Freitag, Oktober 4

Messflüge am Flughafen Zürich

heu. Am Flughafen Zürich wird das rund zwanzig Jahre alte Instrumentenlandesystem ILS 34 ersetzt. Um die Genauigkeit und Stabilität des sogenannten Gleitwegsignals zu überprüfen, sind zwischen dem 3. und 7. Juni sowie zwischen dem 1. und 5. Juli Messflüge nötig. Die periodischen Messflüge für die Überprüfung der übrigen Navigationsanlagen finden zwischen dem 26. und 30. August statt.

Die Messflüge finden teilweise am Nachmittag und in der Nacht, nach Beendigung des ordentlichen Flugbetriebes, bis spätestens um zwei Uhr morgens statt.

Um die Navigationsanlagen zu überprüfen, werden Anflüge seitlich, oberhalb und unterhalb des publizierten Flugweges durchgeführt, wie die Flughafen Zürich AG am Mittwoch (29. 5.) mitteilte. Deswegen erfolgen die Messflüge teilweise auch abseits der üblichen Flugrouten. Während einer Vermessung wird mehrmals dieselbe Piste angeflogen. Dabei werden die Signale, die von den entsprechenden Navigationsanlagen gesendet werden, aufgezeichnet und ausgewertet.

Die Messflüge werden mit einem zweimotorigen Propellerflugzeug vom Typ Beechcraft King Air 350 ausgeführt. Die Verantwortung für die Planung und Durchführung der Flüge trägt die Flugsicherung Skyguide.


Senioren aus bescheidenen Verhältnissen sollen länger zu Hause wohnen können

bai. Fast jede dritte Person in den Alters- und Pflegeheimen im Kanton Zürich ist nicht oder nur leicht pflegebedürftig. Diese Seniorinnen und Senioren hätten also eigentlich noch länger in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Doch oft sind es finanzielle Gründe, weshalb sie vorzeitig in Pflegeinstitutionen umziehen. Meistens seien Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen betroffen. Dies schreibt die Sicherheitsdirektion, zu der auch das Sozialamt gehört, in einer Mitteilung vom Dienstag (28. 5.).

Mit gezielten Anpassungen der Zusatzleistungsverordnung will der Regierungsrat nun die Voraussetzungen für diese älteren Menschen aus bescheidenen finanziellen Verhältnissen verbessern. Zur Zielsetzung hält Sozialminister Mario Fehr fest: «Der Kanton und die Gemeinden stärken die Selbstbestimmung und Autonomie der Menschen im Alter.» Zudem könnten Heimeintritte vermieden oder verzögert werden, heisst es weiter. Und: Betreuungsarrangements im angestammten Zuhause seien kostengünstiger als Heimaufenthalte.

Konkret wird der Leistungskatalog für Hilfe und Betreuung erweitert. Zudem werden die Stundenansätze für Hilfe- und Betreuungsangebote erhöht und zusätzliche Leistungserbringer anerkannt. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Auch in der Stadt Zürich ist das selbstbestimmte Wohnen im Alter ein wichtiges Thema. Das wird ersichtlich aus den am Dienstag publik gewordenen Resultaten einer erstmals durchgeführten Altersbefragung.

Rund 4500 Zürcher ab 65 Jahren wurden angeschrieben, 2500 sendeten die Fragebögen zurück. Der Wohnraum bereitet der älteren Bevölkerung am meisten Sorgen. 48 Prozent der Befragten finden diesen «eher nicht altersfreundlich» oder «gar nicht altersfreundlich».

Immerhin zeigen sich viele mit ihrer eigenen gegenwärtigen Wohnsituation «sehr» oder «eher zufrieden». Knapp 20 Prozent geben aber an, sie seien mit ihrem Mietzins «eher» oder «sehr unzufrieden».

Was der Kanton ermöglichen will mit den angepassten Zusatzleistungen, ist auch Ziel der Stadtzürcher Altersstrategie 2035: Senioren sollen im Alter so lange wie gewünscht möglichst im angestammten Umfeld und selbstbestimmt leben können. Sie sollen von einem ambulanten Angebot profitieren können, wozu etwa die Spitex-Versorgung gestärkt wird.

