Donnerstag, Oktober 3

Flughafen Zürich leistet sich für rund eine halbe Milliarde Franken eine neue Gepäcksortieranlage

mvl. Am Dienstag (18. 6.) hat die Flughafen Zürich AG ihr grösstes Infrastrukturprojekt der letzten Jahre vorerst abgeschlossen. Die neue Gepäcksortieranlage ersetzt die alte Anlage, die ans Ende ihres Lebenszyklus gekommen war. Nach einer intensiven Phase des Baus und der Umstellung auf die neue Gepäcksortieranlage konnten die kritischsten Teile der alten Anlage vom System entkoppelt werden.

Die Umstellung von der alten auf die neue Anlage lief seit November 2023 und erforderte gemäss Flughafen einen hohen Personal- und Planungsbedarf. Jeden Tag durchlaufen im Durchschnitt 30 000 Gepäckstücke die Anlage.

Nach Abschluss der Hauptarbeiten ist das Projekt noch nicht vollständig fertiggestellt. Im Herbst 2024 folgt die Ablösung der alten Infrastruktur im Verbindungstunnel in Richtung Dock E sowie der Gepäcksortieranlage im Dock E. Der vollständige Ersatz der alten Anlage wird bis 2027 abgeschlossen sein.

Dann verfügt der Flughafen Zürich über eine komplett erneuerte Gepäcksortieranlage mit rund 25 Kilometern Förderstrecke. Insgesamt rechnet die Flughafen Zürich AG mit Investitionen von rund 450 Millionen Franken. Die Anlage wird für die nächsten 20 bis 25 Jahre in Betrieb bleiben.


«Führungsprobleme»: Assistenzprofessor verlässt die ETH Zürich

R. Sc. · Am Departement Informationstechnologie und Elektrotechnik der ETH Zürich kommt es zu einem unerwarteten Abgang: Ein Assistenzprofessor einer dortigen Forschungsgruppe wird die Hochschule per Ende November verlassen. Wie die CH-Media-Zeitungen am Mittwoch schreiben, begründete die ETH diesen Schritt mit den Ergebnissen einer Untersuchung, die die Hochschule im vergangenen Jahr eingeleitet hatte. CH Media hatte Ende 2023 ausführlich über den Fall berichtet. Demnach sollen damals mehrere Doktoranden zu einem anderen Betreuer gewechselt haben, da sie es unter dem Assistenzprofessor nicht mehr ausgehalten haben.

Der Mann wird in dem Artikel als eine herrische, egoistische, aufbrausende Person beschrieben, die keinerlei Empathie für seine Mitarbeiter empfinde, diese jedoch ausgenutzt und stark unter Druck gesetzt haben solle. Einer seiner früheren Mitarbeiter bezeichnete die Arbeit unter ihm als «die dunkelste Zeit» seines Lebens. Unter anderem soll der junge Professor seine Untergebenen mit einem Vertrag dazu verpflichtet haben, «weder direkt noch indirekt, öffentlich oder privat, auf irgendeine Art und Weise oder in irgendeinem Medium» Äusserungen zu machen, die ihm, der Forschungsgruppe oder der ETH schaden könnten.

Doch davon liessen sich offenbar nicht alle abschrecken. Laut CH Media hatte sich ein Mitarbeiter des Professors im vergangenen Sommer an die Ombudsstelle der Hochschule gewandt. Danach wurde die Untersuchung in Auftrag gegeben, deren Resultate nun zur Trennung von dem Assistenzprofessor geführt haben. Details nannte die Hochschule nicht. Nur so viel: Man habe sofort reagiert, sobald man von «Führungsproblemen» an dem Institut gehört habe.

Der Assistenzprofessor, der bei guter Leistung Aussicht auf eine Festanstellung gehabt hätte, wollte sich auf Anfrage von CH Media nicht äussern zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Seine verbliebenen Mitarbeiter werden nun von anderen Forschern betreut.


Neuer Partner für das Märlitram gesucht

heu. Die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) suchen ab 2025 einen neuen Partner für das Märlitram, das jeweils zur Weihnachtszeit in der Zürcher Innenstadt verkehrt.

Das rote Tram ist über hundert Jahre alt und seit 1958 unterwegs. Die 20-minütigen Fahrten beginnen am Bellevue und führen via Limmatquai und Central zur Bahnhofstrasse und wieder zurück zum Bellevue. Am Steuer sitzt ein Samichlaus, während zwei Engel den Kindern Märchen vorlesen. Die Tickets sind jeweils schnell ausverkauft.

Bisher wurde das Angebot unterstützt vom Warenhaus Jelmoli an der Bahnhofstrasse, das per Ende 2024 schliesst. Deshalb haben die VBZ den Vertrag mit der Jelmoli AG per 31. Dezember aufgelöst und die Partnerschaft neu ausgeschrieben, wie ein VBZ-Sprecher gegenüber der NZZ sagt. Sie soll für fünf Saisons gelten.

Den VBZ sei es wichtig, dass der neue Vertragspartner sich der Bedeutung des Images und der Tradition des Märlitrams in der Stadt bewusst sei, heisst es in einer Medienmitteilung. Das Angebot solle weiterhin für Kinder aller Gesellschaftsschichten und kulturellen Zugehörigkeiten zugänglich sein. In der Ausschreibung heisst es dazu: «Die Geschichten können mit Weihnachten in Verbindung stehen, dies ist jedoch nicht zwingend.»

