Mittwoch, Oktober 30

Ist eines Ihrer Kinder Jahrgang 2005? Dann sollten Sie die neue Krankenkassenpolice besonders aufmerksam studieren. Sonst kann es unnötig teuer werden.

Als Maren Meier (Name geändert) kurz vor dem Jahreswechsel von ihrer Krankenkasse die erste Prämienrechnung für das neue Jahr erhält, staunt sie nicht schlecht. 322 Franken mehr pro Monat? Sie hat doch gar nichts an den Policen geändert, weder bei sich selbst noch bei ihrer Tochter – und deshalb die Versicherungsdokumente auch gar nicht studiert. Warum soll sie jetzt plötzlich gut 50 Prozent mehr Prämien zahlen müssen?

Ein Blick auf die Versicherungspolicen macht klar, wo die Ursache des Prämienschocks liegt: bei der Tochter. Sie ist im laufenden Jahr volljährig geworden und muss deshalb künftig eine Erwachsenenprämie zahlen. Laut der Police werden bei ihr für die Grundversicherung neu 371 Franken statt wie bisher 98 Franken fällig. Auch die Zusatzversicherungen (Spital-, Alternativ- und Zahnpflegeversicherung) kosten nun 25 Franken mehr. Hinzu kommt der allgemeine Prämienanstieg.

Der Aufschlag ist extrem. Was Meier aber vor allem stutzig macht: Die Tochter soll mit ihren 18 Jahren monatlich sogar 30 Franken mehr für ihre Grundversicherung bezahlen als sie selber mit ihren 53 Jahren. Wie kann das sein?

Krankenkassen schlagen oft die niedrigste Franchise vor

Grundsätzlich ist es so, dass die Krankenkassenprämien mit dem Erreichen der Volljährigkeit stark steigen. Das liegt daran, dass die Krankenversicherer verpflichtet sind, bei Kindern günstigere Prämien anzubieten. Bei jungen Erwachsenen (19 bis 25 Jahre) müssen die Prämien zwar ebenfalls tiefer sein als bei anderen Versicherten, aber dort sind die Unterschiede deutlich geringer.

Dass jedoch die Tochter sogar mehr für ihre Grundversicherung zahlen soll als ihre fast dreimal so alte Mutter, hat einen anderen – vermeidbaren – Grund. Es geht um die Franchise. Während Maren Meier seit Jahren bei der Maximalfranchise von 2500 Franken ist, hat die Krankenkasse bei der Tochter eine Police mit der Mindestfranchise von 300 Franken ausgestellt, mit entsprechenden Konsequenzen für die Prämie.

Maren Meier hat Glück: Für eine Änderung der Franchise bei ihrer Tochter ist es noch nicht zu spät. Hätte sie die Franchise senken wollen, wäre sie im Dezember zu spät dran gewesen, denn tiefere Franchisen müssen bis Ende November beantragt werden. Eine Erhöhung ist jedoch bis Ende Dezember möglich, bevor die Franchise dann fix für ein Jahr gilt.

Der Wechsel von der Minimal- zur Maximalfranchise bei der Tochter entlastet Meier’s Budget deutlich: Statt 371 Franken beträgt die Grundversicherungsprämie der Tochter nur noch 251 Franken. Damit lassen sich übers Jahr gerechnet 1440 Franken an Prämien sparen.

Eine hohe Franchise ist für viele junge Erwachsene attraktiver

Und warum wählt die Krankenversicherung ohne Rücksprache die tiefste Franchise? Der Grund sei, dass man in der Regel die Erwachsenenpolice möglichst nahe an der bisherigen Kinderpolice halte, heisst es bei Krankenversicherungen auf Anfrage. Man könne nicht von sich aus eine hohe Franchise verlangen. Der Versicherte habe ja Zeit, zu reagieren und eine Änderung zu beantragen. Bei Kindern wird in 90 Prozent der Fälle die Minimalfranchise von 0 Franken gewählt, da sich eine höhere (möglich sind maximal 600 Franken) in der Regel gar nicht lohnt.

