Der Flugverkehr kommt am Montag in weiten Teilen Deutschlands zum Erliegen. Die Flughafenbetreiber sprechen von einem Horrorszenario. Auch Flüge aus der Schweiz sind betroffen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

phg. /(dpa) Mehr als 500 000 Personen werden ihre Flugreise am Montag in Deutschland nicht wie geplant antreten können: Die Gewerkschaft Verdi hat zu 24-stündigen Warnstreiks an dreizehn deutschen Flughäfen aufgerufen. Betroffen sind auch die grossen Drehkreuze in Frankfurt am Main und München. Bereits am Sonntag ging am Flughafen Hamburg nichts mehr. Dort gab es einen kurzfristig angekündigten Warnstreik.

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Was ist der Grund für den Streik? Und was sollten Reisende beachten?

Am Montag, 10. März, von 0 bis 23 Uhr 59 sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der Bodenverkehrsdienste an folgenden Flughäfen zum Warnstreik aufgerufen: München, Stuttgart, Frankfurt, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg und Leipzig-Halle.

Ausserdem ruft Verdi in einem anderen Tarifkonflikt zeitgleich auch das Luftsicherheitspersonal zum Warnstreik auf. Dieser Aufruf gilt zusätzlich an den Flughäfen Weeze bei Düsseldorf und Karlsruhe/Baden-Baden.

Am Hamburger Flughafen wird bereits seit Sonntagmorgen gestreikt. Die Gewerkschaft hatte den Beginn des Ausstands erst 30 Minuten vorher angekündigt, um mehr Wirkung zu erzielen. Es konnten nur etwa zehn Flüge stattfinden.

Gross: Der Flugverkehr wird in weiten Teilen des Landes zum Erliegen kommen. Nach einer ersten Schätzung des Flughafenverbands ADV fallen voraussichtlich mehr als 3400 Flüge aus, rund 510 000 Passagiere können ihre Reisen gar nicht antreten oder zumindest nicht wie geplant. Der ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel spricht in Bezug auf die Streiks im öffentlichen Dienst von einem Horrorszenario für Fluggäste. Die Warnstreiks hätten «weitreichende Folgen für die individuelle Mobilität und die Wirtschaftsabläufe».

Der grösste deutsche Flughafen in Frankfurt am Main etwa mahnt auf seiner Webseite: «Ein Beginn der Reise in Frankfurt wird nicht möglich sein.» Passagiere sollen am Montag gar nicht erst zum Flughafen kommen. Auch das Umsteigen von Transitpassagieren sei «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von den Auswirkungen betroffen» und könne nicht stattfinden.

Auch Flüge in die Schweiz und aus der Schweiz nach Deutschland sind betroffen. Die Fluggesellschaft Swiss schreibt auf ihrer Webseite, dass es zu «Verspätungen und weitreichenden Streichungen» kommen werde.

Bei den einst kommunalen Flughafenbetreibern ist ein grosser Teil des Personals nach den Tarifregeln des öffentlichen Dienstes beschäftigt. Auch für die Bodenverkehrsdienste wird ein Branchentarifvertrag verhandelt.

Die Gewerkschaft Verdi fordert in den Tarifverhandlungen von Bund und Kommunen unter anderem acht Prozent mehr Lohn, mindestens aber monatlich 350 Euro mehr, sowie drei zusätzliche freie Tage.

Den kommunalen Arbeitgebern ist das zu teuer. Besonders kritisch werden die geforderten zusätzlichen freien Tage angesehen. Sie führen laut der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zu Einschränkungen in den kommunalen Dienstleistungen.

Die Flughäfen und Airlines informieren auf ihren Webseiten über den Status aller Flüge. Bereits am Wochenende wurden zahlreiche Abflüge für Montag bereits annulliert.

Bei streikbedingtem Ausfall eines Fluges oder einer streikbedingten Verspätung von mehr als drei Stunden muss die Fluggesellschaft Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. Oft wird man automatisch auf einen anderen Flug umgebucht. Oder die Airline bietet an, das Flugticket in ein Bahnticket umzuwandeln. Das passiert vor allem bei gestrichenen Flügen innerhalb Deutschlands.

Hängen Passagiere streikbedingt länger am Flughafen fest, müssen Fluggesellschaften Betreuungsleistungen erbringen, etwa in Form von Gutscheinen für Getränke und Snacks vor Ort.

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei Verspätungen ab drei Stunden am Zielort sowie kurzfristigen Absagen unter gewissen Voraussetzungen Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro pro Passagier vor.

Ob Passagiere diese Gelder bei Flugproblemen infolge eines Warnstreiks einfordern können, hängt vereinfacht gesagt davon ab, wer konkret streikt. Sind – wie am Montag – Teile des Flughafenpersonals in einem Warnstreik, sind die Aussichten auf Entschädigungen eher schlecht. Anders kann der Fall liegen, wenn Mitarbeitende einer Airline streiken. Der Anspruch auf Ersatzbeförderung besteht in jedem Fall und unabhängig davon, ob Passagieren auch eine Entschädigungszahlung zusteht.

In einzelnen Bundesländern werden verschiedene Branchen teilweise auch nach Montag bestreikt. Ende der Woche verhandeln die Tarifparteien dann weiter. Nach dem Willen der Arbeitgeber soll diese Verhandlungsrunde eine «tragfähige Lösung» bringen. Einigen sich die Parteien, wäre erst einmal Schluss mit den Warnstreiks. Ob das gelingt, ist offen.

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