Mehr Stehplätze im Stadion Letzigrund für FCZ-Fans
mvl. Der Zürcher Stadtrat gibt dem Wunsch des FC Zürich nach: Er lässt im Stadion Letzigrund umbauen, damit mehr Stehplätze im Fan-Sektor entstehen. Dies, weil deutlich mehr Leute die Heimspiele des FC Zürich besuchen würden und der Andrang auf die Südkurve grösser geworden sei. Dies führt zu einer «situativen Überfüllung des Stehplatzbereichs», wie das Sportamt der Stadt Zürich am Dienstag mitteilt. Zumal es baulich nicht möglich sei, die Personenzahl in der Südkurve zu begrenzen.
In der gegenwärtigen Saison liegt der Zuschauerschnitt bei Heimspielen des FCZ bei rund 15 000 Personen. Vor einem Jahrzehnt waren es noch rund 10 000 Personen.
Der Klub drängt seit längerem darauf, dass der Stehplatzbereich im Sektor D vergrössert wird. Die Stadt hat eigens eine Expertengruppe eingesetzt. Diese kam zu dem Schluss, dass die Schaffung von zusätzlichen Stehplätzen im Sitzplatzbereich direkt neben der Südkurve im Sektor D die Situation verbessern kann.
Der jetzige Stehplatzbereich der Südkurve bleibt bestehen. Auch die bisherige Trennwand zu den heutigen Sitzplätzen wird nicht verschoben. Dennoch läuft der Umbau auf eine Vergrösserung der Südkurve hinaus.
Konkret werden im angrenzenden Sitzplatzbereich 900 Sitzplätze entfernt und 1700 Stehplätze geschaffen. Die Gesamtzuschauerzahl im Sektor D erhöht sich nicht, da nach der Schaffung der Stehplätze nicht mehr Tickets verkauft werden. Sie haben nun einfach mehr Platz.
«Die neu geschaffenen zusätzlichen Stehplätze dienen ausschliesslich dazu, einen Überlauf für den überfüllten bereits bestehenden Stehplatzbereich der Südkurve zu bilden», schreibt der Stadtrat. Dadurch werde die Sicherheit erhöht.
Die Gesamtkosten der Umbauten werden auf rund 200 000 Franken geschätzt, wobei der FC Zürich sich mit 40 000 Franken beteiligt.
Stadt will besetzte Post Wipkingen kaufen
mvl. Die Stadt Zürich will das 1974 errichtete Postgebäude am Wipkingerplatz, unweit des Escher-Wyss-Platzes, kaufen, um es sogleich abzureissen. Gemäss den Tamedia-Zeitungen hat die Stadt Verhandlungen mit der Post aufgenommen, der Kaufpreis soll 2,8 Millionen Franken betragen.
Der Wipkingerplatz ist gemäss Richtplanung ein Quartierzentrum und ein Fussgängerbereich. In seiner heutigen Gestaltung werde der Platz diesen Vorgaben «nicht gerecht», so begründet der Stadtrat einen nachträglichen Antrag zum Budget des kommenden Jahres.
In einer Studie hat das Tiefbauamt ein Zielbild für die Weiterentwicklung des Quartierzentrums erarbeitet. Um es zu realisieren, seien ein Rückkauf des Grundstücks und der Rückbau des Postgebäudes notwendig.
2017 hat die Post die Filiale Wipkingen aufgegeben. Nach der Schliessung zog für zwei Jahre eine Tochterfirma der Post ins Gebäude, danach gab es befristete Nutzungen. Seit 2022 steht das rund 1400 Quadratmeter grosse Postgebäude leer. Im Juni 2023 wurde es besetzt.
Die SVP hat sich diesen Sommer dafür eingesetzt, dass anstelle des Postgebäudes ein Park entstehen soll. Doch der Stadtrat erteilte diesem Ansinnen eine Absage: Vielmehr solle ein «Begegnungs- und Aufenthaltsort mit unterschiedlichen Funktionen» entstehen. Momentan gibt es dafür aber weder genaue Pläne noch einen Zeitplan.
Heimatschutz zieht Rekurs gegen Umbau der Militärkaserne zurück und übt Kritik am Kanton
sho. Anfang Jahr bewilligte der Zürcher Kantonsrat knapp 58 Millionen Franken für den Umbau der Militärkaserne in ein Zentrum für Erwachsenenbildung. Zusammen mit den Kosten für die Instandsetzung des baufälligen Gebäudes will der Kanton rund 180 Millionen investieren. Damit schien ein langes Seilziehen um die Nutzung der Kaserne Jahrzehnte nach dem Umzug der Rekruten von der Stadt ins Reppischtal zu einem Ende zu kommen.
Im Frühling erhob jedoch der Stadtzürcher Heimatschutz Rekurs gegen diese Pläne. Er störte sich vor allem am gläsernen Pavillon, der auf dem Dach entstehen soll, und sagte, es sei die Meinung der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege (EKD) einzuholen. Die Kaserne, erbaut im Stil des Historismus, steht unter kantonalem Schutz. Die Anlage gilt zusammen mit den Zeughäusern und den ehemaligen Stallungen jenseits der Sihl als ein kulturhistorisch bedeutsames Zeugnis von nationalem Rang.
Der Kanton Zürich gewichtete in seiner Abwägung jedoch die künftige Nutzung hoch. Eine grosse Rolle spielt dabei der gläserne Aufbau, der genügend Licht in das eher düstere Gebäude fallen lässt, damit es als Schulhaus genutzt werden kann. Die zuständige Baudirektion lehnte deshalb den Beizug der EKD ab.
Nun gibt der Zürcher Heimatschutz nach und zieht den Rekurs zurück, wie er am Montag (11. 11.) mitgeteilt hat. Er begründet dies einerseits mit der Aussage, kommentierende Anmerkungen durch Mitglieder des Baugerichts vor kurzem bei einem Augenschein hätten gezeigt, dass nur wenig Aussicht auf einen Erfolg vor der ersten Gerichtsinstanz bestehe. Anderseits könne ein langer Rechtsstreit das Projekt gefährden, in der Kaserne die kantonale Maturitätsschule für Erwachsene und die kantonale Schule für Berufsbildung unterzubringen, heisst es im Scheiben weiter.
