Sonntag, Januar 5

Ab 2025 wird das Verursachen von unnötigem Fahrzeuglärm, etwa Knallgeräuschen aus dem Auspuff, mit hohen Bussen geahndet. Der Bundesrat verschärft die Vorschriften und setzt damit ein klares Zeichen gegen Lärmbelästigung im Strassenverkehr.

Für das Jahr 2025 wird für Autokäufer und Autofahrer vieles neu. Vor allem Autoposer werden ab dem 1. Januar 2025 deutlich eingeschränkt.

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Knallgeräusche aus dem Auspuff

Der Bundesrat weitet das Verbot von vermeidbarem Fahrzeuglärm aus. Wie es in der Verlautbarung des Bundesrats heisst, «hat er die Vorschriften zur vermeidbaren Lärmbelästigung aktualisiert und das Verursachen von unnötigem Lärm mit Auspuffanlagen neu in die Liste der zu vermeidenden Geräusche aufgenommen».

Konkret bedeutet dies, dass etwa Knallgeräusche aus dem Auspuff eines Autos mit Verbrennungsmotor aufgrund von Schaltvorgängen oder plötzlicher Gaswegnahme strafbar sind. Oft sind solche sogenannte «Pop and bang»-Klänge vom Hersteller oder von Tuning-Firmen bewusst einprogrammiert, etwa wenn im sogenannten Sportmodus gefahren wird.

Gemäss einer Teilrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV) drohen bei der Erzeugung von solchem als «unnötiger Lärm» taxiertem Knallen oder Böllern Bussen von bis zu 10 000 Franken. Dies gilt für alle Fahrzeuge, also nicht nur für Neuwagen.

Im Zuge der gleichen VRV-Teilrevision ist auch die Busse für das unnötige Laufenlassen eines Benzin- oder Dieselmotors im Stand verschärft worden. Ab dem 1. Januar 2025 wird ein Bussgeld von 80 statt wie bisher 60 Franken fällig.

Lärmblitzer noch zurückgestellt

Weiteres Unheil droht Autoposern und Auspufflärmern vorerst jedoch nicht. Denn die befürchteten Blitzanlagen zur Feststellung von Autos mit zu lautem Auspuffgeräusch kommen erst später.

Zwar stellt der Bundesrat in seiner Mitteilung fest, dass das in Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf durchgeführte Pilotprojekt erfolgreich verlaufen sei, da es laute Fahrzeuge identifizieren könne. Doch sei die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Einführung von «Lärmblitzern» mit Herausforderungen verbunden.

«Dazu gehören beispielsweise unterschiedliche gesetzliche Anforderungen an die Lärmgrenzwerte je nach Alter der Fahrzeuge und Fahrzeugkategorie», gibt der Bundesrat bekannt und weist darauf hin, dass eine Lärmanzeige im Fahrzeug, die zur Erkennung einer Überschreitung eines zu definierenden Grenzwertes notwendig ist, bis jetzt fehle. Er habe deshalb beschlossen, «die Machbarkeit zu vertiefen, bevor er einen allfälligen Auftrag zur Schaffung von konkreten Rechtsgrundlagen erteilt».

Inflation von Energieetikette-A-Autos gestoppt

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat zudem beschlossen, die Energieeffizienzkategorien der Energieetikette für Personenwagen ab 2025 neu einzuteilen. Nach dieser Neuerung werden nur noch die effizientesten Fahrzeugmodelle in die Kategorie A eingestuft.

Dazu gehören etwa Elektroautos mit Antriebsbatterie. Fahrer solcher Elektroautos können zudem beruhigt sein: Knallgeräusche oder zu grosser Lärm aus dem Auspuff treten bei ihnen nicht auf. Allerdings finden sich unter Autoposern auch kaum E-Auto-Fahrer. Zumindest bis jetzt.

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