft – und die Zahlung an die Hilfswerke unterstützt. Letzte Woche gab die Stadtregierung bekannt, dass sie der UNRWA 380 000 Franken aus der Stadtkasse überweisen wolle. Weitere 200 000 Franken sind für zwei andere Hilfswerke vorgesehen.
Der Stadtrat hat somit also genau das beschlossen, was die FDP als verfassungswidrig erachtet. Und dieser Entscheid sollte aus der Sicht der Partei nun rechtlich überprüft werden.
Für die FDP stelle sich die Frage, ob der Bezirksrat von sich aus wieder aktiv werde oder ob die Partei abermals eine Aufsichtsbeschwerde einreichen müsse, sagte Michael Schmid, der FDP-Fraktionschef im Zürcher Gemeinderat, gegenüber der NZZ. Man werde dazu den begründeten Stadtratsbeschluss zur Spende an die UNRWA abwarten und dann entscheiden.
Arbeiten an Werkleitungen in der Altstadt bringen Skelette zutage
fpr.
Besteht im Rahmen von Bauarbeiten in Zürich die Möglichkeit, im Boden auf historisches Kulturgut zu stossen, sind meist auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtarchäologie zur Stelle. Die bereits zwei Jahre dauernden Werkleitungssanierungen in der Altstadt sind keine Ausnahme.
Derzeit konzentrieren sich die Arbeiten auf das Gebiet rund um das Grossmünster, unter anderem dort, wo sich der ehemalige Grossmünster-Friedhof befindet. Wie die Stadt Zürich am Dienstag (19. 11.) in einer Mitteilung schreibt, hat die Stadtarchäologie im September und Oktober im 40 Meter langen, parallel zur Südwestfassade des Grossmünsters verlaufenden Leitungsgraben die Überreste von insgesamt 84 bestatteten Personen bergen und dokumentieren können.
Der Grossmünster-Friedhof sei in zwei Bereiche geteilt gewesen: den «Oberen Kirchhof», auf dem heutigen Zwinglihof, und den «Unteren Kirchhof», heute der Grossmünsterplatz, heisst es weiter in der Mitteilung. Auf beiden Höfen sei es Archäologen gelungen, Bestattungen nachzuweisen. Aussergewöhnlich sei insbesondere, dass einige Skelette Ost-West-ausgerichtet aufgefunden worden seien. Das widerspricht der traditionellen Positionierung von Verstorbenen mit dem Kopf im Westen mit Blick gegen Osten.
Die meisten Verstorbenen seien in gestreckter Rückenlage mit am Körper ausgestreckten oder vor dem Bauch überkreuzten Armen begraben worden. Einige geborgene Kleidungsverschlüsse aus Draht stammen von Totenhemden. Weiter wurden keine Bestattungsbeigaben gefunden.
Die zuoberst liegenden Bestattungen seien zudem durch ihre geringe Tiefe aufgefallen, heisst es weiter in der Mitteilung der Stadt. Sie befanden sich nur knapp einen halben Meter unter der heutigen Pflasterung. Die vielen verstreuten menschlichen Knochen zeigen, dass der Friedhof über eine lange Zeit dicht belegt wurde. Konkret diente er vom Mittelalter bis 1786 als Bestattungsort.
Für das kommende Jahr sei eine anthropologische Untersuchung der Gebeine geplant, schreibt die Stadt. Die Knochen würden in einem eigens gesegneten Depot zwischengelagert.
In einem anderen Grababschnitt südwestlich des Grossmünsters seien die Archäologen unerwartet auf Lehm- und Mörtelböden eines Gebäudes aus dem Mittelalter gestossen. Zudem bezeugten eine Feuerstelle und eine Abfallgrube, dass diese Fläche früher bebaut und zum Wohnen genutzt worden sei.
Ehemaliges See-Spital darf zu Asylunterkunft umgebaut werden
heu. Der Kanton Zürich kann das ehemalige See-Spital Kilchberg als temporäre Asylunterkunft nutzen. Wie die Sicherheitsdirektion am Montag (18. 1.) mitteilt, hat das Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die entsprechende Bewilligung abgewiesen und die Haltung der Vorinstanz bestätigt. So seien die Beschwerdeführerinnen nicht legitimiert gewesen, die Bewilligung der Gemeinde Kilchberg anzufechten.
Gegen das Urteil kann Beschwerde ans Bundesgericht erhoben werden. Eine allfällige Beschwerde hätte gemäss Mitteilung der Sicherheitsdirektion aber keine aufschiebende Wirkung. Somit sei der Weg nun frei, um die weiteren Schritte zum Bezug der Unterkunft einzuleiten.
Die Eigentümerin der Liegenschaft, die Stiftung See-Spital, vermietet dem Kanton die Räumlichkeiten befristet bis Ende 2025. Ziel ist es nun, die Unterkunft im ersten Quartal des nächsten Jahres – voraussichtlich per Anfang Februar – in Betrieb zu nehmen, unter anderem für Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S und eine beschränkte Zahl an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
Die Lage im Asylbereich bleibe eine Herausforderung für Bund, Kantone und Gemeinden, heisst es in der Mitteilung weiter. «Die Gemeinden machen einen ganz hervorragenden Job. Auch der Kanton sorgt für Entlastungsmassnahmen», wird der Sicherheitsvorsteher Mario Fehr zitiert.
Die SBB bauen Gleise aus für den Viertelstundentakt zwischen Hauptbahnhof und Kloten
cov. Die SBB haben angekündigt, die Bahnstrecke zwischen Opfikon-Riet und Kloten auf zwei Spuren auszubauen. Bis anhin verläuft sie auf einer Länge von 1,6 Kilometern nur einspurig. Laut der Medienmitteilung von Montag (18. 11.) wird damit im Rahmen des geplanten Ausbauschrittes 2035 der Viertelstundentakt zwischen Zürich Hauptbahnhof und Kloten ermöglicht.
Die Arbeiten werden noch diesen Monat beginnen und bis Ende 2026 andauern. Sie kosten rund 77 Millionen Franken. Die Doppelspur soll laut den SBB auch den geplanten Ausbau des nachhaltigen Güterverkehrs auf der Schiene ermöglichen.
Nebst der Erstellung des 1,6 Kilometer langen neuen Gleises bauen die SBB entlang der gesamten Strecke alle Brücken für den Doppelspurbetrieb aus: Das betrifft die Unterführungen Riethofstrasse und Balz-Zimmermann-Strasse sowie die Autobahnbrücke N 20 (A 51). Zudem werden Stützmauern, Gleise und Weichen angepasst sowie bestehende Lärmschutzwände durch neue ersetzt.
Stadtrat prüft Mitfinanzierung des Trams Affoltern
olc.
Das Tram Affoltern ist das grösste Projekt für den Ausbau des Stadtzürcher Tramnetzes seit mehr als vierzig Jahren. Es soll dafür sorgen, dass das Quartier Affoltern am nordwestlichen Stadtrand besser ans Zentrum angebunden wird. Bis in zehn Jahren könnten dort statt wie heute 26 000 bis zu 32 000 Personen leben.