Der Heimatschutz kritisiert, dass die kantonalen Stellen Abklärungen durch die EKD verweigerten, deren Ergebnis er sich gefügt hätte. Aus der Epoche des Historismus existiere kein anderes bedeutendes Bauwerk in Zürich, das so gut erhalten sei. Der Hauptbahnhof, das Landesmuseum und die Rote Fabrik seien bereits stark verändert worden, heisst es weiter. Doch als privater Verein habe der Heimatschutz die Grenzen seiner Möglichkeiten erkennen müssen.
Ursprünglich war der Baubeginn noch für dieses Jahr vorgesehen und die Inbetriebnahme des Bildungszentrums für 2027. Inzwischen dürfte sich der Zeitplan um ein Jahr verschoben haben.
Kanton präzisiert Umgang mit gebundenen Ausgaben in den Gemeinden
sho. Sie sind ein politischer Dauerbrenner und häufig Quelle von Ärger im Stimmvolk: gebundene Ausgaben. Darunter versteht man grössere Aufwendungen, die eine Exekutive in eigener Kompetenz beschliessen kann, ohne sie dem Parlament oder der Gemeindeversammlung vorzulegen.
Gebunden sind Ausgaben laut Gesetz, wenn aus sachlichen oder zeitlichen Gründen kein Spielraum bleibt. Das klassische Beispiel dafür ist eine schadhafte Strasse oder Brücke, die aus Sicherheitsgründen saniert werden muss. Als gebunden gelten weiter Ausgaben, die aufgrund eines Gesetzes oder Gerichtsurteils erforderlich sind.
In der Praxis ist die Abgrenzung zwischen neuen und gebundenen Ausgaben jedoch keineswegs immer eindeutig. Manchmal erfahren Stimmberechtigte von einem solchen Beschluss erst, wenn die Arbeiten in Gang oder abgeschlossen sind oder wenn eine Anschaffung bereits getätigt ist. Das führt hin und wieder zu Gerichtsverfahren.
Der Kanton Zürich will nun die Regeln für Gemeinden genauer festlegen. So müssten Exekutiven Beschlüsse über gebundene Ausgaben veröffentlichen, die als neue Kosten aufgrund ihrer Höhe in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten oder des Parlaments fielen. Die Publikation soll eine Begründung für die Gebundenheit und eine Rechtsmittelbelehrung enthalten.
Die Neuerung geht auf eine parlamentarische Initiative des ehemaligen SVP-Kantonsrats Diego Bonato (Aesch) zurück. Die aufgeworfenen Fragen führten in der vorberatenden Kommission für Staat und Gemeinden zu einigen Diskussionen, wie aus ihrem am Donnerstag (7. 11.) veröffentlichten Antrag hervorgeht.
Zuerst wollte sie es den Gemeinden überlassen, die Höhe des Betrags festzulegen, ab der gebundene Ausgaben publiziert werden müssen. Auf Anraten des Regierungsrats schloss sie sich aber der Lösung an, die Schwelle eines Referendums für neue Ausgaben zum Massstab zu nehmen, und verzichtete aus juristischen Gründen darauf, die Rechtsmittelfrist von heute fünf Tagen zu verlängern.
Der Kantonsrat muss die Neuerung erst noch beschliessen. Die Zustimmung dürfte aber ungefährdet sein, da die Kommission den Antrag einstimmig unterstützt. Festgehalten wird auch, dass zahlreiche Gemeinden schon heute gebundene Ausgaben veröffentlichen, die Neuerung also teilweise bereits gelebte Wirklichkeit ist.
Die Linke «moppelt» dreifach gegen Senkung der Firmensteuern
sho. Seit September ist klar, dass das Stimmvolk über die Senkung der Unternehmenssteuern im Kanton Zürich entscheiden wird. Das hatten SP, Grüne, AL und EVP schon damals während der Debatte über den zweiten Schritt in der Umsetzung der Steuervorlage 17 angekündigt. Sie lehnen das Geschäft ab, weil sie hohe Steuerausfälle befürchten, die durch Ausgabenkürzungen kompensiert werden müssten. Am letzten Montag vor der Schlussabstimmung im Kantonsrat hat die Minderheit zur Linken ihre Absicht bekräftigt.
Am Donnerstag (7. 11.) gaben die Stadtparteien von SP, Grünen, AL und EVP, die im Gemeinderat über eine Mehrheit verfügen, gemeinsam bekannt, dass sie in der Stadt Zürich, die besonders betroffen sei, das Gemeindereferendum gegen die Steuervorlage 17 beantragen. Die Kantonshauptstadt kann im Alleingang einen Volksentscheid zu einem kantonalen Geschäft herbeiführen. Auf kantonaler Ebene werde gleichzeitig das Volksreferendum ergriffen, hiess es in der Mitteilung weiter.
Warum mindestens 3000 Unterschriften sammeln, die es für ein Volksreferendum braucht, wenn es auch ohne geht? Das sei zwar mit einigem Aufwand verbunden, habe aber den Vorteil, dass man bereits beim Sammeln mit der Bevölkerung ins Gespräch komme, sagt gegenüber der NZZ Harry Brandenberger (SP, Pfäffikon), der im Kantonsrat die Haltung seiner Partei zu diesem Geschäft vertrat. Das sei bereits der Auftakt zum bevorstehenden Abstimmungskampf.
Der Kampf gegen diese Vorlage sei den Gegnern derart wichtig, dass sie auf der ganzen Klaviatur spielen wollten, so Brandenberger. Tatsächlich ergreifen sie das Referendum gleich dreifach: als Volksreferendum mit gesammelten Unterschriften, als Behördenreferendum, wofür die Minderheit im Kantonsrat die nötigen 45 Stimmen problemlos aufbringt, und eben auch noch als Gemeindereferendum. Die dafür notwendige Debatte im Stadtparlament verschafft der Opposition nochmals zusätzlich Publizität.
