Sonntag, Oktober 27

Kantonsrat will Folgen der OECD-Mindeststeuer dämpfen

sho. Der Bundesrat hat beschlossen, die neue Mindestbesteuerung grosser Unternehmen gemäss OECD bereits für das Steuerjahr 2024 einzuführen. Die Mehrheit der Mitgliedsländer in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung will dies allerdings erst später umsetzen. Umso mehr versuchen die bürgerlich-liberalen Parteien im Kantonsrat, die Auswirkungen der neuen Steueruntergrenze von 15 Prozent einzudämmen.

Zu diesem Zweck haben FDP, SVP und GLP im letzten Sommer zwei parlamentarische Initiative eingereicht. Eine hat zum Ziel, dass bei juristischen Personen inskünftig die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet wird. Die Begründung dafür lautet, dass die neue Besteuerung nicht nach den Regeln des schweizerischen Obligationenrechts erfolge. Deshalb könne für Unternehmen eine Ergänzungssteuer fällig werden, obwohl der normale Gewinnsteuersatz im Kanton Zürich bereits bei 19 bis 20 Prozent liege.

Die Unterzeichner räumten in der Begründung ein, dass diese Massnahme allen juristischen Personen zugutekomme. Bei der zweiten Initiative ist das anders: Sofern die Staats- und Gemeindesteuern eines Unternehmens die Mindestbesteuerung nach OECD übersteigen, soll der übersteigende Betrag grundsätzlich an die Staat- und Gemeindesteuern künftiger Steuerperioden angerechnet werden.

Im Kantonsrat erklärten die Sprecher von FDP und SVP, dass zahlreiche Kantone die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer bereits kennen würden, auch die Nachbarn Aargau, Thurgau, St. Gallen und Schwyz. Es gehe darum, diese Form der Doppelbesteuerung zu mildern, hiess es seitens der GLP. Die Initianten betonten, beide Anpassungen im Steuergesetz seien dazu geeignet, die Abwanderung von Firmen aus dem Kanton Zürich einzudämmen.

In den links-grünen Fraktionen war dagegen von «Steuerakrobatik» die Rede. Es gehe gar nicht um fairen Wettbewerb, sondern einfach um tiefere Steuern. Ausserdem werde so bereits am Gesetz herumgeschraubt, bevor die Auswirkungen der OECD-Mindeststeuer erkennbar seien. SP und Grüne bedauerten, dass sich der Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) nicht äusserte.

Bei der vorläufigen Unterstützung von parlamentarischen Initiativen tun dies die zuständigen Regierungsräte jedoch in der Regel nie. Die beiden Vorstösse überwanden nicht nur das nötige Quorum von 60 Stimmen problemlos, sie erzielten mit 101 beziehungsweise 100 Stimmen auch eine Mehrheit. Als Nächstes beugt sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben über die komplexe Materie.


Kantonsrat macht sich für den Ausbau der Elternzeit stark

jhu.

Die Initiative der SP für eine bezahlte Elternzeit von je 18 Wochen für beide Elternteile war chancenlos. Knapp 65 Prozent der Stimmberechtigten im Kanton Zürich lehnten die Initiative im Mai 2022 ab. Doch im Zürcher Kantonsrat folgte am Montag (19. 2.) ein neuer Anlauf, und zwar von der Mitte.

Priska Hänni reichte eine parlamentarische Initiative ein. Diese fordert eine Elternzeit von 20 Wochen. 14 Wochen sollen für die Mutter reserviert sein, 4 Woche für den Vater, die übrigen 2 Wochen können die Eltern nach Gutdünken aufteilen. Diese Regelung soll nicht nur im Kanton Zürich gelten, sondern in der ganzen Schweiz. Die Mitte machte sich nämlich dafür stark, dass der Kanton eine entsprechende Standesinitiative einreicht.

Die Mitte betrachtet ihren Vorschlag als «weiteren kleinen Schritt zu mehr Gleichberechtigung und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf». Die Einführung einer «angemessenen» Elternzeit ermögliche dem Vater mehr Verantwortung in der Familie zu übernehmen und eine engere Beziehung zu seinem Kind aufzubauen und entspreche einer modernen Familienpolitik, schreibt die Partei in einer Mitteilung.

Die Mitte war mit ihrer Initiative zumindest fürs Erste erfolgreich im Kantonsrat. Sie erhielt 81 Ja-Stimmen, für die vorläufige Unterstützung hätten schon 60 Stimmen gereicht. Schwieriger dürfte es aber werden, wenn es um die definitive Unterstützung des Vorhabens geht. Dann braucht es eine Mehrheit im 180-köpfigen Parlament. Vorläufig wird sich nun eine Kantonsratskommission mit der Sache befassen.

Sowohl FDP also auch SVP verweigerten der Mitte die Unterstützung. Die SVP argumentierte, dass auf nationaler Ebene schon Vorstösse hängig seien. Die FDP sprach derweil von Symbolpolitik. Doch nicht nur bei den Bürgerlichen stiess die Initiative der Mitte auf Ablehnung, auch die AL war dagegen. Allerdings aus anderen Gründen, ihr ging der Vorschlag nicht weit genug.


Corona-Schutzschirm nur für drei Grossanlässe aktiviert

sho. Im Frühling 2021, nach der zweiten, heftigen Corona-Welle, schuf der Bund einen Schutzschirm für Veranstalter. Wer einen Grossanlass wegen behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Pandemie absagen oder verschieben musste, sollte eine Entschädigung erhalten. Voraussetzung war, dass sich der Kanton in gleicher Höhe beteiligt. Im Juni 2021 bewilligte der Zürcher Kantonsrat dafür einen Kredit von 31 Millionen Franken.

