Am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstrasse in Ost-Berlin wird ein polnischer Familienvater hinterrücks erschossen. Bis Anklage erhoben werden kann, vergehen Jahrzehnte.
(dpa) Knapp 50 Jahre nach einem tödlichen Schuss auf einen Polen am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstrasse in Ost-Berlin hat am Donnerstag der Prozess gegen einen Ex-Stasi-Mitarbeiter begonnen. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat den inzwischen 80 Jahre alten Leipziger wegen heimtückischen Mordes angeklagt. Der Angeklagte schweigt im Prozess vor dem Landgericht Berlin. Seiner Verteidigerin erklärte zum Prozessauftakt, ihr Mandant bestreite den Tatvorwurf.
Der Prozess zu dem tödlichen Schuss an dem belebtesten Grenzübergang zwischen Ost und West wird nach Angaben einer Gerichtssprecherin wegen der «herausragenden zeitgeschichtlichen Bedeutung» für die Bundesrepublik Deutschland aufgezeichnet. Die Tonaufnahmen werden dem Landesarchiv zur Verfügung gestellt. Den Auftakt des Verfahrens verfolgten auch zwei Staatsanwälte aus Polen sowie ein Historiker, der an der Aufarbeitung des Falles beteiligt war.
Bis es zum Prozess kam, vergingen Jahrzehnte. Erst im vergangenen Jahr sah die Behörde eine Chance, den Fall vor Gericht zu bringen.
Der Oberleutnant soll das 38 Jahre alte Opfer am 29. März 1974 hinterrücks an dem belebtesten Grenzübergang zwischen Ost und West erschossen haben. Der Leipziger soll zur Tatzeit einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) angehört haben und mit der «Unschädlichmachung» des Polen beauftragt worden sein. Vorangegangen sein soll, dass der 38-Jährige in der polnischen Botschaft versucht haben soll, seine Ausreise nach West-Berlin zu erzwingen.
Entscheidender Hinweis erst im Jahr 2016
Der Fall wurde von der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter erfasst, die Unrechtstaten in der DDR dokumentierte und Beweismittel sammelte. Nach dem Fall der Mauer 1989 wurde er weiter verfolgt. Allerdings kamen die Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft über viele Jahre nicht voran. Erst 2016 habe es einen entscheidenden Hinweis zur Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv gegeben. Zunächst ging die Staatsanwaltschaft nach Angaben eines Sprechers jedoch von einem Totschlag aus. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Inzwischen sieht die Behörde jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
Dieser Argumentation ist das Gericht bislang gefolgt und liess die Anklage zu. Wegen seiner zeitgeschichtlichen Bedeutung wird der Prozess aufgezeichnet. Nach Angaben des Historikers Gerhard Sälter von der Stiftung Berliner Mauer ist es das erste Mal, dass ein Mordauftrag des MfS vor Gericht kommt, der vollzogen wurde. «Bisher kannten wir nur unausgeführte Mordplanungen, einen nachgewiesenen Mordversuch und Spekulationen darüber, ob das MfS nicht an Todesfällen beteiligt gewesen sei», erklärte er.
Kinder des Opfers sind Nebenkläger
Kinder des getöteten Polen – ein Sohn und eine Tochter – treten im Verfahren als Nebenkläger auf. Am ersten Prozesstag ist nach Gerichtsangaben unter anderem ein Kriminalhauptkommissar geladen. Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäussert. Das Landgericht Berlin hat zunächst sieben Prozesstage geplant. Ein Urteil könnte demnach am 23. Mai gesprochen werden.

