Mittwoch, Januar 15

Rekurs gegen den Mindestlohn in Winterthur abgewiesen

hub. Der juristische Widerstand gegen die Einführung eines Mindestlohns hat einen weiteren Rückschlag erlitten: Auch in Winterthur ist ein Rekurs von Arbeitgeberseite gegen das Abstimmungsergebnis vom 18. Juni vom Bezirksrat abgelehnt worden. Dies bestätigt die Winterthurer Handelskammer, die den Rekurs angestrengt hatte, auf Anfrage.

Gleiches war im November bereits in der Stadt Zürich geschehen, wo der Gewerbeverband die Rechtmässigkeit des Volksentscheids anficht.

Zwei Drittel der Winterthurer Stimmbevölkerung hatten sich im letzten Juni dafür entschieden, auf kommunaler Ebene einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde festzulegen. Das bedeutet, dass alle Unternehmen, die auf Stadtgebiet Arbeiten verrichten, ihre Angestellten entsprechend entschädigen müssen. Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich hatten gleichentags ein Minimum von 23 Franken 90 beschlossen.

Hier wie dort war seitens von Arbeitgebern angezweifelt worden, dass die Einführung eines kommunalen Mindestlohns rechtens ist. Bislang hatte es entsprechende Regelungen nur auf kantonaler Ebene gegeben.

Aufgrund der Rekurse verzögert sich die Umsetzung in Zürich und Winterthur – was seitens der Befürworter als gezielte Obstruktion kritisiert wird. Ein Sprecher des Initiativkomitees, das den Mindestlohn forderte, wertet den Entscheid des Winterthurer Bezirksrats daher als erfreulich.

Beendet sind die Auseinandersetzungen damit aber noch nicht. Denn genau wie in der Stadt Zürich wird der Fall auch in Winterthur ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Die örtliche Handelskammer begründet diesen Entscheid damit, dass der Bezirksrat auf die zentral Frage – die Zulässigkeit eines kommunalen Mindestlohns – nicht genügend eingegangen sei.


Für die Stadt bleibt der Seebahnpark ein Langfristprojekt

hub. Der Zürcher Seebahngraben, der sich vom Hauptbahnhof zum Bahnhof Wiedikon zieht, entzweit Aussersihl seit weit über hundert Jahren. Dies will ein privater Verein ändern, der für den Bau eines öffentlichen Parks über den tiefergelegten Bahngleisen eintritt. Die Realisierung einer solchen Grünanlage bleibt für die Stadt Zürich aber allenfalls ein langfristiges Projekt. Dies stellt eine Sprecherin des Tiefbaudepartements klar, nachdem die Mitglieder des Seebahnpark-Vereins letzte Woche mehr Tempo verlangt haben.

Der Verein hat zu diesem Zweck die ursprüngliche Idee aufgegeben, den Graben komplett zu überdecken. Stattdessen solle abschnittsweise ein begrüntes Dach gebaut werden. Die Stadt teilt mit, eine Überdeckung sei zwar «grundsätzlich machbar». Es sei aber nicht absehbar, welche Bauweise am besten zu den Plänen der SBB passe, die im Graben ein fünftes Bahngleis realisieren wollen. Und dieses Vorhaben habe einen Planungshorizont von 30 bis 40 Jahren.


Das Gefängnis in der Bezirksanlage Zürich wird neu gebaut

sho. Im vergangenen Frühling schrieb die kantonale Baudirektion einen offenen Projektwettbewerb für einen Ersatzneubau des Gefängnisses Zürich aus. Es befindet sich auf der Seite Stauffacherstrasse/Helvetiaplatz innerhalb der Bezirksanlage, die bis zum Bezirksgericht an der Badenerstrasse reicht.

Den Zuschlag hat nun unter 19 Teams ein Büro aus Deutschland erhalten, die RW+ Gesellschaft von Architekten mbH in Berlin. Laut der Mitteilung vom Donnerstag (1. 2.) orientiert sich das Siegerprojekt an der T-Form des heutigen Gebäudes und vermittelt zwischen den bestehenden Bauten. So ist es möglich, den Gerichtshof im Innern der Bezirksanlage in seiner bisherigen Grösse zu erhalten.

Ein moderner und zeitgemässer Haftbetrieb sei nur mit einem Neubau umsetzbar, schreibt die Baudirektion weiter. Ziel sei es, eine adäquate Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und den Fokus auf die Resozialisierung der Inhaftierten zu legen. Deshalb wird die Zahl der Zellenplätze von heute 153 auf maximal 90 reduziert. Ausserdem werden die beiden Provisorien im Gefängnishof entfernt.