Hätten die Bauarbeiten, wie geplant, 2026 begonnen, wäre das Tram Affoltern bereits 2030 Realität geworden. Doch im Oktober wurde bekannt, dass der Regierungsrat das Projekt wegen Problemen bei der Finanzierung auf die lange Bank geschoben hat. Deshalb verzögert sich das 450 Millionen teure Projekt um zwei Jahre.
Nun will der Stadtrat prüfen, ob die Stadt Zürich dem Kanton finanziell aushelfen könnte. Konkret will der Vorsteher der Industriellen Betriebe der Stadt Zürich, Michael Baumer (FDP), das Gespräch mit Carmen Walker Späh (FDP) suchen. Sie steht der Volkswirtschaftsdirektion vor. Zur Debatte steht eine «gemeinsame Projektierungsgesellschaft», die die Finanzierung übernehmen könnte.
Dies steht in einer Antwort der Stadtregierung auf eine parlamentarische Anfrage der SP-Gemeinderätinnen Anjushka Früh, Heidi Egger und Ursina Merkler. Im gleichen Dokument versichert die Stadt, dass weiterhin an dem Projekt gearbeitet werde und dass man gegebenenfalls auch für einen Baustart vor 2028 bereit sei.
Stadtrat treibt Planung von Siedlung voran
fpr.
Im Frühling dieses Jahres hat die Stadt Zürich der Swisscanto-Anlagestiftung ein 30 000 Quadratmeter grosses Grundstück in Witikon abgekauft: das Areal «Harsplen». Im Kaufpreis von gut 211 Millionen Franken war auch ein Projekt für eine Siedlung mit 370 Wohnungen und 6 Gewerbeeinheiten inbegriffen. Die Annahme, dass das Bauprojekt den städtischen Anforderungen weitgehend entspreche, habe sich inzwischen bestätigt, schreibt der Stadtrat am Mittwoch in einer Mitteilung.
Um die Pläne für die erste städtische Wohnsiedlung im Stadtteil Witikon bis zum Sommer 2025 zu einem baureifen Projekt ausarbeiten zu können, seien nun zusätzliche Mittel nötig, heisst es weiter in der Mitteilung. Deshalb will der Stadtrat den bereits gesprochenen Kredit von 0,96 Millionen Franken auf insgesamt 11,75 Millionen erhöhen. Damit es nicht zu einem Planungsunterbruch kommt, hat die Stadtregierung in einem ersten Schritt einen Zusatzkredit von 1,04 Millionen Franken bewilligt. In einer zweiten Etappe beantragt die Exekutive dem Stadtparlament den zusätzlich benötigten Kredit von 9,75 Millionen Franken.
Ursprünglich hatte die Swisscanto – eine Anlagestiftung der Zürcher Kantonalbank – das Areal in Witikon selber überbauen wollen. Um das Grundstück optimal erschliessen zu können, wäre allerdings ein Landabtausch mit der Stadt nötig gewesen. Ein solcher hätte vom Parlament bewilligt werden müssen. Die linken Parteien hatten sich kritisch dazu geäussert und verlangt, dass die Swisscanto im Gegenzug preisgünstige Wohnungen erstellt. Dafür fehlte allerdings die rechtliche Handhabe.
Noch bevor der Landabtausch im Gemeinderat diskutiert werden konnte, gab die Stadt bekannt, das Areal gekauft zu haben.
Mehr Stehplätze im Stadion Letzigrund für FCZ-Fans
mvl.
Der Zürcher Stadtrat gibt dem Wunsch des FC Zürich nach: Er lässt im Stadion Letzigrund umbauen, damit mehr Stehplätze im Fan-Sektor entstehen. Dies, weil deutlich mehr Leute die Heimspiele des FC Zürich besuchen würden und der Andrang auf die Südkurve grösser geworden sei. Dies führt zu einer «situativen Überfüllung des Stehplatzbereichs», wie das Sportamt der Stadt Zürich am Dienstag mitteilt. Zumal es baulich nicht möglich sei, die Personenzahl in der Südkurve zu begrenzen.
In der gegenwärtigen Saison liegt der Zuschauerschnitt bei Heimspielen des FCZ bei rund 15 000 Personen. Vor einem Jahrzehnt waren es noch rund 10 000 Personen.
Der Klub drängt seit längerem darauf, dass der Stehplatzbereich im Sektor D vergrössert wird. Die Stadt hat eigens eine Expertengruppe eingesetzt. Diese kam zu dem Schluss, dass die Schaffung von zusätzlichen Stehplätzen im Sitzplatzbereich direkt neben der Südkurve im Sektor D die Situation verbessern kann.
Der jetzige Stehplatzbereich der Südkurve bleibt bestehen. Auch die bisherige Trennwand zu den heutigen Sitzplätzen wird nicht verschoben. Dennoch läuft der Umbau auf eine Vergrösserung der Südkurve hinaus.
Konkret werden im angrenzenden Sitzplatzbereich 900 Sitzplätze entfernt und 1700 Stehplätze geschaffen. Die Gesamtzuschauerzahl im Sektor D erhöht sich nicht, da nach der Schaffung der Stehplätze nicht mehr Tickets verkauft werden. Sie haben nun einfach mehr Platz.
«Die neu geschaffenen zusätzlichen Stehplätze dienen ausschliesslich dazu, einen Überlauf für den überfüllten bereits bestehenden Stehplatzbereich der Südkurve zu bilden», schreibt der Stadtrat. Dadurch werde die Sicherheit erhöht.
Die Gesamtkosten der Umbauten werden auf rund 200 000 Franken geschätzt, wobei der FC Zürich sich mit 40 000 Franken beteiligt.
Stadt will besetzte Post Wipkingen kaufen
mvl. Die Stadt Zürich will das 1974 errichtete Postgebäude am Wipkingerplatz, unweit des Escher-Wyss-Platzes, kaufen, um es sogleich abzureissen. Gemäss den Tamedia-Zeitungen hat die Stadt Verhandlungen mit der Post aufgenommen, der Kaufpreis soll 2,8 Millionen Franken betragen.
Der Wipkingerplatz ist gemäss Richtplanung ein Quartierzentrum und ein Fussgängerbereich. In seiner heutigen Gestaltung werde der Platz diesen Vorgaben «nicht gerecht», so begründet der Stadtrat einen nachträglichen Antrag zum Budget des kommenden Jahres.
In einer Studie hat das Tiefbauamt ein Zielbild für die Weiterentwicklung des Quartierzentrums erarbeitet. Um es zu realisieren, seien ein Rückkauf des Grundstücks und der Rückbau des Postgebäudes notwendig.
2017 hat die Post die Filiale Wipkingen aufgegeben. Nach der Schliessung zog für zwei Jahre eine Tochterfirma der Post ins Gebäude, danach gab es befristete Nutzungen. Seit 2022 steht das rund 1400 Quadratmeter grosse Postgebäude leer. Im Juni 2023 wurde es besetzt.
Die SVP hat sich diesen Sommer dafür eingesetzt, dass anstelle des Postgebäudes ein Park entstehen soll. Doch der Stadtrat erteilte diesem Ansinnen eine Absage: Vielmehr solle ein «Begegnungs- und Aufenthaltsort mit unterschiedlichen Funktionen» entstehen. Momentan gibt es dafür aber weder genaue Pläne noch einen Zeitplan.
