Der Ständerat will journalistische Inhalte und das geistige Eigentum der Kreativwirtschaft besser vor dem Zugriff der künstlichen Intelligenz schützen.
Seit Montag erscheint die italienische Tageszeitung «Il Foglio» einen Monat lang als KI-Version. Jede Ausgabe wird ausschliesslich mittels künstlicher Intelligenz erstellt. Die Redaktorinnen und Redaktoren übernehmen nur die Fragestellung und das Lektorat. «Il Foglio» ist somit die erste Zeitung der Welt, die vollständig – samt Editorials und Buchrezensionen – mit künstlicher Intelligenz erstellt wird.
Nicht nur Hilfe, auch Bedrohung
Auch in Schweizer Redaktionen haben Programme wie Chat-GPT längst Einzug gehalten. Kürzlich wurde bekannt, dass das Zürcher Medienhaus Tamedia Interviews mithilfe von künstlicher Intelligenz zusammenfassen lässt, um mehr Leser zu erreichen. Die Maschine erledigt die Aufgabe schneller, als es die schnellste Mitarbeiterin im Haus könnte.
Doch Chatbots wie Chat-GPT (lern- und leistungsfähige Sprachmodelle, die mit unendlich vielen Textdokumenten trainiert werden) sind nicht nur eine Erleichterung für Redaktionen, sondern auch eine Bedrohung. Die KI kann auch urheberrechtlich geschützte Inhalte in wenigen Sekunden aufsaugen und in jeder gewünschten Form wiedergeben. Im Fall von Medieninhalten gilt das auch, wenn die Artikel durch eine Paywall geschützt sind und nur Abonnenten zugänglich sein sollten.
Die Schwyzer FDP-Ständerätin Petra Gössi ist eine der ersten Schweizer Politikerinnen, die auf die Problematik dieses systematischen Angriffs auf das geistige Eigentum aufmerksam wurde. Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte sie im Ständerat eine Interpellation eingereicht, in der sie den Bundesrat fragte, ob er sich bewusst sei, dass Bezahlschranken nicht ausreichten, um Inhalte und das Geschäftsmodell der Medienschaffenden zu schützen.
Der Bundesrat beantwortete Gössis Zwischenruf damals noch ausweichend. Er sei sich der Problematik bewusst und beobachte die Entwicklungen aufmerksam, um bei Bedarf gesetzgeberisch tätig zu werden.
Seither ist die Landesregierung offenbar zu der Ansicht gekommen, dass gesetzgeberisches Handeln unvermeidlich ist. Im Februar hat sie eine Motion von Petra Gössi angenommen, die fordert, dem Datenklau der KI-Anbieter gesetzliche Schranken zu setzen.
Wörtlich heisst es im Vorstoss, der am Donnerstag vom Ständerat angenommen wurde: «Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass journalistische Inhalte und sonstige vom Urheberrecht erfasste Werke und Leistungen bei der Nutzung durch KI-Anbieter umfassend Schutz erfahren.» Zu diesem Zwecke müsse das Urheberrechtsgesetz angepasst werden. Künftig solle die Zustimmung der Rechteinhaber notwendig sein, wenn journalistische Inhalte und weitere Kreativleistungen für Angebote generativer KI genutzt würden.
Medien besonders betroffen
Der Schutz geistigen Eigentums sei für die Sicherung der Schweizer Innovationskraft essenziell, sagte Gössi am Donnerstagmorgen im Ständerat. Doch der rasante Fortschritt im Bereich der künstlichen Intelligenz höhle den bisherigen Schutz aus und gefährde den fairen Wettbewerb. Besonders betroffen sei die Medienbranche, da die künstliche Intelligenz sogar Bezahlschranken umgehen könne.
«Aus demokratiepolitischer Sicht», so Gössi, «muss darum das Urheberrecht konsequent und gemäss seinem Sinn und Zweck durchgesetzt werden.» Schliesslich verwendeten die KI-Anbieter geschützte Inhalte, was grundsätzlich unter das Urheberrecht falle.
Neben dem Bundesrat überzeugte Petra Gössi auch den Ständerat. Die kleine Kammer nahm die Motion an und schickte sie zur weiteren Diskussion in den Nationalrat.