Die Abstimmung über die Senkung der Unternehmenssteuern findet im nächsten Jahr statt.
Im neuen Jahr betreibt Coop City das Märlitram – ab 2026 auch im Frühling
bai. Das Märlitram gehört zu den beliebtesten Weihnachtsattraktionen für Kinder in Zürich. Der Tramchauffeur ist als Samichlaus verkleidet, und zwei «Engel» erzählen den kleinen Passagieren Geschichten. Diese Tradition für Vier- bis Zehnjährige wurde 1958 vom Warenhaus Jelmoli sowie von den Zürcher Verkehrsbetrieben (VBZ) ersonnen und in einem NZZ-Inserat als «Züritram im Weihnachtskleid» angepriesen.
Insgesamt rund 8000 Kinder werden in der Adventszeit jeweils mit dem 24-plätzigen Oldtimer-Fahrzeug aus dem Jahr 1913 durch die Bahnhofstrasse chauffiert. Es ist es das älteste noch im Einsatz stehende Tram der VBZ.
Zwischen dem kommenden 22. November und dem 24. Dezember ist das orangefarbene Fahrzeug allerdings zum letzten Mal als Jelmoli-Märlitram unterwegs. Denn im Frühjahr 2025 schliesst das legendäre Warenhaus seine Tore. Die VBZ lösten den Vertrag mit der Jelmoli AG per 31. Dezember auf und suchten im Sommer mittels einer öffentlichen Ausschreibung eine neue Partnerschaft.
Nun ist klar, wer den Zuschlag erhalten hat: Coop City St. Annahof. Das Unternehmen wird die Tradition ab 2025 weiterführen. Das Märlitram passe ausgezeichnet zum Warenhaus St. Annahof, da beide im Jahr 1913 ihren Betrieb aufgenommen hätten, heisst es im am Donnerstag (7. 11.) versendeten Communiqué.
Ab 2026 wird das Märlitram zudem während vier bis sechs Wochen als Frühlingsangebot Tausende von Kindern in seinen Bann ziehen. Der Vertrag zwischen den VBZ und Coop City ist auf fünf Jahre befristet, danach wird das Angebot neu ausgeschrieben. Bis am 27. November können noch Rechtsmittel gegen den Vergabeentscheid eingereicht werden.
Ab dem 15. November können Eltern wieder Fahrten buchen – und dies online. Die 20-minütige Route startet am Bellevue und führt via Limmatquai und Bahnhofstrasse zurück an den Ausgangspunkt.
Stadt Zürich gibt gratis 3500 Laptops ab an Personen mit wenig finanziellen Mitteln
heu. Die Stadt Zürich gibt gratis Laptops an Zürcherinnen und Zürcher mit geringen finanziellen Mitteln ab. In einem dreijährigen Pilotprojekt sollen insgesamt 3500 Geräte beschafft werden, wie die Stadt am Mittwoch (6. 11.) mitteilt. Die Stadt rechnet mit Kosten von 1,3 Millionen Franken.
Für Personen mit geringen finanziellen Mitteln sei vor allem «die Anschaffung geeigneter Geräte» eine grosse Belastung, schreibt die Stadt. Unter bestimmten Voraussetzungen gebe es für solche Ausgaben zwar Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Sozialhilfe. Diese seien jedoch für einkommensschwache Haushalte ohne Sozialhilfebezug nicht zugänglich.
Mit den Gratis-Laptops will die Stadt die «digitale Teilhabe» stärken. Das Pilotprojekt zielt deshalb auf Personen, die eine Kulturlegi besitzen und keine Sozialhilfe beziehen. Sie können bei der Stadt ein Gesuch stellen. Im Fokus sind Jugendliche und junge Erwachsene in Ausbildung sowie Familien. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche in der obligatorischen Schulbildung, da sie bis und mit Sekundarstufe 1 bereits über ein persönliches Gerät verfügen.
Für die Beschaffung der Laptops kommen Anbieter infrage, die die Verfügbarkeit einer grossen Zahl von Geräten zu einem günstigen Preis sowie ergänzende Leistungen wie Support gewährleisten können.
Die Personen, die ein Gerät bekommen, erhalten auch Informationen zur Nutzung wie Online-Tutorials und eine Übersicht über kostenlose oder günstige Computerkurse, Lernstuben sowie Angaben zu Orten mit kostenlosem Internetzugang.
Kantonsrat senkt Steuern für Unternehmen – SP und Grüne ergreifen Referendum
aam. Eigentlich hätte das Geschäft im Kantonsrat nach fünf Minuten erledigt sein können. Schliesslich wurde über den zweiten Schritt zur Umsetzung der Steuervorlage 17 auf Bundesebene schon im September debattiert: Die Firmensteuern auf Gewinne sollten von 7 auf 6 Prozent gesenkt werden, beschloss der Kantonsrat damals. Die Bürgerlichen unterstützten die Vorlage, Linke und EVP waren dagegen. SP und Grüne kündigten ein Referendum an.
Dies bekräftigten die beiden Parteien nun in der Debatte zur Schlussabstimmung über die Änderung des Steuergesetzes: Jasmin Pokerschnig (Zürich) von den Grünen sagte, dass eine Steuersenkung nicht angezeigt sei, weil sie Investitionen in Schulen, den öffentlichen Verkehr oder in den Naturschutz gefährde: «Die Bevölkerung muss verzichten, damit einigen wenigen Unternehmen ein Steuergeschenk gemacht werden kann. Das kommt nur grossen Unternehmen zugute.»
Dem widersprach Patrick Walder (SVP, Dübendorf): «Jedes Unternehmen profitiert von dieser Steuersenkung. Und dem Kanton bringen Steuersenkungen zusätzliche Einnahmen», sagte Walder. Die Reform sei wichtig, damit der Kanton Zürich wettbewerbsfähig bleibe. Das schaffe Arbeitsplätze und ermögliche Investitionen, von denen die ganze Bevölkerung profitiere.