Heimatschutz zieht Rekurs gegen Umbau der Militärkaserne zurück und übt Kritik am Kanton
sho. Anfang Jahr bewilligte der Zürcher Kantonsrat knapp 58 Millionen Franken für den Umbau der Militärkaserne in ein Zentrum für Erwachsenenbildung. Zusammen mit den Kosten für die Instandsetzung des baufälligen Gebäudes will der Kanton rund 180 Millionen investieren. Damit schien ein langes Seilziehen um die Nutzung der Kaserne Jahrzehnte nach dem Umzug der Rekruten von der Stadt ins Reppischtal zu einem Ende zu kommen.
Im Frühling erhob jedoch der Stadtzürcher Heimatschutz Rekurs gegen diese Pläne. Er störte sich vor allem am gläsernen Pavillon, der auf dem Dach entstehen soll, und sagte, es sei die Meinung der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) einzuholen. Die Kaserne, erbaut im Stil des Historismus, steht unter kantonalem Schutz. Die Anlage gilt zusammen mit den Zeughäusern und den ehemaligen Stallungen jenseits der Sihl als ein kulturhistorisch bedeutsames Zeugnis von nationalem Rang.
Der Kanton Zürich gewichtete in seiner Abwägung jedoch die künftige Nutzung hoch. Eine grosse Rolle spielt dabei der gläserne Aufbau, der genügend Licht in das eher düstere Gebäude fallen lässt, damit es als Schulhaus genutzt werden kann. Die zuständige Baudirektion lehnte deshalb den Beizug der EKD ab.
Nun gibt der Zürcher Heimatschutz nach und zieht den Rekurs zurück, wie er am Montag (11. 11.) mitgeteilt hat. Er begründet dies einerseits mit der Aussage, kommentierende Anmerkungen durch Mitglieder des Baugerichts vor kurzem bei einem Augenschein hätten gezeigt, dass nur wenig Aussicht auf einen Erfolg vor der ersten Gerichtsinstanz bestehe. Anderseits könne ein langer Rechtsstreit das Projekt gefährden, in der Kaserne die kantonale Maturitätsschule für Erwachsene und die kantonale Schule für Berufsbildung unterzubringen, heisst es im Scheiben weiter.
Der Heimatschutz kritisiert, dass die kantonalen Stellen Abklärungen durch die EKD verweigerten, deren Ergebnis er sich gefügt hätte. Aus der Epoche des Historismus existiere kein anderes bedeutendes Bauwerk in Zürich, das so gut erhalten sei. Der Hauptbahnhof, das Landesmuseum und die Rote Fabrik seien bereits stark verändert worden, heisst es weiter. Doch als privater Verein habe der Heimatschutz die Grenzen seiner Möglichkeiten erkennen müssen.
Ursprünglich war der Baubeginn noch für dieses Jahr vorgesehen und die Inbetriebnahme des Bildungszentrums für 2027. Inzwischen dürfte sich der Zeitplan um ein Jahr verschoben haben.
Kanton präzisiert Umgang mit gebundenen Ausgaben in den Gemeinden
sho. Sie sind ein politischer Dauerbrenner und häufig Quelle von Ärger im Stimmvolk: gebundene Ausgaben. Darunter versteht man grössere Aufwendungen, die eine Exekutive in eigener Kompetenz beschliessen kann, ohne sie dem Parlament oder der Gemeindeversammlung vorzulegen.
Gebunden sind Ausgaben laut Gesetz, wenn aus sachlichen oder zeitlichen Gründen kein Spielraum bleibt. Das klassische Beispiel dafür ist eine schadhafte Strasse oder Brücke, die aus Sicherheitsgründen saniert werden muss. Als gebunden gelten weiter Ausgaben, die aufgrund eines Gesetzes oder Gerichtsurteils erforderlich sind.
In der Praxis ist die Abgrenzung zwischen neuen und gebundenen Ausgaben jedoch keineswegs immer eindeutig. Manchmal erfahren Stimmberechtigte von einem solchen Beschluss erst, wenn die Arbeiten in Gang oder abgeschlossen sind oder wenn eine Anschaffung bereits getätigt ist. Das führt hin und wieder zu Gerichtsverfahren.
Der Kanton Zürich will nun die Regeln für Gemeinden genauer festlegen. So müssten Exekutiven Beschlüsse über gebundene Ausgaben veröffentlichen, die als neue Kosten aufgrund ihrer Höhe in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten oder des Parlaments fielen. Die Publikation soll eine Begründung für die Gebundenheit und eine Rechtsmittelbelehrung enthalten.
Die Neuerung geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen SVP-Kantonsrats Diego Bonato (Aesch) zurück. Die aufgeworfenen Fragen führten in der vorberatenden Kommission für Staat und Gemeinden zu einigen Diskussionen, wie aus ihrem am Donnerstag (7. 11.) veröffentlichten Antrag hervorgeht.
Zuerst wollte sie es den Gemeinden überlassen, die Höhe des Betrags festzulegen, ab der gebundene Ausgaben publiziert werden müssen. Auf Anraten des Regierungsrats schloss sie sich aber der Lösung an, die Schwelle eines Referendums für neue Ausgaben zum Massstab zu nehmen, und verzichtete aus juristischen Gründen darauf, die Rechtsmittelfrist von heute fünf Tagen zu verlängern.
Der Kantonsrat muss die Neuerung erst noch beschliessen. Die Zustimmung dürfte aber ungefährdet sein, da die Kommission den Antrag einstimmig unterstützt. Festgehalten wird auch, dass zahlreiche Gemeinden schon heute gebundene Ausgaben veröffentlichen, die Neuerung also teilweise bereits gelebte Wirklichkeit ist.
Die Linke «moppelt» dreifach gegen Senkung der Firmensteuern
sho. Seit September ist klar, dass das Stimmvolk über die Senkung der Unternehmenssteuern im Kanton Zürich entscheiden wird. Das hatten SP, Grüne, AL und EVP schon damals während der Debatte über den zweiten Schritt in der Umsetzung der Steuervorlage 17 angekündigt. Sie lehnen das Geschäft ab, weil sie hohe Steuerausfälle befürchten, die durch Ausgabenkürzungen kompensiert werden müssten. Am letzten Montag vor der Schlussabstimmung im Kantonsrat hat die Minderheit zur Linken ihre Absicht bekräftigt.
Am Donnerstag (7. 11.) gaben die Stadtparteien von SP, Grünen, AL und EVP, die im Gemeinderat über eine Mehrheit verfügen, gemeinsam bekannt, dass sie in der Stadt Zürich, die besonders betroffen sei, das Gemeindereferendum gegen die Steuervorlage 17 beantragen. Die Kantonshauptstadt kann im Alleingang einen Volksentscheid zu einem kantonalen Geschäft herbeiführen. Auf kantonaler Ebene werde gleichzeitig das Volksreferendum ergriffen, hiess es in der Mitteilung weiter.
Warum mindestens 3000 Unterschriften sammeln, die es für ein Volksreferendum braucht, wenn es auch ohne geht? Das sei zwar mit einigem Aufwand verbunden, habe aber den Vorteil, dass man bereits beim Sammeln mit der Bevölkerung ins Gespräch komme, sagt gegenüber der NZZ Harry Brandenberger (SP, Pfäffikon), der im Kantonsrat die Haltung seiner Partei zu diesem Geschäft vertrat. Das sei bereits der Auftakt zum bevorstehenden Abstimmungskampf.