Heute sieht das in der Stadt Zürich wie folgt aus: 12 Prozent aller Befragten, die in Privathaushalten leben, geben an, im Alltag auf regelmässige Unterstützung angewiesen zu sein. Dabei ist ein Alterseffekt zu beobachten: Während bei der jüngsten Altersgruppe (65 bis 79 Jahre) 8 Prozent sagen, sie nähmen Pflege in Anspruch, sind es bei der ältesten Gruppe (90 Jahre oder älter) 35 Prozent.


Zahlreiche Strassenbaustellen in der Stadt Zürich

mvl. Am Montag (27. 5.) haben umfangreiche Sanierungsarbeiten am Schaffhauserplatz begonnen. Die Stadt erneuert die Gleisanlagen sowie die Wasserleitungen und die Kanalisation. Die Arbeiten dauern noch bis im Frühling 2025.

Am Schaffhauserplatz queren vier Tramlinien sowie eine Bus- und eine Nachtbuslinie den Baubereich, hinzu kommen der Velo- und der Fussverkehr. Entsprechend gross sind die Einschränkungen. Dies vor allem während des sogenannten Gleisschlagwochenendes und der folgenden Gleisarbeiten vom 11. bis 21. Oktober. Dann werden Tram- und Buslinien, die den Schaffhauserplatz bedienen, umgeleitet oder unterbrochen.

Noch einschneidender dürfte für die Verkehrsteilnehmer die Baustelle rund um den Hauptbahnhof sein, die am Sonntag in Betrieb genommen wurde. Die Stadt erneuert im Bereich Museumstrasse/Walchebrücke Gleisanlagen und Wasserleitungen, und es steht eine Teilsanierung der Walchebrücke an. Die Arbeiten dauern bis November. Hier sind sechs Tramlinien, eine Buslinie und drei Nachtbuslinien betroffen.

Während der Gleisbauarbeiten auf der Walchebrücke wird der Trambetrieb vom 13. Juli bis zum 9. August komplett eingestellt. Rund um die Street Parade am 10. August verkehren die Trams vorübergehend normal. Es folgt das Gleisschlagwochenende in der Museumstrasse vom 16. bis zum 19. August: Dann werden alle Tram- und Buslinien, die den Bahnhofquai bedienen, umgeleitet oder durch einen Bus ersetzt.

Auch auf den Autoverkehr haben die Bauarbeiten Einfluss, weil die Fahrstreifen auf der Walchebrücke reduziert werden müssen. In Fahrtrichtung Bahnhofquai steht nur noch ein Fahrstreifen zur Verfügung. Auch auf der Walchestrasse, der Museumstrasse sowie dem Neumühlequai wird je ein Fahrstreifen abgebaut. Zwar wird hauptsächlich nachts gearbeitet, aber gemäss Stadt ist mit «sehr grossen Verkehrsbehinderungen und Staubildung» zu rechnen.


Tausende Personen fordern in Zürich «bezahlbaren Wohnraum für alle»

til. Am Samstagnachmittag sind rund 3000 Personen im Rahmen der Wohndemo durch die Stadt Zürich gezogen. Aufgerufen zu der bewilligten Demonstration hatten verschiedene Organisationen aus dem linken Spektrum. Sie forderten unter anderem «mehr bezahlbaren Wohnraum», öffentliche Freiräume sowie eine «lebenswerte Stadt». Zudem solle aus «Mieten kein Profit» gemacht werden.

Auffällig war, dass am Umzug praktisch keine Symbole politischer Parteien zu erkennen waren. Dazu hatten die Organisatoren ausdrücklich aufgerufen. Man wollen «solidarisch sein mit allen, deren Wohnraum bedroht ist». Einzig die Alternative Liste (AL), die nicht im Stadtrat vertreten ist, zeigte sich an dem Umzug offen.

Trotz der grossen Teilnehmerzahl verlief die Demonstration abgesehen von einigen Schmierereien grösstenteils friedlich. Eine kurzfristige Änderung der Umzugsroute sorgte jedoch zwischenzeitlich für ein Verkehrschaos.