Anders sieht dies Rafael Mörgeli (SP, Stäfa). Der Kanton Zürich ziehe Unternehmen nicht wegen seiner Steuern an, sondern wegen seiner Infrastruktur. Und diese leide, wenn weniger Steuern eingenommen würden. Zögen nicht genügend Unternehmen in den Kanton, um die Ausfälle auszugleichen, hätte der Kanton ein Problem, sagte Mörgeli. «Das Wagnis Steuerreform wird ein kolossales Eigengoal der bürgerlichen Kräfte.»
Die GLP schloss sich den Bürgerlichen an: Eine «Unternehmensentlastung» nannte Cristina Cortellini (GLP, Dietlikon) die Vorlage und sagte: «Diese Vorlage kommt vor allem KMU zugute. Wir sollten nicht vergessen, dass sie es sind, die uns Steuern bescheren. Dem sollten wir Sorge tragen.»
Schon über den ersten Schritt zur Umsetzung der Steuervorlage 17 wurde an der Urne entschieden: 56 Prozent der Zürcher Stimmbevölkerung sagten Ja, als die Gewinnsteuer für Unternehmen im Jahr 2019 von 8 auf 7 Prozent gesenkt werden sollte.
Der zweite Schritt zur Umsetzung der Steuervorlage 17 wurde vom Kantonsrat nun am Montag (4. 11.) mit 111 zu 66 Stimmen bestätigt. Als Nächstes wird die Zürcher Bevölkerung über die Vorlage entscheiden. Darauf freue man sich schon, hörte man im Parlament von Parteien beider Seiten.
Verein Solidara erhält weiter Geld von reformierter Kirche
heu. Der Zürcher Verein Solidara musste um die finanzielle Unterstützung durch die reformierte Kirche fürchten: Solidara sei «nicht mehr christlich genug», befand eine Kommission des Kirchenparlaments.
Dem Verein weiterhin Gelder zu sprechen, würde die Glaubwürdigkeit der Kirche untergraben, so die Begründung. Sie beantragte deshalb, die Sockelfinanzierung von insgesamt 2 Millionen Franken für die Jahre 2025 bis 2028 zurückzuweisen.
Nun ist klar: Solidara erhält das Geld weiterhin. Die Kommission hat ihren Antrag an das Kirchenparlament zurückgezogen. Sie begründet dies damit, dass die Kirchenpflege einerseits die Weiterführung der Sockelbeträge bereits beschlossen habe. Andererseits habe sie die Kündigung der bisherigen Vereinbarung nicht fristgerecht wahrgenommen.
Deshalb sei die Vereinbarung automatisch verlängert worden, teilt die Kommission mit. Sie rügt dieses Vorgehen scharf und spricht von einer «erheblichen Verletzung der Gewaltentrennung».
Am Donnerstag hat das Kirchenparlament Nichteintreten auf die Weisung zur Sockelfinanzierung beschlossen. Die weitere finanzielle Unterstützung bleibt sowieso gesichert. Mit dem Nichteintreten erhalte die Kirchenpflege Zeit, eine «korrekte Vorlage zu erarbeiten, die rechtlich präzise formuliert ist, dem Parlament echte Steuerungsmöglichkeiten gibt und eine transparente Evaluation gewährleistet».
Solidara betreibt in der Stadt Zürich das soziale Café Yucca, eine Beratungsstelle für Prostituierte namens Isla Victoria sowie eine Passantenhilfe für Menschen in Notlagen.
Aus Sicht der Kommission hat sich der Verein Solidara von seinen christlichen Wurzeln entfernt, weil die Diakonie nicht mehr aus dem Evangelium heraus erfolge, sondern durch solidarisch helfendes Handeln ersetzt worden sei. So ist es im neuen Leitbild von Solidara festgehalten, das im Frühling 2023 in Kraft trat.
Der Verein wird seit 2021 von der reformierten, der katholischen und der christkatholischen Kirche mit einem Sockelbetrag unterstützt, der insgesamt 40 Prozent des Vereinsbudgets ausmacht. Der Verein argumentierte, schon damals habe man eine interreligiöse Öffnung ins Auge gefasst und dies auch so kommuniziert und vertraglich vereinbart.
Regierungsrat lehnt Wohnschutz-Initiative ab, plant aber Massnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum
bai. Unter Mieterinnen und Mietern im Kanton Zürich gehe die Angst um, dass auch ihre Wohnung in den «Strudel von Hausverkauf, Sanierung und Ersatzneubau» gerate. Dies schreibt die linke Allianz von SP, Grünen, AL und Mieterverband auf der Website «Wohnraum schützen». Daher lancierte sie im Sommer 2023 eine gleichlautende kantonale Volksinitiative. Sie wurde mit 20 000 Unterschriften eingereicht.
Ziel ist es, steigende Mietpreise staatlich zu begrenzen. Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, eine Bewilligungspflicht für Abbrüche und Renovationen einzuführen. Zudem sollen Kommunen die Umwandlung von Mietwohnungen in Stockwerkeigentum beschränken können. Auch Auflagen zur Begrenzung der Mietzinse wären dann möglich.
Nun ist klar: Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab, wie er am Donnerstag (31. 10.) mitgeteilt hat. Zwar schirmten die vorgeschlagenen Regelungen die Mieter mit bestehenden Verträgen von Preissteigerungen ab. Doch für Personen, die auf Wohnungssuche seien, dürften diese zu höheren Mietpreisen führen.
Je mehr der Wohnungsmarkt reguliert werde, desto stärker sei die preistreibende Wirkung auf weniger regulierte Bereiche, heisst es weiter. Dies trage zur Verknappung von Wohnraum bei. Die zuständige Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh lässt sich mit den Worten zitieren, Mietpreisbegrenzungen seien längerfristig klar kontraproduktiv.