Der Kampf gegen diese Vorlage sei den Gegnern derart wichtig, dass sie auf der ganzen Klaviatur spielen wollten, so Brandenberger. Tatsächlich ergreifen sie das Referendum gleich dreifach: als Volksreferendum mit gesammelten Unterschriften, als Behördenreferendum, wofür die Minderheit im Kantonsrat die nötigen 45 Stimmen problemlos aufbringt, und eben auch noch als Gemeindereferendum. Die dafür notwendige Debatte im Stadtparlament verschafft der Opposition nochmals zusätzlich Publizität.
Die Abstimmung über die Senkung der Unternehmenssteuern findet im nächsten Jahr statt.
Im neuen Jahr betreibt Coop City das Märlitram – ab 2026 auch im Frühling
bai. Das Märlitram gehört zu den beliebtesten Weihnachtsattraktionen für Kinder in Zürich. Der Tramchauffeur ist als Samichlaus verkleidet, und zwei «Engel» erzählen den kleinen Passagieren Geschichten. Diese Tradition für Vier- bis Zehnjährige wurde 1958 vom Warenhaus Jelmoli sowie von den Zürcher Verkehrsbetrieben (VBZ) ersonnen und in einem NZZ-Inserat als «Züritram im Weihnachtskleid» angepriesen.
Insgesamt rund 8000 Kinder werden in der Adventszeit jeweils mit dem 24-plätzigen Oldtimer-Fahrzeug aus dem Jahr 1913 durch die Bahnhofstrasse chauffiert. Es ist es das älteste noch im Einsatz stehende Tram der VBZ.
Zwischen dem kommenden 22. November und dem 24. Dezember ist das orangefarbene Fahrzeug allerdings zum letzten Mal als Jelmoli-Märlitram unterwegs. Denn im Frühjahr 2025 schliesst das legendäre Warenhaus seine Tore. Die VBZ lösten den Vertrag mit der Jelmoli AG per 31. Dezember auf und suchten im Sommer mittels einer öffentlichen Ausschreibung eine neue Partnerschaft.
Nun ist klar, wer den Zuschlag erhalten hat: Coop City St. Annahof. Das Unternehmen wird die Tradition ab 2025 weiterführen. Das Märlitram passe ausgezeichnet zum Warenhaus St. Annahof, da beide im Jahr 1913 ihren Betrieb aufgenommen hätten, heisst es im am Donnerstag (7. 11.) versendeten Communiqué.
Ab 2026 wird das Märlitram zudem während vier bis sechs Wochen als Frühlingsangebot Tausende von Kindern in seinen Bann ziehen. Der Vertrag zwischen den VBZ und Coop City ist auf fünf Jahre befristet, danach wird das Angebot neu ausgeschrieben. Bis am 27. November können noch Rechtsmittel gegen den Vergabeentscheid eingereicht werden.
Ab dem 15. November können Eltern wieder Fahrten buchen – und dies online. Die 20-minütige Route startet am Bellevue und führt via Limmatquai und Bahnhofstrasse zurück an den Ausgangspunkt.
Stadt Zürich gibt gratis 3500 Laptops ab an Personen mit wenig finanziellen Mitteln
heu. Die Stadt Zürich gibt gratis Laptops an Zürcherinnen und Zürcher mit geringen finanziellen Mitteln ab. In einem dreijährigen Pilotprojekt sollen insgesamt 3500 Geräte beschafft werden, wie die Stadt am Mittwoch (6. 11.) mitteilt. Die Stadt rechnet mit Kosten von 1,3 Millionen Franken.
Für Personen mit geringen finanziellen Mitteln sei vor allem «die Anschaffung geeigneter Geräte» eine grosse Belastung, schreibt die Stadt. Unter bestimmten Voraussetzungen gebe es für solche Ausgaben zwar Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Sozialhilfe. Diese seien jedoch für einkommensschwache Haushalte ohne Sozialhilfebezug nicht zugänglich.
Mit den Gratis-Laptops will die Stadt die «digitale Teilhabe» stärken. Das Pilotprojekt zielt deshalb auf Personen, die eine Kulturlegi besitzen und keine Sozialhilfe beziehen. Sie können bei der Stadt ein Gesuch stellen. Im Fokus sind Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung sowie Familien. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche in der obligatorischen Schulbildung, da sie bis und mit Sekundarstufe 1 bereits über ein persönliches Gerät verfügen.
Für die Beschaffung der Laptops kommen Anbieter infrage, die die Verfügbarkeit einer grossen Zahl von Geräten zu einem günstigen Preis sowie ergänzende Leistungen wie Support gewährleisten können.
Die Personen, die ein Gerät bekommen, erhalten auch Informationen zur Nutzung wie Online-Tutorials und eine Übersicht über kostenlose oder günstige Computerkurse, Lernstuben sowie Angaben zu Orten mit kostenlosem Internetzugang.
Kantonsrat senkt Steuern für Unternehmen – SP und Grüne ergreifen Referendum
aam. Eigentlich hätte das Geschäft im Kantonsrat nach fünf Minuten erledigt sein können. Schliesslich wurde über den zweiten Schritt zur Umsetzung der Steuervorlage 17 auf Bundesebene schon im September debattiert: Die Firmensteuern auf Gewinne sollten von 7 auf 6 Prozent gesenkt werden, beschloss der Kantonsrat damals. Die Bürgerlichen unterstützten die Vorlage, Linke und EVP waren dagegen. SP und Grüne kündigten ein Referendum an.
Dies bekräftigten die beiden Parteien nun in der Debatte zur Schlussabstimmung über die Änderung des Steuergesetzes: Jasmin Pokerschnig (Zürich) von den Grünen sagte, dass eine Steuersenkung nicht angezeigt sei, weil sie Investitionen in Schulen, den öffentlichen Verkehr oder in den Naturschutz gefährde: «Die Bevölkerung muss verzichten, damit einigen wenigen Unternehmen ein Steuergeschenk gemacht werden kann. Das kommt nur grossen Unternehmen zugute.»
Dem widersprach Patrick Walder (SVP, Dübendorf): «Jedes Unternehmen profitiert von dieser Steuersenkung. Und dem Kanton bringen Steuersenkungen zusätzliche Einnahmen», sagte Walder. Die Reform sei wichtig, damit der Kanton Zürich wettbewerbsfähig bleibe. Das schaffe Arbeitsplätze und ermögliche Investitionen, von denen die ganze Bevölkerung profitiere.
Anders sieht dies Rafael Mörgeli (SP, Stäfa). Der Kanton Zürich ziehe Unternehmen nicht wegen seiner Steuern an, sondern wegen seiner Infrastruktur. Und diese leide, wenn weniger Steuern eingenommen würden. Zögen nicht genügend Unternehmen in den Kanton, um die Ausfälle auszugleichen, hätte der Kanton ein Problem, sagte Mörgeli. «Das Wagnis Steuerreform wird ein kolossales Eigengoal der bürgerlichen Kräfte.»
