Donnerstag, Januar 2

Geschichte über hochfliegende Pläne und ein Ermittlungsverfahren, das in einem Fiasko endet.

Als Reto Hartmann ganz unten angekommen ist, zieht er eine bittere Bilanz. Zu dem Staatsanwalt, der ihn im Herbst 2018 in Zürich befragt, sagt er: «In meinem ganzen Leben habe ich noch nie etwas gestohlen, noch nicht einmal einen Kaugummi. Und nun wirft man mir vor, ich sei ein Betrüger. Das sind Vorwürfe, die mich erschüttern.»

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Seit elf Jahren kämpft der einst gefragte Topmanager gegen diesen bösen Verdacht. Einen Verdacht, der sich zwar als unhaltbar entpuppt hat, der ihn aber alles kostet – seine berufliche Existenz, seine Familie und seinen Ruf.

Es geht in dieser Geschichte um hochfliegende Pläne für die Bergbauindustrie und um einen Zürcher Staatsanwalt, der mit unzulässigen Ermittlungsmethoden ein Fiasko anrichtet. Die NZZ hat den Fall aufgrund von Protokollen, Berichten und Gerichtsbeschlüssen sowie Gesprächen mit involvierten Personen rekonstruiert.

Zurück bleiben Fragen. Wie konnte es so weit kommen? Und: Wer trägt die Verantwortung, wenn die Kontrollmechanismen einer mächtigen Behörde versagen?

Der Traum von Silber und Gold im Schutt

Alles beginnt mit einer Idee aus dem Labor. Ein Professor an der kanadischen Nipissing University entwickelt mit seinem Team ein Verfahren, mit dem Aushubmaterial aus dem Bergbau von Giftstoffen wie Arsen und Cyanid befreit sowie Gold und Silber aus dem Schutt herausgefiltert werden können.

Reto Hartmann ist fasziniert davon. Er ist seit 2009 Verwaltungsratspräsident und CEO des kleinen Schweizer Rohstoffunternehmens United Commodity. Er sagt: «Ich dachte: Wow! Wenn man das im grossen Stil machen kann, hätte man eine bahnbrechende Lösung für eine Industrie mit einem hochgiftigen Problem.» Denn durch den Bergbau werde seit Jahrzehnten so viel Sondermüll produziert, dass man die halbe Menschheit vergiften könne.

Die Vorstellung, das zu ändern, habe ihm gefallen, sagt Hartmann. «Ich bin kein Grüner, aber ich glaube, dass wir dem Planeten mehr Sorge tragen müssen.» Und obendrein lasse sich damit noch Geld verdienen, hoffte der Manager damals.

Um den Plan umzusetzen, braucht es eine Fabrik. Hartmann und seine Leute begeben sich auf die Suche. Fündig werden sie in Cobalt im Gliedstaat Ontario ganz im Norden Kanadas. Die Firma kann ein altes Fabrikgelände kostengünstig übernehmen. Sie verfügt zudem über die nötigen Lizenzen, um das verseuchte Material zu verarbeiten. Hartmann nennt es einen Sechser im Lotto.

Über vierzig Mitarbeiter stellt United Commodity in der Folge an. Hartmann sagt: «Man hätte täglich zehn Tonnen verarbeiten lassen können. Das war eine ernsthafte Grösse, auch für die Bergbauindustrie.» Um ein wirtschaftliches Verfahren zu realisieren, muss die Anlage rund um die Uhr laufen.

Am Anfang geht alles gut. Das Projekt stösst bei Anlegern auf Anklang, die Bergbauindustrie zeigt sich interessiert, die Wirtschaftsförderung der kanadischen Provinz spricht Förderbeiträge. 2013 folgt die industrielle Inbetriebnahme. Und Hartmann rechnet in der «Bilanz» enthusiastisch vor, man werde schon in wenigen Jahren satte Gewinne erzielen. Und Raffinerien in weiteren Ländern betreiben können.

Umstrittene Deals und der Kampf ums Überleben

Doch es kommt völlig anders. Der Aufbau der Anlagen in Kanada verschlingt viel Geld. Und die Fabrik kämpft immer wieder mit technischen Schwierigkeiten. Es kommt zu Lieferengpässen beim Aushubmaterial. Und einmal muss ein Teil der Anlage vorübergehend stillgelegt werden, weil ein Becken mit umweltgefährdenden Stoffen überzulaufen droht.

Die Entwicklung der Firma bleibt hinter den Erwartungen zurück. Und dann, als es etwas besser geht, bricht 2013 auch noch der Preis für Silber und Gold massiv ein.

Um an finanzielle Mittel zu gelangen, entscheidet sich die Firma für ein Modell, das bald einmal zu reden geben wird: Aktien werden an Kleinanleger verkauft, viele davon am Telefon. Kotiert werden die United-Commodity-Titel an der Börse in Stuttgart, wo die Vorschriften weniger streng sind als an renommierten Handels­plätzen.