Am Donnerstag (15. 2.) hat der Regierungsrat nun die Abrechnung veröffentlicht. Demnach sind von dem Geld exakt 274 938 Franken ausbezahlt worden, also weniger als ein Prozent der zur Verfügung stehenden Summe. War das nun ein Schuss in den Ofen?

Nein, vielmehr eine effiziente Versicherung. Von September 2021 bis Dezember 2022 gingen im Kanton Zürich 265 Gesuche um Zusicherung des Schutzschirms für Publikumsanlässe mit überkantonaler Bedeutung ein. Davon wurden 244 bewilligt, wobei sich der zugesicherte Betrag auf insgesamt knapp 96,5 Millionen belief. Daran hätte sich der Kanton hälftig, also mit gut 48 Millionen, beteiligt.

Tatsächlich ersuchten dann nur sechs Unternehmen um Leistungen. Laut der Regierung lag das vor allem an den verbesserten Möglichkeiten zur Pandemiebekämpfung mit der breiten Verfügbarkeit von Schutzmasken und Impfstoffen. Das erlaubte die Durchführung von Grossanlässen mit Schutzkonzepten. Deshalb verhängten die Behörden auch keine generellen Veranstaltungsverbote mehr.

Unbekannt ist, wie viele der 238 Veranstalter, die schliesslich keine Unterstützung benötigten, ihren Grossanlass ohne Schutzschirm gar nicht durchgeführt hätten. Der Regierungsrat gibt auch nicht bekannt, welche drei Veranstaltungen Geld erhielten. Aber die Hilfe wurde nicht unbesehen gewährt, denn der Kanton verweigerte sie in drei Fällen.

Diese konnten bis im November rechtskräftig abgeschlossen werden. Einer betraf die Gartenmesse Giardina, die im Juni 2023 vor dem Verwaltungsgericht unterlag. Sie hatte das Pech, dass im Winter 2022 mehrere Aussteller ihre Teilnahme zurückzogen. Der Grund waren jedoch nicht neue Massnahmen, sondern die Verlängerung bestehender Corona-Auflagen durch den Bund. Das Gericht beurteilte die Absagen deshalb als unternehmerisches Risiko, das durch den Schutzschirm nicht gedeckt war.


Die Stadt Zürich erwirbt 138 Wohnungen in Albisrieden

fpr. Die Stadt Zürich baut ihren Bestand an gemeinnützigem Wohnraum weiter aus und erwirbt für 182,2 Millionen Franken Liegenschaften mit insgesamt 138 Wohnungen. Wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht, handelt es sich um drei Grundstücke, die mit sechs Häusern überbaut sind.

Die Akquisition leiste einen Beitrag zum städtischen Ziel, den gemeinnützigen Teil des Mietwohnungsbestandes bis 2050 auf einen Drittel zu heben, schreibt die Stadt. Ein breiter Wohnungsmix von 1- bis 5-Zimmer-Wohnungen biete mit den städtischen Belegungsvorgaben gegenwärtig 284 Personen Platz. Langfristig könne mit einem Bauprojekt noch deutlich mehr Wohnfläche geschaffen werden.

Die drei Grundstücke in Albisrieden kamen im Frühling 2023 auf den Markt. Den Zuschlag habe die Stadt nach einem zweistufigen Bieterverfahren erhalten. Die genaue Adresse könne derzeit noch nicht verraten werden, sagt der Kommunikationsverantwortliche der Liegenschaftenabteilung auf Anfrage.

Die Gebäude stammen aus den 1950er, 1960er und 1970er Jahren und befinden sich «in gebrauchsfähigem bis gutem Zustand», schreibt die Stadt. Vorerst seien keine Erneuerungsarbeiten nötig.

Da die Grundstücke die Grösse für eine Arealüberbauung überstiegen, könne die Stadt bei einem Neubau in Zukunft von einer höheren Ausnutzung profitieren. Weiter würden benachbarte städtische Parzellen den baulichen Spielraum vor Ort verbessern, weil künftige Bauten auf den verschiedenen Grundstücken gesamthaft geplant werden könnten.


Die Vermessung des Kantons Zürich

fpr. So manche Einwohnerinnen und Einwohner im Nordosten des Kantons Zürich dürften in der Nacht auf Mittwoch das Geräusch eines Propellerflugzeugs gehört haben. Zwischen 23 Uhr 30 und 4 Uhr 30 überflog eine Piper ein Gebiet vom östlichen Aargau bis in den westlichen Thurgau zeilenartig in Schlaufen und langen Geraden.

Es handelte sich um einen Messflug im Auftrag von Swisstopo, dem Bundesamt für Landestopografie. Vom 13. Februar bis Ende Dezember wird der Nordosten der Schweiz mittels Laserscanning dreidimensional erfasst. Wie Swisstopo in einer Medienmitteilung schreibt, bilden die Daten die Grundlage für hochpräzise digitale Höhenmodelle. Diese würden beispielsweise zur Berechnung von Hangneigungen, zur Erstellung von Risikokarten, für das Lärmkataster, für Volumenberechnungen oder in der Raumplanung eingesetzt.

Auch in der Nacht auf Donnerstag, 15. Februar, dürfte es am Himmel lauter werden als zu früher Stunde sonst üblich. Dann überfliegt erneut eine Piper den Kanton Zürich, und zwar zwischen 23 Uhr 30 und 6 Uhr.