Die GLP schloss sich den Bürgerlichen an: Eine «Unternehmensentlastung» nannte Cristina Cortellini (GLP, Dietlikon) die Vorlage und sagte: «Diese Vorlage kommt vor allem KMU zugute. Wir sollten nicht vergessen, dass sie es sind, die uns Steuern bescheren. Dem sollten wir Sorge tragen.»
Schon über den ersten Schritt zur Umsetzung der Steuervorlage 17 wurde an der Urne entschieden: 56 Prozent der Zürcher Stimmbevölkerung sagten Ja, als die Gewinnsteuer für Unternehmen im Jahr 2019 von 8 auf 7 Prozent gesenkt werden sollte.
Der zweite Schritt zur Umsetzung der Steuervorlage 17 wurde vom Kantonsrat nun am Montag (4. 11.) mit 111 zu 66 Stimmen bestätigt. Als Nächstes wird die Zürcher Bevölkerung über die Vorlage entscheiden. Darauf freue man sich schon, hörte man im Parlament von Parteien beider Seiten.
Verein Solidara erhält weiter Geld von reformierter Kirche
heu. Der Zürcher Verein Solidara musste um die finanzielle Unterstützung durch die reformierte Kirche fürchten: Solidara sei «nicht mehr christlich genug», befand eine Kommission des Kirchenparlaments.
Dem Verein weiterhin Gelder zu sprechen, würde die Glaubwürdigkeit der Kirche untergraben, so die Begründung. Sie beantragte deshalb, die Sockelfinanzierung von insgesamt 2 Millionen Franken für die Jahre 2025 bis 2028 zurückzuweisen.
Nun ist klar: Solidara erhält das Geld weiterhin. Die Kommission hat ihren Antrag an das Kirchenparlament zurückgezogen. Sie begründet dies damit, dass die Kirchenpflege einerseits die Weiterführung der Sockelbeträge bereits beschlossen habe. Andererseits habe sie die Kündigung der bisherigen Vereinbarung nicht fristgerecht wahrgenommen.
Deshalb sei die Vereinbarung automatisch verlängert worden, teilt die Kommission mit. Sie rügt dieses Vorgehen scharf und spricht von einer «erheblichen Verletzung der Gewaltentrennung».
Am Donnerstag hat das Kirchenparlament Nichteintreten auf die Weisung zur Sockelfinanzierung beschlossen. Die weitere finanzielle Unterstützung bleibt sowieso gesichert. Mit dem Nichteintreten erhalte die Kirchenpflege Zeit, eine «korrekte Vorlage zu erarbeiten, die rechtlich präzise formuliert ist, dem Parlament echte Steuerungsmöglichkeiten gibt und eine transparente Evaluation gewährleistet».
Solidara betreibt in der Stadt Zürich das soziale Café Yucca, eine Beratungsstelle für Prostituierte namens Isla Victoria sowie eine Passantenhilfe für Menschen in Notlagen.
Aus Sicht der Kommission hat sich der Verein Solidara von seinen christlichen Wurzeln entfernt, weil die Diakonie nicht mehr aus dem Evangelium heraus erfolge, sondern durch solidarisch helfendes Handeln ersetzt worden sei. So ist es im neuen Leitbild von Solidara festgehalten, das im Frühling 2023 in Kraft trat.
Der Verein wird seit 2021 von der reformierten, der katholischen und der christkatholischen Kirche mit einem Sockelbetrag unterstützt, der insgesamt 40 Prozent des Vereinsbudgets ausmacht. Der Verein argumentierte, schon damals habe man eine interreligiöse Öffnung ins Auge gefasst und dies auch so kommuniziert und vertraglich vereinbart.
Regierungsrat lehnt Wohnschutz-Initiative ab, plant aber Massnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum
bai. Unter Mieterinnen und Mietern im Kanton Zürich gehe die Angst um, dass auch ihre Wohnung in den «Strudel von Hausverkauf, Sanierung und Ersatzneubau» gerate. Dies schreibt die linke Allianz von SP, Grünen, AL und Mieterverband auf der Website «Wohnraum schützen». Daher lancierte sie im Sommer 2023 eine gleichlautende kantonale Volksinitiative. Sie wurde mit 20 000 Unterschriften eingereicht.
Ziel ist es, steigende Mietpreise staatlich zu begrenzen. Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, eine Bewilligungspflicht für Abbrüche und Renovationen einzuführen. Zudem sollen Kommunen die Umwandlung von Mietwohnungen in Stockwerkeigentum beschränken können. Auch Auflagen zur Begrenzung der Mietzinse wären dann möglich.
Nun ist klar: Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab, wie er am Donnerstag (31. 10.) mitgeteilt hat. Zwar schirmten die vorgeschlagenen Regelungen die Mieter mit bestehenden Verträgen von Preissteigerungen ab. Doch für Personen, die auf Wohnungssuche seien, dürften diese zu höheren Mietpreisen führen.
Je mehr der Wohnungsmarkt reguliert werde, desto stärker sei die preistreibende Wirkung auf weniger regulierte Bereiche, heisst es weiter. Dies trage zur Verknappung von Wohnraum bei. Die zuständige Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh lässt sich mit den Worten zitieren, Mietpreisbegrenzungen seien längerfristig klar kontraproduktiv.
Zur Verdeutlichung wird das Beispiel Genf angeführt. Dort gibt es eine Bewilligungspflicht mit Mietzinskontrolle: In keiner anderen Schweizer Stadt sei der Unterschied zwischen Bestandes- und Neumieten so gross, während die Neubautätigkeit gleichzeitig nirgends so tief sei.
Weiter wird die Ablehnung wie folgt begründet: Wenn Renovationen, Um- und Ersatzbauten an eine Mietzinsbegrenzung gekoppelt würden, sinke die Attraktivität von energetischen Sanierungen. Zudem würden die vorgeschlagenen Regelungen in die Grundrechte der Eigentümer eingreifen. Darüber hinaus bringe das Bewilligungsverfahren administrativen Aufwand mit sich.
Der Regierungsrat entwickelt momentan eigene Massnahmen gegen Wohnungsknappheit. So will er etwa die Bautätigkeit anregen, was sich preisdämpfend auswirken soll. Ebenso will die Regierung den gemeinnützigen Wohnungsbau stärken mit dem Gegenvorschlag zur Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen». Der Rahmenkredit für die Darlehen der kantonalen Wohnbauförderung soll von 180 Millionen auf 360 Millionen verdoppelt werden.
Die Initiative ist damit nicht vom Tisch. Wenn der Kantonsrat sie gleichfalls ablehnt, kommt sie vors Stimmvolk.
Trägergemeinden sollen Spital aus der Schieflage helfen
fpr. Das Spital Wetzikon steht kurz vor dem finanziellen Kollaps. Nun sollen die zwölf Trägergemeinden einspringen und Kapital einschiessen. Wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag schreibt, hat der Verwaltungsrat bei den Gemeinden insgesamt 45 bis 55 Millionen Franken beantragt.
Wie die Aktionärsgemeinden mitteilen, nehmen sie den Antrag zur Kenntnis und werden ihn bis Ende Jahr prüfen. Danach müsse jede Gemeindeexekutive für sich die Grundsatzfrage beantworten, ob das Spital Wetzikon vor dem Konkurs zu retten sei oder nicht. Falls ja, muss Ende 2025 oder Anfang 2026 die Stimmbevölkerung über den Antrag entscheiden.
