Ein Cyberkriminologe spricht über die schleichende Normalisierung von Sexualdelikten im Netz, mangelnde Strafverfolgung – und die Rolle von künstlicher Intelligenz.

Ermittler aus über 30 Ländern haben ein riesiges Pädosexuellen-Netzwerk mit fast zwei Millionen Nutzern ausgehoben. Der Cyberkriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger ist Leiter des Instituts für Cyberkriminologie der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg. Er ordnet den Fall ein.

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Herr Professor Rüdiger, was ist aus Ihrer Sicht das Besondere am Fall «Kidflix» im Vergleich zu anderen Plattformen im Darknet?

Was bei «Kidflix» auffällt, ist die starke Monetarisierung: Der Zugang soll 180 Euro gekostet haben, und es soll sich um rund 1,8 Millionen Nutzerinnen und Nutzer handeln. Zwar ist Geld als Motiv bei Sexualdelikten im Netz nicht neu, aber in dieser Grössenordnung ist es meines Erachtens doch eine andere Dimension. Anders als etwa bei «Boys Town», einer Plattform mit rund 400 000 Nutzern, die 2022 abgeschaltet wurde, ging es hier nicht in erster Linie um den Austausch von Missbrauchsdarstellungen, sondern um Profit. Offensichtlich handelt es sich um ein Geschäftsmodell, das bei den Betreibern über pädokriminelle Motive hinausgeht. Nicht umsonst ist der Name an Netflix angelehnt. Das wird sicher noch zu Diskussionen führen.

Wie gelingt es, an die Täter heranzukommen?

Der Schlag gegen «Kidflix» war zweifellos ein Erfolg und ein wichtiges Signal, zu dem man den Ermittlungsbehörden nur gratulieren kann. Diese Arbeit ist wirklich nicht einfach, und ich habe grössten Respekt davor. Aber man erwischt immer nur einen winzigen Bruchteil der Täter, selbst wenn eine Plattform abgeschaltet wird. Bei «Kidflix» zum Beispiel konnten bisher offenbar rund 1500 Personen identifiziert werden – von insgesamt 1,8 Millionen, das würde nur rund 0,08 Prozent entsprechen. Die Szene bleibt also gross, das zeigt sich immer wieder.

Was macht es so schwierig, die Nutzer zu ermitteln?

Die schiere Masse ist mit den Ressourcen der nationalen Sicherheitsbehörden kaum zu bewältigen. Zwar ist davon auszugehen, dass viele Nutzer im Gegensatz zu den Betreibern der Plattformen keine IT-Profis sind, was Ermittlungsansätze sicherlich unterstützen kann. Aber nicht in dieser Grössenordnung – wie soll gegen Millionen ermittelt werden? Die Strafverfolgung konzentriert sich daher häufig auf die Betreiber. Dabei sind es die Nutzerinnen und Nutzer, die die Plattform tragen. Wenn wir sie strafrechtlich nicht erreichen, entsteht das Gefühl, dass man mit so etwas einfach durchkommt.

Warum sinkt die Hemmschwelle bei Nutzern?

Man kann seit Jahren eine besorgniserregende Normalisierung digitaler Sexualdelikte beobachten. Viele Minderjährige wachsen und sind bereits mit der Erfahrung aufgewachsen, von sogenannten «creepy Typen» – also im Kontext von Cybergrooming – kontaktiert zu werden. Die Hemmschwelle sinkt dabei spürbar. Da immer mehr junge Menschen in digitalen Räumen sozialisiert werden, begegnen sie hier auch sexualisierten Inhalten schon früh – sei es über soziale Netzwerke, Websites oder Messenger-Dienste. Oft werden solche Inhalte gar nicht mehr als problematisch wahrgenommen.

Hier finde ich die Ansätze der Lawless-Space-Theorie passend. Sie geht davon aus, dass gerade bei digitalen Sexualdelikten die schiere Masse an Nutzern solcher Plattformen dazu führt, dass viele kaum Angst vor Strafverfolgung haben. Zum einen, weil dadurch das Gefühl entsteht: Das ist doch nicht so unnormal, das machen doch viele. Zum anderen, weil sie die Erfahrung machen, dass rechtliche Konsequenzen die Masse tatsächlich selten treffen, sonst wären nicht so viele auf diesen Plattformen aktiv.

Dadurch kann ein gefährlicher Gewöhnungseffekt entstehen – eine gefühlte Normalität dieser schweren Missbräuche. Wenn sich alle auf einer Plattform bewegen, die sich wie ein abgeschlossener, eigener «Raum» anfühlt, kann auch das Bewusstsein dafür verschwinden, dass es sich um schwere Straftaten handelt. Genau diese vermeintliche Normalität müssen wir hinterfragen – und als digitale Gesellschaft eigentlich global bekämpfen.

Wie kann man dieser Normalisierung entgegenwirken?

Es braucht vor allem mehr digitale Strafverfolgung und Prävention – und zwar vor allem sichtbare und spürbare. Deshalb halte ich auch polizeiliche Beschlagnahmeseiten, also Hinweisseiten anstelle der illegalen Seite, wie es auch in diesem Fall erfolgt ist, für einen wichtigen und richtigen Ansatz. Denn im analogen Raum ist es selbstverständlich, dass wir Polizeistreifen, Geschwindigkeitskontrollen oder Präsenz bei Veranstaltungen sehen. Diese Sichtbarkeit entfaltet eine generalpräventive Wirkung. Im Netz dagegen fehlt diese Präsenz oft nahezu vollständig.