Ab 2026 soll das Märlitram nicht mehr nur in der Adventszeit, sondern auch im Frühling unterwegs sein. Thema und Umsetzung liegen in der Verantwortung des Partners und werden mit den VBZ abgestimmt. Man habe sich für das zusätzliche Angebot entschieden, weil die Nachfrage nach dem Märlitram jeweils sehr hoch sei und man Potenzial für ein weiteres Angebot sehe, sagt der VBZ-Sprecher. Auch dieses soll ausschliesslich Kindern zur Verfügung stehen. Das Hauptaugenmerk liege darauf, den Kindern ein «besonderes Erlebnis» zu bieten.

Die Ausschreibung ist in zwei Lose für die Adventszeit und den Frühling unterteilt. Es ist möglich, sich für beide oder nur eines der Angebote zu bewerben. Die Eingabefrist dauert bis zum 30. Juli.


Mehrere Wege im Stadtwald wegen Hangrutschgefahr gesperrt

fpr. Nach den intensiven Regenfällen der letzten Tage sind die Böden gesättigt. An Orten mit höherem Gefälle steigt dadurch die Gefahr, dass der Untergrund zu rutschen beginnt. Für die kommenden Tage ist noch mehr Niederschlag im Anmarsch.

Wie die Stadt Zürich am Freitag (7. 6.) mitteilt, ist es am Üetliberg und am Entlisberg zu Hangrutschen gekommen.

Die Gefahrenstellen seien abgesperrt und signalisiert, schreibt die Stadt weiter. Wo möglich, seien Umleitungen ausgeschildert. Die gesperrten Wege dürfen zur eigenen Sicherheit nicht begangen werden.

Konkret betroffen sind:

  • Üetliberg: Der Föhreneggweg bleibt voraussichtlich bis Juli gesperrt. Eine Umleitung ist signalisiert.
  • Der Biketrail Triemli ab Sädlen ist voraussichtlich bis Mitte Monat gesperrt.
  • Entlisberg: Der Sihluferweg bleibt voraussichtlich bis Juli gesperrt.

Ein Ja zur Prämieninitiative würde für Zürich sehr teuer

zge.

Der Bund und die Kantone sollen die Krankenkassenprämien viel stärker als heute verbilligen. Dies fordert eine Initiative der SP, über welche am 9. Juni abgestimmt wird. Wird die Initiative abgelehnt, tritt ein indirekter Gegenvorschlag in Kraft.

Sowohl die Initiative wie auch der Gegenvorschlag wären für den Kanton Zürich mit hohen Kosten verbunden. Dies zeigt eine Aufstellung, welche der Regierungsrat diese Woche auf Anfrage der FDP vorgelegt hat.

Ein Ja zur Initiative würde den Kanton Zürich demnach bereits im kommenden Jahr rund 230 Millionen Franken kosten. Bis 2030 wären es sogar 363 Millionen Franken jährlich. Gemeinsam mit den Beiträgen, die der Kanton bereits ausschüttet, würde der Aufwand für die Prämienverbilligung bis dann auf mehr als 800 Millionen Franken ansteigen. Zur Einordnung: Der Kanton gibt derzeit pro Jahr insgesamt knapp 19 Milliarden Franken aus.

Auch der indirekte Gegenvorschlag ist nicht gratis zu haben. Dieser verursacht im Jahr 2030 geschätzte Zusatzkosten von rund 184 Millionen Franken.

Um die Mehrausgaben zu finanzieren, müssten entweder die Steuern erhöht oder andernorts Einsparungen vorgenommen werden, schreibt die Regierung.

Die FDP-Fragesteller wollten von der Regierung auch wissen, ob die Initiative Fehlanreize schaffe. Denn wenn nur das Erwerbseinkommen für die Höhe des Anspruchs auf Prämienverbilligung massgebend sei, könne es sich lohnen, sein Pensum zu reduzieren.

Die Regierung stimmt dem grundsätzlich zu. Sie gibt aber zu bedenken, dass eine Umstellung auf ein System, das nicht das tatsächliche, sondern das theoretisch erzielbare Einkommen für die Berechnung der Prämienverbilligung heranzieht, sehr aufwendig wäre.

Ausserdem sei auch ein solches System mit Nebenwirkungen verbunden. Dies etwa bei Personen, die ihr Pensum reduziert hätten, um Betreuungsaufgaben zu übernehmen oder sonstige Freiwilligenarbeit zu leisten.

Wenn sie stattdessen ihren Beschäftigungsgrad erhöhten, müssten andere Wege gefunden werden, um ihr freiwilliges Engagement zu kompensieren. Dies aber sei für die Allgemeinheit ebenfalls mit Kosten verbunden.


Die Stadt Zürich zieht im Streit um das Kibag-Areal vor Verwaltungsgericht

mvl. Das Ringen um die Zukunft des Areals der Firma Kibag geht weiter. Das Gelände, direkt am Zürichsee zwischen Roter Fabrik und dem GZ Wollishofen gelegen, soll nach den Plänen der Stadt zu einem Park umgestaltet werden. Wohnungen will man an dieser Lage nicht, in erster Linie, weil man Konflikte zwischen den künftigen Bewohnern und dem Kulturbetrieb Rote Fabrik wegen dessen Lärmemissionen befürchtet.

Die Kibag als Eigentümerin des Areals ist mit diesen Plänen überhaupt nicht einverstanden. Sie könnte gemäss heutiger Bau- und Zonenordnung rund 200 Wohnungen bauen.

Die Planung der Stadt läuft. Zugleich hat sie vorsorglich eine Planungszone verhängt. Das bedeutet, dass die Kibag während dreier Jahre de facto keine Änderungen am Areal vornehmen darf. In dieser Zeit will die Stadt die Bau- und Zonenordnung nach ihrem Gusto verändern.

