Sonntag, Dezember 29

Die Kantonsregierung lehnt eine Initiative der Piratenpartei ab. In anderen Kantonen sind ähnliche Vorlagen aber angenommen worden.

Hier eine Bezahlung mit der Kreditkarte, da der Besuch einer Website, dort ein Blick in eine Überwachungskamera: Wer sich durch die moderne Welt bewegt, hinterlässt fast unweigerlich digitale Spuren.

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Für staatliche Organisationen und für Unternehmen existieren Gesetze und Richtlinien, wie mit der Datenmenge umzugehen ist. Der Zürcher Piratenpartei gehen diese Normen aber zu wenig weit. Sie hat im Sommer eine Initiative eingereicht, welche einen Katalog von digitalen Grundrechten in den kantonalen Zürcher Gesetzen verankern will.

Das Volksbegehren fordert ein Recht auf Vergessenwerden, ein Recht auf ein Offline-Leben, ein Recht auf Informationssicherheit und ein Recht darauf, nicht von einer Maschine beurteilt zu werden. Weiter verlangen die Piraten ein Recht darauf, nicht überwacht, vermessen und analysiert zu werden sowie einen Schutz vor der Verwendung von Daten durch Dritte ohne Zustimmung.

Wie diese Rechte umgesetzt werden sollen – und was mit den einzelnen Forderungen im Detail gemeint sein könnte – geht aus der Initiative nicht hervor. Sie ist als allgemeine Anregung formuliert.

Keine neuen Vorschriften für Unternehmen möglich

Der Zürcher Regierungsrat hat nun zur Initiative Stellung genommen und dabei skizziert, welche Folgen eine Annahme haben könnte.

Mit den Vorschlägen der Piratenpartei kann die Kantonsregierung nicht viel anfangen. Sie lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Sie anerkennt zwar, dass die digitale Integrität von Personen wichtig sei. Diese sei aber durch bestehende Gesetze und Regelungen genügend geschützt.

Die Regierung betont weiter, dass strengere kantonale Vorschriften nur für die kantonalen und kommunalen Behörden gelten würden, nicht aber, wie von den Initianten suggeriert, auch für Unternehmen. Dies, weil die Regelung des Datenschutzes für Unternehmen Bundessache ist.

Teure Doppelstrukturen

Was die konkreten Folgen für die Verwaltung wären, würde von der Umsetzung der Initiative abhängen. Die Regierung erwartet aber, dass gewisse Forderungen, etwa ein Recht auf ein Offline-Leben, teure und ineffiziente staatliche Parallelstrukturen bedingen würden. Für jedes Anliegen würde es eine digitale und eine analoge Lösung brauchen.

Das sehr allgemeine Recht darauf, nicht überwacht, vermessen und analysiert zu werden, könnte in einer extremen Auslegung sogar dazu führen, dass die Verwaltung handlungsunfähig würde, warnt der Regierungsrat.

Weiter müssten selbst für die Speicherung von einfachen Personendaten, etwa die Zeiterfassung der Angestellten der Verwaltung, neue Gesetze erlassen werden. Der Aufwand für die Legislative würde also deutlich grösser als heute.

Obwohl die Forderungen nur schwer umsetzbar sind, stehen die Chancen nicht schlecht, dass sie bei den Stimmbürgern eine Mehrheit finden werden. Genau dies ist jedenfalls in der Westschweiz passiert.

Neuenburg hat Ende November eine Regelung zur digitalen Unversehrtheit mit knapp 92 Prozent Ja in die Verfassung aufgenommen, 2023 hatte Genf einer vergleichbaren Vorlage sogar mit 94 Prozent zugestimmt. Kritiker monierten allerdings, dass ein digitales Grundrecht vor allem Symbolik sei und übertriebene Erwartungen wecke.

Die Zürcher Initiative wird frühestens 2026 an die Urne kommen.

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