Wie hoch der Unterstützungsbetrag der Gemeinden ausfällt, ist damit erst nach den Abstimmungen klar. Im Rahmen der Gläubigerversammlung im März 2026 soll schliesslich der finale Entscheid über die Zukunft des Spitals fallen.
Weiter betonen die Gemeinden, dass keine Steuergelder eingesetzt werden dürften, um den Schuldenschnitt für die Gläubiger zu reduzieren. Die Gläubiger ihrerseits haben sich gegen einen Schuldenschnitt ausgesprochen.
Aus eigener Kraft wird das Spital seine Finanzen kaum in den Griff bekommen. Allein im Juni hätte es 170 Millionen Franken zurückzahlen müssen, die es vor zehn Jahren für den Neubau aufgenommen hatte. Gemäss einer kürzlich publizierten Zwischenbilanz beläuft sich der Schuldenberg des Spitals auf 285 Millionen Franken.
Wie die Spitalleitung letzten Freitag an einer Medienkonferenz bekanntgegeben hat, will sie vorerst darauf verzichten, den Neubau zu vollenden, und bei Investitionen, Personal und anderen Aufwänden sparen.
Der Sanierungsplan sieht zudem vor, dass die Anleihengläubiger auf 65 bis 70 Prozent der ausstehenden 170 Millionen Franken verzichten. Eine Aussicht, die für Unmut sorgt.
Seit April befindet sich das Spital in der provisorischen Nachlassstundung – das heisst, alle finanziellen Forderungen sind vorerst eingefroren. Damit will die Spitalführung Zeit gewinnen, um eine Lösung zu finden. Kommt das zuständige Gericht Ende Jahr zu dem Schluss, dass das Sanierungskonzept des Spitals einem Konkurs vorzuziehen sei, wird die Nachlassstundung definitiv. Damit blieben zwei Jahre, um finanziell wieder auf die Beine zu kommen.
Nagra reicht Gesuch für Endlager in Stadel ein
(sda)
Die Planung des Atom-Tiefenlagers in der Zürcher Unterländer Gemeinde Stadel geht voran: Am 19. November wird die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die Rahmenbewilligungsgesuche beim Bund einreichen.
Am gleichen Abend wird die «Regionalkonferenz Nördlich Lägern» in Bülach eine Vollversammlung abhalten und die Bevölkerung über die eingereichten Gesuche und die nächsten Schritte informieren, wie aus der Einladung hervorgeht.
Noch in diesem Jahr sollen die Verhandlungen beginnen, bei denen die Abgeltungen für die betroffenen Gemeinden festgelegt werden. An den Verhandlungen teilnehmen werden neben Gemeinden, Bund und Kantonen auch die Kernkraftwerkbetreiber, die für den grössten Teil der Abgeltungen aufkommen müssen.
Wie viele Millionen Franken insgesamt an die Gemeinden in den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen sowie nach Deutschland fliessen, ist jedoch noch unklar. Seit September 2022 ist bekannt, dass das Atommüll-Endlager in der Zürcher Gemeinde Stadel gebohrt werden soll, genauer im Haberstal. Ab 2029 werden Bundesrat und Parlament über das Tiefenlager entscheiden. Kommt ein Referendum zustande, wird zusätzlich das Volk darüber abstimmen.
Der Baustart ist für 2045 vorgesehen. Etwa im Jahr 2050 sollen dann erste schwach- und mittelaktive Abfälle eingelagert werden. Der Bereich für hochaktive Abfälle soll um etwa 2060 in Betrieb genommen werden.
Roger Federer verzichtet auf Bootshaus in Rapperswil-Jona
(sda)
Roger Federer verzichtet auf den Bau des geplanten Bootshauses am Ufer seiner Villa in Rapperswil-Jona. Zuvor intervenierte das Bundesamt für Umwelt mit einer Beschwerde gegen die bereits erteilte Bewilligung.
Der Verzicht sei eine Einigung der Bauherrschaft mit dem Bundesamt für Umwelt (Bafu), schrieb die Stadt Rapperswil-Jona am Mittwoch in einer Mitteilung. Die Renaturierung des Seeufers mit Dekontaminierung, der Abbruch der bestehenden Bootshaab mit Zufahrtsrinne und die Erstellung einer neuen Bootsanlegestelle mit Steg und Zufahrtsrinne, gegen welche das Bundesamt für Umwelt keine Einwände erhoben hatte, könnten hingegen realisiert werden.
Anfang September erteilte die Stadt Rapperswil-Jona die Bewilligung für den Neubau eines Bootshauses mit einem Steg. Die hängigen Einsprachen wurden sowohl vom Stadtrat als auch von den zuständigen kantonalen Behörden abgewiesen. Schliesslich reichte das Bafu eine Behördenbeschwerde ein. Über die Gründe der Intervention hielt sich der Bund bedeckt.
Gegen die Erstellung eines neuen Bootshauses am Seeufer des Grundstücks von Roger Federer regte sich seit langem Widerstand. Das Projekt löste insgesamt vier Verfahren aus. Dabei kämpfte etwa der Verein Rives Publiques, der sich für freie Zugänge zu Seeufern einsetzt, vehement gegen das Bauvorhaben. 2019 wurde bekannt, dass Roger Federer in der Kempratner Bucht in Rapperswil-Jona ein knapp 17 000 Quadratmeter grosses Grundstück gekauft hatte. Inzwischen stehen sechs Gebäude im Bau auf dem Areal direkt am Zürichsee. Mehrere Einsprachen, alte Richtpläne und ein Uferweg-Streit sowie die Pandemie schoben den Bau mehrfach hinaus.
Zürcher Regierung soll Rottweiler auf die Liste gefährlicher Hunde nehmen
(sda)
Nachdem ein Rottweiler vergangene Woche in Adlikon (ZH) zwei Kinder und drei Erwachsene angegriffen und gebissen hat, wird nun die Politik aktiv. Zwei EDU-Kantonsräte wollen von der Regierung wissen, ob sie die Liste gefährlicher Hunde erweitern würde.
Die Rassentypenliste von gefährlichen Hunden umfasse im Moment nur acht Rassen, obwohl einige weitere Rassen über Jahrhunderte auf aggressives Verteidigen abgerichtet und gezüchtet worden seien, schrieben die Kantonsräte in ihrer am Mittwoch (30. 10.) publizierten Anfrage. Ihrer Ansicht nach sollen auch Rassen wie Rottweiler oder Dobermann als gefährliche Hunde eingestuft und somit auf die sogenannte Rassentypenliste II aufgenommen werden.
Im Kanton Zürich sind seit 2010 Hunde, die auf dieser Liste aufgeführt sind, sowie ihre Mischlinge verboten. Auslöser für das Rassenverbot war eine Pitbull-Attacke im Jahr 2005, bei der ein sechsjähriger Knabe in Oberglatt (ZH) zu Tode gebissen wurde.
Die beiden Kantonsräte weisen im Vorstoss auch darauf hin, dass viele Hundebisse aus falscher Rücksicht nicht gemeldet würden. Der Regierungsrat solle aufzeigen, was er unternehme, um die Meldequote zu erhöhen. Und sie fragen auch, ob diese gefährlichen Hunde einem Wesenstest unterzogen werden müssten.
