Das Bundesverwaltungsgericht heisst zwei Beschwerden von privaten Konkurrenten der Post gut. Die aggressive Expansionsstrategie des Bundesbetriebs gerät damit weiter unter Druck.
Weil das klassische Brief- und Postschaltergeschäft erodiert, stösst die Schweizerische Post immer forscher in bereits gut versorgte Märkte ausserhalb ihres eigentlichen Leistungsauftrags vor. Über ein Dutzend Firmen ohne Bezug zum Kerngeschäft hat sich der gelbe Riese auf seiner Einkaufstour in den letzten Jahren einverleibt. Gegen eine halbe Milliarde Franken hat die Post für die Käufe ausgegeben.
Vom Bundesrat erhält sie dafür weitestgehend freie Hand: Die strategischen Ziele, die die Landesregierung dem Unternehmen vorgibt, sind sehr vage formuliert. Laut Postgesetz überprüft der Bund periodisch nur Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs.
Die aggressive Expansionsstrategie der Post löst indes starke Abwehrreflexe in den betroffenen Branchen aus. So gelangten das IT-Unternehmen Abacus Research und das Werbeunternehmen Goldbach Neo, das zur TX-Gruppe gehört, mit je einer Aufsichtsbeschwerde an die Aufsichtsbehörde Postcom sowie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom). Sie machten darin geltend, dass die Übernahmen des Bürosoftware-Anbieters Klara Business und des Aussenwerbers Livesystems durch die Post nicht zulässig seien. Die Übernahmen der beiden Unternehmen seien aus diesem Grund rückgängig zu machen, oder es seien zumindest Massnahmen zu ergreifen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht haben die beiden Unternehmen, die in direkter Konkurrenz mit den neuen Post-Tochterfirmen stehen, nun einen wichtigen Etappensieg errungen. So hiess das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde von ihnen gut, die sie gegen den Entscheid der Postcom und des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom), nicht auf die Aufsichtsbeschwerden einzutreten, eingereicht hatten.
Die Behörden hatten diesen Entscheid damit begründet, dass den beiden Unternehmen keine Parteistellung zukomme in der Frage, ob die Post ausserhalb ihres Leistungsauftrags tätig sein dürfe. Das Bundesverwaltungsgericht sieht das in seinem Urteil nun anders. Verfüge ein staatliches Unternehmen wie die Post für eine bestimmte privatwirtschaftliche Tätigkeit über keine hinreichende gesetzliche Grundlage oder verhalte es sich nicht wettbewerbsneutral, könne eine Parteistellung privater Unternehmen nicht grundsätzlich verneint werden. Aus diesem Grund weist das Gericht die Angelegenheit an die Postcom zurück. Sie muss nun vertieft prüfen, ob den beiden Unternehmen im Aufsichtsverfahren eine Parteistellung zukommt und ob die privatwirtschaftlichen Aktivitäten der Post rechtskonform sind.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfte auch die parlamentarische Debatte beeinflussen. Derzeit ist die Wirtschaftskommission des Nationalrats daran, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die der Post bei ihren Tätigkeiten ausserhalb ihres Stammgeschäfts Fesseln anlegen will. Dabei soll klar geregelt werden, welche Dienstleistungen Bundesbetriebe wie die Post ausserhalb ihres Leistungsauftrages noch erbringen dürfen und welche nicht. Bis im Frühling 2025 sollen die Arbeiten dem Vernehmen nach abgeschlossen sein.
Die Postcom erklärt auf Anfrage, dass sie das Urteil analysieren werde. Kommentare gebe man dazu derzeit nicht ab. Das Urteil anfechten könne man nicht. Das Bundesgesetz über das Bundesgericht und die Postgesetzgebung gebe der Postcom kein Beschwerderecht bei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts.