Samstag, Oktober 5

Die vom Bundesrat eingesetzte Expertengruppe schlägt über 60 Massnahmen vor, mit denen 5 Milliarden Franken eingespart werden können. Die wichtigsten Punkte.

Die Expertengruppe hat sämtliche Ausgaben des Bundes durchleuchtet. Herausgekommen sind Vorschläge, wie ab 2027 rund 4 Milliarden Franken und ab 2030 rund 5 Milliarden Franken pro Jahr eingespart werden können. Das entspricht rund 4 Prozent des Bundeshaushaltes.

Die vorgeschlagenen Massnahmen können in sechs Gruppen unterteilt werden, wie die Tabelle zeigt.

In jedem der sechs Bereiche macht die Expertengruppe zahlreiche, zum Teil sehr detaillierte Vorschläge.

Effizienterer Mitteleinsatz

Laut der Expertengruppe kann mit den Massnahmen in diesem Bereich nicht nur der Bundeshaushalt entlastet werden. Sie sollen auch einen positiven Effekt auf die Gesamtwirtschaft haben, weil die Mittelverwendung bisher ineffizient war. Die grössten Posten sind:

  • Priorisierung bei Subventionen für Klimapolitik. Mit dieser Massnahme lassen sich 383 Millionen Franken (bis 2027) bzw. 400 Millionen (bis 2030) einsparen. Die Expertengruppe empfiehlt, klimapolitische Förderungen zu streichen und stattdessen stärker auf Lenkungsabgaben und Vorschriften zu setzen.
  • Verzicht auf Förderung des Güterverkehrs. Der Bund soll sich mit Finanzhilfen an einzelne Wirtschaftssektoren zurückhalten. Ein Beispiel dafür ist der Verzicht auf die Förderung des Güterverkehrs (Sparpotenzial: 131 bzw. 148 Millionen). Die Kommission schlägt auch Kürzungen beim Tourismus, bei der Landwirtschaft und bei der Presseförderung vor.
  • Kürzung der Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds. Der Bund soll 200 Millionen weniger pro Jahr einzahlen. Die Reduktion entspricht 10 Prozent der in den nächsten Jahren geplanten Ausbauprojekte. Laut der Kommission soll das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Bahnprojekten überprüft werden.
  • Raschere Integration im Asylbereich. Flüchtlinge und Schutzsuchende sollen schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. So könnte der Bund 250 Millionen (bis 2027) bzw. 500 Millionen (bis 2030) sparen.
  • Erhöhung der Studiengebühren. Die Expertengruppe schlägt vor, dass sich Studierende stärker an der Finanzierung der beiden ETH sowie von kantonalen Universitäten und Fachhochschulen beteiligen. So könnte der Bund 198 Millionen sparen.

Klarere Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen

Die Expertengruppe empfiehlt, dass der Bund auf Ausgaben verzichtet, bei denen er im Zuständigkeitsbereich der Kantone aktiv geworden ist.

  • Kein Bundesbeitrag für Kita-Finanzierung. Der Bund soll keinen dauerhaften Beitrag zur Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung leisten. Dies ist ein grosser Posten: Der Bund könnte 811 bzw. 896 Millionen sparen.
  • Kürzung des soziodemografischen Lastenausgleichs. Dieser wurde im Jahr 2022 um 14o Millionen aufgestockt, um Zentrumslasten grosser Städte abzugelten. Die Expertengruppe hält dies für überflüssig und schlägt eine Rückgängigmachung vor.

Ausgabendämpfung bei der sozialen Wohlfahrt

Die Sozialausgaben sind der am stärksten wachsende Bereich des Bundeshaushaltes. So hat der Bundesbeitrag an die AHV in den vergangenen Jahrzehnten überproportional zugenommen, weil es mehr Rentner gibt und diese länger leben. Auch die steigenden Gesundheitskosten belasten die Bundeskasse.

  • Entflechtung zwischen Bund und AHV. Die Expertengruppe schlägt vor, dass der Bund nicht mehr einen festen Anteil an die AHV-Ausgaben beisteuert (bisher 20,2 Prozent). Der Bundesbeitrag soll stattdessen an das Wachstum des nominellen Bruttoinlandprodukts (BIP) oder der Mehrwertsteuereinnahmen gekoppelt werden. So könnte der Bund ab 2027 rund 200 Millionen sparen.
  • Dämpfung der Krankenkassenkosten. Der Bund soll laut der Kommission Kostenziele für die obligatorische Krankenversicherung (OKP) festlegen. Der Bundesbeitrag an die Prämienverbilligungen soll dann nicht mehr stärker wachsen als diese Zielwerte. So könnten 18 Millionen (2027) bzw. 80 Millionen (2030) gespart werden.

Kürzung diverser Subventionen

Die Expertengruppe will eine Reihe kleinerer Subventionen kürzen oder ganz streichen. Sie hat 21 Subventionen identifiziert, bei denen zum Teil der Verwaltungsaufwand grösser ist als der Nutzen für die Empfänger. Insgesamt liesse sich der Bundeshaushalt so um rund 130 Millionen entlasten. Ein Beispiel ist die Kürzung der Sportförderung um 10 Prozent (Sparpotenzial: 17 Millionen).

Neue Prioritäten bei den ungebundenen Ausgaben

Zu den ungebundenen Ausgaben des Bundes zählen jene Bereiche, bei denen das Parlament das Budget jedes Jahr anpassen kann. Im Sinne einer Opfersymmetrie schlägt die Expertengruppe neue Schwerpunkte vor. Die wichtigsten Anpassungen sind:

  • Einfrieren der Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit. Das Budget in diesem Bereich soll – inklusive Ukraine-Hilfe – bis 2030 nicht wachsen. Das würde Einsparungen von 313 Millionen bringen.
  • Weniger Geld für den Schweizerischen Nationalfonds. Vorgeschlagen werden auch Kürzungen bei den Forschungsausgaben des Bundes. So soll beispielsweise der Schweizerische Nationalfonds (SNF) 10 Prozent weniger Geld bekommen, was einem Sparpotenzial von 131 bzw. 145 Millionen entspricht.

Sparen bei der Bundesverwaltung

Die Expertengruppe ist der Meinung, dass die Bundesverwaltung in den vergangenen Jahren zu stark gewachsen ist. Die Ausgaben sollen bis 2028 reduziert werden und dann nur noch im Gleichschritt mit der allgemeinen Teuerung zunehmen. So könnten bis 2030 rund 300 Millionen pro Jahr eingespart werden.

Ohne Gesetzesänderungen geht es nicht

Die Expertengruppe hat bei ihren Sparvorschlägen keine Rücksicht darauf genommen, ob für die Umsetzung Gesetze oder gar die Verfassung geändert werden müssen. Das entsprach dem Auftrag des Bundesrates. Im Parlament wird jedoch die Frage wichtig sein, wie leicht sich Anpassungen machen lassen.

Für rund die Hälfte des Sparvolumens sind Gesetzesänderungen entweder notwendig oder sinnvoll, wie die Expertengruppe in einer Auflistung zeigt. Mithin wird es kein Spaziergang, ihre Sparvorschläge umzusetzen.

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