Zur Verdeutlichung wird das Beispiel Genf angeführt. Dort gibt es eine Bewilligungspflicht mit Mietzinskontrolle: In keiner anderen Schweizer Stadt sei der Unterschied zwischen Bestandes- und Neumieten so gross, während die Neubautätigkeit gleichzeitig nirgends so tief sei.
Weiter wird die Ablehnung wie folgt begründet: Wenn Renovationen, Um- und Ersatzbauten an eine Mietzinsbegrenzung gekoppelt würden, sinke die Attraktivität von energetischen Sanierungen. Zudem würden die vorgeschlagenen Regelungen in die Grundrechte der Eigentümer eingreifen. Darüber hinaus bringe das Bewilligungsverfahren administrativen Aufwand mit sich.
Der Regierungsrat entwickelt momentan eigene Massnahmen gegen Wohnungsknappheit. So will er etwa die Bautätigkeit anregen, was sich preisdämpfend auswirken soll. Ebenso will die Regierung den gemeinnützigen Wohnungsbau stärken mit dem Gegenvorschlag zur Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen». Der Rahmenkredit für die Darlehen der kantonalen Wohnbauförderung soll von 180 Millionen auf 360 Millionen verdoppelt werden.
Die Initiative ist damit nicht vom Tisch. Wenn der Kantonsrat sie gleichfalls ablehnt, kommt sie vors Stimmvolk.
Trägergemeinden sollen Spital aus der Schieflage helfen
fpr. Das Spital Wetzikon steht kurz vor dem finanziellen Kollaps. Nun sollen die zwölf Trägergemeinden einspringen und Kapital einschiessen. Wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag schreibt, hat der Verwaltungsrat bei den Gemeinden insgesamt 45 bis 55 Millionen Franken beantragt.
Wie die Aktionärsgemeinden mitteilen, nehmen sie den Antrag zur Kenntnis und werden ihn bis Ende Jahr prüfen. Danach müsse jede Gemeindeexekutive für sich die Grundsatzfrage beantworten, ob das Spital Wetzikon vor dem Konkurs zu retten sei oder nicht. Falls ja, muss Ende 2025 oder Anfang 2026 die Stimmbevölkerung über den Antrag entscheiden.
Wie hoch der Unterstützungsbetrag der Gemeinden ausfällt, ist damit erst nach den Abstimmungen klar. Im Rahmen der Gläubigerversammlung im März 2026 soll schliesslich der finale Entscheid über die Zukunft des Spitals fallen.
Weiter betonen die Gemeinden, dass keine Steuergelder eingesetzt werden dürften, um den Schuldenschnitt für die Gläubiger zu reduzieren. Die Gläubiger ihrerseits haben sich gegen einen Schuldenschnitt ausgesprochen.
Aus eigener Kraft wird das Spital seine Finanzen kaum in den Griff bekommen. Allein im Juni hätte es 170 Millionen Franken zurückzahlen müssen, die es vor zehn Jahren für den Neubau aufgenommen hatte. Gemäss einer kürzlich publizierten Zwischenbilanz beläuft sich der Schuldenberg des Spitals auf 285 Millionen Franken.
Wie die Spitalleitung letzten Freitag an einer Medienkonferenz bekanntgegeben hat, will sie vorerst darauf verzichten, den Neubau zu vollenden, und bei Investitionen, Personal und anderen Aufwänden sparen.
Der Sanierungsplan sieht zudem vor, dass die Anleihengläubiger auf 65 bis 70 Prozent der ausstehenden 170 Millionen Franken verzichten. Eine Aussicht, die für Unmut sorgt.
Seit April befindet sich das Spital in der provisorischen Nachlassstundung – das heisst, alle finanziellen Forderungen sind vorerst eingefroren. Damit will die Spitalführung Zeit gewinnen, um eine Lösung zu finden. Kommt das zuständige Gericht Ende Jahr zu dem Schluss, dass das Sanierungskonzept des Spitals einem Konkurs vorzuziehen sei, wird die Nachlassstundung definitiv. Damit blieben zwei Jahre, um finanziell wieder auf die Beine zu kommen.
Nagra reicht Gesuch für Endlager in Stadel ein
(sda)
Die Planung des Atom-Tiefenlagers in der Zürcher Unterländer Gemeinde Stadel geht voran: Am 19. November wird die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die Rahmenbewilligungsgesuche beim Bund einreichen.
Am gleichen Abend wird die «Regionalkonferenz Nördlich Lägern» in Bülach eine Vollversammlung abhalten und die Bevölkerung über die eingereichten Gesuche und die nächsten Schritte informieren, wie aus der Einladung hervorgeht.
Noch in diesem Jahr sollen die Verhandlungen beginnen, bei denen die Abgeltungen für die betroffenen Gemeinden festgelegt werden. An den Verhandlungen teilnehmen werden neben Gemeinden, Bund und Kantonen auch die Kernkraftwerkbetreiber, die für den grössten Teil der Abgeltungen aufkommen müssen.
Wie viele Millionen Franken insgesamt an die Gemeinden in den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen sowie nach Deutschland fliessen, ist jedoch noch unklar. Seit September 2022 ist bekannt, dass das Atommüll-Endlager in der Zürcher Gemeinde Stadel gebohrt werden soll, genauer im Haberstal. Ab 2029 werden Bundesrat und Parlament über das Tiefenlager entscheiden. Kommt ein Referendum zustande, wird zusätzlich das Volk darüber abstimmen.
Der Baustart ist für 2045 vorgesehen. Etwa im Jahr 2050 sollen dann erste schwach- und mittelaktive Abfälle eingelagert werden. Der Bereich für hochaktive Abfälle soll um etwa 2060 in Betrieb genommen werden.
Roger Federer verzichtet auf Bootshaus in Rapperswil-Jona
(sda)
Roger Federer verzichtet auf den Bau des geplanten Bootshauses am Ufer seiner Villa in Rapperswil-Jona. Zuvor intervenierte das Bundesamt für Umwelt mit einer Beschwerde gegen die bereits erteilte Bewilligung.