Die Flughöhe betrage in der Regel rund 1300 Meter. Wo und wann geflogen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa den Flugbewilligungen der Flugsicherung Skyguide, vom Wetter, von der Vegetation sowie vom Schnee in den verschiedenen Höhenlagen.

Viele der Messflüge finden tagsüber statt. Jene im Anflugbereich des Flughafens Zürich müssten nachts durchgeführt werden, damit sie den Linienflugverkehr nicht beeinträchtigen würden, schreibt Swisstopo. Bis Ende April 2024 dürften in drei bis maximal fünf Nächten im betroffenen Perimeter vorübergehend Geräuschemissionen auftreten.


Bevölkerung in der Stadt Zürich wächst

heu. In der Stadt Zürich leben so viele Personen wie nie zuvor: Ende 2023 wurden 447 082 Einwohnerinnen und Einwohner gezählt. Das sind 4045 Personen mehr als im Vorjahr, wie die Stadt am Dienstag (13. 2.) mitteilt.

Auch die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer entspricht dem Höchststand. Prozentual lag der Anteil im Dezember bei 33,6 Prozent. Allerdings war der Anteil im Jahr 1912 leicht höher als heute. Anders sieht es bei den Schweizerinnen und Schweizern aus. Im Vergleich mit der Höchstmarke aus dem Jahr 1959 ist die Bevölkerungszahl heute um 90 000 Personen geringer (–23 Prozent).

Im vergangenen Jahr gab es 4475 Geburten, 3106 Todesfälle, 41 661 Zuzüge und 38 985 Wegzüge. Das Bevölkerungswachstum war ungefähr gleich gross wie vor der Corona-Pandemie. Bei den Todesfällen und den Zu- und Wegzügen entsprechen die Zahlen ebenfalls etwa denjenigen des Jahres 2019.

Bei den Geburten sieht es anders aus: 2023 wurden 13 Prozent weniger Babys geboren als 2019. Nach dem markanten Geburtenrückgang von 2021 auf 2022 erholten sich die Geburtenzahlen nicht; 2023 wurden noch etwas weniger Babys geboren als 2022.

Bei den Geburtenzahlen gab es einen Bruch, ab 2022 waren diese deutlich tiefer als zuvor. Der Rückgang betraf verschiedene Altersklassen, Stadtkreise und Nationalitätengruppen. Es gab jedoch Unterschiede bei der Geburtenreihenfolge: Bei Erstgeborenen waren die Zahlen besonders stark rückläufig (–17 Prozent).

Bei Zweitgeborenen war die Abnahme weniger ausgeprägt (–13 Prozent). Noch geringer war der Rückgang ab dem dritten Kind (–5 Prozent). In der gesamten Schweiz sah die Situation anders aus: Dort war der Geburtenrückgang bei den Erstgeborenen ähnlich wie bei den Zweitgeborenen.

Heute leben in Zürich mehr als doppelt so viele Ausländer wie 1962

Schweizer und ausländische Wohnbevölkerung der Stadt seit 1950

(in Tausend)

Ausländische
Bevölkerung


Rascher Ausbau der Solarenergie nicht realistisch

Der Kanton Zürich hegt hohe Erwartungen an die Solarenergie. Im Jahr 2050 könnte ein Drittel seines Strombedarfs und ein Sechstel des Wärmebedarfs aus der Kraft der Sonne stammen. Dies schrieben die kantonalen Behörden in ihrer Energieplanung von 2022.

Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Kanton mit seinen vielen Liegenschaften als gutes Beispiel vorangehen. Eine entsprechende Forderung der GLP, «auf jedes Dach eine Photovoltaikanlage», hatte das Kantonsparlament vor zwei Jahren deutlich überwiesen. Die Vorgabe war ausgesprochen sportlich: In nur 5 bis 10 Jahren sollte der Kanton alle seine geeigneten Dächer mit Solarpanels versehen.

Nun hat die Kantonsregierung die Angelegenheit einer vertieften Prüfung unterzogen und warnt vor überzogenen Erwartungen.

Ein erstes grosses Problem ist, dass viele kantonale Immobilien gar nicht für Solaranlagen geeignet sind. Zum Gebäudebestand zählen unter anderem auch Bienenhäuser, Veloständer und Containerabstellplätze – sie sind zu klein. Andere Objekte fallen aus offensichtlichen Gründen weg, etwa Tiefgaragen.

In die engere Auswahl für die Berechnung des kantonalen Solarpotenzials schafften es schliesslich noch knapp 1000 Dächer. Von dieser Fläche wiederum fällt ein Drittel ausser Betracht, weil die Dächer entweder immer noch zu klein sind oder einen zu geringen Ertrag versprechen.

Auf den restlichen Dächern kann ein Ertrag von rund 60 Mio. kWh pro Jahr erzielt werden, doch auch das ist nur Theorie. Denn: Fast 30 Prozent der Flächen liegt auf denkmal- oder anderweitig geschützten Objekten, und die Wahrscheinlichkeit für Einsprachen und Verfahren erachtet der Kanton als sehr gross. Immerhin ein Drittel dieser geschützten Dächer soll letztlich aber dennoch überbaut werden können.

Insgesamt ergibt sich so netto ein Potenzial von rund 48 Mio. kWh auf Dächern im Kantonsbesitz. Dies entspricht 0,8 Prozent des gesamten Solarpotenzials im Kanton.

