Samstag, April 19

Nach der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS schreitet die Integration der Pensionskassen der beiden Finanzhäuser voran. Die CS-Pensionskasse passt ihr Vorsorgemodell an. Das Bangen der CS-Kaderangestellten um ihre Vorsorgepläne war berechtigt.

Mit der Eingliederung der Credit Suisse (CS) in die «neue UBS» rücken auch die Pensionskassen der beiden Banken näher zusammen. Per 1. Januar 2027 passt die Vorsorgeeinrichtung der CS ihr Vorsorgemodell an dasjenige der UBS-Pensionskasse an. Dies geht aus einem Informationsschreiben der CS-Pensionskasse an ihre Versicherten sowie einer internen Mitarbeiterinformation von CS und UBS hervor. Die Medienstelle hat diese bestätigt.

Ab 2027 fliessen keine Beiträge mehr in die bei der CS-Pensionskasse geführten Kapitalsparpläne für Gutverdienende, die sogenannten 1e-Pläne. Die Vorsorgeeinrichtung der UBS hat dieses Instrument nicht eingeführt. Die Anpassung des Vorsorgemodells der CS-Kasse führt zu niedrigeren Umwandlungssätzen für deren Versicherte.

Vor allem aufgrund höherer Arbeitgebersparbeiträge sollen sich die Pensionskassenleistungen für die Mehrheit der Versicherten der CS-Pensionskasse in der Schweiz aber verbessern, heisst es in der Mitarbeiterinformation. Für viele Versicherte der CS-Pensionskasse bedeuten die Anpassungen künftig zudem eine grössere Flexibilität bei der Wahl zwischen Rente und/oder Kapitalbezug bei der Pensionierung.

Auf dem Weg zur grössten Pensionskasse der Schweiz?

Die Anpassung des Vorsorgemodells könnte ein Schritt in Richtung einer künftigen Fusion der beiden Kassen sein. So würde die grösste Pensionskasse der Schweiz entstehen. Die Entwicklung zeigt, dass die UBS-Pensionskasse beim Zusammenrücken der beiden Vorsorgeeinrichtungen den Ton angibt, so wie das Experten in der Vergangenheit prognostiziert haben.

Die Anpassung führt bei der UBS derweil zu einer Erhöhung der Pensionsverpflichtungen. Deshalb wurde im vierten Quartal 2023 ein einmaliger Vorsteuerverlust in Höhe von 207 Millionen Franken im Einklang mit IFRS-Rechnungslegungsstandards verbucht. Die Übergangsmassnahmen hätten keine Auswirkungen auf das Eigenkapital, hiess es weiter.

Anpassung der Umwandlungssätze

Bei der CS-Pensionskasse lag der Umwandlungssatz für jemanden, der 2023 mit 65 Jahren in Pension ging, bei 5,155 Prozent. Im Jahr 2027 wird der entsprechende Wert 4,74 Prozent betragen. Bei der UBS-Pensionskasse liegt der Umwandlungssatz für jemanden, der 2027 mit 65 Jahren in Pension geht, bei 4,41 Prozent. Im Zuge der Anpassung des Vorsorgemodells gelten ab 2027 bei der Pensionskasse der CS die Umwandlungssätze der UBS-Pensionskasse, mit Ausnahme der Jahrgänge 1968 und älter.

Mit dem Umwandlungssatz wird bei der Pensionierung die Rente berechnet, er wird mit dem Altersguthaben in der Pensionskasse multipliziert. Hat jemand in der Pensionskasse bis zur Pensionierung ein Vermögen von 1 Million Franken angespart und der Umwandlungssatz beträgt 4,5 Prozent, so erhält er eine jährliche Rente von 45 000 Franken aus der beruflichen Vorsorge.

Zur Abfederung der Senkung der Umwandlungssätze seien Übergangskompensationen vorgesehen, heisst es weiter. Die UBS leiste einen «substanziellen finanziellen Beitrag an die Übergangsmassnahmen», heisst es in der Mitarbeiterinformation. Genauer beziffert wurde dieser bis anhin nicht.

So sollen die Jahrgänge 1969 bis 1976 eine einmalige, altersabhängig abgestufte Einlage auf ihr Altersguthaben gutgeschrieben bekommen. Deren Höhe wird derzeit nicht kommuniziert. Die Jahrgänge 1977 und jünger erhalten indessen keine Kompensation. Für die Jahrgänge 1968 und älter gelten derweil die bisherigen Umwandlungssätze der CS-Pensionskasse.

