Freitag, Januar 17

Die Post hat in den vergangenen Jahren Firmen übernommen, die nichts mit Service public zu tun haben. Jetzt soll das Bundesgericht entscheiden, ob diese Käufe noch einmal überprüft werden müssen. Der Bundesbetrieb kann seine Einkaufstour damit vorerst ungehindert fortsetzen.

Weil immer weniger Briefe verschickt werden und das Schaltergeschäft lahmt, sucht die Post verzweifelt nach neuen Einnahmequellen. In den letzten Jahren hat sie Dutzende Firmen aufgekauft, zu einem grossen Teil fernab ihres eigentlichen Leistungsauftrags. Doch darf der Bundesbetrieb überhaupt in bereits gut versorgten, privaten Märkten wildern? Im Politbetrieb in Bern hat diese Frage in letzter Zeit an Dringlichkeit gewonnen.

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Im November letzten Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht dazu ein wichtiges Urteil gefällt: Es gab zwei privaten Unternehmen recht, die in direkter Konkurrenz zur Post stehen. Die beiden Firmen waren mit getrennten Aufsichtsbeschwerden an die Eidgenössische Postkommission (Postcom) gelangt. Vor ihr machten sie geltend, dass die privatwirtschaftliche Tätigkeit der Post nicht zulässig sei. Da sich aber die Aufsichtsbehörde in dieser Frage nicht für zuständig hielt, blitzten sie mit ihren Beschwerden ab.

Aus Sicht der Post ist der Bundesrat für die Prüfung zuständig

Das Bundesverwaltungsgericht kam jedoch zum Schluss, dass eine Parteistellung privater Unternehmen nicht grundsätzlich verneint werden könne, wenn ein Bundesunternehmen wie die Post für eine privatwirtschaftliche Tätigkeit über keine hinreichende gesetzliche Grundlage verfüge oder sich nicht wettbewerbsneutral verhalte. Aus diesem Grund wies das Gericht die Angelegenheit an die Postcom zurück.

Gegen dieses Urteil hat der gelbe Riese nun Beschwerde eingereicht. Die Post bestätigt auf Anfrage entsprechende Recherchen der NZZ. «Damit alle Beteiligten in dieser Frage abschliessende Rechtssicherheit erhalten, ist es uns wichtig, dass sich das Bundesgericht mit den Urteilen befasst», begründet der Post-Sprecher Jonathan Fisch den Entscheid. Aus Sicht des Konzerns ist nicht die Postcom für die Prüfung zuständig, ob der Zweckartikel seitens der Post eingehalten werde. Vielmehr habe der Gesetzgeber diese Aufgabe bewusst beim Bundesrat angesiedelt, der auch die strategische Grundausrichtung der Post steuere.

In Konkurrenz zu privaten Firmen

Im Zentrum des Rechtsstreits stehen zwei Firmenkäufe der Post: 2021 hat sie die Aussenwerberin Livesystems AG erworben, die etwa in Postautos Werbebildschirme betreibt. Ein Jahr davor hatte die Post die Klara Business AG (heute ePost Services AG) übernommen, die unter anderem Software für den Buchhaltungsbereich entwickelt und vertreibt. Beide Geschäftsbereiche liegen ausserhalb des Grundversorgungsauftrags. Die Post steht damit in direkter Konkurrenz zu privaten Firmen, die ähnliche Leistungen anbieten.

Die Beschwerde bringt der Post nun den Vorteil, dass sie ihre Einkaufstour vorerst ungestört fortsetzen kann. Denn bis das Bundesgericht einen Entscheid fällt – was Jahre dauern dürfte –, darf die Postcom nicht intervenieren. Spielt die Post also auf Zeit? Der Sprecher Fisch verneint: «Es geht uns nicht um eine Verzögerungstaktik, sondern um die abschliessende Klärung einer wichtigen Frage zur Aufsichtszuständigkeit.»

Offen ist derweil, wie das Parlament auf das Vorgehen des Bundesbetriebs reagiert. Derzeit ist die Wirtschaftskommission des Nationalrats daran, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten, die Leitplanken für die Tätigkeiten der Post ausserhalb ihres Stammgeschäfts vorsehen soll. Dabei soll klar geregelt werden, welche Dienstleistungen Bundesbetriebe wie die Post ausserhalb ihres Leistungsauftrages noch erbringen dürfen und welche nicht. Ein erster Entscheid der Kommission wird bereits nächste Woche erwartet.

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