Mittwoch, November 27

In zweiter Instanz ist die UBS vom Vorwurf freigesprochen worden, für die bulgarische Mafia Geldwäscherei ermöglicht zu haben. Die UBS hatte den Fall von der Credit Suisse «geerbt». Durch den Freispruch entfallen Bussen und Ersatzforderungen von 37 Millionen Franken.

In erster Instanz war die Credit Suisse (CS) noch schuldig gesprochen worden, die kriminellen Machenschaften der bulgarischen Mafia wegen Mängeln in der Aufsicht ermöglicht zu haben. Im Juni 2022 büsste die Strafkammer des Bundesstrafgerichts die Grossbank deshalb mit 2 Millionen Franken. Zudem wurden der CS damals die Rückzahlung von rund 35 Millionen Franken auferlegt.

Dagegen reichte die CS Beschwerde ein. Im vergangenen Mai kam es zur Fusion der CS mit der UBS. In der Folge ordnete die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts an, das Verfahren gegen die CS sei auf die UBS zu übertragen. Eine Beschwerde der UBS gegen diesen Entscheid wies das Gericht ab.

Am Mittwoch hat die Berufungskammer nun das Urteil gefällt. Den Freispruch für die UBS begründete es mit dem Tod einer früheren CS-Kundenberaterin. Diese war kurz nach dem erstinstanzlichen Urteil gestorben.

Das Gericht hält in einer Medienmitteilung fest, angesichts des Todes der Kundenberaterin sei es nicht möglich gewesen, die Vorwürfe gegen die Bank zu prüfen, ohne die Unschuldsvermutung der Verstorbenen zu verletzen. Damit ein Unternehmen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann, braucht es aber zwingend eine natürliche Person aus dem Unternehmen, die sich ebenfalls strafbar gemacht haben.

Durch den Tod der früheren CS-Kundenberaterin ist diese Voraussetzung entfallen. Davon profitierte letztendlich die UBS als Rechtsnachfolgerin der eijnverleibten CS.

Mehr folgt.

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