Für Baudirektor Martin Neukom ist auch denkbar, dass der Umfang des Isos-Inventars überdacht wird.
Es kommt selten vor, dass der Zürcher Regierungsrat den Bundesrat öffentlich kritisiert. Umso brisanter ist es, wenn er es doch tut. Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (FDP) und Baudirektor Martin Neukom kritisieren Verzögerungen bei Baubewilligungsverfahren wegen der verstärkten Direktanwendung des Ortsbildinventars Isos. Der Bundesrat müsse rasch handeln, erklärte die Zürcher Regierung am Dienstag.
Schon heute müssen Bauwillige teils lange warten, bis Entscheide vorliegen. Einsprachen führen zu weiteren Verzögerungen.
Die Rekurse können weit über einzelne Projekte hinaus Konsequenzen haben, indem sie zu Leitentscheiden führen die gängige Regeln verschärfen. Etwa im Zusammenhang mit Lärmschutz oder dem Isos, also dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung.
Beim Lärmschutz hat das Bundesparlament unlängst Gegensteuer gegeben und veranlasst, die rigiden Vorgaben zu lockern. Nun ist es am Bundesrat, konkrete Regeln definieren. Das dauert: der Bund rechnet damit, dass die Änderungen erst in zwei bis drei Jahren in Kraft sein werden.
Auch bei der sogenannten Direktanwendung von Isos lässt der Bund sich Zeit. Im Mai hat die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (SP) zu einem runden Tisch eingeladen. Die Nachfrage nach Wohnungen ist im ganzen Kanton gross, speziell in der Stadt Zürich.
Der Regierungsrat findet es deshalb unverständlich, dass der Bundesrat seine Pendenzen nicht zügiger angeht. Am Lärmschutz und der Isos-Thematik zeige sich, was passiere, wenn Regulierungen Überhand nähmen, sagt Volkswirtschaftsvorsteherin Carmen Walker Späh. «Wir können diese Probleme nicht jahrelang vor uns herschieben, der Bund muss jetzt beherzt handeln und Regulierungen abbauen.»
Ortsbild- versus Klimaschutz
Als Baudirektor hat Martin Neukom auch die kantonale Denkmalpflege unter sich. Gerade im Zusammenhang mit energetischen Sanierungen ist das Konfliktpotenzial gross. Beispielsweise wenn eine geschützte Fassade erneuert oder Photovoltaikanlagen an einem inventarisierten Gebäude angebracht werden soll.
Was ist höher zu gewichten, das Ortsbild oder die Klimaziele? Diese Frage lasse sich nicht pauschal beantworten, sagt Neukom. Orts- und Denkmalschutz seien wichtig, aber nicht sakrosankt. Er könnte sich auch vorstellen, dass der Umfang des Isos-Inventars überdacht wird.
Unabhängig davon müsse der Umgang mit der Inventarisierung alltagstauglicher werden.
Zur Direktanwendung von Isos kommt es dann, wenn ein Bauvorhaben in einem inventarisierten Bereich liegt und dort eine sogenannte Bundesaufgabe tangieren könnte. Dazu gehören beispielsweise Schutzräume, Photovoltaikanlagen oder Gewässerschutz.
Gut drei Viertel des Zürcher Stadtgebiets sind inventarisiert. Gleichzeitig ist ein Grossteil der Stadt als unterirdischer Gewässerschutzbereich verzeichnet. Alleine deshalb lösen viele Bauvorhaben eine Direktanwendung aus.
Das löst einen aufwendigen Mecano aus: Betrifft ein Projekt eine Bundesaufgabe, muss das kantonale Amt für Raumentwicklung abklären, ob das Ortsbild durch das Vorhaben beeinträchtigt wird.
Ist das nicht ausgeschlossen, kann die Bauherrschaft das Vorhaben so anpassen, dass es die Bundesaufgabe nicht mehr betrifft. Das ist allerdings oft nicht möglich. Ist beispielsweise der Untergrund feucht, muss er mit Pfählen stabilisiert werden. In solchen Fällen lassen Projekte sich schlicht nicht realisieren, ohne dass man in Grundwasserbereiche vorstösst – und eine Isos-Direktanwendung auslöst.
Kann ein Projekt nicht angepasst werden, muss es in Bern beurteilt werden. Entscheidend sind dann allerdings nicht mehr kommunale, sondern nationale denkmalpflegerische Interessen.
Jede Beurteilung dauert vier bis fünf Monate
In Zürich hat die Direktanwendung von Isos seit letztem Sommer einen beachtlichen Rückstau bei Baubewilligungen verursacht. Das städtische Hochbaudepartement sagt, über 4000 Wohnungen seien derzeit blockiert. Zudem geht die Stadt davon aus, dass zahlreiche Bauherren ihre Projekte sistieren, weil mit der Isos-Direktanwendung eine weitere grosse Unbekannte die Planungssicherheit gefährde.
Auch der Kanton spürt die Auswirkungen. Baudirektor Martin Neukom sagt der NZZ, bisher habe das Amt für Raumentwicklung pro Jahr etwas zehn Projekte im Zusammenhang mit Isos beurteilen müssen. «Jetzt sind es bereits 300.» Allein für die Stadt Zürich. Kantonsweit seien es rund 400 Fälle.
Jede Beurteilung nehme vier bis fünf Monate in Anspruch, heisst es vonseiten des Amts für Raumentwicklung. «Meine Leute kommen mit der Arbeit nicht mehr nach», sagt der Baudirektor. Er hoffe, dass die «Bundesstellen endlich begreifen, wie dringlich die Problematik mit der Isos-Direktanwendung ist».
Auch auf kantonaler Ebene will Neukom ansetzen. Konkret will er die Kantonalen Natur- und Heimatschutzverordnung so anpassen, dass das Amt für Raumentwicklung bei der Isos-Direktanwendung nicht mehr einbezogen werden muss, sondern die Gemeinden diese Abklärungen selber treffen könnten.