Der Flugplatz Dübendorf wird zum Natur- und Erholungspark
sho.
Die einstige Luftwaffenbasis vor den Toren Zürichs wandelt sich in den nächsten Jahren zur Plattform für den Austausch zwischen innovativen Firmen und Hochschulinstituten. Der Innovationspark in Dübendorf eröffnet aber ebenso die Chance, einen Teil des 2,3 Quadratkilometer grossen Flugplatzareals öffentlich zugänglich zu machen.
Aus dem im November 2022 vorgestellten Freiraumkonzept ist nun unter anderem der Masterplan zum Flugfeldpark hervorgegangen. Die 11 Hektaren weite Fläche liegt zwischen den beiden spitz zulaufenden Pisten und bildet einmal den grössten zusammenhängenden Freiraum auf dem Militärflugplatz.
Auf dem Gelände entsteht in den nächsten Jahren nach den Plänen der Vogt Landschaftsarchitekten AG ein Natur- und Erholungspark, wie die kantonale Volkswirtschaftsdirektion am Dienstag (29. 10.) mitgeteilt hat. Ein grosser Teil wird als offen nutzbare Parkwiese mit einem attraktiven Wegnetz gestaltet. Im nördlichen Teil sind Spielplätze und Feuerstellen vorgesehen.
Aber auch die Geschichte des Flugplatzes als Wiege der Schweizer Luftfahrt soll präsent sein, dokumentiert auf Informationsstelen. Vorgesehen ist ausserdem der Bau eines Aussichts- und Beobachtungsturms, der einen Blick über das gesamte Areal und bis in die Alpen erlaubt.
Die Verwirklichung des Flugfeldparks nimmt noch einige Zeit in Anspruch. Bereits im Sommer 2025 wird der Fuss- und Veloweg rund um den Flugplatz eröffnet. Mit einer Länge von acht Kilometern verbindet er die drei Gemeinden Dübendorf, Volketswil und Brüttisellen miteinander. Der Flugweg verläuft zunächst auf den bestehenden Wegen. Danach wird Schritt für Schritt und abgestimmt mit der Entwicklung auf dem Flugplatzareal die finale Wegführung realisiert.
Vom Glattzentrum kann man auf der Autobahn nicht mehr direkt nach Zürich fahren
bai. Vom Glattzentrum können Autofahrer nicht mehr direkt in die Zürcher Innenstadt fahren. Über die Einfahrt in Wallisellen gelangt man auf zwei Fahrspuren, die nur in Richtung Nordring und Flughafen weiterführen. Der frühere mögliche Spurwechsel in Richtung Zürich City bleibt gesperrt, wie die Tamedia-Zeitungen am Montag (28. 10.) berichten.
Grund für die Sperrung in Fahrtrichtung Zürich war zunächst die Baustelle der Einhausung Schwamendingen. Es hiess, danach gehe die Zufahrtsrampe auch in Richtung Zürich City wieder auf. Doch nun hat das Bundesamt für Strassen (Astra) die dauerhafte Schliessung bestätigt.
Wegen der Verkehrssicherheit werde die direkte Einfahrt beim Glattzentrum in Richtung Zürich City für den Verkehr nicht wieder hergestellt, hiess es dort auf Anfrage der Tamedia-Zeitungen.
Mit über 130 000 Fahrzeugen täglich gehört der Strassenabschnitt auf der A 1 bei Wallisellen zu den meistbefahrenen Strecken des ganzen Landes. Fast täglich kommt es an dieser Stelle zu Staus. Zudem existieren weiterhin Unfallschwerpunkte auf diesem Nationalstrassenabschnitt.
Windkraft: Mitte und SVP fordern kommunale Mitsprache
zge. Beim Ausbau der Windkraft stellt sich immer wieder die Frage, wer am Ende darüber entscheiden kann, ob eine Windturbine aufgestellt wird oder nicht.
Im Kanton Zürich ist dies Sache des Kantons. Er legt die entsprechenden Pläne fest. Die Gemeinden können gegen den Entscheid des Kantons zwar vor Gericht gehen, aber sie können eine Anlage nicht mit einer kommunalen Abstimmung verhindern. Auf Abstandsregeln, wie sie einige Gemeinden beschlossen haben, muss der Kanton ebenfalls keine Rücksicht nehmen. Die Gemeinden besitzen also kein Vetorecht.
Dies soll sich nun ändern. Die Mitte und die SVP haben im Kantonsrat zwei entsprechende Motionen eingereicht. Mit ihnen sollen zwei Punkte im Gesetz verankert werden. Erstens soll eine Windanlage zwingend die Zustimmung der Standortgemeinde benötigen. Zweitens soll der Bau der Anlagen nicht gegen den Willen der Grundstückseigentümer realisiert werden. Dies bedeutet, dass es keine Enteignungen geben darf.
Die beiden Parteien argumentieren, dass Windkraftanlagen von der Bevölkerung akzeptiert und mitgetragen werden sollen.
Würden die Mitte und die SVP mit ihrer Forderung durchkommen, würde der Ausbau der Windkraft wohl verzögert erfolgen und nicht so gross ausfallen wie vom Kanton geplant.
Aus eigener Kraft wird es der Mitte und der SVP aber nicht gelingen, das Mitspracherecht der Gemeinden und das Enteignungsverbot im Gesetz zu verankern. Sie brauchen im Kantonsparlament die Schützenhilfe weiterer Parteien, doch weder die FDP noch die GLP haben die beiden Motionen mitunterzeichnet.
Die FDP hatte bereits Anfang Juli mitgeteilt, dass sie die Stossrichtung des Kantons im Grundsatz unterstütze. Die GLP wünscht sich einen möglichst raschen Ausbau der Windkraft und befürwortet eine Beschleunigung der Bewilligungsverfahren.
Der Kanton Zürich geht davon aus, dass es an 20 Standorten Potenzial für etwa 60 bis 70 Windturbinen gibt. Die Anlagen würden in ländlichen Gebieten gebaut, etwa dem Weinland im Norden des Kantons.
67 Teams aus 24 Ländern am Cybathlon der ETH Zürich in Kloten
(sda) 67 Teams aus 24 Ländern haben dieses Wochenende am Cybathlon der ETH Zürich teilgenommen. Der Wettkampf stellt alltagstaugliche Assistenztechnologien für Menschen mit einer Beeinträchtigung auf die Probe.
Die dritte Ausgabe des Cybathlons fand in der Swiss-Arena in Kloten und in sieben lokalen Hubs rund um den Globus statt, wie die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich mitteilte. Die Hubs befanden sich in Kanada, Ungarn, Korea, Thailand, Südafrika und in den USA. 6000 Zuschauerinnen und Zuschauer waren in Kloten dabei, und 15 500 Personen verfolgten die Wettkämpfe virtuell.
Die Schweiz stellte am Cybathlon neun Teams, vier kamen von der ETH Zürich. Weitere Teams reisten aus Europa, Asien und Afrika an, und zehn Teams schalteten sich aus den Hubs zu. In acht Disziplinen ging es um das beste Zusammenspiel zwischen Mensch und Technik.
Es gab virtuelle Rennen mit Gedankensteuerung, Fahrradrennen mit elektrischer Muskelstimulation oder auch Parcours mit Armprothesen, Beinprothesen, robotischen Exoskeletten oder motorisierten Rollstühlen, wie die ETH schrieb.