Die Kibag hat zwar angekündigt, vorderhand ohnehin kein Bauprojekt an die Hand zu nehmen. Dennoch hat sie gegen die Planungszone Beschwerde eingereicht – und in erster Instanz, vor Baurekursgericht, recht erhalten.

In der Vermeidung von «lärmbedingten Nutzungskonflikten» bestehe «kein gewichtiges öffentliches Interesse», schrieb damals das Gericht. Zudem sei die Bau- und Zonenordnung erst kürzlich revidiert worden. Da sei ein solch massiver Eingriff ins Eigentum nicht statthaft.

Die Stadt Zürich akzeptiert den Entscheid des Baurekursgerichts zur Planungszone «Seeufer Wollishofen» nicht und hat beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Sie schreibt in einer Mitteilung, die in der Nutzungsplanung vorgesehene Wohnnutzung direkt am Seeufer entspreche heute nicht mehr den übergeordneten Zielen. «Die Stadt ist der Ansicht, dass eine Gemeinde in einem solchen Fall korrigierend ansetzen kann.»


Der Bundesrat muss zu Radio Lora Stellung nehmen

zge.

Die Recherchen der NZZ zu extremistischen und antisemitischen Inhalten in Sendungen von Radio Lora haben jetzt auch das Bundeshaus erreicht. Die beiden Zürcher SVP-Nationalräte Nina Fehr Düsel und Mauro Tuena haben für die Fragestunde vom kommenden Montag je eine Frage zum umstrittenen Zürcher Lokalsender eingereicht.

Fehr Düsel will vom Bundesrat wissen, was er dazu meint, dass Radio Lora «linksextremen Splittergruppen eine Plattform gibt und in Songs sogar zur Erschiessung von Polizisten aufruft».

Tuena schreibt, dass der Sender «gewaltverherrlichende Songs und Inhalte» spiele. Er erwähnt dabei das Lied «Revolution» der deutschen Band K.I.Z. oder das als antisemitisch eingestufte Lied «Intifada» der spanischen Gruppe Ska-P. Zudem, schreibt Tuena, würden Moderatoren von Radio Lora «wiederholt zu unbewilligten Demos oder sonstigen verbotenen Aktionen» aufrufen. Er will wissen, wie der Bundesrat gegen diese Machenschaften vorgehen will.

Am Mittwoch (5. Juni) war zudem im Zürcher Stadtparlament eine schriftliche Anfrage zu Radio Lora eingereicht worden. Marita Verbali (FDP) verlangt von der Stadtregierung Auskunft darüber, mit welchen städtischen Geldern der Sender in den letzten fünf Jahren unterstützt worden sei und welche Zahlungen allenfalls geplant seien. Verbali fragt weiter, wie sich der Stadtrat zu Sendebeiträgen stellt, die «offensichtlich antisemitisch» seien.

Schon am Montag (3. Juni) war im Zürcher Kantonsrat eine ähnliche Anfrage eingereicht worden. Somit müssen sich nun alle drei Staatsebenen mit Radio Lora beschäftigen.

Für die Station besonders bedeutend sein dürfte die Einschätzung der Landesregierung. Das Medium sendet mit einer Konzession des Bundes und wird zudem mit Gebührengeldern finanziert – rund 740 000 Franken jährlich sind es ab 2025.


Einschränkung von Zweitwohnungen in der Stadt ist rechtens

mvl.

In der neuen Bau- und Zonenordnung will die Stadt Zürich das Vermieten von möblierten Wohnungen auf Zeit einschränken. Dagegen haben Betreiberfirmen Einsprache eingelegt – und sind nun vor Verwaltungsgericht unterlegen.

Bei der Neuregelung geht es um den sogenannten Pflichtwohnanteil. Diesen kennt Zürich schon seit Jahrzehnten. In gewissen Gebieten der Stadt werden Hauseigentümer verpflichtet, eine Mindestfläche für Wohnungen bereitzustellen.

Neu zählen nun befristet vermietete Zweitwohnungen, wie beispielsweise Airbnb oder Business-Apartments, nicht mehr als Wohnungen. Sie dürfen also nicht mehr dem Pflichtwohnanteil angerechnet werden.

De facto bedeutet dies, dass es schwieriger wird, neue Business-Apartments zu erstellen. Es ist auch möglich, dass bestehende Apartments zu normalen Wohnungen umgestaltet werden müssen.

Ziel dieser Stadtzürcher Regelung ist es laut dem Stadtrat, zu verhindern, dass Business-Apartments Erstwohnungen verdrängen. Mit 4170 Wohnungen machen gewerblich genutzte Apartments rund 1,9 Prozent des Gesamtwohnungsbestandes aus.

Die Betreiberfirmen argumentieren, dass angesichts dieses tiefen Anteils keine klare Notwendigkeit für einen solch schwerwiegenden Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit bestehe. Zudem habe die Stadt gar nicht die Kompetenz, dies zu verfügen. Doch diese Argumente liess das Verwaltungsgericht nicht gelten.

Die Stadt schreibt zum Urteil: «Das Verwaltungsgericht bestätigt, dass die Zürcher Lösung eine geeignete Massnahme bildet, um die angestrebten raumplanerischen und sozialpolitischen Interessen zu erreichen.» Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann beim Bundesgericht angefochten werden.


Die Pädagogische Hochschule bekommt eine Rektorin

olc.

