Ein 38-jähriger Schweizer soll im Februar 2024 seinen Onkel lebensbedrohlich verletzt haben. Das Opfer erlag den Verletzungen noch am Tatort.
Die für schwere Gewaltkriminalität zuständige Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat beim Bezirksgericht Uster Anklage gegen einen Mann wegen vorsätzlicher Tötung erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im Februar 2024 in Maur seinen Onkel getötet zu haben.
Am 24. Februar 2024, kurz nach dem Mittag, wurde auf einem Bauernhof in Maur ein Mann regungslos vor einem Gebäude aufgefunden. Trotz sofortiger notärztlicher Hilfe erlag der Mann seinen Verletzungen noch am Tatort.
Aufgrund der angetroffenen Situation ging die Polizei von einem Gewaltdelikt aus. Der mutmassliche Täter, ein zum Tatzeitpunkt 38-jähriger Schweizer, wurde von der Kantonspolizei noch am Tatort festgenommen.
Dem Mann wird vorgeworfen, an seinem Wohnort auf einem Bauernhof in Maur seinen Onkel unvermittelt angegriffen und unter Anwendung von massiver Gewalt lebensbedrohlich verletzt zu haben, so dass dieser noch am Tatort an den Folgen seiner Verletzungen verstarb.
Mit Anklage vom 10. Februar beim Bezirksgericht Uster hat die Staatsanwaltschaft I die Untersuchung gegen den Beschuldigten abgeschlossen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
In Maur hatte das Tötungsdelikt für Aufsehen gesorgt, auch wegen eines umstrittenen Berichts in der «Maurmer Post». Demnach sollen die beiden Männer wegen eines Bauvorhabens auf dem Hof in Streit geraten sein. Die Dorfzeitung hatte für diesen Artikel mit der Schwester des Opfers gesprochen und diese behaupten lassen, das Bauamt der Gemeinde trage eine Mitverantwortung für den Tod des Mannes. Die Gemeindemitarbeiter kamen in dem Bericht nicht zu Wort. Der Redaktor des Artikels wurde daraufhin von seinen Aufgaben entbunden und bis zu seiner ordentlichen Pensionierung im Herbst 2024 freigestellt.