Kein Thema ist es für den Kanton Zürich, seine eigenen Flächen an Dritte abzugeben, etwa im Contracting-Modell. Er habe mit früheren Contracting-Projekten durchzogene Erfahrungen gesammelt, weil das Modell weniger wirtschaftlich und die Verwaltung aufwendig sei, schreibt der Regierungsrat.

Grösste Zurückhaltung angezeigt ist schliesslich auch beim Zeitplan. Innert 10 Jahren alle Dächer oder auch nur eine Auswahl davon mit Panels auszurüsten, sei nicht umsetzbar, sagt die Regierung. Per Ende 2023 produzierten die kantonalen Solaranlagen rund 4 Mio. kWh Strom. Realistisch sei eine Verdoppelung dieser Kapazität bis 2028.


Hohe Zahl von Unfällen mit Körperverletzung bei den VBZ

bai.

Die Zahl der Unfälle, an denen Fahrzeuge der Stadtzürcher Verkehrsbetriebe beteiligt gewesen sind, hat sich erhöht. 2023 verzeichneten die Verkehrsbetriebe mit insgesamt 1674 eine leichte Zunahme von 86 Schadenereignissen im Vergleich zum Vorjahr. Davon wurden 675 Unglücke mit Körperverletzungen verzeichnet. Das sind 96 mehr als 2022. Und es ist die höchste Zahl seit Jahren.

Bei mehr als der Hälfte dieser Verletzungen handelt es sich nicht um solche, bei denen Passanten auf den Strassen involviert waren. Sondern um sogenannte Stoppunfälle im Inneren der Fahrzeuge mit Passagieren: Insgesamt 340 sind 2023 geschehen, im Vorjahr waren es 64 weniger.

Dies sind Unfälle, die sich ereignen, weil das Fahrpersonal wegen eines anderen Verkehrsteilnehmers einen Notstopp einleiten muss. Das schreiben die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) in ihrer jährlichen Unfall- und Schadensbilanz vom Donnerstag (8. 2.).

Obwohl die VBZ seit 2013 Präventionskurse für Seniorinnen und Senioren durchführen, um solche Unglücke zu vermeiden, ist die Zahl der Stoppunfälle angestiegen.

Auch die Zahl der Unglücke mit Körperverletzung beim Ein- und Aussteigen ist hoch. 203 Unfälle passierten auf diese Art. Im Vorjahr waren es etwa gleich viele.

Die Zahl der Fussgängerunfälle entspricht mit 67 Vorfällen derjenigen von 2022.

2023 sind zwei Fussgänger durch Kollisionen mit Trams ums Leben gekommen. Die VBZ nehmen das mit Bedauern zur Kenntnis, wie es in dem Communiqué heisst.

Die Gesamtzahl der Kollisionen mit Fahrzeugen nahm mit 733 Ereignissen gegenüber dem Vorjahr leicht ab.

Die Schäden bei Baustellen erhöhten sich um 27 Vorfälle im Vergleich zu 52 im Jahr 2022. Die VBZ führen regelmässige Kontrollen bei Baustellen durch, um diese Schadenzahlen zu reduzieren.

Die Zahl der böswilligen Beschädigungen schliesslich ist von 87 auf 130 Ereignisse angestiegen.

Beim Stoppen passieren im Inneren des Fahrzeugs immer mehr Unfälle

Unfälle mit Körperverletzung bei den VBZ im Jahr 2023

Ein- und Ausstiegsunfälle

Verletzungen wegen Kollision


Stadtrat sagt Tschüss zu «Tschüss Genderstern!»

sgi.

Die Zürcher «Stadträt*innen» wollen sich auch weiterhin so schreiben können: mit Genderstern. Wie die Stadtregierung am Mittwoch (7. 2.) mitteilt, lehnt sie die Volksinitiative «Tschüss Genderstern!» ab.

Die Initiative, lanciert von der Zürcher SVP-Kantonsrätin Susanne Brunner, will in der Zürcher Gemeindeordnung ein Verbot für «die Verwendung von Sonderzeichen innerhalb einzelner Wörter» festschreiben. Es soll für Texte städtischer Behörden gelten.

Hintergrund der Forderung ist eine Anpassung des städtischen Reglements über die sprachliche Gleichstellung, eines über 30-jährigen Dokuments. Im Juni 2022 wurde darin die Verwendung des Gendersterns in behördlichen Publikationen explizit erlaubt, jedoch nicht vorgeschrieben. Kritikerinnen und Kritiker sehen darin einen Angriff auf die «lesbare und verständliche Sprache».

«Warum kommunizieren die Stadtregierung und die Verwaltung in einer Sprache, die nicht jener der breiten Bevölkerung entspricht?», fragte die Initiantin Brunner anlässlich der Lancierung in der NZZ.

Nun hält der Stadtrat dagegen. Die Regelung habe sich bewährt, schreibt er. «Indem die Stadtverwaltung den Genderstern bewusst erlaubt, zeigt sie, dass sie nonbinäre und Transmenschen wahrnimmt und respektiert – auch in der Sprache.» Ausnahmen aus Gründen der Verständlichkeit seien heute schon möglich. Deshalb lehnt die Stadtregierung das aus SVP-Kreisen geforderte Schreibverbot ab.

Das letzte Wort wird die Zürcher Stimmbevölkerung haben, wenn sie dereinst über die Initiative abstimmt.


Der Kanton Zürich zählt erstmals mehr als 1,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner

sho.