Die Aussage, der Erneuerungsbedarf für das 1916 erstellte Gefängnis sei «seit einigen Jahren» ausgewiesen, ist untertrieben. Bereits 1982 lehnte das kantonale Stimmvolk einen halbkreisförmigen Neubau für knapp 29 Millionen Franken ab. Schon damals war in der Abstimmungszeitung zu lesen, der Bau sei veraltet und genüge den Anforderungen nicht mehr. Die Grundfläche einer Einzelzelle von 8,4 Quadratmetern (statt der heute erforderlichen 12 Quadratmeter) widerspreche geltenden Richtlinien. Daran änderte sich in den letzten 40 Jahren nichts.

Erst das Polizei- und Justizzentrum (PJZ) schaffte die Voraussetzung, um das alte Gefängnis abzubrechen. 2026 soll Regierung und Kantonsrat ein bewilligungsfähiges Projekt vorgelegt werden.


Gegner der Pistenverlängerungen ziehen nach Lausanne

mvl.

Das Bundesgericht muss sich mit der Frage befassen, ob sich die Zürcher Regierung in Zusammenhang mit der Abstimmung über die Pistenverlängerungen korrekt verhalten hat. Es geht um die Stellungnahme der Gegner in der Abstimmungszeitung für den Urnengang am 3. März.

Das Nein-Komitee macht schon länger geltend, es sei nicht angemessen zu Wort gekommen. Der Regierungsrat habe in der Abstimmungszeitung die Stellungnahme des Komitees eigenmächtig abgeändert und gekürzt – unter anderem zur Kapazität des Flughafens Zürich oder zu den Folgen von Nachtlärm. Zudem sei eine Grafik nicht abgedruckt worden.

Die Gegner, konkret das Volksreferendumskomitee gegen die Pistenverlängerungen, haben Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Am Donnerstag (1. 2.) hat der Regierungsrat diese abschlägig beurteilt. Das Komitee habe trotz mehrmaliger Fristerstreckung keinen Text eingereicht, der den rechtlichen Anforderungen und Vorgaben der Staatskanzlei genügt hätte.

Insbesondere habe die Staatskanzlei korrekt gehandelt, als sie die Grafiken zurückgewiesen habe, die «offensichtlich unwahre Aussagen» enthalten hätten, so der Regierungsrat. Vor zehn Tagen hatte er schon einmal gegen das Komitee entschieden. Damals wollte dieses verhindern, dass die Abstimmungszeitung ausgeliefert wird.

Gegen den Entscheid vom Donnerstag hat das Komitee nun Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Der Kontext der Pistenverlängerungen sei wichtig, schreibt das Komitee in einer Mitteilung. Dazu gehörten zum Beispiel die Forschungsergebnisse zur Mortalitätsrate bei Fluglärm oder die möglichen Passagierzahlen eines Flughafens, der in Zukunft 50 Millionen Passagiere transportiere. Ob das Bundesgericht sein Urteil noch vor dem 3. März fällt, lässt sich derzeit nicht abschätzen.


Nahost: Gleichmässig verteilte Hilfe aus Zürich

hub.

Die Stadt Zürich leistet einen finanziellen Beitrag an die humanitäre Hilfe in Nahost. Dabei begünstigt sie sowohl die israelische als auch die palästinensische Zivilbevölkerung im exakt gleichen Umfang von je 100 000 Franken, wie sie am Mittwoch mitgeteilt hat.

Auf der Seite Israels geht dieser Betrag über einen Schweizer Verein an die Rettungsorganisation Roter Davidstern (Magen David Adom) für den Kauf eines Ambulanzfahrzeugs. Dies, nachdem beim Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober rund hundert solcher Fahrzeuge gezielt zerstört und die Insassen getötet worden sind, damit sie keine Nothilfe leisten können.

Auf der Seite der Palästinenser geht das Geld an die Glückskette, die über ihre Partnerorganisationen den notleidenden Menschen im Gazastreifen hilft. Im Vordergrund stehen dabei die medizinische Versorgung und der Zugang zu Nahrungsmitteln, Wasser und anderen wichtigen Gütern. Dies vor dem Hintergrund, dass laut dem Welternährungsprogramm der Uno die gesamte Bevölkerung von Gaza, also rund 2,2 Millionen Menschen, Hunger leidet.


Die vereinfachte Bewilligung für Energieanlagen bewährt sich

sho.

Anfang 2023 erleichterte der Zürcher Regierungsrat das Bewilligungsverfahren für Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und E-Ladestationen. Sie können nun statt über ein ordentliches Baugesuch im Meldeverfahren behandelt werden.

