Donnerstag, November 7

Cybervorfälle nehmen in der Schweiz deutlich zu

ela. Die Cyberbedrohungen in der Schweiz nehmen deutlich zu: Durchschnittlich ging beim Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) bis Ende Oktober 2024 alle 8,5 Minuten eine Meldung zu einem Cybervorfall ein. Mit 34 789 gemeldeten Cybervorfällen in der ersten Jahreshälfte 2024 verzeichnet das BACS nahezu eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Rund 90 Prozent der Meldungen stammen von Privatpersonen, die übrigen 10 Prozent von Unternehmen.

Der Anstieg ist insbesondere auf die massive Zunahme von Betrugsversuchen zurückzuführen, die mit 23 104 Meldungen zwei Drittel aller Meldungen ausmachen. Besonders im Fokus steht Telefonbetrug, der in einem gesonderten Bericht erläutert wird.

Dabei sticht vor allem das Phänomen der gefälschten Behördenanrufe hervor: In 13 730 Fällen gaben sich Betrüger als Behördenmitarbeiter aus und versuchten, ihre Opfer zur Installation von Fernzugriffs-Software zu bewegen.

Auch im Bereich Phishing verzeichnet das BACS einen deutlichen Anstieg. Mit 6643 Meldungen in der ersten Jahreshälfte liegt die Zahl um etwa 2800 Fälle höher als im Vorjahreszeitraum. Die Betrüger setzen dabei vorwiegend auf gefälschte Paketbenachrichtigungen und angebliche Rückerstattungen im Namen bekannter Unternehmen wie beispielsweise der SBB oder verschiedener Steuerverwaltungen.

Bundesrat setzt Verhüllungsverbot in Kraft

wek. Ab dem 1. Januar 2025 ist es in der Schweiz verboten, das Gesicht an öffentlich zugänglichen Orten zu verhüllen. Der Bundesrat das entsprechende Gesichtsverhüllungsverbot in Kraft gesetzt, wie er am Mittwoch mitteilte. Ein Verstoss wird künftig mit einer Busse von maximal 1000 Franken geahndet.

Die entsprechende Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» haben Volk und Stände im März 2021 angenommen. Der neue Verfassungsartikel wird im Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) festgesetzt. Das Verbot gilt nicht in Flugzeugen sowie in diplomatischen und konsularischen Räumlichkeiten. Auch in Gotteshäusern dürfe das Gesicht verhüllt werden, teilte der Bundesrat mit. Ausserdem bleibe die Verhüllung des Gesichts aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums erlaubt. Auch künstlerische und unterhaltende Darbietungen sowie Werbezwecke seien davon ausgenommen.

Auch für Demos gibt es Ausnahmen. Damit werde den verfassungsmässig garantierten Grundrechten der Meinungs- und Versammlungsfreiheit Rechnung getragen, schreibt der Bundesrat: «Wenn Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum zur Ausübung dieser Grundrechte für den eigenen Schutz notwendig sind, sollen sie zulässig sein – sofern sie die zuständige Behörde zuvor bewilligt hat und die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt wird.»

Wer gegen das Verbot verstösst, kann mit einer Busse von maximal 1000 Franken bestraft werden. Wenn die Ordnungsbusse gleich vor Ort bezahlt wird, kostet sie 100 Franken.

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