Eine Organisation von Rentnerinnen geht mit ihrer Forderung nach mehr Klimaschutz durch die Schweizer Politik bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ihr gelingt ein Erfolg.
cov./(dpa/Reuters) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat am Dienstag das Urteil zur Klage der Schweizer Klimaseniorinnen gesprochen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, hat der EGMR dem Verein recht gegeben. Das Gericht befindet, dass die Schweizer Regierung durch das Verfehlen früherer Emissionsreduktionsziele einige Menschenrechte verletzt hat.
Die von Greenpeace initiierte Gruppe älterer Frauen aus der Schweiz wollte mit der Klage erreichen, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen stärker reduzieren muss. Die Klimaseniorinnen gaben an, dass sie durch mangelnde Klimaschutzmassnahmen in ihrem Recht auf Leben sowie auf Privat- und Familienleben verletzt würden.
Das Urteil, gegen das keine Berufung eingelegt werden kann, könnte die Regierung in Bern dazu zwingen, bessere Massnahmen zur Emissionsreduzierung zu ergreifen, einschliesslich einer Überarbeitung ihrer Emissionsreduzierungsziele für 2030.
Die Klage der Schweizerinnen gilt als erste Klimaklage überhaupt, die vor dem EGMR verhandelt wurde. Der Gerichtshof hat sich zwar zuvor schon mit Umweltemissionen wie Lärm oder Luftverschmutzung auseinandergesetzt, aber noch nie mit den CO2-Emissionen eines Landes.
Der EGMR gehört zum Europarat und ist für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention zuständig. Im Europarat sitzen die EU-Staaten, aber auch andere grosse Länder wie die Türkei oder Grossbritannien. Das Urteil des supranationalen Gerichts dürfte eine Signalwirkung für strengere Vorgaben beim Klimaschutz haben.
Weitere Klimaschutz-Klagen nicht erfolgreich
Am gleichen Tag wurden in Strassburg auch zwei weitere Urteile im Zusammenhang mit Klimaschutz gesprochen: Zu den Klagen eines französischen Bürgermeisters gegen sein Heimatland sowie von portugiesischen Jugendlichen gegen 32 europäische Staaten. Beide wurden jedoch abgewiesen.
Dem französischen Politiker fehle die sogenannte Opfereigenschaft, also dass er besonders betroffen sei, so die Richter. Die Jugendlichen hätten sich unter anderem zuerst in Portugal durch die Instanzen klagen müssen, bevor sie den Gerichtshof in Strassburg anrufen.
Sofia Oliveira, eine der jugendlichen Klägerinnen, sagte nach dem Urteil, dass sie natürlich enttäuscht sei, aber der Sieg der Klimaseniorinnen ein Sieg für sie alle bedeute.
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