Der Verzicht sei eine Einigung der Bauherrschaft mit dem Bundesamt für Umwelt (Bafu), schrieb die Stadt Rapperswil-Jona am Mittwoch in einer Mitteilung. Die Renaturierung des Seeufers mit Dekontaminierung, der Abbruch der bestehenden Bootshaab mit Zufahrtsrinne und die Erstellung einer neuen Bootsanlegestelle mit Steg und Zufahrtsrinne, gegen welche das Bundesamt für Umwelt keine Einwände erhoben hatte, könnten hingegen realisiert werden.
Anfang September erteilte die Stadt Rapperswil-Jona die Bewilligung für den Neubau eines Bootshauses mit einem Steg. Die hängigen Einsprachen wurden sowohl vom Stadtrat als auch von den zuständigen kantonalen Behörden abgewiesen. Schliesslich reichte das Bafu eine Behördenbeschwerde ein. Über die Gründe der Intervention hielt sich der Bund bedeckt.
Gegen die Erstellung eines neuen Bootshauses am Seeufer des Grundstücks von Roger Federer regte sich seit langem Widerstand. Das Projekt löste insgesamt vier Verfahren aus. Dabei kämpfte etwa der Verein Rives Publiques, der sich für freie Zugänge zu Seeufern einsetzt, vehement gegen das Bauvorhaben. 2019 wurde bekannt, dass Roger Federer in der Kempratner Bucht in Rapperswil-Jona ein knapp 17 000 Quadratmeter grosses Grundstück gekauft hatte. Inzwischen stehen sechs Gebäude im Bau auf dem Areal direkt am Zürichsee. Mehrere Einsprachen, alte Richtpläne und ein Uferweg-Streit sowie die Pandemie schoben den Bau mehrfach hinaus.
Zürcher Regierung soll Rottweiler auf die Liste gefährlicher Hunde nehmen
(sda)
Nachdem ein Rottweiler vergangene Woche in Adlikon (ZH) zwei Kinder und drei Erwachsene angegriffen und gebissen hat, wird nun die Politik aktiv. Zwei EDU-Kantonsräte wollen von der Regierung wissen, ob sie die Liste gefährlicher Hunde erweitern würde.
Die Rassentypenliste von gefährlichen Hunden umfasse im Moment nur acht Rassen, obwohl einige weitere Rassen über Jahrhunderte auf aggressives Verteidigen abgerichtet und gezüchtet worden seien, schrieben die Kantonsräte in ihrer am Mittwoch (30. 10.) publizierten Anfrage. Ihrer Ansicht nach sollen auch Rassen wie Rottweiler oder Dobermann als gefährliche Hunde eingestuft und somit auf die sogenannte Rassentypenliste II aufgenommen werden.
Im Kanton Zürich sind seit 2010 Hunde, die auf dieser Liste aufgeführt sind, sowie ihre Mischlinge verboten. Auslöser für das Rassenverbot war eine Pitbull-Attacke im Jahr 2005, bei der ein sechsjähriger Knabe in Oberglatt (ZH) zu Tode gebissen wurde.
Die beiden Kantonsräte weisen im Vorstoss auch darauf hin, dass viele Hundebisse aus falscher Rücksicht nicht gemeldet würden. Der Regierungsrat solle aufzeigen, was er unternehme, um die Meldequote zu erhöhen. Und sie fragen auch, ob diese gefährlichen Hunde einem Wesenstest unterzogen werden müssten.
Der Flugplatz Dübendorf wird zum Natur- und Erholungspark
sho.
Die einstige Luftwaffenbasis vor den Toren Zürichs wandelt sich in den nächsten Jahren zur Plattform für den Austausch zwischen innovativen Firmen und Hochschulinstituten. Der Innovationspark in Dübendorf eröffnet aber ebenso die Chance, einen Teil des 2,3 Quadratkilometer grossen Flugplatzareals öffentlich zugänglich zu machen.
Aus dem im November 2022 vorgestellten Freiraumkonzept ist nun unter anderem der Masterplan zum Flugfeldpark hervorgegangen. Die 11 Hektaren weite Fläche liegt zwischen den beiden spitz zulaufenden Pisten und bildet einmal den grössten zusammenhängenden Freiraum auf dem Militärflugplatz.
Auf dem Gelände entsteht in den nächsten Jahren nach den Plänen der Vogt Landschaftsarchitekten AG ein Natur- und Erholungspark, wie die kantonale Volkswirtschaftsdirektion am Dienstag (29. 10.) mitgeteilt hat. Ein grosser Teil wird als offen nutzbare Parkwiese mit einem attraktiven Wegnetz gestaltet. Im nördlichen Teil sind Spielplätze und Feuerstellen vorgesehen.
Aber auch die Geschichte des Flugplatzes als Wiege der Schweizer Luftfahrt soll präsent sein, dokumentiert auf Informationsstelen. Vorgesehen ist ausserdem der Bau eines Aussichts- und Beobachtungsturms, der einen Blick über das gesamte Areal und bis in die Alpen erlaubt.
Die Verwirklichung des Flugfeldparks nimmt noch einige Zeit in Anspruch. Bereits im Sommer 2025 wird der Fuss- und Veloweg rund um den Flugplatz eröffnet. Mit einer Länge von acht Kilometern verbindet er die drei Gemeinden Dübendorf, Volketswil und Brüttisellen miteinander. Der Flugweg verläuft zunächst auf den bestehenden Wegen. Danach wird Schritt für Schritt und abgestimmt mit der Entwicklung auf dem Flugplatzareal die finale Wegführung realisiert.
Vom Glattzentrum kann man auf der Autobahn nicht mehr direkt nach Zürich fahren
bai. Vom Glattzentrum können Autofahrer nicht mehr direkt in die Zürcher Innenstadt fahren. Über die Einfahrt in Wallisellen gelangt man auf zwei Fahrspuren, die nur in Richtung Nordring und Flughafen weiterführen. Der frühere mögliche Spurwechsel in Richtung Zürich City bleibt gesperrt, wie die Tamedia-Zeitungen am Montag (28. 10.) berichten.