1e-Kapitalsparen wird geschlossen

Ein deutlicher Unterschied zwischen den beiden Pensionskassen sind bis anhin die sogenannten 1e-Pläne – die Vorsorgeeinrichtung der CS hat im Jahr 2020 solche Sparpläne eingeführt, diejenige der UBS hat keine. Mit solchen Plänen können Versicherte, die mehr als 132 300 Franken pro Jahr verdienen, für Lohnbestandteile oberhalb dieser Grenze die Anlagestrategie selber wählen.

Mit der Anpassung des Vorsorgemodells der CS-Pensionskasse an dasjenige der UBS-Kasse wird das 1e-Kapitalsparen ab dem 1. Januar 2027 für Beiträge geschlossen. Das 1e-Sparen soll aber beitragsfrei weitergeführt werden, wie es in dem Informationsschreiben heisst. Die bestehenden Guthaben sollen investiert bleiben, zudem soll es jederzeit möglich sein, die Anlagestrategie zu wechseln. Allerdings sei noch offen, ob zu einem späteren Zeitpunkt eine Liquidation des 1e-Kapitalsparens erfolge, heisst es weiter.

Anpassungen bei Arbeitgebersparbeiträgen

Änderungen gibt es für die Versicherten der CS-Pensionskasse auch bei den Arbeitgebersparbeträgen. Für Versicherte im Alter von 35 bis 65 Jahren erhöhen sich die Sparbeiträge des Arbeitgebers, für die Versicherten im Alter von 18 bis 34 Jahren fallen sie leicht niedriger aus, heisst es in der Mitteilung. Genauere Angaben waren nicht zu erhalten.

Der Sparprozess bei der UBS-Pensionskasse beginnt beim Alter von 20 Jahren, bei der CS-Pensionskasse bereits im Alter von 18 Jahren. Auch dies wird per 1. Januar 2027 an das Modell der UBS-Kasse angepasst.

Neuerungen bei Rente oder Kapital

Auch beim Bezug des Pensionskassenguthabens kommt es zu Änderungen für die Versicherten der CS-Vorsorgeeinrichtung. Neu können die Jahrgänge 1969 und jünger das Guthaben vollständig als Altersrente beziehen. Dies war bisher nur eingeschränkt möglich. Im Jahr 2016 hatte die Führung der CS-Pensionskasse den Entscheid getroffen, die maximale Altersrente zu begrenzen. Die Maximalrente bei Pensionierung im Alter 65 beschränkt sich auf rund 135 000 Franken pro Jahr (im Jahr 2027). Bei Summen oberhalb dieser Grenze bestand der Zwang, sich dieses Guthaben als Kapital auszahlen zu lassen.

Wie die CS-Pensionskasse mitteilt, ist künftig auch eine vollständige Kapitalauszahlung oder ein Mix von Altersrente und Kapital möglich. Das Guthaben aus 1e-Sparplänen kann unterdessen auch weiterhin ausschliesslich als Kapitalzahlung bezogen werden.

Keine Änderungen für Rentner

Für Rentnerinnen und Rentner der CS-Pensionskasse ändere sich nichts, heisst es in der internen Mitarbeiterinformation. Dasselbe gelte für die Versicherten und Rentenbezüger der UBS-Pensionskasse.

Sowohl die CS-Pensionskasse als auch die UBS-Pensionskasse stehen mit technischen Deckungsgraden von 124 Prozent beziehungsweise 119,2 Prozent respektive ökonomischen Deckungsgraden von 111,5 Prozent und 121,4 Prozent per Ende 2023 finanziell gut da. Der Deckungsgrad stellt das Kapital einer Vorsorgeeinrichtung in Bezug zu ihren Verpflichtungen. Als vollständig gedeckt gelten diese bei einem Stand von 100 Prozent.

Beide Vorsorgeeinrichtungen gehören zu den «Tankern» in der Schweizer Vorsorge-Welt. Die Pensionskasse der CS kam gemäss ihrer Website Ende 2022 auf eine Bilanzsumme von 17,4 Milliarden Franken. Sie hatte mehr als 18 000 aktive Versicherte und fast 11 000 Rentnerinnen und Rentner. Die UBS-Pensionskasse kam Ende 2022 derweil auf eine Bilanzsumme von 27,8 Milliarden Franken. Sie zählte mehr als 20 000 aktive Versicherte und rund 16 000 Rentnerinnen und Rentner.

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