Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Konzession an die Südostschweiz Radio AG geht.
lip. Radio Alpin Grischa erhält doch keine Konzession. Die Voraussetzungen dafür seien nicht erfüllt, teilt das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag mit. Es erteilt die Konzession für das Versorgungsgebiet Südostschweiz-Glarus bis 2034 der Südostschweiz Radio AG.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hatte die Konzession Anfang 2024 an Roger Schawinski und Stefan Bühler vergeben. Sie wollten mit Radio Alpin Grischa 2025 auf Sendung gehen.
Die Südostschweiz Radio AG erhob gegen diese Verfügung Beschwerde. Im Fokus stand die Frage, ob das Programm von ausreichend qualifiziertem Personal gestaltet werde. Das ist eine Voraussetzung für den Erhalt der Konzession, um den Anforderungen des Qualitätsjournalismus zu genügen. Radio Alpin Grischa erfüllt das Mindestverhältnis zwischen ausgebildeten und auszubildenden Radioschaffenden nicht. Die Südostschweiz AG argumentierte, dass der Sender deswegen vom Verfahren hätte ausgeschlossen werden müssen.
Das Bundesverwaltungsgericht stützt diese Auffassung und heisst die Beschwerde teilweise gut. «Wenn das Mindestverhältnis nicht erfüllt ist, sind die Konzessionsvoraussetzungen nicht gegeben», heisst es in der Begründung.
Das Urteil ist abschliessend und kann nicht beim Bundesgericht angefochten werden. Roger Schawinski spricht in einer ersten Reaktion von einem «Riesenschock» und einem kafkaesken Prozess. Das Bundesverwaltungsgericht habe eine «Nadel im Heuhaufen gesucht».
Mehr folgt.