2023 ist die Bevölkerung des Kantons Zürich um rund 24 000 Personen oder 1,5 Prozent gewachsen. Das sind etwa 9000 Personen mehr als der Zuwachs im Vorjahr und entspricht dem höchsten Wert seit 2010. Der Rekord ist fast ausschliesslich auf die Flüchtlinge aus der Ukraine zurückzuführen. Personen mit dem Schutzstatus S zählen statistisch erst nach einer Aufenthaltsdauer von zwölf Monaten zur Wohnbevölkerung. Die 8554 Ukrainerinnen und Ukrainer, die Ende letzten Jahres gezählt wurden, lebten grösstenteils schon Ende 2022 im Kanton Zürich.

Ganz genau betrug die Einwohnerzahl zum Jahreswechsel 1 601 434 Personen, wie das Statistische Amt des Kantons Zürich am Mittwoch (7. Februar) mitgeteilt hat. Fast 90 Prozent des Zuwachses gehen auf die Zuwanderung aus dem Ausland zurück. Es ziehen auch mehr Menschen aus der übrigen Schweiz in den Kanton Zürich als dass wegziehen. Der Geburtenüberschuss hat sich nach einem Einbruch im letzten Jahr etwas erholt, ist aber immer noch etwa um die Hälfte geringer als vor der Corona-Pandemie.

Das Furttal legt mit Abstand am stärksten zu

Bevölkerungswachstum nach Regionen, Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent

Auffällig ist, wie unterschiedlich das Wachstum in den Regionen ausfällt. Am meisten legt das Furttal mit mehr als 3 Prozent zu. Es ist mit knapp 38 000 Einwohnerinnen und Einwohnern allerdings auch die zweitkleinste Region. Die Veränderung wirkt sich hier prozentual stärker aus als in den bevölkerungsreichsten Gebieten. Hoch ist das Wachstum mit mehr als 2 Prozent auch im Unterland, am geringsten mit weniger als einem Prozent am rechten Zürichseeufer (Pfannenstiel).

Das hohe Wachstum von 1,8 Prozent im Raum Winterthur geht vor allem auf die ländlichen Gemeinden dieser Planungsregion zurück. Der Wert für die Stadt Zürich liegt unter dem kantonalen Durchschnitt. Rund zwei Drittel des letztjährigen Bevölkerungswachstums entfallen auf die Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern.

Die Zahl der ausländischen Staatsangehörigen stieg bis Ende 2023 um 4,5 Prozent auf 455 000, was einem Anteil von 28,4 Prozent entspricht. Das liegt wiederum vor allem an den Geflüchteten aus der Ukraine. Über 80 Prozent der ausländischen Bevölkerung stammen aus Europa, am meisten wie bis anhin aus Deutschland und Italien.

Etwa 720 000 Personen sind in einer den beiden grossen Landeskirchen, 23,3 Prozent reformiert, 21,7 Prozent katholisch. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung gehört keiner oder einer anderen Religionsgemeinschaft an. Beide christlichen Kirchen verzeichnen den grössten je erfassten Mitgliederschwund innerhalb eines Jahres: die evangelisch-reformierte um 3,2 Prozent oder 12 400 Personen, die römisch-katholische um 3,7 Prozent oder 13 300 Personen.


Rekurs gegen den Mindestlohn in Winterthur abgewiesen

hub.

Der juristische Widerstand gegen die Einführung eines Mindestlohns hat einen weiteren Rückschlag erlitten: Auch in Winterthur ist ein Rekurs von Arbeitgeberseite gegen das Abstimmungsergebnis vom 18. Juni vom Bezirksrat abgelehnt worden. Dies bestätigt die Winterthurer Handelskammer, die den Rekurs angestrengt hatte, auf Anfrage.

Gleiches war im November bereits in der Stadt Zürich geschehen, wo der Gewerbeverband die Rechtmässigkeit des Volksentscheids anficht.

Zwei Drittel der Winterthurer Stimmbevölkerung hatten sich im letzten Juni dafür entschieden, auf kommunaler Ebene einen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde festzulegen. Das bedeutet, dass alle Unternehmen, die auf Stadtgebiet Arbeiten verrichten, ihre Angestellten entsprechend entlöhnen müssen. Die Stimmberechtigten der Stadt Zürich hatten gleichentags ein Minimum von 23 Franken 90 beschlossen.

Hier wie dort war seitens von Arbeitgebern angezweifelt worden, dass die Einführung eines kommunalen Mindestlohns rechtens ist. Bislang hatte es entsprechende Regelungen nur auf kantonaler Ebene gegeben.

Aufgrund der Rekurse verzögert sich die Umsetzung in Zürich und Winterthur – was seitens der Befürworter als gezielte Obstruktion kritisiert wird. Ein Sprecher des Initiativkomitees, das den Mindestlohn forderte, wertet den Entscheid des Winterthurer Bezirksrats daher als erfreulich.

Beendet sind die Auseinandersetzungen damit aber noch nicht. Denn genau wie in der Stadt Zürich wird der Fall auch in Winterthur ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Die örtliche Handelskammer begründet diesen Entscheid damit, dass der Bezirksrat auf die zentrale Frage – die Zulässigkeit eines kommunalen Mindestlohns – nicht genügend eingegangen sei.