Hartmann sagt, es sei ein verbreitetes Finanzierungsmodell in der Geschäftswelt, heute würde er es aber nicht mehr so machen.

Schon bald mehren sich die kritischen Stimmen. Die Medien sprechen von wunderlichen Methoden, die Papiere würden den Privatanlegern aufgeschwatzt, von einem Parallelhandel ist die Rede. Hartmann wird von der Presse als Glücksritter und Goldsucher bezeichnet. Es ist nicht als Kompliment gemeint.

Hervorgekramt wird das abrupte Aus als Konzernchef von Valora. Dort wurde Hartmann trotz Glanzresultaten bei Umsatz und Gewinn 2003 überraschend entlassen. Weil er angeblich hinter dem Rücken des Verwaltungsrats den Verkauf des Kiosk-Konzerns plante. Etwas, was er bis heute bestreitet. Er nennt es ein «Missgunstspiel».

United Commodity kämpft in dieser Zeit mit immer mehr Liquiditätsproblemen. In einem Protokoll des Vorstands vom September 2014 heisst es, die Firma habe akut Mühe, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.

Und Hartmann merkt: Einige Personen aus dem Umfeld seiner Firma arbeiten mit dubiosen Methoden und zwielichtigen Kontakten. United Commodity erstattet Anzeige gegen mehrere Personen. Auch Hartmann selbst wird Opfer von Kriminellen. Im Oktober 2014 wird ihm ein Kredit von 40 Millionen Euro angeboten. Zum Beweis seiner Kreditwürdigkeit muss Hartmann in einer Bankfiliale in Thun 400 000 Euro in ein Couvert stecken. Die Frau, die mit ihm im Raum ist, tauscht den Umschlag heimlich aus – und verschwindet.

Ein Topmanager, der Opfer von Kriminellen wird: In den Medien wird Hartmanns Reinfall genüsslich ausgebreitet. «Wie konnte so etwas einem erfahrenen Manager passieren?», fragt ein Journalist der Tamedia-Zeitungen. «Ich kam mir wahnsinnig dumm vor», sagt Hartmann.

Dann gibt es scheinbar doch noch eine Rettung für die schlingernde Firma: beim kanadischen Unternehmen Bonaparte Exploration. Hartmann schlägt den Aktionären einen Deal vor: Die Investoren sollen ihre Aktien gegen eine Beteiligung an der kanadischen Firma tauschen.

Doch die vermeintliche Rettung wird kurz darauf das Ende einläuten. Denn United Commodity gerät selbst ins Visier der Strafverfolger: In Deutschland eröffnet die Staatsanwaltschaft in Stuttgart ein Verfahren wegen des Verdachts der Marktmanipulation.

Und in Zürich beginnt die Staatsanwaltschaft wegen Geldwäschereimeldungen von mehreren Banken mit Ermittlungen. Zudem gehen Strafanzeigen von Privatanlegern ein.

Der Staatsanwalt Manfred Welti übernimmt den Fall. Eigentlich ein erfahrener Ermittler für Wirtschaftskriminalität. Doch die Untersuchung wird zum Fiasko.

Der Staatsanwalt mit den seltsamen Ermittlungsmethoden

Der Staatsanwalt Welti eröffnet 2015 mehrere Strafverfahren gegen Beteiligte der Firma – wegen Betrugsverdacht.

Welti hat einen Verdacht: Alles ist ein grosser Bluff. Investoren werde vorgegaukelt, dass es sich bei United Commodity um ein erfolgreiches Unternehmen handle. Dabei sei das alles bloss ein Lügengebäude gewesen und das Unternehmen nie zukunftsfähig. Für Welti ist klar: Die Geschäftsführung der Rohstofffirma steckt mittendrin in dem Betrug.

Suspekt ist in seinen Augen auch die Firma, welche United Commodity hätte übernehmen sollen: Bonaparte Exploration. Die kanadische Firma sei bloss eine Mantelgesellschaft gewesen. Sie sei inaktiv und habe weder über Rohstoffvorkommen noch über sonstige nennenswerte Aktiven verfügt. Die Personen in den Unterlagen seien bloss Fiktion.

Im Sommer 2015 veranlasst der Staatsanwalt die Blockierung sämtlicher Konten. Er wird damit das endgültige Ende von United Commodity einläuten. Die Firma geht Anfang 2016 in Konkurs – ohne liquide Mittel überlebt kein Unternehmen. Und die Fabrik in Kanada, sie wird aus der Konkursmasse zu einem Spottpreis von 133 000 Franken veräussert. Dies, obwohl die Anlage für 50 Millionen kanadische Dollar (rund 31 Millionen Franken) versichert wurde. Hartmann bittet den Staatsanwalt mündlich und schriftlich eindringlich darum, die Anlage zu sichern, doch dieser hat dafür kein Gehör.

Hartmann sagt dazu: «Die Fabrik existiert, sie ist grösser als die Zürcher Oper. Die Angestellten arbeiteten dort sieben Tage in der Woche. Dass man uns vorwirft, das Ganze sei nicht mehr als eine Powerpoint-Präsentation, ist hanebüchen.»

Ins Visier des Staatsanwalts geraten zunächst der Vizepräsident von United Commodity und weitere Geschäftspartner. Nicht aber Reto Hartmann.

Er wird vom Staatsanwalt während der folgenden drei Jahre als Auskunftsperson befragt. Erst an einem frühen Morgen im Januar 2018 wird das Strafverfahren auch auf Hartmann ausgeweitet. Fünf Polizisten stehen morgens um 6 Uhr vor Hartmanns Türe, um das Haus zu durchsuchen.

Hartmann erfährt in den Skiferien von seinen Kindern von der Razzia. Es ist ein Schock. Und Hartmanns Tochter fragt ihn danach: «Papi, bist du ein Verbrecher?» Es ist eine schwere Belastung. Eine, an der Hartmanns Familie später zerbricht.

Der Staatsanwalt Welti wird in einer Eingabe an das Zürcher Obergericht erklären, weshalb er Hartmann plötzlich für verdächtig hält. Es habe zu Beginn der Ermittlungen bloss Gerüchte um die Rolle Hartmanns gegeben, ein hinreichender Tatverdacht habe sich erst mit der Zeit entwickelt.

Um das Verfahren voranzubringen, greift der Staatsanwalt zu seltsamen Ermittlungsmethoden.

Bereits im Sommer 2015 wendet sich Walter B., der letzte Finanzchef von United Commodity, an Welti und schlägt ihm ein informelles Treffen vor. Walter B. bittet darum, das Gespräch geheim zu halten, der Staatsanwalt hält sich daran.

Bei dem fünfzigminütigen Treffen übergibt der United-Commodity-Finanzchef dem Staatsanwalt einen USB-Stick mit Geschäftsunterlagen. Und er erhebt offenbar schwere Anschuldigungen gegen Hartmann und weitere Beteiligte. Davon zeugen kaum leserliche, handschriftliche Notizen, die der Staatsanwalt von dem Treffen macht. Das Couvert mit den Dateien und den Notizen legt Welti in einen Kasten in seinem Büro. In den Untersuchungsakten erscheinen sie allerdings nicht.

Es bleibt nicht das einzige Gespräch, das der Staatsanwalt informell führt. Eine Reihe weiterer Beschuldigter und Zeugen befragt der Staatsanwalt auf diese Weise.

Ans Licht kommt das Ganze erst am Rande einer Einvernahme von Walter B. im Februar 2020. In einem Nebensatz erwähnt dieser das Treffen mit dem Staatsanwalt. Als der Verteidiger von Hartmann nachbohrt, ergänzt er, er habe die Akten bei Welti hinterlegt – zur Sicherheit, falls etwas passiere.

Welti fragt Walter B. in der Einvernahme schliesslich: «Trifft es zu, dass Sie mir damals aus Sicherheitsgründen verboten, die Unterlagen zu den Akten zu nehmen?» B. antwortet: «Jetzt, wo Sie es sagen. Ja, dem war so.»

Für den Staatsanwalt hat das klandestine Vorgehen seine Berechtigung: Es habe sich schliesslich bloss um eine Anhörung auf Wunsch von Walter B. gehandelt. Der Vorwurf, er habe ein Geheimdossier geführt, sei völlig verfehlt. Er habe aus dem Gespräch keine Erkenntnisse gezogen, die er in der Folge für die Ermittlungen genutzt habe.

Hartmann und sein Anwalt sehen das jedoch anders: Sie stellen ein Ausstandsbegehren gegen den Staatsanwalt. Sie sprechen von einem unerhörten Vorgang und einem Geheimdossier des Staatsanwalts.

Der verheerende Entscheid

Und sie bekommen recht. Ein vernichtender Entscheid des Zürcher Obergerichts lässt die Ermittlungen komplett in sich zusammenfallen.

Im September 2020 erklärt das Gericht den Staatsanwalt für befangen und wirft ihm gravierende Verfahrensfehler vor. Welti muss den Fall abgeben – alle Einvernahmen, Befragungsprotokolle und Rechtshilfeersuchen, die er in den fünf Jahren zuvor geführt hatte, dürfen nicht mehr verwendet werden.

