Mittwoch, Januar 29

Velofahrer werden mit Absicht touchiert, und ein Kurier provoziert einen blutigen Streit mit einem Autolenker: Unter Verkehrsteilnehmern kommt es zu tätlichen Auseinandersetzungen. Drei Beispiele.

Es war am Freitag, 10. November 2023, gegen 14 Uhr, als ein Mann mit seinem E-Bike auf dem Neumühlequai in Zürich 6 in Richtung Central fuhr. Dort gibt es eine geteilte Verkehrszone für Fussgänger und Velofahrer. Ein 69-jähriger Spaziergänger stiess den Velofahrer beim Kreuzen absichtlich mit seiner Schulter, worauf der Velofahrer stürzte und für einige Zeit regungslos am Boden liegen blieb.

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Er zog sich ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Rissquetschwunde am Kopf, mehrere Blutergüsse im Bereich des linken Auges und am Rücken zu, erlitt mehrere Hautabschürfungen am Knie und an der Hand und musste ins Universitätsspital gebracht werden. Der Vorfall hatte eine mehrtägige Arbeitsunfähigkeit zur Folge.

Anstatt sich um den Gestürzten zu kümmern, entfernte sich der 69-jährige Rentner. Ein Zeuge folgte ihm und forderte ihn auf, stehen zu bleiben. Als der Zeuge den Spaziergänger eingeholt hatte, drehte sich dieser um und machte Stichbewegungen mit einem Schirm gegen den Kopf des Zeugen.

Der Rentner schlug diesen zudem mindestens dreimal mit dem Schirm. Dabei traf er ihn am Gesicht, an den Händen, an der Schulter, im Brustbereich, an der Hüfte und am Oberschenkel. Der Zeuge erlitt dadurch Prellungen und Schürfungen.

Der rabiate Rentner wurde noch an Ort und Stelle von der Polizei festgenommen und sass zwei Tage in Haft. Mit einem Strafbefehl ist er nun von der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat bestraft worden. Wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung erhielt er eine bedingte Freiheitsstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken (3600 Franken) bei einer Probezeit von 2 Jahren.

Der Beschuldigte muss insgesamt rund 5100 Franken Gebühren und Auslagen bezahlen. Denn mehrere Gutachten mussten angefertigt werden, die insgesamt 4300 Franken kosteten. Allfällige Zivilklagen wurden auf den Zivilweg verwiesen.

Der sichergestellte Schirm wird eingezogen und durch die zuständige Lagerbehörde vernichtet. Auch die Kosten für die Verwaltung, Entsorgung und Vernichtung des Schirms werden dem Beschuldigten in Rechnung gestellt.

Schlichtender Velokurier fängt Faustschlag ein

Ein heute 30-jähriger Spanier, der als Kurier arbeitet, fuhr am 9. Januar 2024 am Bucheggplatz mit einem Zweirad links neben ein Auto, das vor einem Lichtsignal angehalten hatte. Er kickte mit seinem rechten Fuss gegen die hintere linke Türe des Autos. Dadurch entstand ein Sachschaden von 300 Franken. Die Gründe für den Kick gehen aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat nicht hervor.

Der Automobilist stieg aus. Es entbrannte ein handfester Streit, bei dem der Kurier den Autofahrer mit der rechten Faust ins Gesicht schlug, so dass dieser ein blutunterlaufenes Auge hatte.

Der Kurier schlug dem Autofahrer auch noch das Mobiltelefon aus der Hand. Dieses fiel zu Boden, wobei ein Schaden von 80 Franken entstand. Nun ging ein eigentlich unbeteiligter Velokurier dazwischen, der die Szene beobachtet hatte.

Man ahnt es: Der Beschuldigte schlug auch dem Velokurier die Faust ins Gesicht, was bei diesem – gemäss Strafbefehl – unter anderem Schwindelanfälle und Übelkeit auslöste.

Der spanische Kurierfahrer wurde wegen einfacher Körperverletzung und Sachbeschädigung mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 60 Franken bestraft (3600 Franken). Die Probezeit beträgt 3 Jahre, weil er eine geringfügige Vorstrafe aufweist.

Der Spanier muss zudem eine Busse von 300 Franken und 800 Franken Gebühren, also insgesamt 1100 Franken bezahlen. Auch diese Zivilklage wird auf den Zivilweg verwiesen.

Absichtlich Velofahrer mit Auto touchiert

Der dritte Fall trug sich am 8. August 2023 im Zürcher Stadtkreis 4 zu: Ein 43-jähriger Servicetechniker war um die Mittagszeit mit seinem Mercedes Vito auf der Stauffacherstrasse in Richtung Helvetiaplatz unterwegs. Als er an einem Fussgängerstreifen anhalten musste, versuchte ein Velofahrer rechts an ihm vorbeizufahren und klopfte mit dem Finger gegen den Lieferwagen, um auf sich aufmerksam zu machen. Als der Autofahrer losfuhr, stiess sich der Velofahrer am Lieferwagen ab, wodurch der Seitenspiegel einklappte.

Der Autofahrer wollte den Velofahrer dafür zur Rede stellen und folgte ihm rechts in die Rotwandstrasse. Dabei missachtete er das Signal «Einfahrt verboten». Er fuhr mit ungenügendem Abstand hinter dem Velofahrer her und touchierte schliesslich mit der Stossstange dessen Hinterrad, worauf der Velofahrer stürzte und sich Verletzungen zuzog, die im Strafbefehl nicht genauer beschrieben sind. Der Lieferwagenlenker verbrachte einen Tag in Haft.

Es wurde festgestellt, dass er vor Antritt seiner Fahrt Cannabis konsumiert hatte. Eine Blutuntersuchung brachte eine THC-Konzentration von mindestens 4,0 Mikrogramm pro Liter zutage. Und auch Kokain war im Spiel. Der Fall landete aus nicht näher bekannten Gründen bei der Staatsanwaltschaft III, die sich normalerweise um qualifizierte Wirtschaftskriminalität und internationale Rechtshilfe kümmert.

Der 43-Jährige wurde wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, des Führens eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand, der Verletzung der Verkehrsregeln und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes mit einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 110 Franken bestraft (13 200 Franken). Auch in diesem Fall beträgt die Probezeit 3 Jahre.

Zudem wurden ihm eine relativ saftige Busse von 2600 Franken sowie rund 3300 Franken Verfahrenskosten aufgebrummt. Insgesamt also rund 5900 Franken.

Alle drei Strafbefehle sind rechtskräftig.

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