Kurz vor der Amtseinsetzung von Präsident Trump machen die Strafprozesse gegen ihn nochmals Schlagzeilen.
Schon schien es, als ob Donald Trump der Justiz entkomme – oder zumindest den vier Strafklagen, die 2023 gegen ihn erhoben wurden. Nach seiner Wiederwahl liess der Sonderermittler Jack Smith die Anklage im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Capitol in Washington fallen. Diejenige wegen Wahlmanipulation in Georgia scheiterte an Interessenkonflikten der Staatsanwältin. Und der Geheimdokumente-Prozess wurde durch eine Richterin in Florida eingestellt.
Einzig der Schweigegeld-Prozess wurde geführt und endete im vergangenen Mai für Trump mit einem Schuldspruch durch eine Geschworenen-Jury. Weil aber die Verkündung des Strafmasses fehlt, ist auch dieser Prozess formell nicht abgeschlossen.
Nun eskaliert der Rechtsstreit nochmals, kurz bevor Trump als Präsident unter den Schirm der verfassungsrechtlichen Immunität schlüpft. Konkrete rechtliche Folgen hat das nicht für ihn; doch es droht ein Imageschaden, der sein politisches Vermächtnis beflecken könnte und den seine Anwälte mit allen Mitteln zu verhindern suchen.
Trump ist zum Gerichtstermin vorgeladen
Am Freitag will der New Yorker Richter Juan Merchan das Strafmass im New Yorker Schweigegeld-Prozess verkünden. Den Antrag von Trumps Anwälten, die Verurteilung in letzter Minute zu stoppen, wies der Richter am Montag ab. Geradezu demütigend wäre es für Trump, wenn er nochmals, mitten in den Vorbereitungen zur Regierungsübernahme, zu einem Gerichtstermin erscheinen müsste – selbst wenn es nur per Videoschaltung wäre.
Dieser letzte Schritt im Gerichtsverfahren würde Trump zum ersten amerikanischen Präsidenten machen, der als verurteilter Straftäter ins Weisse Haus einzieht. Trump wurde von einem Geschworenengericht in New York in 34 Anklagepunkten schuldig gesprochen – es ging allerdings immer um die gleiche Straftat: Trump hatte 2017 Schweigegeldzahlungen an die ehemalige Pornodarstellerin Stormy Daniels in Höhe von 130 000 Dollar mehrfach falsch verbucht. Er hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Kein Anrecht auf pauschale Immunität
Ursprünglich wollte Merchan das Strafmass am 26. November verkünden, verschob den Termin jedoch auf die Zeit nach Trumps Wahlsieg. Am vergangenen Freitag legte er den 10. Januar als Termin fest. Trumps Anwälte scheiterten in der Folge mit dem Versuch, die richterliche Bestätigung des Urteils zu stoppen. Unter anderem verwiesen sie auf die Immunität amerikanischer Präsidenten. Der Supreme Court hatte in einem wegweisenden Urteil im Juni diese Immunität deutlich ausgeweitet. Die strafrechtlich relevanten Schweigegeldzahlungen erfolgten während Trumps erstem Amtsjahr.
Doch Richter Merchan wies diese Begründung am Montag zurück. «Eine bindende Präzedenz gibt es nicht, die einem gewählten Präsidenten eine pauschale Immunität zugesteht», schrieb er. Allerdings deutete er an, dass er weder eine Haftstrafe noch Hausarrest verhängen werde. Trump reagierte am Wochenende mit wütenden Kurzmitteilungen, in denen er Merchan als «radikalen Parteigänger» bezeichnete, der die Verfassung missachte.
Bundesrichterin stoppt Veröffentlichung des Berichts des Sonderermittlers
In einem anderen Fall konnte Trump hingegen einen Erfolg verbuchen: Die Bundesrichterin Aileen Cannon aus Florida gab einem Antrag von Trumps Anwälten statt und blockierte vorübergehend eine Veröffentlichung des Berichts des Sonderermittlers Jack Smith. Es ist dessen letzte Gelegenheit, Beweismaterialien zu publizieren, bevor sie von der Regierung Trump schubladisiert werden. Bei dem Fall geht es um Geheimdokumente, die der abgewählte Trump 2021 nach Mar-a-Lago mitnahm und laut Anklage nachlässig lagerte und sogar Gästen zeigte. Cannon, die von Trump eingesetzt worden war, hatte den Prozess vergangenes Jahr eingestellt.
Die Anwälte waren davon ausgegangen, dass die Veröffentlichung des Berichts für die kommenden Tage geplant war, wie sie in einem Brief an den Justizminister Merrick Garland schreiben. Laut Angaben der Anwälte kommt Smith in dem Bericht zum Schluss, dass Trump ein «kriminelles Ziel» verfolgte und mehrere Strafgesetze brach. Sein Bericht käme einer Vorverurteilung gleich, schrieben die Anwälte von Trump.
Es entspricht jedoch dem Mandat eines Sonderermittlers, einen bestimmten Fall juristisch zu beurteilen. Justizminister Garland hat im Februar 2024 auch einen Bericht der Sonderermittlung gegen Präsident Joe Biden veröffentlicht. Auch dieser hatte Geheimdokumente aus dem Weissen Haus an seinem Wohnort aufbewahrt, allerdings in geringerem Umfang. Im Gegensatz zu Trump gab Biden die Dokumente ausserdem freiwillig zurück.