Ursprünglich war geplant, dass die Demonstration vom Landesmuseum aus über Limmatplatz und Langstrasse bis zum Helvetiaplatz führen soll. Aufgrund eines Auffahrunfalls mit drei Autos und dem Roller eines Food-Kurriers in der Langstrassenunterführung entschied die Polizei kurzfristig, die Demonstration über die Hardbrücke und die Hohlstrasse umzuleiten. Ergebnis davon waren längere Blockierungen des Verkehrs in den Kreisen 4 und 5.

Die Wohndemo endete um 17 Uhr 30 wie geplant mit einer Schlusskundgebung auf dem Helvetiaplatz. Die Stadtpolizei war die ganze Zeit über mit einem grösseren Aufgebot vor Ort.


Nun ist klar, wie der prachtvolle Abttrakt im Kloster Rheinau genutzt werden soll – auch von Blochers Stiftung

bai. Das Kloster Rheinau gehört zu den grössten Liegenschaften im Besitz des Kantons Zürich. Bis im Jahr 2000 diente die Barockanlage als Psychiatrie. Der wertvollste Klostertrakt ist jener des einstigen Abtes. Doch dieser ist restaurationsbedürftig. Bisher blieb er daher ungenutzt. Seit 2009 war geplant, in den prachtvollen Räumen ein Museum einzurichten, das auch die Psychiatriegeschichte thematisiert.

Seit bald zehn Jahren betreibt zudem Christoph Blochers Stiftung Schweizer Musikinsel Rheinau ein Projekt im Kloster, das Proberäume und Übernachtungen für Musiker bietet. Vor zwei Jahren machte die Stiftung geltend, dass ihr Hotelbetrieb mehr Platz brauche. Laut Blocher floriert der Betrieb. Der Verein Insel Museum Rheinau, der schon länger ein Konzept für die Bespielung des Abttraktes ausgearbeitet hatte, hielt an seinem Raumbedarf fest. So entstand ein Konflikt um den Abttrakt.

Die Regierung beauftragte die Baudirektion, eine Lösung für das Museum sowie eine Erweiterung der Musikinsel auszuarbeiten.

Nun haben sich die Baudirektion, der Verein Insel Museum Rheinau und Blochers Stiftung auf eine Raumaufteilung geeinigt. In einer Absichtserklärung halten sie fest, dass der instand gesetzte Abttrakt dereinst rund vierzig Betten sowie vier Proberäume erhalten und gleichzeitig das kulturhistorische Museum beherbergen soll. Damit dies möglich ist, wird der Dachstock ausgebaut.

Der Regierungsrat wird voraussichtlich im Herbst über einen Projektierungskredit entscheiden. Die Kosten für die Instandsetzung und den Ausbau werden auf 25 bis 28 Millionen Franken geschätzt. Ein Teil davon könne gegebenenfalls durch einen Beitrag aus dem Gemeinnützigen Fonds gedeckt werden, heisst es im Beschluss des Regierungsrats.


Die Maag-Hallen dürfen vorerst nicht abgerissen werden

heu. Die Maag-Hallen in der Stadt Zürich dürfen vorerst nicht abgerissen werden. Das Zürcher Baurekursgericht hat den Rekurs der Stiftung Hamasil und des Zürcher Heimatschutzes gutgeheissen. Beide hatten sich gegen die Pläne der Immobiliengesellschaft Swiss Prime Site (SPS) gewehrt, die anstelle der zwei historischen Industriehallen im Quartier Zürich-West einen Wohnturm und ein neues Kulturhaus bauen will.

Nun wurde die Baubewilligung aufgehoben. Bevor die Stadt der SPS erneut eine Bewilligung erteilt, muss sie abklären, ob Schutzmassnahmen zum Erhalt der Hallen erlassen werden müssen oder nicht.

Die Stadt hatte beim Maag-Areal lediglich das im kommunalen Inventar aufgeführte alte Gebäude der Härterei und das unter Denkmalschutz stehende Werkstatt- und Speditionsgebäude erhalten wollen – nicht aber die grossen Eventhallen, um die es nun geht.

Der Heimatschutz nimmt den Entscheid des Gerichts erfreut zur Kenntnis. Die Stadt Zürich habe zu Unrecht darauf verzichtet, die Schutzwürdigkeit der Hallen zu prüfen, schreiben der Stadtzürcher und der Zürcher Heimatschutz in einer gemeinsamen Mitteilung.


Exit mobile version