Donnerstag, Oktober 24

Nach einem Machtwort des Bezirksrats darf die FDP ihren Standpunkt zur «Tschüss Genderstern»-Vorlage unverändert abdrucken.

Darf im Zusammenhang mit den Sprachregeln der Zürcher Stadtverwaltung von einem «Gendersternzwang» gesprochen werden, oder nicht? Einen Monat vor der Abstimmung zur Volksinitiative «Tschüss Genderstern» hat die Geschäftsleitung des Stadtparlaments in dieser Angelegenheit eine Kehrtwende vollzogen: Während sie der FDP anfänglich verbieten wollte, die Formulierung in ihrem Minderheitsstandpunkt zu verwenden, hat sie die ursprüngliche Fassung nun zur Publikation im Abstimmungsbüchlein freigegeben.

Ganz freiwillig ist der plötzliche Sinneswandel der rot-grün-dominierten Mehrheit allerdings nicht. Wie die Stadtzürcher FDP m Mittwoch (23. 10.) in einer Mitteilung schreibt, habe sie sich mit einem Stimmrechtsrekurs an den Zürcher Bezirksrat gewandt. Dieser habe nun den «Zensurversuch» der links-grünen Mehrheit im Gemeinderat gestoppt.

Zwar hat Statthalter Mathis Kläntschi (Grüne) nicht abschliessend in der Sache entschieden, gemäss FDP-Mitteilung habe er aber mittels einer superprovisorischen Verfügung den Druck der Abstimmungsunterlagen gestoppt und «damit implizit die Durchführung der Abstimmung einstweilen verboten».

Das bezirksrätliche Machtwort habe in der Folge dazu geführt, dass die Geschäftsleitung des Stadtparlaments einen neuen Beschluss gefasst und der Forderung der Freisinnigen auf eine unverfälschte Darstellung nachgekommen sei, schreibt die FDP weiter. Nun könne die Partei «den in der Stadtverwaltung aktuell bestehenden Gendersternzwang ungehindert ansprechen.»

Den Rekurs der Freisinnigen hat der Bezirksrat als gegenstandslos abgeschrieben. Das Pikante dabei ist aber: Er hat der FDP eine «stattliche Parteientschädigung» zugesprochen, die den Auslagen für die engagierten Rechtsvertreter entspricht.

Gegenüber der NZZ nennt Faktionspräsident Michael Schmid konkrete Zahlen: 5697 Franken betrage die Parteientschädigung. Die Kosten des Zensurversuchs würden vollumfänglich den Steuerzahlenden der Stadt Zürich belastet. Die parteipolitische Mehrheit müsse für ihr ungesetzliches Tun nicht einmal Verantwortung tragen.

Entschädigung berücksichtigt, wer «vermutlich obsiegt» hätte

Die Handhabe von Entschädigungen im Rekursverfahren ist im Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) geregelt. Demnach kann die unterliegende Partei unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet werden, die Umtriebe ihres Gegners zu entschädigen. Beispielsweise dann, wenn es sich um schwierige Rechtsfragen handelt, die besonderen Aufwand erfordern und den Beizug eines Rechtsbeistands nahelegen. Oder aber, wenn die angefochtene Anordnung «offensichtlich unbegründet» sei.

Bei Verfahren, die, wie im vorliegenden Fall, gegenstandslos werden, wird zudem berücksichtigt, wer das Verfahren verursacht habe und welche Partei «vermutlich obsiegt» hätte, heisst es im Beschluss des Bezirksrats. Im Falle sieht der Bezirksrat des FDP-Rekurses kommt der Bezirksrat zum Schluss, dass die Geschäftsleitung des Stadtparlaments das Rekursverfahren verursacht habe. Ausserdem habe «das Verhalten der Rekursgegnerin wesentlich zur Erhöhung der Aufwendungen der Rekurrenten geführt».

Ende September hatten die beiden FDP-Männer Michael Schmid und Roger Meier Stimmrechtsrekurs eingereicht. Zuvor hatte die Geschäftsleitung des Stadtzürcher Gemeinderats von der FDP verlangt hatte, ihren Minderheitsstandpunkt zur Abstimmungsvorlage «Tschüss Genderstern» anzupassen. Dies, nachdem die Stadtverwaltung den Text bereits geprüft und gutgeheissen hatte.

Auf das Wiedererwägungsgesuch der FDP sei die Geschäftsleitung zwar eingetreten, habe aber dennoch auf ihrem ursprünglichen Standpunkt beharrt.

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