Bei jungen gesunden Erwachsenen ist es allerdings nicht mehr so, dass die tiefste Franchise unbedingt die sinnvollste ist. Wenn ein finanzielles Polster für Notfälle vorhanden ist, lohnt es sich, mit einer höheren Franchise mehr Risiko einzugehen. Gemäss dem Online-Vergleichsdienst Moneyland wählen bei den jungen Erwachsenen noch rund 47 Prozent die Grundfranchise (also 300 Franken). Am zweitmeisten (23 Prozent) wird die höchste Franchise von 2500 Franken gewählt.

Konkurrenzofferten einholen, aber einen Wechsel nicht überstürzen

Aber auch mit hoher Franchise: Der Eintritt ins Erwachsenenalter bringt einen extremen Prämienanstieg mit sich, entweder für die junge Person selber oder für die Eltern, die sich während der Ausbildung der Kinder oftmals noch um deren Krankenversicherung kümmern. Wer Kinder hat, die im laufenden Jahr 18 geworden sind – oder vor Ende Jahr noch werden –, sollte die neue Versicherungspolice genau studieren.

Es ist auch ein guter Zeitpunkt, um zusammen mit dem Nachwuchs über Hausarzt- und andere Modelle nachzudenken, die sich dämpfend auf die Prämien auswirken. Meiers Tochter war bis jetzt im Standardmodell: Ein Umstieg auf das Hausarztmodell brachte eine weitere Einsparung von 50 Franken im Monat.

Konkurrenzofferten einzuholen loht sich ebenfalls. Das können die Jungen am Handy problemlos selber machen. Möglicherweise entdecken sie eine Versicherung, die ihnen besser entspricht. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass junge Gesunde für Krankenkassen interessant sind und von diesen insbesondere für die Zusatzversicherungen umworben werden. Jugendliche sollten sich nicht zu einer sofortigen Unterschrift für einen Antrag von einem Makler oder einer Krankenkasse überreden lassen.

Prämienverbilligungen nur, wenn auch die Eltern wenig Geld haben

Grundsätzlich müssen sich junge Erwachsene selber um ihren Versicherungsschutz kümmern. Bei gewissen Fragen, etwa bei Prämienverbilligungen, bleiben die Eltern jedoch noch ein paar Jahre lang relevant: Wer in Ausbildung ist und nichts oder nur wenig verdient, kann nicht einfach aufgrund der eigenen finanziellen Situation eine Prämienverbilligung beantragen, denn junge Erwachsene in Ausbildung (18 bis 25 Jahre) und ihre Eltern werden für die Prämienverbilligung als Familie behandelt. Verbilligungen gibt es mithin nur, wenn dies auch durch die finanzielle Situation der Eltern angezeigt ist.

Prämien sparen während des Militärdienstes

Ebenfalls relevant für junge Erwachsene (oder ihre Eltern): Wer für mehr als 60 Tage ins Militär geht, kann die Grundversicherung sistieren und Krankenkassenprämien sparen. Für die Zeit des Einsatzes ist man über die Militärversicherung der Suva krankenversichert. Dazu muss man der Versicherung frühzeitig – acht Wochen vor Dienstantritt – den Marschbefehl schicken.

Ebenfalls günstiger wird die Krankenkassenprämie, wenn man zu arbeiten beginnt. Für Kinder ist die Unfallversicherung bei der Krankenkasse obligatorisch. Aber wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem einzigen Arbeitgeber angestellt ist, wird vom Arbeitgeber gegen Unfall versichert und braucht die Deckung durch die Krankenkasse nicht mehr. Bei Meiers Tochter, die nach der Matura ein halbes Jahr Arbeitsluft schnuppert, liessen sich so nochmals 25 Franken pro Monat einsparen.

Auch bei der Unfallversicherung gilt: Den Ausschluss muss man selber beantragen – am besten im Voraus auf den Zeitpunkt hin, an dem man seine Stelle antritt. Man kann zwar auch später jederzeit kündigen, aber es gibt rückwirkend kein Geld zurück.

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