Es sind Vorwürfe, zu denen der inzwischen pensionierte Staatsanwalt auf Anfrage der NZZ nichts mehr sagen will. Die Oberstaatsanwaltschaft hält dazu fest, die Kontrollmechanismen hätten in diesem Fall einwandfrei funktioniert – «und zwar genau so, wie es der Rechtsstaat vorsieht». Eine direkte Einflussnahme durch Vorgesetzte auf laufende Untersuchungen sei unserem Rechtssystem fremd. Das Obergericht habe Verfahrenshandlungen überprüft und danach einen Wechsel der Verfahrensleitung verlangt. Man analysiere aber solche Entscheide und treffe, wo angezeigt, Massnahmen.

Dass ein Staatsanwalt in den Ausstand treten muss, kommt allerdings äusserst selten vor. Das zeigen Zahlen des Zürcher Obergerichts: Zwischen 2020 und 2023 wurden 201 Ausstandsbegehren gegen Richter, Staatsanwältinnen und Statthalter gestellt. Gerade einmal 10 wurden bewilligt. Laut Bundesgericht liegt eine Befangenheit nur bei besonders krassen und ungewöhnlich häufigen Fehlleistungen vor.

Und die Worte, die die Oberrichter im Fall Hartmann wählen, sind drastisch. Der Staatsanwalt habe die Vorgaben krass verletzt, er habe informelle Gespräche geführt, was ihm nicht erlaubt gewesen sei. Und er habe die Treffen völlig ungenügend protokolliert. Zudem hätte er das Strafverfahren nicht erst nach drei Jahren auf Hartmann ausdehnen dürfen, sondern ihn schon zu Beginn als Beschuldigten führen müssen. Das Gericht spricht von gravierenden Verletzungen der Parteirechte.

Der Staatsanwalt: abgesetzt. Die Ermittlungen: wieder am Anfang. Doch für Hartmann beginnt der Kampf um Ruf und Ehre erst – und er wird nochmals dreieinhalb Jahre dauern.

Unschuldig – aber ohne Entschädigung

Nach dem Entscheid des Obergerichts wird der Fall einem neuen Staatsanwalt zugeteilt. Es kommt zu Sondierungsgesprächen mit Hartmann und seinem Anwalt. Thema: Wie lässt sich das Verfahren abschliessen? Mit Strafbefehl, einer Anklage im abgekürzten Verfahren oder einer Einstellung?

Doch die Parteien können sich nicht einigen. Schliesslich entscheidet man sich, die Gespräche erst nach dem Gerichtsentscheid in Deutschland, wo parallel ein Verfahren geführt wurde, fortzuführen. Im Herbst 2023 wird das Verfahren in Deutschland eingestellt.

Das hat Folgen: Ein halbes Jahr später zieht die Zürcher Staatsanwaltschaft nach und stellt das Verfahren gegen Hartmann ebenfalls ein. Doch der zuständige Staatsanwalt, Urs Wiedemann, geht mit dem Unternehmer hart ins Gericht. Er verweigert eine Entschädigungs- und Genugtuungszahlung. Hartmann hatte eine solche verlangt, vor allem wegen der entstandenen Rufschädigung und der Untätigkeit der Staatsanwaltschaft. Auch das Obergericht weist die Forderung des Unternehmers ab.

Die Begründung: Hartmann habe das Strafverfahren durch täuschendes Verhalten schuldhaft ausgelöst. Er habe den Anlegern die schwierige Lage des Unternehmens verschwiegen.

Es sei deshalb nicht die Schuld der Staatsanwaltschaft, dass der Ruf Hartmanns gelitten habe. «Letztlich verschloss Reto Hartmann die Augen vor den wirtschaftlichen Realitäten. Die eigenen Fehleinschätzungen können nicht der Behörde angelastet werden», schreibt die Staatsanwaltschaft.

Selbst schuld also.

Für Reto Hartmann ist es ein harter Schlag. Für ihn liest sich die Einstellungsverfügung wie eine Anklage. Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft bezeichnet er als Bankrotterklärung. Und er sagt: «Sie haben nicht aus Mitleid mit mir eingestellt, sondern weil die Vorwürfe weder belegt noch bewiesen werden konnten und weil sie so viele peinliche Fehler gemacht haben.»

Hartmann sagt: «Meine Familie, mein Ruf und meine Karriere haben durch diese Geschichte sehr gelitten. Doch damit muss ich nun leben, das lässt sich nicht mehr reparieren.»

Ihn stimme aber eine Entwicklung nachdenklich, sagt Hartmann. «Die Schweiz war über hundert Jahre Weltmarktführerin in Sachen Innovation. Diese Zeit scheint vorbei zu sein, die Bedingungen in unserem Land sind nicht mehr unternehmerfreundlich.»

Von seiner Idee, die Bergbauindustrie zu revolutionieren, ist nicht mehr viel übrig geblieben. Die grossen Pläne verschwanden mit dem Ende von Reto Hartmanns Unternehmen. Es ist etwas, was er sich bis heute auch selbst ankreidet.

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