Nach einem Jahr zieht die Baudirektion ein positives Fazit. Im Kanton Zürich konnten auf diesem unbürokratischen Weg im vergangenen Jahr insgesamt etwa 9600 Anlagen realisiert werden. Darunter fallen 4600 Solaranlagen, wobei für gewisse Photovoltaikinstallationen auf Dächern schon zuvor das Meldeverfahren galt. Dazu kommen etwa 2300 Luft-Wasser- und noch einmal so viele Erdsonden-Wärmepumpen sowie rund 400 Fernwärmeanschlüsse.

Es sei erfreulich, dass das vereinfachte Verfahren so oft genutzt werde, wird der Baudirektor Martin Neukom (Grüne) in der Mitteilung (30. 1.) zitiert. Auch für Jörg Kündig, Präsident des Verbandes der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich, ist der vereinfachte Prozess ein Schritt in die richtige Richtung und hat sich bewährt.

Fast 7000 der Vorhaben wurden den Kommunen über das elektronische Formular gemeldet, das zu diesem Zweck eingerichtet worden war. Mit dem Meldeverfahren wird der Ablauf deutlich beschleunigt. Wird nach der Eingangsbestätigung der Gemeinde innert 30 Tagen nichts Gegenteiliges angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden.

Gleichwohl bleiben übergeordnete Interessen gewahrt. So benötigen Erdsonden weiterhin eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung, und für Luft-Wasser-Wärmepumpen ist ein Lärmschutznachweis erforderlich. In Kernzonen und für Objekte, die dem Denkmal- oder Ortsbildschutz unterstehen, ist das Meldeverfahren ausgeschlossen. Die zuständige Gemeinde kann überdies ein Baubewilligungsverfahren anordnen, wenn andere öffentliche Interessen oder solche von Dritten tangiert sind.


Pistenverlängerungen: Regierungsrat entscheidet gegen Nein-Komitee

mvl. Der Zürcher Regierungsrat hat am Montag (22. 1.) ein Gesuch des Nein-Komitees im Zusammenhang mit den Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich abgelehnt. Das Gesuch zielte darauf ab, die Auslieferung der Abstimmungszeitung für den Urnengang am 3. März zu verhindern.

Hintergrund ist ein Streit um den Inhalt der Abstimmungszeitung. Das Nein-Komitee macht schon länger geltend, es sei nicht angemessen zu Wort gekommen.

Der Regierungsrat habe in der Abstimmungszeitung die Stellungnahme des Komitees eigenmächtig abgeändert und gekürzt – unter anderem zur Kapazität des Flughafens Zürich oder zu den Folgen von Nachtlärm. Zudem sei eine Grafik nicht abgedruckt worden.

Die Zürcher Regierung weist diese Darstellung zurück. Gegenüber dem «Sonntags-Blick» sagte der Sprecher der Zürcher Regierung, es habe mit dem Referendumskomitee «keine fristgerechte Einigung» über einen Text mit allfälligen Grafiken erzielt werden können, der «in inhaltlicher und formaler Hinsicht» den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorgaben der Staatskanzlei des Kantons Zürich entspreche.

Das Komitee hat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht und einen Neudruck der Abstimmungsunterlagen verlangt. Über die Beschwerde entscheidet das Bundesgericht. Der Entscheid ist ausstehend.

Davon unabhängig hat das Nein-Komitee ein Gesuch beim Regierungsrat gestellt, die Onlinepublikation der Abstimmungszeitung unverzüglich rückgängig zu machen, ihren Druck zu stoppen oder den Gemeinden zu verbieten, die Zeitung den Stimmberechtigten zuzustellen. Dem kommt der Regierungsrat aber nicht nach.

Er schreibt, die Abstimmungsunterlagen seien zum Zeitpunkt der Gesuchstellung bereits gedruckt und an die Gemeinden ausgeliefert worden. Und würde den Gemeinden die Zustellung der Abstimmungszeitung an die Stimmberechtigten untersagt, wären alle darin enthaltenen Berichte, nicht nur derjenige zu den Pistenverlängerungen, betroffen.

Das öffentliche Interesse an einer Information über alle zur Abstimmung stehenden Vorlagen überwiege. Und es würde die freie Meinungsbildung beeinträchtigen, wenn die Internet- und die gedruckte Fassung der Abstimmungszeitung nicht übereinstimmen würden.

Auch gegen diesen Entscheid des Regierungsrats kann das Nein-Komitee Einsprache beim Bundesgericht einreichen. Dies ändert an der Auslieferung faktisch allerdings nichts mehr.