Ein Täter, der in einem Chatroom ein Kind belästigt, wird vielleicht überführt. Aber andere potenzielle Täter bekommen davon meist nichts mit. Im besten Fall wundern sie sich nur, warum diese Person plötzlich verschwunden ist. Das reicht meiner Einschätzung nach aber nicht.

Wir müssen die digitale Generalprävention bei Sexualdelikten auch strategisch denken. Sexualstraftäter und -täterinnen müssen spüren, dass sie, egal was sie tun, auch im Internet auf Sicherheitsbehörden treffen können. Ein ergänzender Ansatz wären digitale Polizeistreifen – auch in den sozialen Netzwerken. Und ich plädiere für eine gemeinsame europäische Online-Wache mit einer einfachen, mehrsprachigen Meldemöglichkeit – ohne dass diejenigen, die unbeabsichtigt auf illegale Inhalte stossen und diese melden wollen, in bestimmten Konstellationen mit Strafverfolgung rechnen müssen.

Welche Rolle spielt die künstliche Intelligenz bei der Strafverfolgung?

Die Sicherheitsbehörden werden wohl auch in Zukunft nicht massiv personell aufgestockt werden, daher halte ich KI für die einzige realistische Möglichkeit, dieser Masse an Sexualdelikten in Zukunft noch etwas entgegensetzen zu können.

KI wird dabei helfen können, digitale Spuren automatisiert zu analysieren, darin Muster zu erkennen und Verdächtige zu identifizieren – und das in einer Geschwindigkeit, die für menschliche Ermittler allein in dieser Form einfach nicht mehr machbar ist. Schliesslich verbringen wir mittlerweile einen grossen Teil unseres Lebens im Netz – und je mehr wir uns digital bewegen, desto mehr Spuren hinterlassen wir. Genau darin liegt auch eine Chance für die Strafverfolgung. Entscheidend wird in Zukunft sein, wie effektiv KI eingesetzt werden kann. Schon in diesem Fall sollen die Ermittler aus Bayern über Europol die Strafverfolgungsbehörden anderer Staaten konkret mit einem Programm unterstützt haben, das automatisierte Ermittlungsakten aus den Daten erstellt hat.

Was ist mit den Tätern? Diese nutzen ja bereits selbst KI, etwa zur Erstellung von Missbrauchsdarstellungen.

Auch wenn im Fall «Kidflix» betont wurde, dass die Missbrauchsbilder echt waren. Es gibt bereits Fälle, in denen mit Hilfe von KI täuschend echt aussehende Missbrauchsbilder erzeugt wurden. Wenn wir irgendwann nicht mehr unterscheiden können, was echt ist, führt das zu einer weiteren Belastung der Ermittlungskapazitäten. Und das geht zulasten der realen Opfer. Diese Entwicklung verschärft also das Problem.

Was passiert mit den Missbrauchsaufnahmen, wenn eine Plattform abgeschaltet wird?

Leider hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass viele Missbrauchsmedien nicht gelöscht werden und im Netz verbleiben. Dies ist aber auch für die Opfer eine entscheidende Frage, und es ist auch unsere gesellschaftliche Pflicht, die weitere Verbreitung dieser Medien so gut wie möglich zu verhindern. Hinzu kommt, dass sie auch auf Geräten gespeichert sein können, die gar nicht mit dem Internet verbunden sind. Eine vollständige Löschung ist leider kaum möglich. Vielleicht müsste man diese Arbeit an eine spezialisierte Behörde auslagern, die eine systematische Löschung durchführt und auch kontrolliert. Aber auch dann bliebe ein Restrisiko, dass die Bilder irgendwann wieder im Netz auftauchen.

Gibt es strukturelle Schwächen in der Strafverfolgung?

Für Deutschland würde ich schätzen, dass die Strafverfolgungswahrscheinlichkeit im Netz bei fast allen Delikten viel zu gering ist. Letztlich haben wir ein strukturelles Problem. Die Menschen verbringen einen grossen Teil ihrer Zeit im digitalen Raum, der keine Grenzen mehr kennt – auch keine Sprachgrenzen. Die Täter nutzen diese Möglichkeiten längst, die Strafverfolgung ist aber immer noch national strukturiert. Internationale Kooperationen sind, wie das Beispiel «Kidflix» zeigt, möglich und gegebenenfalls der einzige Weg, aber sehr ressourcen- und zeitintensiv. Unsere Strafverfolgung ist zu wenig auf den digitalen Raum ausgerichtet. Es braucht mehr Ressourcen, mehr Präsenz, mehr Abschreckung und letztlich einen globalen Ansatz.

Wie lässt sich langfristig verhindern, dass solche Plattformen überhaupt entstehen?

Absolute Sicherheit wird es nie geben. Aber es gibt Hebel: Strafverfolgung, Server-Standorte, internationale Zusammenarbeit. Plattformen im Darknet brauchen ja immer irgendeine digitale Infrastruktur und Speicherkapazität. Im Fall von «Kidflix» standen die Server wohl teilweise in den Niederlanden. Hier müssen wir uns auch in Europa hinterfragen, warum das bei uns überhaupt möglich ist. Mit nationalen Strukturen kommen wir an die Grenzen. Es ist ein globalisiertes Phänomen.

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