Seit 2016 amtet Heinz Rhyn an der Pädagogischen Hochschule Zürich als Rektor. Anfang des nächsten Jahres geht er nun aber in Pension. Die Hochschule hat eine Findungskommission eingesetzt, um eine mögliche Nachfolgerin oder einen möglichen Nachfolger für den abtretenden Schulleiter zu ermitteln.

Die Arbeit dieser Kommission ist nun abgeschlossen. Anfang Juni hat der Fachhochschulrat die promovierte Historikerin Andrea Schweizer zur nächsten Rektorin ernannt.

Schweizer ist seit 2014 Vizerektorin der Pädagogischen Hochschule Bern. Dort hat sie sich unter anderem mit digitalem Lernen und Arbeiten beschäftigt. Dies geht aus einer Medienmitteilung vom Donnerstag (6. Juni) hervor.

Die Pädagogische Hochschule Zürich ist die grösste des Landes. Es studieren dort etwas mehr als 3800 Personen. Darüber hinaus sind über 900 Personen an der Fachhochschule angestellt.


Keine Abstimmung über Tempo 30 in der Stadt

mvl.

Die Stadtzürcher SVP zieht ihre Initiative «Kein Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen» zurück. Dies vermelden die Tamedia-Zeitungen mit Verweis auf Mauro Tuena, SVP-Nationalrat und Präsident des städtischen Initiativkomitees. Laut den Angaben erfolgt der Rückzug auf Druck der bürgerlichen Komitees der zwei kantonalen Anti-Tempo-30-Initiativen («Mobilitätsinitiative» und «ÖV-Initiative»). Die städtische SVP-Initiative wäre im September zur Abstimmung gekommen.

Der ehemalige Kantonsrat Christian Lucek (SVP), der das Komitee der kantonalen Mobilitätsinitiative präsidiert, wird im Zeitungsbericht zitiert: Man habe sich «aus strategischen Überlegungen für einen Rückzug der städtischen Initiative eingesetzt». Nach einem Ja zu den kantonalen Initiativen werde das Tempo-30-Verbot auf Hauptstrassen im kantonalen Strassengesetz stehen. Daran müsste sich auch die Stadt Zürich halten. Statt doppelt zu fahren, gelte es, die Kräfte zu bündeln.

Ein Faktor dürfte sein, dass die Chancen auf Annahme der kantonalen Initiativen besser scheinen als in der Stadt. Der Regierungsrat unterstützt beide Volksbegehren. Stadt- und Gemeinderat hingegen haben die städtische SVP-Initiative abgelehnt. Der VCS Zürich kritisiert den Entscheid der städtischen SVP in einer Mitteilung: Die Bürgerlichen wollten die politische Auseinandersetzung auf die kantonale Ebene übertragen und die Stadt auf diese Weise übersteuern.


Die ZSC Lions haben ihren Meisterlöwen wieder

R. Sc.

Die ZSC Lions können aufatmen. Der Meisterlöwe, eine 1 Meter 20 grosse Kunstfigur in den Klubfarben Blau-Weiss-Rot, ist wieder aufgetaucht. Die etwa 20 Kilogramm schwere Statue sei zur Geschäftsstelle des Klubs zurückgebracht worden, schreibt der Schweizer Eishockeymeister am Montagmittag (3. 6.) in einer Medienmitteilung. Die Skulptur war in den frühen Morgenstunden des 1. Mai von einem Mann aus dem VIP-Bereich der Swiss-Life-Arena in Zürich Altstetten entwendet worden – nach dem Sieg im entscheidenden siebten Spiel im Play-off-Final gegen den HC Lausanne, der den Gewinn der Meisterschaft und eine fröhliche Feier im Stadion bedeutete.

Der Löwendieb indes hatte Pech: Eine Überwachungskamera filmte ihn bei seiner zweifelhaften Tat. Die Lions informierten die Mitglieder ihres Business-Clubs am vergangenen Montag per E-Mail über den Vorfall, die NZZ berichtete am Mittwoch als Erste darüber. Man wolle die Figur wiederhaben, so die klare Botschaft des Klubs. Sollte die Löwenfigur verschwunden bleiben, werde man gegen den Täter vorgehen.

Diese Botschaft wirkte: Noch am Mittwoch habe sich der Mann persönlich gemeldet bei der Geschäftsstelle, sagt Roger Gemperle, Marketing-Chef und Mitglied der Geschäftsleitung der ZSC Lions. Er habe sich für sein Fehlverhalten entschuldigt, in der Euphorie der Meisterfeier habe er «das Requisit» als Andenken mit nach Hause genommen. Am Freitag brachte er die Statue wohlbehalten zurück.

Wie bereits in der vergangenen Woche kommuniziert, ist die Sache für den Klub damit erledigt. Die Versteigerung des Löwen zugunsten einer Stiftung für Kinder in Spitalbehandlung kann nun wiederaufgenommen werden. Die Online-Auktion dauert noch bis 14. Juni. Das letzte Angebot aus der Meisternacht lag bei 4500 Franken. Am Montagnachmittag waren bereits 10 000 Franken geboten.


Neues Orang-Utan-Männchen ist in den Zürcher Zoo eingezogen

jhu.

Im Februar ist das Orang-Utan-Männchen Djarius im Zoo Zürich unerwartet und so heftig erkrankt, dass es eingeschläfert werden musste. Den sechs Weibchen der Zürcher Orang-Utan-Gruppe fehlte damit ein Vertreter des anderen Geschlechts. Und da der Zoo Nachwuchs für die vom Aussterben bedrohte Menschenaffenart züchten möchte, brauchte es ein neues Männchen.