Das Provisorium der Kantonsschule Glatttal entsteht auf dem Gelände der Empa

sho. Im letzten Sommer fällte der Regierungsrat den Entscheid, die geplante neue Kantonsschule für das Glatttal auf dem Gebiet der Stadt Dübendorf zu erstellen. Nun steht der genaue Standort des Provisoriums für 650 Gymnasiastinnen und Gymnasiasten fest, das zunächst gebaut wird. Es entsteht laut einer Mitteilung des Kantons auf einem Areal der Materialforschungsanstalt Empa an der Überlandstrasse.

Der Kanton übernimmt das Grundstück im Baurecht von der Eidgenossenschaft bis Ende 2035 mit der Option einer Verlängerung bis Ende 2039. Der Baurechtszins beträgt 135 000 Franken im Jahr. Für den Modulbau aus Holz hat die Regierung eine gebundene Ausgabe von 58 Millionen Franken bewilligt. Die Elemente haben eine Lebensdauer von dreissig Jahren und können bei Bedarf an weiteren Standorten verwendet werden. Auf den Dächern wird eine Solaranlage installiert, die Wärmeerzeugung erfolgt durch Luft-Wasser-Wärmepumpen.

Voraussichtlich ab dem Schuljahr 2026/27 stehen hier 18 Klassenzimmer sowie weitere Räume für den Unterricht in naturwissenschaftlichen Fächern, Informatik und Musik zur Verfügung. Dazu kommen ein Trakt mit zwei Einfachsporthallen, eine Aula und eine Mensa. Betrieblich erfolgt der Ausbau der Mittelschule vorerst als Filialbetrieb der Kantonsschule Stadelhofen.

Vorgesehen ist sogar noch ein zweites Kantonsschul-Provisorium in Dübendorf, und zwar im Innovationspark auf dem Gelände des Flugplatzes. Dazu laufen nach Auskunft der Baudirektion derzeit Abklärungen.

Noch unbestimmt ist der definitive Standort der Kantonsschule in Dübendorf, die für 1000 bis 1500 Schülerinnen und Schülern gebaut wird. Dübendorf war bereits ab 1974 Standort einer Filiale der Kantonsschule Zürcher Oberland. 2006 wurde diese selbständig und errichtete ihrerseits eine Zweigstelle in Uster. 2013 legte man diese dort zur Kantonsschule Uster zusammen. Zu einem grossen Teil wird auf einem Campus aus Containern unterrichtet.

Eine provisorische Kantonsschule in Erwartung eines Neubaus entsteht nicht nur in Dübendorf. An beiden Seeufern in Au-Wädenswil und Uetikon am See sind seit wenigen Jahren vorläufige Gymnasien in Betrieb, bis das richtige Schulhaus fertig gebaut ist. Das ist ebenso in Affoltern am Albis vorgesehen. Seit kurzem ist ausserdem das Provisorium für die künftige Kantonsschule Aussersihl zwischen dem Polizei- und Justizzentrum sowie der Hardbrücke in Bau. Der Kanton rechnet in den nächsten 25 Jahren mit rund 6000 zusätzlichen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten.

Provisorium der neuen Kantonsschule in Dübendorf


Stadt Zürich führt «mediterrane Nächte» definitiv ein

phg. Boulevardcafés und Gartenwirtschaften dürfen in der Stadt Zürich während der Sommerferien ihre Gäste von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag bis zwei Uhr in der Früh im Freien bewirten. Das teilte die Stadt Zürich am Mittwoch mit. Nachdem die Versuche in den letzten beiden Jahren gute Resultate gezeigt hätten, führe der Stadtrat die sogenannten «mediterranen Nächte» nun definitiv ein. Die Vorschriften im Gastgewerbegesetz werden entsprechend angepasst.

Die Sorge, dass es vermehrt zu Lärmklagen kommt, habe sich während der Testphase als unbegründet herausgestellt. Auch eine in Auftrag gegebene Studie ist laut der Medienmitteilung zu dem Schluss gekommen, dass die «mediterranen Nächte» nicht zu mehr Konflikten zwischen Gastronomie und Anwohnern führen.

Betriebe, die an den «mediterranen Nächten» teilnehmen möchten, müssen sich jedoch an Bedingungen halten. So gilt die Verlängerung der Öffnungszeiten nur für bestehende Aussenflächen und Terrassen. «Die Flächen dürfen nicht ausgebaut werden», schreibt die Stadt.

Die teilnehmenden Gastwirte müssen zudem an Lärmschutzmassnahmen mitwirken. Restaurants und Bars mit Terrassen in Innenhöfen oder in lärmempfindlichen Gebieten dürfen nicht teilnehmen. Auch Lautsprecher und Live-Musik sind nicht erlaubt.

Exit mobile version