Grund für die Sperrung in Fahrtrichtung Zürich war zunächst die Baustelle der Einhausung Schwamendingen. Es hiess, danach gehe die Zufahrtsrampe auch in Richtung Zürich City wieder auf. Doch nun hat das Bundesamt für Strassen (Astra) die dauerhafte Schliessung bestätigt.
Wegen der Verkehrssicherheit werde die direkte Einfahrt beim Glattzentrum in Richtung Zürich City für den Verkehr nicht wieder hergestellt, hiess es dort auf Anfrage der Tamedia-Zeitungen.
Mit über 130 000 Fahrzeugen täglich gehört der Strassenabschnitt auf der A 1 bei Wallisellen zu den meistbefahrenen Strecken des ganzen Landes. Fast täglich kommt es an dieser Stelle zu Staus. Zudem existieren weiterhin Unfallschwerpunkte auf diesem Nationalstrassenabschnitt.
Windkraft: Mitte und SVP fordern kommunale Mitsprache
zge. Beim Ausbau der Windkraft stellt sich immer wieder die Frage, wer am Ende darüber entscheiden kann, ob eine Windturbine aufgestellt wird oder nicht.
Im Kanton Zürich ist dies Sache des Kantons. Er legt die entsprechenden Pläne fest. Die Gemeinden können gegen den Entscheid des Kantons zwar vor Gericht gehen, aber sie können eine Anlage nicht mit einer kommunalen Abstimmung verhindern. Auf Abstandsregeln, wie sie einige Gemeinden beschlossen haben, muss der Kanton ebenfalls keine Rücksicht nehmen. Die Gemeinden besitzen also kein Vetorecht.
Dies soll sich nun ändern. Die Mitte und die SVP haben im Kantonsrat zwei entsprechende Motionen eingereicht. Mit ihnen sollen zwei Punkte im Gesetz verankert werden. Erstens soll eine Windanlage zwingend die Zustimmung der Standortgemeinde benötigen. Zweitens soll der Bau der Anlagen nicht gegen den Willen der Grundstückseigentümer realisiert werden. Dies bedeutet, dass es keine Enteignungen geben darf.
Die beiden Parteien argumentieren, dass Windkraftanlagen von der Bevölkerung akzeptiert und mitgetragen werden sollen.
Würden die Mitte und die SVP mit ihrer Forderung durchkommen, würde der Ausbau der Windkraft wohl verzögert erfolgen und nicht so gross ausfallen wie vom Kanton geplant.
Aus eigener Kraft wird es der Mitte und der SVP aber nicht gelingen, das Mitspracherecht der Gemeinden und das Enteignungsverbot im Gesetz zu verankern. Sie brauchen im Kantonsparlament die Schützenhilfe weiterer Parteien, doch weder die FDP noch die GLP haben die beiden Motionen mitunterzeichnet.
Die FDP hatte bereits Anfang Juli mitgeteilt, dass sie die Stossrichtung des Kantons im Grundsatz unterstütze. Die GLP wünscht sich einen möglichst raschen Ausbau der Windkraft und befürwortet eine Beschleunigung der Bewilligungsverfahren.
Der Kanton Zürich geht davon aus, dass es an 20 Standorten Potenzial für etwa 60 bis 70 Windturbinen gibt. Die Anlagen würden in ländlichen Gebieten gebaut, etwa dem Weinland im Norden des Kantons.
67 Teams aus 24 Ländern am Cybathlon der ETH Zürich in Kloten
(sda) 67 Teams aus 24 Ländern haben dieses Wochenende am Cybathlon der ETH Zürich teilgenommen. Der Wettkampf stellt alltagstaugliche Assistenztechnologien für Menschen mit einer Beeinträchtigung auf die Probe.
Die dritte Ausgabe des Cybathlons fand in der Swiss-Arena in Kloten und in sieben lokalen Hubs rund um den Globus statt, wie die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich mitteilte. Die Hubs befanden sich in Kanada, Ungarn, Korea, Thailand, Südafrika und in den USA. 6000 Zuschauerinnen und Zuschauer waren in Kloten dabei, und 15 500 Personen verfolgten die Wettkämpfe virtuell.
Die Schweiz stellte am Cybathlon neun Teams, vier kamen von der ETH Zürich. Weitere Teams reisten aus Europa, Asien und Afrika an, und zehn Teams schalteten sich aus den Hubs zu. In acht Disziplinen ging es um das beste Zusammenspiel zwischen Mensch und Technik.
Es gab virtuelle Rennen mit Gedankensteuerung, Fahrradrennen mit elektrischer Muskelstimulation oder auch Parcours mit Armprothesen, Beinprothesen, robotischen Exoskeletten oder motorisierten Rollstühlen, wie die ETH schrieb.
Zum ersten Mal gab es auch einen Parcours für Sehassistenztechnologien und ein Assistenzroboter-Rennen. 2028 findet der Cybathlon voraussichtlich in Asien statt.
Über tausend Menschen demonstrieren in Zürich für Palästina und Libanon
(sda) Mehr als tausend Menschen haben am Samstagnachmittag in Zürich für Palästina und Libanon demonstriert. «Auf die Strasse bis zur Befreiung» forderten sie an der bewilligten Demonstration.
Seit mehr als einem Jahr massakriere Israel die palästinensische Bevölkerung in Gaza und weite diese «lebensverachtende Gewalt» nun auch auf den Libanon aus, kritisierte das Palästina Komitee Zürich, welches zur Demonstration aufgerufen hatte, in einem Instagram-Post. «Nehmen wir uns ein Beispiel an der Standhaftigkeit des palästinensischen Volkes, und erheben wir wieder und wieder unsere Stimme auf den Strassen», forderte das Komitee.
Diesem Aufruf folgten nach 15 Uhr immer mehr Demonstrantinnen und Demonstranten – auf dem Helvetiaplatz dürften sich laut der Schätzung einer Keystone-SDA-Korrespondentin vor Ort über tausend Menschen befunden haben.