Für die Stadt bleibt der Seebahnpark ein Langfristprojekt

hub. Der Zürcher Seebahngraben, der sich vom Hauptbahnhof zum Bahnhof Wiedikon zieht, entzweit Aussersihl seit weit über hundert Jahren. Dies will ein privater Verein ändern, der für den Bau eines öffentlichen Parks über den tiefergelegten Bahngleisen eintritt. Die Realisierung einer solchen Grünanlage bleibt für die Stadt Zürich aber allenfalls ein langfristiges Projekt. Dies stellt eine Sprecherin des Tiefbaudepartements klar, nachdem die Mitglieder des Seebahnpark-Vereins letzte Woche mehr Tempo verlangt haben.

Der Verein hat zu diesem Zweck die ursprüngliche Idee aufgegeben, den Graben komplett zu überdecken. Stattdessen solle abschnittsweise ein begrüntes Dach gebaut werden. Die Stadt teilt mit, eine Überdeckung sei zwar «grundsätzlich machbar». Es sei aber nicht absehbar, welche Bauweise am besten zu den Plänen der SBB passe, die im Graben ein fünftes Bahngleis realisieren wollen. Und dieses Vorhaben habe einen Planungshorizont von 30 bis 40 Jahren.


Das Gefängnis in der Bezirksanlage Zürich wird neu gebaut

sho. Im vergangenen Frühling schrieb die kantonale Baudirektion einen offenen Projektwettbewerb für einen Ersatzneubau des Gefängnisses Zürich aus. Es befindet sich auf der Seite Stauffacherstrasse/Helvetiaplatz innerhalb der Bezirksanlage, die bis zum Bezirksgericht an der Badenerstrasse reicht.

Den Zuschlag hat nun unter 19 Teams ein Büro aus Deutschland erhalten, die RW+ Gesellschaft von Architekten mbH in Berlin. Laut der Mitteilung vom Donnerstag (1. 2.) orientiert sich das Siegerprojekt an der T-Form des heutigen Gebäudes und vermittelt zwischen den bestehenden Bauten. So ist es möglich, den Gerichtshof im Innern der Bezirksanlage in seiner bisherigen Grösse zu erhalten.

Ein moderner und zeitgemässer Haftbetrieb sei nur mit einem Neubau umsetzbar, schreibt die Baudirektion weiter. Ziel sei es, eine adäquate Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und den Fokus auf die Resozialisierung der Inhaftierten zu legen. Deshalb wird die Zahl der Zellenplätze von heute 153 auf maximal 90 reduziert. Ausserdem werden die beiden Provisorien im Gefängnishof entfernt.

Die Aussage, der Erneuerungsbedarf für das 1916 erstellte Gefängnis sei «seit einigen Jahren» ausgewiesen, ist untertrieben. Bereits 1982 lehnte das kantonale Stimmvolk einen halbkreisförmigen Neubau für knapp 29 Millionen Franken ab. Schon damals war in der Abstimmungszeitung zu lesen, der Bau sei veraltet und genüge den Anforderungen nicht mehr. Die Grundfläche einer Einzelzelle von 8,4 Quadratmetern (statt der heute erforderlichen 12 Quadratmeter) widerspreche geltenden Richtlinien. Daran änderte sich in den letzten 40 Jahren nichts.

Erst das Polizei- und Justizzentrum (PJZ) schaffte die Voraussetzung, um das alte Gefängnis abzubrechen. 2026 soll Regierung und Kantonsrat ein bewilligungsfähiges Projekt vorgelegt werden.


Gegner der Pistenverlängerungen ziehen nach Lausanne

mvl.

Das Bundesgericht muss sich mit der Frage befassen, ob sich die Zürcher Regierung in Zusammenhang mit der Abstimmung über die Pistenverlängerungen korrekt verhalten hat. Es geht um die Stellungnahme der Gegner in der Abstimmungszeitung für den Urnengang am 3. März.

Das Nein-Komitee macht schon länger geltend, es sei nicht angemessen zu Wort gekommen. Der Regierungsrat habe in der Abstimmungszeitung die Stellungnahme des Komitees eigenmächtig abgeändert und gekürzt – unter anderem zur Kapazität des Flughafens Zürich oder zu den Folgen von Nachtlärm. Zudem sei eine Grafik nicht abgedruckt worden.

Die Gegner, konkret das Volksreferendumskomitee gegen die Pistenverlängerungen, haben Stimmrechtsbeschwerde eingereicht. Am Donnerstag (1. 2.) hat der Regierungsrat diese abschlägig beurteilt. Das Komitee habe trotz mehrmaliger Fristerstreckung keinen Text eingereicht, der den rechtlichen Anforderungen und Vorgaben der Staatskanzlei genügt hätte.

Insbesondere habe die Staatskanzlei korrekt gehandelt, als sie die Grafiken zurückgewiesen habe, die «offensichtlich unwahre Aussagen» enthalten hätten, so der Regierungsrat. Vor zehn Tagen hatte er schon einmal gegen das Komitee entschieden. Damals wollte dieses verhindern, dass die Abstimmungszeitung ausgeliefert wird.

Gegen den Entscheid vom Donnerstag hat das Komitee nun Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. Der Kontext der Pistenverlängerungen sei wichtig, schreibt das Komitee in einer Mitteilung. Dazu gehörten zum Beispiel die Forschungsergebnisse zur Mortalitätsrate bei Fluglärm oder die möglichen Passagierzahlen eines Flughafens, der in Zukunft 50 Millionen Passagiere transportiere. Ob das Bundesgericht sein Urteil noch vor dem 3. März fällt, lässt sich derzeit nicht abschätzen.


Nahost: gleichmässig verteilte Hilfe aus Zürich

hub.