In Gelsenkirchen ist der Zoo nun fündig geworden. Im Rahmen des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms wurde den Zürchern der 12-jährige Awang vermittelt. Da der junge Orang-Utan zunehmend dominant auftrat, wurde es für ihn Zeit, seine bisherige Gruppe zu verlassen.

Awang ist bereits Ende April nach Zürich umgezogen und musste hier zunächst noch einen Monat in Quarantäne verbringen. Diese hat er erfolgreich beendet, und er lebt sich nun in seinem neuen Zuhause ein. «Das Kennenlernen der neuen Weibchen verläuft sehr gut und lässt auf eine positive Entwicklung hoffen», schreibt der Zoo in einer Mitteilung. Wie das Zusammenleben läuft, können die Zoobesucher ab sofort auch mit eigenen Augen beobachten.

Die Sumatra-Orang-Utans gelten als vom Aussterben bedrohte Art. Zum Problem ist dem Baumbewohner vor allem die grossflächige Rodung von Regenwäldern geworden. Der Zoo Zürich setzt sich bereits seit 2007 für den Schutz der Orang-Utans auf Sumatra in Indonesien ein und betreibt dort mit einer Partnerorganisation eine Auffang- und Pflegestation. Laut dem Zoo konnten bereits mehr als 300 Orang-Utans aus der Station in die Wildnis zurückkehren.


Zürcher Regierungsrat muss zu Radio Lora Stellung nehmen

zge.

Der Zürcher Alternativ-Sender Radio Lora steht in der Kritik. Wie die NZZ letzte Woche berichtet hat, gibt die gebührenfinanzierte Station radikalen Gruppierungen wie dem staatsfeindlichen Revolutionären Aufbau Zürich eine regelmässige Plattform. Sendungen würdigen RAF-Terroristen und Flugzeugentführer, es wird zu Gewalt aufgerufen, und antisemitische Lieder werden gespielt.

Der linke Sender nahm gegenüber der NZZ letzte Woche keine Stellung zu seinem Programm. In einem später veröffentlichten Communiqué sprachen die Verantwortlichen pauschal von unwahren Behauptungen.

Die Angelegenheit wird nun zum Politikum. Im Zürcher Kantonsparlament hat Sonja Rueff-Frenkel (FDP, Zürich) am Montag (3. Juni) gemeinsam mit Kantonsräten aus der SVP, der Mitte, der GLP und der EVP eine Anfrage zu Radio Lora eingereicht.

Dabei geht es unter anderem um einen Anerkennungspreis, den die kantonale Fachstelle Kultur im letzten November an Radio Lora vergeben hat. Der Preis ist mit 10 000 Franken dotiert.

Rueff-Frenkel will wissen, wie die Ehrung begründet wird. Sie fragt, ob die umstrittenen Sendungen und Gewaltaufrufe auf Radio Lora in die Beurteilung der Preiswürdigkeit eingeflossen seien – und wenn nicht, warum nicht.

Weiter muss der Regierungsrat offenlegen, welche sonstigen kantonalen Zahlungen in den letzten zehn Jahren an den Sender gegangen sind. Rueff-Frenkel fragt zudem, ob die Regierung bereit sei, künftige Zahlungen einzustellen.

Zu einem Politikum wird Radio Lora aber nicht nur auf kantonaler Ebene. Auch im Stadtzürcher Gemeindeparlament soll noch diese Woche ein Fragenkatalog zuhanden der Stadtregierung eingereicht werden. Der Sender war von der Stadt Zürich ebenfalls finanziell unterstützt worden.


Die Stadt Zürich pflanzt 90 Bäume

mvl. Zürich-West war einer der grossen Industriestandorte von Zürich. Namen wie Schiffbau und Turbinenplatz erinnern daran. Der Umbau zum Dienstleistungsquartier ist zwar beinahe mustergültig gelungen, was die doppelt so grosse Zahl an Arbeitsplätzen (rund 30 000) gegenüber Mitte der neunziger Jahre zeigt. Doch in städtebaulicher Hinsicht wird der Stadtteil von manchen kritisch beäugt: Zu viele Hochhäuser, zu wenig Quartierleben und zu wenig grün, lautet der Tenor.

Kein Wunder also, setzt die Stadt bei der Umsetzung der Stadtgrün-Initiative in Zürich-West an. Die Stimmberechtigten haben sie letzten Herbst an der Urne angenommen. Sie verpflichtet die Stadt, 130 Millionen Franken bis 2035 oder durchschnittlich 11 Millionen Franken pro Jahr auszugeben. Im Fokus stehen das Pflanzen von Bäumen und die Suche nach neuen Baumstandorten, aber auch die bessere Gestaltung des Untergrunds: Bäume sollen dank mehr Volumen im Boden Regenwasser lokal besser speichern können.

Insgesamt sollen in Zürich-West beim jüngsten Projekt rund 90 zusätzliche Bäume gepflanzt werden. Dies rund um das Areal zwischen Bahnhof Hardbrücke und Escher-Wyss-Platz. Konkret sollen im Bereich der Escher-Terrassen, der Förrlibuckstrasse und des sogenannten Baum- und Leuchtenlagers zusätzliche Bäume gepflanzt und Flächen entsiegelt werden. Die Aufwertung der Flächen schaffe «einen Mehrwert für Erholungssuchende und ein angenehmeres Stadtklima», schreibt die Stadt in einer Mitteilung.

