Freitag, Oktober 18

Die Polizei hat einen 45-jährigen Spanier bei der Einreise abgefangen. Ihm wird auch ein weiteres Tötungsdelikt zur Last gelegt.

Am 15. Dezember 2010 wird eine 56-jährige Psychoanalytikerin in ihrer Praxis im Zürcher Seefeld ermordet aufgefunden. Die Polizei setzt eine der aufwendigsten Untersuchungen der letzten Jahrzehnte in Gang. So müssen beispielsweise Hunderte von Männern zu einem DNA-Massentest antreten, weil am Tatort genetisches Material des männlichen Täters gefunden wurde. Doch die umfangreichen Ermittlungen führen nicht zum Ziel.

Exakt fünf Jahre später, am 15. Dezember 2015, wird in der Berner Gemeinde Laupen ein Ehepaar auf brutale Weise ermordet. Wiederum finden sich am Tatort DNA-Spuren des Täters. Beim Abgleich mit der DNA-Datenbank resultiert dieses Mal prompt ein Treffer – allerdings nicht mit einer registrierten Person, sondern mit den genetischen Spuren vom Tatort der ermordeten Psychoanalytikerin in Zürich.

Die Ermittler wissen danach zwar, dass es höchstwahrscheinlich derselbe Täter war. Doch zuordnen können sie die DNA nicht.

Nun, mehr als 13 Jahre nach der Tat in Zürich und 8 Jahre nach dem Mord in Laupen, ist den Ermittlern ein spektakulärer Durchbruch gelungen. Am Montag konnten die Einsatzkräfte in Genf einen Tatverdächtigen festnehmen. Es handelt sich um einen 45-jährigen Spanier. Die DNA des Mannes habe den an den Tatorten in Zürich und Laupen gesicherten DNA-Spuren zugeordnet werden können, schreibt die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft in einer Mitteilung vom Freitag.

Demnach weist der Beschuldigte einen Bezug zu beiden Delikten auf. Der Tatverdacht habe sich im Zuge der Abklärungen erhärtet. Schliesslich gelang es Einsatzkräften der Kantonspolizei Bern, den Mann in Genf bei der Einreise abzufangen. Der Beschuldigte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

Obwohl ihm die DNA zugeordnet werden konnte, ist der Mann bis jetzt nicht geständig. Da das erste Tötungsdelikt in Zürich begangen wurde, hat die Staatsanwaltschaft Zürich die weitere Untersuchung übernommen. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.

Exit mobile version