Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen versuchen den internationalen Ruf einer der besten und grössten Sammlungen der Welt wiederherzustellen. Dafür musste jetzt der Generaldirektor den Hut nehmen.
Wenn das Wort «Unschuldsvermutung» fällt, geht es gewöhnlich um ernste Dinge. Bei einer Pressekonferenz am Mittwoch hat Markus Blume, der bayrische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, diesen Begriff verwendet. Man prüfe, ob in den ihm unterstellten Bayerischen Staatsgemäldesammlungen (BStGS) strafrechtlich Relevantes vorgefallen sei.
Es gebe Vermutungen, Hinweise und «starke Hinweise». Man prüfe das. Eine sofortige Entscheidung ist bezüglich der Leitung des grossen Museumstankers gefallen. Bernhard Maaz, seit zehn Jahren Generaldirektor, «macht den Weg frei», wie Blume sagt. Maaz ist über eine Affäre gestolpert, die vor anderthalb Monaten zuerst die «Süddeutsche Zeitung» öffentlich machte und die sich dann nach und nach vergrösserte.
Interne Dokumente wurden aus den BStGS nach aussen gespielt, die einen äusserst bedenklichen Umgang mit Raubkunst zeigten. Bedeutende Kunstwerke, die im Verdacht stehen, den meist jüdischen Besitzern von den Nationalsozialisten abgepresst worden zu sein, wurden nur schleppend auf ihre Provenienz hin untersucht. Wenn es um die Herausgabe von Raubkunst an die Nachfahren der Opfer ging, arbeitete man mit einer Mischung aus Schlamperei und Verzögerungstaktik.
Man geht vom Schlimmsten aus
Markus Blume sagte in München, man müsse den internationalen Ruf «einer der besten und grössten Sammlungen der Welt» wiederherstellen, und er hat auch die Massnahmen dazu präsentiert. Man geht offenbar vom Schlimmsten aus. Eine ehemalige Staatsanwältin soll als vom Ministerium beauftragte «Untersuchungsführerin» die Häuser durchleuchten und prüfen, ob tatsächlich gegen Gesetze verstossen wurde.
Eine weitere Kommission, die von der renommierten Provenienzforscherin Meike Hopp geleitet werden soll, wird sich der Frage widmen, ob die Staatsgemäldesammlungen gegen die «Washingtoner Prinzipien» verstossen haben, die die Standards der Raubkunstrückgabe regeln. Auch ein deutsches Pendant, die vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste festgelegten Richtlinien, könnten möglicherweise umgangen worden sein.
Mit dieser Durchleuchtung der Museen allein ist es aber noch nicht getan. An einem runden Tisch werden sich Museumsleute und Betroffenenverbände zusammensetzen. Neuer Interimsdirektor wird Anton Biebl, bisher Münchner Kulturreferent.
Rat aus Zürich
Wegen der Vorgänge in den Staatsgemäldesammlungen könne er nachts nicht schlafen, bekennt der Kunstminister Blume, und er hat sich zu seiner Beruhigung auch schon aktuelle Zahlen aus den Häusern geben lassen. Waren es laut einer vor Wochen an die Medien weitergeleiteten internen Liste im Jahr 2020 noch 200 Kunstwerke, die im Raubkunstverdacht standen und nicht final geprüft oder zurückgegeben waren, sollen es jetzt nur noch 97 sein.
116 verdächtige Werke hat man neu in die «Lost Art»-Liste eingetragen. In ihr sind Kulturgüter dokumentiert, die den Verfolgten der NS-Diktatur zwischen 1933 und 1945 entzogen wurden. Das Budget für die hausinterne Provenienzforschung soll um eine Million Euro aufgestockt werden. Dieser Betrag ist allerdings noch nicht mit dem Landtag abgesprochen.
In einer der peinlichsten Affären bayrischer Kunstbetriebe drückt man jetzt aufs Tempo. Man weiss aber auch, dass es nicht immer nur der Schnellschuss ist, der zum Ziel führt. Beim Grossreinemachen in München am Mittwoch wird die Arbeit der Bührle-Kommission in Zürich als Vorbild genannt.
Die mit Raubkunst bestückte Sammlung Bührle, die auch als Leihgeber für das Kunsthaus Zürich fungiert, ist ein Problemfall erster Güte. Dafür hat man sich als Kommissionsleiter einen der Besten geholt: Raphael Gross. Er telefoniere gelegentlich spätnachts mit dem Schweizer, der gegenwärtig Präsident des Deutschen Historischen Museums in Berlin ist, sagt Markus Blume. Bayern kann guten Rat gebrauchen.