Im Zentrum der Bemühungen stehen das Areal rund um den Gleisbogen und der vor einigen Jahren neu angelegte Pfingstweidpark. Einige Flächen eigneten sich dort gut für Baumpflanzungen und Entsiegelung, weil es wenig Werkleitungen im Untergrund gebe, so die Stadt. Deshalb sollen die heutigen Chaussierungen und Gleisschotterbereiche in Schotterrasen, Wiesen oder Pflanzflächen umgewandelt werden.

Weiter soll die bestehende Ginkgo-Baumreihe durch verschiedene ökologisch wertvolle Baumarten ergänzt werden und, wo es der Platz erlaubt, um eine weitere Baumreihe erweitert werden. Für das Vorhaben hat der Stadtrat 1,2 Millionen Franken gesprochen. Der Baubeginn ist für Ende 2024 geplant. Die aufgewerteten Bereiche könnten im Sommer 2025 der Bevölkerung zugänglich gemacht werden.


Zürcher FDP muss neuen Fraktionschef im Kantonsrat suchen

zge.

Im Zürcher Kantonsparlament kommt es zu einem prominenten Rücktritt. Der Präsident der FDP-Fraktion, André Müller (Uitikon), legt das Präsidium und sein Parlamentsmandat per 8. Juli nieder. Dies hat die Partei am Freitag (31. 5.) mitgeteilt.

Der 51-Jährige macht berufliche Gründe für sein Ausscheiden aus dem Rat geltend. Müller unternimmt bei seiner Arbeitgeberin, der Grossbank UBS, einen Karriereschritt. Er wird neuer Vertriebschef im globalen Asset Management und Chef des Asset Management in der Schweiz. In dieser Doppelfunktion werden ihm mehrere hundert Mitarbeitende unterstellt sein.

«Die Führungsspanne und Komplexität dieser Rolle ist sehr hoch», sagt Müller, «ich stosse damit auch an die Grenzen des Milizsystems.» Das Kantonsratsmandat mit seinen wöchentlichen Sitzungen und das Fraktionspräsidium würde er nicht mehr so gestalten können, wie es ihm vorschwebe. «Deshalb habe ich mich nach langen Diskussionen, auch mit meiner Frau, für den Rückzug aus der kantonalen Politik entschieden.»

Müller ist seit mehr als neun Jahren Mitglied des Parlaments, das Präsidium seiner Fraktion hatte er vor rund einem Jahr von Beatrix Frey-Eigenmann übernommen. Er sagt, dass sich seine berufliche Veränderung damals noch nicht abgezeichnet habe. «Das letzte Jahr war allgemein von profunden Umwälzungen der Bankenlandschaft geprägt.»

Eine parteiinterne Kommission wird sich nun auf die Suche nach einem neuen Fraktionspräsidium machen. Der Präsident der kantonalen FDP, Filippo Leutenegger, sagt, dass sich jedes der dreissig Fraktionsmitglieder für das Amt bewerben könne.

Ganz abschliessen mit der Politik wird André Müller nicht. Er bleibt in Uitikon Präsident der FDP und der Rechnungsprüfungskommission. Für ihn in den Kantonsrat nachrücken wird der Rechtsanwalt Philipp Müller aus Dietikon.


Stadt Zürich digitalisiert Baubewilligungsverfahren vollständig

fpr. Ab dem kommenden Montag (3. 6.) können Baugesuche in der Stadt Zürich vollständig digital über die Plattform «eBaugesucheZH» eingereicht werden. Wie die Stadt in einer Mitteilung schreibt, entfielen dadurch die früheren Doppelspurigkeiten, zudem werde das Ausdrucken der oft umfangreichen Unterlagen obsolet, was Kosten spare und die Umwelt schone.

Einen ersten Schritt in Richtung digitale Baugesuche machte die Stadt Zürich bereits im Oktober 2020. Diese Möglichkeit wird laut Stadt rege genutzt: Rund 85 Prozent der Gesuche gehen schon auf diesem Weg ein. Allerdings mussten die digital eingereichten Baugesuche durch ein Doppel in Papierform ergänzt werden. Dies, weil die gesetzliche Grundlage für eine vollständig digitale Übermittlung der Unterlagen bisher fehlte. Mit der am 1. April dieses Jahres in Kraft getretenen Anpassungen des Planungs- und Baugesetzes wurde diese Lücke nun geschlossen.


Messflüge am Flughafen Zürich

heu. Am Flughafen Zürich wird das rund zwanzig Jahre alte Instrumentenlandesystem ILS 34 ersetzt. Um die Genauigkeit und Stabilität des sogenannten Gleitwegsignals zu überprüfen, sind zwischen dem 3. und dem 7. Juni sowie zwischen dem 1. und dem 5. Juli Messflüge nötig. Die periodischen Messflüge für die Überprüfung der übrigen Navigationsanlagen finden zwischen dem 26. und dem 30. August statt.

Die Messflüge finden teilweise am Nachmittag und in der Nacht, nach Beendigung des ordentlichen Flugbetriebes, bis spätestens um zwei Uhr morgens statt.

Um die Navigationsanlagen zu überprüfen, werden Anflüge seitlich, oberhalb und unterhalb des publizierten Flugweges durchgeführt, wie die Flughafen Zürich AG am Mittwoch (29. 5.) mitteilte. Deswegen erfolgen die Messflüge teilweise auch abseits der üblichen Flugrouten. Während einer Vermessung wird mehrmals dieselbe Piste angeflogen. Dabei werden die Signale, die von den entsprechenden Navigationsanlagen gesendet werden, aufgezeichnet und ausgewertet.

Die Messflüge werden mit einem zweimotorigen Propellerflugzeug vom Typ Beechcraft King Air 350 ausgeführt. Die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Flüge trägt die Flugsicherung Skyguide.


Senioren aus bescheidenen Verhältnissen sollen länger zu Hause wohnen können

bai. Fast jede dritte Person in den Alters- und Pflegeheimen im Kanton Zürich ist nicht oder nur leicht pflegebedürftig. Diese Seniorinnen und Senioren hätten also eigentlich noch länger in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Doch oft sind es finanzielle Gründe, weshalb sie vorzeitig in Pflegeinstitutionen umziehen. Meistens seien Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen betroffen. Dies schreibt die Sicherheitsdirektion, zu der auch das Sozialamt gehört, in einer Mitteilung vom Dienstag (28. 5.).

Mit gezielten Anpassungen der Zusatzleistungsverordnung will der Regierungsrat nun die Voraussetzungen für diese älteren Menschen aus bescheidenen finanziellen Verhältnissen verbessern. Zur Zielsetzung hält Sozialminister Mario Fehr fest: «Der Kanton und die Gemeinden stärken die Selbstbestimmung und Autonomie der Menschen im Alter.» Zudem könnten Heimeintritte vermieden oder verzögert werden, heisst es weiter. Und: Betreuungsarrangements im angestammten Zuhause seien kostengünstiger als Heimaufenthalte.

Konkret wird der Leistungs»katalog für Hilfe und Betreuung erweitert. Zudem werden die Stundenansätze für Hilfe- und Betreuungsangebote erhöht und zusätzliche Leistungserbringer anerkannt. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Auch in der Stadt Zürich ist das selbstbestimmte Wohnen im Alter ein wichtiges Thema. Das wird ersichtlich aus den am Dienstag publik gewordenen Resultaten einer erstmals durchgeführten Altersbefragung.

Rund 4500 Zürcher ab 65 Jahren wurden angeschrieben, 2500 sendeten die Fragebögen zurück. Der Wohnraum bereitet der älteren Bevölkerung am meisten Sorgen. 48 Prozent der Befragten finden diesen «eher nicht altersfreundlich» oder «gar nicht altersfreundlich».

Immerhin zeigen sich viele mit ihrer eigenen gegenwärtigen Wohnsituation «sehr» oder «eher zufrieden». Knapp 20 Prozent geben aber an, sie seien mit ihrem Mietzins «eher» oder «sehr unzufrieden».

Was der Kanton ermöglichen will mit den angepassten Zusatzleistungen, ist auch Ziel der Stadtzürcher Altersstrategie 2035: Senioren sollen im Alter so lange wie gewünscht möglichst im angestammten Umfeld und selbstbestimmt leben können. Sie sollen von einem ambulanten Angebot profitieren können, wozu etwa die Spitex-Versorgung gestärkt wird.

Heute sieht das in der Stadt Zürich wie folgt aus: 12 Prozent aller Befragten, die in Privathaushalten leben, geben an, im Alltag auf regelmässige Unterstützung angewiesen zu sein. Dabei ist ein Alterseffekt zu beobachten: Während bei der jüngsten Altersgruppe (65 bis 79 Jahre) 8 Prozent sagen, sie nähmen Pflege in Anspruch, sind es bei der ältesten Gruppe (90 Jahre oder älter) 35 Prozent.


Zahlreiche Strassenbaustellen in der Stadt Zürich

mvl. Am Montag (27. 5.) haben umfangreiche Sanierungsarbeiten am Schaffhauserplatz begonnen. Die Stadt erneuert die Gleisanlagen sowie die Wasserleitungen und die Kanalisation. Die Arbeiten dauern noch bis im Frühling 2025.

Am Schaffhauserplatz queren vier Tramlinien sowie eine Bus- und eine Nachtbuslinie den Baubereich, hinzu kommen der Velo- und der Fussverkehr. Entsprechend gross sind die Einschränkungen. Dies vor allem während des sogenannten Gleisschlagwochenendes und der folgenden Gleisarbeiten vom 11. bis 21. Oktober. Dann werden Tram- und Buslinien, die den Schaffhauserplatz bedienen, umgeleitet oder unterbrochen.

Noch einschneidender dürfte für die Verkehrsteilnehmer die Baustelle rund um den Hauptbahnhof sein, die am Sonntag in Betrieb genommen wurde. Die Stadt erneuert im Bereich Museumstrasse/Walchebrücke Gleisanlagen und Wasserleitungen, und es steht eine Teilsanierung der Walchebrücke an. Die Arbeiten dauern bis November. Hier sind sechs Tramlinien, eine Buslinie und drei Nachtbuslinien betroffen.

Während der Gleisbauarbeiten auf der Walchebrücke wird der Trambetrieb vom 13. Juli bis zum 9. August komplett eingestellt. Rund um die Street Parade am 10. August verkehren die Trams vorübergehend normal. Es folgt das Gleisschlagwochenende in der Museumstrasse vom 16. bis zum 19. August: Dann werden alle Tram- und Buslinien, die den Bahnhofquai bedienen, umgeleitet oder durch einen Bus ersetzt.

Auch auf den Autoverkehr haben die Bauarbeiten Einfluss, weil die Fahrstreifen auf der Walchebrücke reduziert werden müssen. In Fahrtrichtung Bahnhofquai steht nur noch ein Fahrstreifen zur Verfügung. Auch auf der Walchestrasse, der Museumstrasse sowie dem Neumühlequai wird je ein Fahrstreifen abgebaut. Zwar wird hauptsächlich nachts gearbeitet, aber gemäss Stadt ist mit «sehr grossen Verkehrsbehinderungen und Staubildung» zu rechnen.