Die Demonstrierenden trugen Fahnen von Libanon und Palästina und Plakate mit Aufschriften wie «Freiheit für Palästina» mit sich. «Die Zukunft der arabischen Welt hängt von diesem Moment ab», rief eine Sprecherin des Palästina Komitees in die Menge. Der Gazastreifen werde «ausgelöscht». «Unsere Aufgabe ist es, uns dem entgegenzustellen», sagte die Sprecherin.
Nach Reden auf dem Helvetiaplatz führte die Demo-Route zur Bahnhofstrasse, wo eine Schweigeminute auf dem Programm stand.
Kanton Zürich bietet telefonische Beratung für Gewaltopfer an
(sda) Der Kanton Zürich bietet ab November 2025 eine telefonische 24-Stunden-Beratung für Opfer von Gewalttaten in der ganzen Schweiz an. Betrieben wird das Angebot von der Opferberatung Zürich.
Bei der telefonischen Beratungsstelle sollen Betroffene an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erste Auskünfte erhalten, wie der Regierungsrat am Donnerstag (24. 10.) mitgeteilt hat. Sie sollen dann rasch an die für sie geeignete Opferberatungsstelle oder Institution weitervermittelt werden. In Notfällen reagiert die Opferberatung mit einer Krisenintervention.
Die Opferberatung Zürich verfüge aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung über ideale Voraussetzungen für den Betrieb einer 24/7-Beratungsstelle, heisst es in der Mitteilung weiter.
In der Schweiz gibt es bis jetzt keine landesweite, kostenlose und rund um die Uhr erreichbare Telefonnummer, bei der Gewaltopfer eine Erstberatung erhalten. Die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verpflichtet die Vertragsstaaten jedoch, eine solche Nummer einzurichten.
Die Opferberatung Zürich wird für das neue Angebot eine eigene Abteilung aufbauen. Die Beratungsstelle soll über eine dreistellige Telefonnummer erreichbar sein. Damit die Nummer eingeführt werden kann, muss der Bundesrat zuerst eine entsprechende Verordnungsänderung beschliessen. Diese soll spätestens Mitte 2025 erfolgen. Dann wird auch bekannt sein, wie die neue Nummer lautet.
Forderung: Zürich soll 9 von 20 Windkraftgebieten streichen
zge. Die Zürcher Windkraftpläne sind umstritten, gerade in den Gemeinden. In der noch bis Ende Oktober laufenden Vernehmlassung zum Ausbau der Windenergie im bevölkerungsreichsten Kanton hat sich nun eine weitere gewichtige kritische Stimme gemeldet, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz.
Sie verlangt, dass der Kanton Zürich praktisch die Hälfte seiner Eignungsgebiete streicht. 9 der 20 Gebiete sollen ausgeschlossen werden.
Die Stiftung begründet ihre Forderung damit, dass die Belastung durch die Windkraft hoch sei, weil die Windanlagen sich auf etwa ein Drittel des Kantonsgebiets konzentrierten.
Namentlich das Zürcher Weinland im Norden des Kantons würde förmlich überstellt, schreibt die Stiftung in einer Mitteilung. 38 von 66 Windkraftanlagen seien in diesem Gebiet und in Gemeinden nördlich von Winterthur vorgesehen.
Beim Weinland handle es sich um eine national herausragende Landschaft, die es zu erhalten gelte. Ausserdem würden fünf Standortgebiete in Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN-Gebieten) liegen oder an solche angrenzen. Weiter würden national bedeutende ausserkantonale Ortschaften wie Stein am Rhein (SH) beeinträchtigt.
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz verlangt deshalb, dass die folgenden neun Standortgebiete gestrichen werden: Cholfirst, Stammerberg, Kleinandelfingen, Schwerzenberg, Bergbuck, Berenberg, Thalheim, Berg (Dägerlen) und Eschberg.
Die Stiftung begründet den radikalen Schnitt auch damit, dass der Bund dem Kanton Zürich lediglich eine Windstromproduktion von 40 bis 180 GWh pro Jahr als Rahmen vorgegeben habe. Der Kanton plane aber einen viel grösseren Ausbau auf 735 GWh pro Jahr. Das vom Bund vorgeschlagene Ziel könne auch mit den verbleibenden Anlagen erreicht werden.
Die Baudirektion hatte bereits früher den grösseren Ausbau damit begründet, dass jeder Kanton seine eigene Energiestrategie verfolge. Zürich sehe in der Windenergie eine Chance, die es zu nutzen gelte.
Standard & Poor’s bestätigt Triple-A-Rating der Stadt Zürich
bai./mvl. Die Stadt Zürich unterzieht sich seit dem Jahr 2019 einem Rating, das ihre Qualität als Schuldnerin bewertet. 2023 hat Standard & Poor’s das Langfrist-Rating der Stadt um eine Stufe auf AAA angehoben. Diese Bestnote ist nun erneut bestätigt worden, wie das Finanzdepartement am Montag (21. 10.) in einer Mitteilung schreibt. Ebenfalls bestätigt habe Standard & Poor’s das Kurzfrist-Rating A-1+, was ebenfalls der bestmöglichen Bewertung entspreche.
Zürich gehört laut Communiqué zu den wenigen Städten weltweit, die sich durch höchste Bonität auszeichnen. Standard & Poor’s habe den Entscheid unter anderem mit dem «soliden» Finanzhaushalt, dem «starken Wirtschaftsplatz» sowie den «konstant hohen Steuererträgen» begründet.
«Dass die Stadt Zürich erneut das Triple-A-Rating erhält, ist eine Anerkennung der Finanzpolitik des Stadtrats.» So lässt sich der Finanzvorsteher Daniel Leupi zitieren.
Die Stadt verfügt nach Jahren positiver Rechnungsabschlüsse über ein Eigenkapital von 2,1 Milliarden Franken, hat allerdings aufgrund der vielen Investitionen auch Schulden in der Höhe von 11,3 Milliarden Franken.