Zum ersten Mal gab es auch einen Parcours für Sehassistenztechnologien und ein Assistenzroboter-Rennen. 2028 findet der Cybathlon voraussichtlich in Asien statt.
Über tausend Menschen demonstrieren in Zürich für Palästina und Libanon
(sda) Mehr als tausend Menschen haben am Samstagnachmittag in Zürich für Palästina und Libanon demonstriert. «Auf die Strasse bis zur Befreiung» forderten sie an der bewilligten Demonstration.
Seit mehr als einem Jahr massakriere Israel die palästinensische Bevölkerung in Gaza und weite diese «lebensverachtende Gewalt» nun auch auf den Libanon aus, kritisierte das Palästina Komitee Zürich, welches zur Demonstration aufgerufen hatte, in einem Instagram-Post. «Nehmen wir uns ein Beispiel an der Standhaftigkeit des palästinensischen Volkes, und erheben wir wieder und wieder unsere Stimme auf den Strassen», forderte das Komitee.
Diesem Aufruf folgten nach 15 Uhr immer mehr Demonstrantinnen und Demonstranten – auf dem Helvetiaplatz dürften sich laut der Schätzung einer Keystone-SDA-Korrespondentin vor Ort über tausend Menschen befunden haben.
Die Demonstrierenden trugen Fahnen von Libanon und Palästina und Plakate mit Aufschriften wie «Freiheit für Palästina» mit sich. «Die Zukunft der arabischen Welt hängt von diesem Moment ab», rief eine Sprecherin des Palästina Komitees in die Menge. Der Gazastreifen werde «ausgelöscht». «Unsere Aufgabe ist es, uns dem entgegenzustellen», sagte die Sprecherin.
Nach Reden auf dem Helvetiaplatz führte die Demo-Route zur Bahnhofstrasse, wo eine Schweigeminute auf dem Programm stand.
Kanton Zürich bietet telefonische Beratung für Gewaltopfer an
(sda) Der Kanton Zürich bietet ab November 2025 eine telefonische 24-Stunden-Beratung für Opfer von Gewalttaten in der ganzen Schweiz an. Betrieben wird das Angebot von der Opferberatung Zürich.
Bei der telefonischen Beratungsstelle sollen Betroffene an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erste Auskünfte erhalten, wie der Regierungsrat am Donnerstag (24. 10.) mitgeteilt hat. Sie sollen dann rasch an die für sie geeignete Opferberatungsstelle oder Institution weitervermittelt werden. In Notfällen reagiert die Opferberatung mit einer Krisenintervention.
Die Opferberatung Zürich verfüge aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung über ideale Voraussetzungen für den Betrieb einer 24/7-Beratungsstelle, heisst es in der Mitteilung weiter.
In der Schweiz gibt es bis jetzt keine landesweite, kostenlose und rund um die Uhr erreichbare Telefonnummer, bei der Gewaltopfer eine Erstberatung erhalten. Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verpflichtet die Vertragsstaaten jedoch, eine solche Nummer einzurichten.
Die Opferberatung Zürich wird für das neue Angebot eine eigene Abteilung aufbauen. Die Beratungsstelle soll über eine dreistellige Telefonnummer erreichbar sein. Damit die Nummer eingeführt werden kann, muss der Bundesrat zuerst eine entsprechende Verordnungsänderung beschliessen. Diese soll spätestens Mitte 2025 erfolgen. Dann wird auch bekannt sein, wie die neue Nummer lautet.
Forderung: Zürich soll 9 von 20 Windkraftgebieten streichen
zge. Die Zürcher Windkraftpläne sind umstritten, gerade in den Gemeinden. In der noch bis Ende Oktober laufenden Vernehmlassung zum Ausbau der Windenergie im bevölkerungsreichsten Kanton hat sich nun eine weitere gewichtige kritische Stimme gemeldet, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz.
Sie verlangt, dass der Kanton Zürich praktisch die Hälfte seiner Eignungsgebiete streicht. 9 der 20 Gebiete sollen ausgeschlossen werden.
Die Stiftung begründet ihre Forderung damit, dass die Belastung durch die Windkraft hoch sei, weil die Windanlagen sich auf etwa ein Drittel des Kantonsgebiets konzentrierten.
Namentlich das Zürcher Weinland im Norden des Kantons würde förmlich überstellt, schreibt die Stiftung in einer Mitteilung. 38 von 66 Windkraftanlagen seien in diesem Gebiet und in Gemeinden nördlich von Winterthur vorgesehen.
Beim Weinland handle es sich um eine national herausragende Landschaft, die es zu erhalten gelte. Ausserdem würden fünf Standortgebiete in Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN-Gebieten) liegen oder an solche angrenzen. Weiter würden national bedeutende ausserkantonale Ortschaften wie Stein am Rhein (SH) beeinträchtigt.
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz verlangt deshalb, dass die folgenden neun Standortgebiete gestrichen werden: Cholfirst, Stammerberg, Kleinandelfingen, Schwerzenberg, Bergbuck, Berenberg, Thalheim, Berg (Dägerlen) und Eschberg.
Die Stiftung begründet den radikalen Schnitt auch damit, dass der Bund dem Kanton Zürich lediglich eine Windstromproduktion von 40 bis 180 GWh pro Jahr als Rahmen vorgegeben habe. Der Kanton plane aber einen viel grösseren Ausbau auf 735 GWh pro Jahr. Das vom Bund vorgeschlagene Ziel könne auch mit den verbleibenden Anlagen erreicht werden.
Die Baudirektion hatte bereits früher den grösseren Ausbau damit begründet, dass jeder Kanton seine eigene Energiestrategie verfolge. Zürich sehe in der Windenergie eine Chance, die es zu nutzen gelte.
Standard & Poor’s bestätigt Triple-A-Rating der Stadt Zürich
bai./mvl. Die Stadt Zürich unterzieht sich seit dem Jahr 2019 einem Rating, das ihre Qualität als Schuldnerin bewertet. 2023 hat Standard & Poor’s das Langfrist-Rating der Stadt um eine Stufe auf AAA angehoben. Diese Bestnote ist nun erneut bestätigt worden, wie das Finanzdepartement am Montag (21. 10.) in einer Mitteilung schreibt. Ebenfalls bestätigt habe Standard & Poor’s das Kurzfrist-Rating A-1+, was ebenfalls der bestmöglichen Bewertung entspreche.
Zürich gehört laut Communiqué zu den wenigen Städten weltweit, die sich durch höchste Bonität auszeichnen. Standard & Poor’s habe den Entscheid unter anderem mit dem «soliden» Finanzhaushalt, dem «starken Wirtschaftsplatz» sowie den «konstant hohen Steuererträgen» begründet.
«Dass die Stadt Zürich erneut das Triple-A-Rating erhält, ist eine Anerkennung der Finanzpolitik des Stadtrats.» So lässt sich der Finanzvorsteher Daniel Leupi zitieren.
Die Stadt verfügt nach Jahren positiver Rechnungsabschlüsse über ein Eigenkapital von 2,1 Milliarden Franken, hat allerdings aufgrund der vielen Investitionen auch Schulden in der Höhe von 11,3 Milliarden Franken.