Tausende Personen fordern in Zürich «bezahlbaren Wohnraum für alle»

til. Am Samstagnachmittag sind rund 3000 Personen im Rahmen der Wohndemo durch die Stadt Zürich gezogen. Aufgerufen zu der bewilligten Demonstration hatten verschiedene Organisationen aus dem linken Spektrum. Sie forderten unter anderem «mehr bezahlbaren Wohnraum», öffentliche Freiräume sowie eine «lebenswerte Stadt». Zudem solle aus «Mieten kein Profit» gemacht werden.

Auffällig war, dass am Umzug praktisch keine Symbole politischer Parteien zu erkennen waren. Dazu hatten die Organisatoren ausdrücklich aufgerufen. Man wollen «solidarisch sein mit allen, deren Wohnraum bedroht ist». Einzig die Alternative Liste (AL), die nicht im Stadtrat vertreten ist, zeigte sich an dem Umzug offen.

Trotz der grossen Teilnehmerzahl verlief die Demonstration abgesehen von einigen Schmierereien grösstenteils friedlich. Eine kurzfristige Änderung der Umzugsroute sorgte jedoch zwischenzeitlich für ein Verkehrschaos.

Ursprünglich war geplant, dass die Demonstration vom Landesmuseum aus über Limmatplatz und Langstrasse bis zum Helvetiaplatz führen soll. Aufgrund eines Auffahrunfalls mit drei Autos und dem Roller eines Food-Kurriers in der Langstrassenunterführung entschied die Polizei kurzfristig, die Demonstration über die Hardbrücke und die Hohlstrasse umzuleiten. Ergebnis davon waren längere Blockierungen des Verkehrs in den Kreisen 4 und 5.

Die Wohndemo endete um 17 Uhr 30 wie geplant mit einer Schlusskundgebung auf dem Helvetiaplatz. Die Stadtpolizei war die ganze Zeit über mit einem grösseren Aufgebot vor Ort.


Nun ist klar, wie der prachtvolle Abttrakt im Kloster Rheinau genutzt werden soll – auch von Blochers Stiftung

bai. Das Kloster Rheinau gehört zu den grössten Liegenschaften im Besitz des Kantons Zürich. Bis im Jahr 2000 diente die Barockanlage als Psychiatrie. Der wertvollste Klostertrakt ist jener des einstigen Abtes. Doch dieser ist restaurationsbedürftig. Bisher blieb er daher ungenutzt. Seit 2009 war geplant, in den prachtvollen Räumen ein Museum einzurichten, das auch die Psychiatriegeschichte thematisiert.

Seit bald zehn Jahren betreibt zudem Christoph Blochers Stiftung Schweizer Musikinsel Rheinau ein Projekt im Kloster, das Proberäume und Übernachtungen für Musiker bietet. Vor zwei Jahren machte die Stiftung geltend, dass ihr Hotelbetrieb mehr Platz brauche. Laut Blocher floriert der Betrieb. Der Verein Insel Museum Rheinau, der schon länger ein Konzept für die Bespielung des Abttraktes ausgearbeitet hatte, hielt an seinem Raumbedarf fest. So entstand ein Konflikt um den Abttrakt.

Die Regierung beauftragte die Baudirektion, eine Lösung für das Museum sowie eine Erweiterung der Musikinsel auszuarbeiten.

Nun haben sich die Baudirektion, der Verein Insel Museum Rheinau und Blochers Stiftung auf eine Raumaufteilung geeinigt. In einer Absichtserklärung halten sie fest, dass der instand gesetzte Abttrakt dereinst rund vierzig Betten sowie vier Proberäume erhalten und gleichzeitig das kulturhistorische Museum beherbergen soll. Damit dies möglich ist, wird der Dachstock ausgebaut.

Der Regierungsrat wird voraussichtlich im Herbst über einen Projektierungskredit entscheiden. Die Kosten für die Instandsetzung und den Ausbau werden auf 25 bis 28 Millionen Franken geschätzt. Ein Teil davon könne gegebenenfalls durch einen Beitrag aus dem Gemeinnützigen Fonds gedeckt werden, heisst es im Beschluss des Regierungsrats.


Die Maag-Hallen dürfen vorerst nicht abgerissen werden

heu. Die Maag-Hallen in der Stadt Zürich dürfen vorerst nicht abgerissen werden. Das Zürcher Baurekursgericht hat den Rekurs der Stiftung Hamasil und des Zürcher Heimatschutzes gutgeheissen. Beide hatten sich gegen die Pläne der Immobiliengesellschaft Swiss Prime Site (SPS) gewehrt, die anstelle der zwei historischen Industriehallen im Quartier Zürich-West einen Wohnturm und ein neues Kulturhaus bauen will.

Nun wurde die Baubewilligung aufgehoben. Bevor die Stadt der SPS erneut eine Bewilligung erteilt, muss sie abklären, ob Schutzmassnahmen zum Erhalt der Hallen erlassen werden müssen oder nicht.

Die Stadt hatte beim Maag-Areal lediglich das im kommunalen Inventar aufgeführte alte Gebäude der Härterei und das unter Denkmalschutz stehende Werkstatt- und Speditionsgebäude erhalten wollen – nicht aber die grossen Eventhallen, um die es nun geht.

Der Heimatschutz nimmt den Entscheid des Gerichts erfreut zur Kenntnis. Die Stadt Zürich habe zu Unrecht darauf verzichtet, die Schutzwürdigkeit der Hallen zu prüfen, schreiben der Stadtzürcher und der Zürcher Heimatschutz in einer gemeinsamen Mitteilung.


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