Montag, September 30

Für ihre Dienstleistungen verlangten die Beschuldigten zum Teil über 300 Prozent über den marktüblichen Ansätzen.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat drei deutsche Staatsangehörige, die dubiose Geschäfte mit angeblichen Teppichreparaturen und Teppichreinigungen betrieben, wegen Wuchers verurteilt. Alle drei haben heute Wohnsitz in Deutschland. Der Fall geht bereits auf das Jahr 2019 zurück.

Drei Strafbefehle, die ursprünglich im September 2023 ausgestellt worden waren, wurden nach Einsprachen nochmals überarbeitet. Die neuen Versionen sind nun kürzlich von den Beschuldigten akzeptiert worden und im Juni rechtskräftig geworden.

Der 59-jährige Haupttäter, der in Winterthur ein inzwischen liquidiertes Teppichhaus als Einzelfirma betrieb, wurde nach dem rund fünf Jahre dauernden Verfahren wegen mehrfachen Wuchers zu einer Geldstrafe von 170 Tagessätzen à 30 Franken (5100 Franken) und 1000 Franken Busse verurteilt. Die Geldstrafe wurde bei einer Probezeit von zwei Jahren bedingt ausgesprochen.

Neben der Busse muss der Mann aber Verfahrenskosten von 6625 Franken bezahlen. Diese wurden durch aufwendige Auswertungen von Datenträgern, Telefonkontrollen sowie durch Gutachten von Teppichexperten der Möbel Pfister AG verursacht. Angeblich teure Teppiche entpuppten sich dabei als Billigware.

Über dreissig Teppiche waren im Verfahren sichergestellt worden. Sie werden an die Beschuldigten wieder herausgegeben. Zwei Mittäter – ein 35-jähriger und ein 39-jähriger Deutscher – erhielten wegen mehrfacher Gehilfenschaft oder Gehilfenschaft zu Wucher eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Franken (2400 Franken) und 500 Franken Busse sowie eine vollziehbare Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken (900 Franken). Der 39-jährige Immobilienbewirtschafter muss seine Geldstrafe bezahlen, weil er eine Vorstrafe hat.

Die beiden Gehilfen waren im August 2019 in flagranti ertappt und verhaftet worden und sassen je elf Tage in Haft. Der Haupttäter blieb davon verschont.

Über 300 Prozent über marktüblichen Ansätzen

Der 59-jährige Deutsche vermittelte hauptberuflich Liegenschaften und renovierte Häuser, betrieb aber nebenbei auch noch das Business mit den Teppichen, wie aus den drei Strafbefehlen hervorgeht. Er bot mit Werbe-Flyern in Form einer Zeitungsbeilage seine Dienste für Teppichreinigung und Teppichrestaurationen an. Dabei versprach er «fachgerechte Teppich-Handwäsche nach alter persischer Tradition und Teppich-Reparaturen».

Mit Interessenten verabredete er dann jeweils Hausbesuche. Er suchte die Kunden manchmal allein, manchmal in Begleitung von anderen Männern auf und stellte sich dabei als der Chef mit viel Fachwissen dar. In den Strafbefehlen sind ein halbes Dutzend Geschädigter in Zürich, Wettswil, Wallisellen, Zwillikon und Erlenbach aufgeführt, die im Juli und August 2019 innerhalb von nur einem Monat Opfer der Teppichflicker wurden.

Für den Wert der zu reparierenden und zu waschenden Teppiche wurden dabei viel zu hohe Beträge angegeben. Die Preise für die Dienstleistungen lagen laut den Strafbefehlen zum Teil 300 Prozent über den marktüblichen Ansätzen.

Einem damals 64-jährigen Mann in Zwillikon erzählte der Hauptbeschuldigte im Juli 2019 zum Beispiel, dass dessen Teppich einen Wert von 6000 Franken aufweise. Gemäss Expertengutachten lag der Wert aber nur bei 1800 Franken. Für die Reinigung und das Ausbessern von Kanten verlangte der Beschuldigte dann einen Preis von 1350 Franken.

Der Teppich wurde mitgenommen und wieder zurückgebracht. Laut dem Strafbefehl war er aber gar nicht gewaschen und bloss mangelhaft repariert worden. Aufgrund des tiefen Werts des Teppichs seien die Reparaturarbeiten völlig unrentabel gewesen.

Von einem 83-jährigen Rentner in Zürich kassierte der Beschuldigte 4000 Franken für die Reinigung und geringfügige Reparaturarbeiten von vier Teppichen. Gemäss Gutachten wäre der branchenübliche Preis jedoch bei lediglich etwa 950 Franken gelegen. Bei einem fünften Teppich wurde angeblich Mottenbefall festgestellt. Er wurde zur Entsorgung ebenfalls mitgenommen und nicht mehr zurückgebracht.

Mit Filzstiften überfärbt und angeblicher Rabatt

Von einer damals 76-jährigen Frau in Wettswil erhielten die Beschuldigten 1700 Franken für Reinigung und Reparatur von zwei Teppichen. Gemäss dem Strafbefehl waren diese aber weder fachmännisch gereinigt noch fachmännisch repariert worden. Einige Stellen wurden mit Filzstiften überfärbt.

In Wallisellen erzählten die Beschuldigten einer damals 84-jährigen Rentnerin, der Verkehrswert eines Teppichs betrage 10 000 Franken, obwohl er nur 800 Franken wert war. Für die Reparatur und das Waschen verlangten sie 2500 Franken, wobei kulanterweise noch ein angeblicher Rabatt von 250 Franken gewährt wurde.

Laut dem Strafbefehl war der Ehemann der Rentnerin erst kürzlich gestorben, und sie sei unerfahren und überfordert gewesen. Ihre Tochter hielt telefonische Rücksprache mit den Teppichflickern. Als die beiden Gehilfen am 19. August 2019 in der Wohnung erschienen, um den Teppich zurückzubringen, wurden sie noch an Ort und Stelle von der Polizei verhaftet, womit dem Treiben ein Ende gesetzt wurde.

Gemäss Expertengutachten war der zurückgebrachte Teppich weder fachmännisch gewaschen noch repariert worden, und die Dienstleistung hat gar keinen Wert aufgewiesen.

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