Sonntag, September 29

Das Obergericht hat Bernhard Diethelm auch zweitinstanzlich vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens freigesprochen.

Im Berufungsprozess gegen den ehemaligen Schwyzer Kantonsrat Bernhard Diethelm ist die Strafe leicht um einen Monat Freiheitsstrafe erhöht worden. Das Urteil der Vorinstanz wurde im Grunde genommen bestätigt.

Der ehemalige Schwyzer SVP-Kantonsrat hatte am 22. Juni 2021 eine Prostituierte in einem Business-Appartement in Zürich Oerlikon besucht. Im Voraus hatte er mit ihr per Chat sadomasochistische Rollenspiele vereinbart. Laut Anklage soll er die Frau dann plötzlich von hinten in einen Würgegriff genommen und ihr den Hals zugedrückt haben.

Die Frau wehrte sich, worauf es zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung kam. Ursprünglich war dem Beschuldigten auch vorgeworfen worden, er habe die Frau mit einer unbekannten Substanz betäuben und vergewaltigen wollen. 45 Minuten vor dem Treffen hatte er mit dem Handy «Chloroform kaufen legal Schweiz» gegoogelt.

Infolge der öffentlich gewordenen Strafuntersuchung war Diethelm, der während der Corona-Pandemie landesweit als Massnahmengegner bekannt geworden war, nicht mehr zur Wiederwahl als Schwyzer Kantonsrat angetreten.

Freispruch von versuchter Vergewaltigung rechtskräftig

Diethelm war im Juli 2023 vom Bezirksgericht Zürich wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten und Pornografie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken und 1000 Franken Busse verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte vor Bezirksgericht zusätzlich auch noch versuchte Vergewaltigung, versuchte sexuelle Nötigung und Gefährdung des Lebens angeklagt.

Von diesen Vorwürfen war der ehemalige SVP-Kantonsrat aber von der Vorinstanz freigesprochen worden. Die Freisprüche wegen versuchter Vergewaltigung und versuchter sexueller Nötigung sind vom Staatsanwalt akzeptiert worden und inzwischen bereits rechtskräftig.

Der Staatsanwalt focht vor Obergericht aber den Freispruch wegen Gefährdung des Lebens an. Diethelm habe während der Auseinandersetzung die Prostituierte von hinten in den Schwitzkasten, in einen Unterarmwürgegriff, genommen und sie damit in Lebensgefahr gebracht, argumentiert er am Obergericht. Er verlangt eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.

Der Beschuldigte und sein Verteidiger akzeptierten ihrerseits die Verurteilungen wegen Pornografie und Tätlichkeiten, die ebenfalls bereits rechtskräftig sind. Sie verlangten aber zusätzlich auch einen Freispruch vom Straftatbestand der einfachen Körperverletzung.

«Sie hat mich gebissen, ich habe sie geschubst»

Im Prozess vor Vorinstanz blieb unklar, weshalb es zum Streit zwischen der Sexarbeiterin und Diethelm gekommen war. In der relativ kurzen Befragung vor Obergericht erklärt Diethelm: «Es kam dazu, weil mich die Klägerin in die Hand gebissen hat.» Sie habe ihn gebissen, er habe sie daraufhin geschubst. Es stimme nicht, dass er sie überraschend von hinten in den Schwitzkasten genommen habe.

Vor Vorinstanz hatte er ausgesagt, es sei zu einen Streit wegen Geld gekommen. Er habe der Frau 1500 Franken in bar geben wollen. 4200 Franken, die zuvor in einem Chat abgemacht worden waren, seien «nur Teil des Rollenspiels» gewesen. Die Frau sei «ziemlich wütend» geworden, da habe er seinerseits «rot gesehen» und «überreagiert».

Auf die Frage vor Obergericht, weshalb die Frau der Polizei eine völlig erfundene Geschichte erzählen sollte, sagt er, er wisse es nicht.

Als der vorsitzende Richter auch noch eine Frage zum Versand der Tierpornografie an die Geschädigte stellt, erklärt Diethelm, dazu nehme er keine Stellung mehr. «Es war ein Teil des Rollenspiels, mehr habe ich dazu nicht mehr zu sagen.» Der vorsitzende Richter hakt aber nach, Diethelm habe immer gesagt, dass er im Rollenspiel die devote Rolle inne gehabt habe. Im Chat mit der Sexarbeiterin hatte er sich selber als devotes Schweinchen bezeichnet.

Gemäss den Angaben des Oberrichters zeigten die Bilder unter anderem sexuelle Handlungen von Frauen mit Hunden, Ebern, Hengsten, Hirschen und Schimpansen. Dabei habe aber immer die Frau die devote Rolle inne. Ob das nicht ein Widerspruch sei? «Ich habe die Pornografie zugegeben, ich nehme keine Stellung mehr dazu», erklärt Diethelm.

Der Verteidiger verlangt einen Freispruch vom Vorwurf der Körperverletzung. Dabei geht es um eine Halsverletzung. Diethelm sei dafür wegen Tätlichkeiten zu einer Busse von 500 Franken zu verurteilen. Im Übrigen sei die Strafe wegen Vorverurteilung durch die Presse zu reduzieren. Diethelm sei in der Öffentlichkeit zu Unrecht als gewalttätiges Monster dargestellt worden.

In seinem Schlusswort sagt Diethelm unter anderem, er entschuldige sich für die Tätlichkeiten, die er tatsächlich begangen habe. Was er tatsächlich gemacht habe, habe er immer zugegeben, was er nicht gemacht habe, lasse er sich nicht unterschieben. Er dankt seinem Umfeld, das ihn immer unterstützt habe und sich von der Darstellung in den Medien nicht habe blenden lassen.

Update folgt.

Urteil SB230507 vom 4. 9. 2024, noch nicht rechtskräftig.

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