Die Stadt Zürich leistet einen finanziellen Beitrag an die humanitäre Hilfe in Nahost. Dabei begünstigt sie sowohl die israelische als auch die palästinensische Zivilbevölkerung im exakt gleichen Umfang von je 100 000 Franken, wie sie am Mittwoch mitgeteilt hat.

Auf der Seite Israels geht dieser Betrag über einen Schweizer Verein an die Rettungsorganisation Roter Davidstern (Magen David Adom) für den Kauf eines Ambulanzfahrzeugs. Dies, nachdem beim Terrorangriff der Hamas vom 7. Oktober rund hundert solcher Fahrzeuge gezielt zerstört und die Insassen getötet worden sind, damit sie keine Nothilfe leisten können.

Auf der Seite der Palästinenser geht das Geld an die Glückskette, die über ihre Partnerorganisationen den notleidenden Menschen im Gazastreifen hilft. Im Vordergrund stehen dabei die medizinische Versorgung und der Zugang zu Nahrungsmitteln, Wasser und anderen wichtigen Gütern. Dies vor dem Hintergrund, dass laut dem Welternährungsprogramm der Uno die gesamte Bevölkerung von Gaza, also rund 2,2 Millionen Menschen, Hunger leidet.


Die vereinfachte Bewilligung für Energieanlagen bewährt sich

sho.

Anfang 2023 erleichterte der Zürcher Regierungsrat das Bewilligungsverfahren für Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und E-Ladestationen. Sie können nun statt über ein ordentliches Baugesuch im Meldeverfahren behandelt werden.

Nach einem Jahr zieht die Baudirektion ein positives Fazit. Im Kanton Zürich konnten auf diesem unbürokratischen Weg im vergangenen Jahr insgesamt etwa 9600 Anlagen realisiert werden. Darunter fallen 4600 Solaranlagen, wobei für gewisse Photovoltaikinstallationen auf Dächern schon zuvor das Meldeverfahren galt. Dazu kommen etwa 2300 Luft-Wasser- und noch einmal so viele Erdsonden-Wärmepumpen sowie rund 400 Fernwärmeanschlüsse.

Es sei erfreulich, dass das vereinfachte Verfahren so oft genutzt werde, wird der Baudirektor Martin Neukom (Grüne) in der Mitteilung (30. 1.) zitiert. Auch für Jörg Kündig, Präsident des Verbandes der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich, ist der vereinfachte Prozess ein Schritt in die richtige Richtung und hat sich bewährt.

Fast 7000 der Vorhaben wurden den Kommunen über das elektronische Formular gemeldet, das zu diesem Zweck eingerichtet worden war. Mit dem Meldeverfahren wird der Ablauf deutlich beschleunigt. Wird nach der Eingangsbestätigung der Gemeinde innert 30 Tagen nichts Gegenteiliges angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden.

Gleichwohl bleiben übergeordnete Interessen gewahrt. So benötigen Erdsonden weiterhin eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung, und für Luft-Wasser-Wärmepumpen ist ein Lärmschutznachweis erforderlich. In Kernzonen und für Objekte, die dem Denkmal- oder Ortsbildschutz unterstehen, ist das Meldeverfahren ausgeschlossen. Die zuständige Gemeinde kann überdies ein Baubewilligungsverfahren anordnen, wenn andere öffentliche Interessen oder solche von Dritten tangiert sind.


Pistenverlängerungen: Regierungsrat entscheidet gegen Nein-Komitee

mvl. Der Zürcher Regierungsrat hat am Montag (22. 1.) ein Gesuch des Nein-Komitees im Zusammenhang mit den Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich abgelehnt. Das Gesuch zielte darauf ab, die Auslieferung der Abstimmungszeitung für den Urnengang am 3. März zu verhindern.

Hintergrund ist ein Streit um den Inhalt der Abstimmungszeitung. Das Nein-Komitee macht schon länger geltend, es sei nicht angemessen zu Wort gekommen.

Der Regierungsrat habe in der Abstimmungszeitung die Stellungnahme des Komitees eigenmächtig abgeändert und gekürzt – unter anderem zur Kapazität des Flughafens Zürich oder zu den Folgen von Nachtlärm. Zudem sei eine Grafik nicht abgedruckt worden.

Die Zürcher Regierung weist diese Darstellung zurück. Gegenüber dem «Sonntags-Blick» sagte der Sprecher der Zürcher Regierung, es habe mit dem Referendumskomitee «keine fristgerechte Einigung» über einen Text mit allfälligen Grafiken erzielt werden können, der «in inhaltlicher und formaler Hinsicht» den gesetzlichen Bestimmungen und den Vorgaben der Staatskanzlei des Kantons Zürich entspreche.

Das Komitee hat eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht und einen Neudruck der Abstimmungsunterlagen verlangt. Über die Beschwerde entscheidet das Bundesgericht. Der Entscheid ist ausstehend.

Davon unabhängig hat das Nein-Komitee ein Gesuch beim Regierungsrat gestellt, die Onlinepublikation der Abstimmungszeitung unverzüglich rückgängig zu machen, ihren Druck zu stoppen oder den Gemeinden zu verbieten, die Zeitung den Stimmberechtigten zuzustellen. Dem kommt der Regierungsrat aber nicht nach.

Er schreibt, die Abstimmungsunterlagen seien zum Zeitpunkt der Gesuchstellung bereits gedruckt und an die Gemeinden ausgeliefert worden. Und würde den Gemeinden die Zustellung der Abstimmungszeitung an die Stimmberechtigten untersagt, wären alle darin enthaltenen Berichte, nicht nur derjenige zu den Pistenverlängerungen, betroffen.

Das öffentliche Interesse an einer Information über alle zur Abstimmung stehenden Vorlagen überwiege. Und es würde die freie Meinungsbildung beeinträchtigen, wenn die Internet- und die gedruckte Fassung der Abstimmungszeitung nicht übereinstimmen würden.

Auch gegen diesen Entscheid des Regierungsrats kann das Nein-Komitee Einsprache beim Bundesgericht einreichen. Dies ändert an der Auslieferung faktisch allerdings nichts mehr.


Das Provisorium der Kantonsschule Glatttal entsteht auf dem Gelände der Empa

sho. Im letzten Sommer fällte der Regierungsrat den Entscheid, die geplante neue Kantonsschule für das Glatttal auf dem Gebiet der Stadt Dübendorf zu erstellen. Nun steht der genaue Standort des Provisoriums für 650 Gymnasiastinnen und Gymnasiasten fest, das zunächst gebaut wird. Es entsteht laut einer Mitteilung des Kantons auf einem Areal der Materialforschungsanstalt Empa an der Überlandstrasse.

Der Kanton übernimmt das Grundstück im Baurecht von der Eidgenossenschaft bis Ende 2035 mit der Option einer Verlängerung bis Ende 2039. Der Baurechtszins beträgt 135 000 Franken im Jahr. Für den Modulbau aus Holz hat die Regierung eine gebundene Ausgabe von 58 Millionen Franken bewilligt. Die Elemente haben eine Lebensdauer von dreissig Jahren und können bei Bedarf an weiteren Standorten verwendet werden. Auf den Dächern wird eine Solaranlage installiert, die Wärmeerzeugung erfolgt durch Luft-Wasser-Wärmepumpen.

Voraussichtlich ab dem Schuljahr 2026/27 stehen hier 18 Klassenzimmer sowie weitere Räume für den Unterricht in naturwissenschaftlichen Fächern, Informatik und Musik zur Verfügung. Dazu kommen ein Trakt mit zwei Einfachsporthallen, eine Aula und eine Mensa. Betrieblich erfolgt der Ausbau der Mittelschule vorerst als Filialbetrieb der Kantonsschule Stadelhofen.

Vorgesehen ist sogar noch ein zweites Kantonsschul-Provisorium in Dübendorf, und zwar im Innovationspark auf dem Gelände des Flugplatzes. Dazu laufen nach Auskunft der Baudirektion derzeit Abklärungen.

Noch unbestimmt ist der definitive Standort der Kantonsschule in Dübendorf, die für 1000 bis 1500 Schülerinnen und Schülern gebaut wird. Dübendorf war bereits ab 1974 Standort einer Filiale der Kantonsschule Zürcher Oberland. 2006 wurde diese selbständig und errichtete ihrerseits eine Zweigstelle in Uster. 2013 legte man diese dort zur Kantonsschule Uster zusammen. Zu einem grossen Teil wird auf einem Campus aus Containern unterrichtet.

Eine provisorische Kantonsschule in Erwartung eines Neubaus entsteht nicht nur in Dübendorf. An beiden Seeufern in Au-Wädenswil und Uetikon am See sind seit wenigen Jahren vorläufige Gymnasien in Betrieb, bis das richtige Schulhaus fertig gebaut ist. Das ist ebenso in Affoltern am Albis vorgesehen. Seit kurzem ist ausserdem das Provisorium für die künftige Kantonsschule Aussersihl zwischen dem Polizei- und Justizzentrum sowie der Hardbrücke in Bau. Der Kanton rechnet in den nächsten 25 Jahren mit rund 6000 zusätzlichen Gymnasiastinnen und Gymnasiasten.

Provisorium der neuen Kantonsschule in Dübendorf


Stadt Zürich führt «mediterrane Nächte» definitiv ein

phg. Boulevardcafés und Gartenwirtschaften dürfen in der Stadt Zürich während der Sommerferien ihre Gäste von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag bis zwei Uhr in der Früh im Freien bewirten. Das teilte die Stadt Zürich am Mittwoch mit. Nachdem die Versuche in den letzten beiden Jahren gute Resultate gezeigt hätten, führe der Stadtrat die sogenannten «mediterranen Nächte» nun definitiv ein. Die Vorschriften im Gastgewerbegesetz werden entsprechend angepasst.

Die Sorge, dass es vermehrt zu Lärmklagen kommt, habe sich während der Testphase als unbegründet herausgestellt. Auch eine in Auftrag gegebene Studie ist laut der Medienmitteilung zu dem Schluss gekommen, dass die «mediterranen Nächte» nicht zu mehr Konflikten zwischen Gastronomie und Anwohnern führen.

Betriebe, die an den «mediterranen Nächten» teilnehmen möchten, müssen sich jedoch an Bedingungen halten. So gilt die Verlängerung der Öffnungszeiten nur für bestehende Aussenflächen und Terrassen. «Die Flächen dürfen nicht ausgebaut werden», schreibt die Stadt.

Die teilnehmenden Gastwirte müssen zudem an Lärmschutzmassnahmen mitwirken. Restaurants und Bars mit Terrassen in Innenhöfen oder in lärmempfindlichen Gebieten dürfen nicht teilnehmen. Auch Lautsprecher und Live-Musik sind nicht erlaubt.

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