Mittwoch, Januar 15

Claus Weselsky beharrt auf Maximalforderungen und ruft die nächste Streikwelle aus. Dem Chef der Lokführergewerkschaft GDL hilft bei seinem unerbittlichen Vorgehen auch die Rechtsprechung. Daher ist es Zeit, ein Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht vorzubereiten.

Sie lesen einen Auszug aus dem Newsletter «Der andere Blick», heute von Michael Rasch, Wirtschaftskorrespondent der NZZ in Deutschland. Abonnieren Sie den werktäglichen Newsletter kostenlos. Nicht in Deutschland wohnhaft? Hier profitieren.

Streikrecht ist in Deutschland Richterrecht. Zwar wird das allgemeine Recht auf Arbeitskämpfe aus der sogenannten Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes abgeleitet und ist entsprechend durch die Verfassung richtigerweise gut geschützt. Doch es gibt kein Streikgesetz. Früher galt der Grundsatz, dass Arbeitskämpfe unerwünscht sind, weil sie hohe volkswirtschaftliche Schäden verursachen und den sozialen Frieden gefährden können. In Deutschland wurde daher vergleichsweise wenig gestreikt.

Die Zeiten sind längst vorbei. Inzwischen gibt es hierzulande fast zwanzig Mal so viele Streiktage wie in Österreich oder der Schweiz. Ein Grund dafür sind Urteile der Gerichte. Richter haben die Prinzipien der Arbeitskämpfe immer laxer gestaltet, sind also auf einen immer gewerkschaftsfreundlicheren Kurs eingeschwenkt.

Unverfrorene Ausnutzung des Streikrechts

Das nutzt die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) schon lange unverfroren aus. Doch im derzeitigen Arbeitskampf wird der kurz vor dem Ruhestand stehende GDL-Chef Claus Weselsky immer dreister. Man konnte sich von Anfang an des Eindrucks nicht erwehren, dass er auf maximale Forderungen und bei deren Nichterfüllung auf maximalen Schaden setzt. Bereits im November hatte er die Tarifverhandlungen nach lediglich zwei Treffen für gescheitert erklärt und sofort die Urabstimmung eingeleitet, um so lange Arbeitsniederlegungen zu ermöglichen.

Ende Januar kündigte die Gewerkschaft dann einen sechstägigen Streik an, den längsten Bahnstreik in der Geschichte der Bundesrepublik. Zuvor war gerade einmal 14 Stunden verhandelt, aber bereits 120 Stunden gestreikt worden, wie die Deutsche Bahn (DB) mitgeteilt hatte. Die jüngste vierwöchige Verhandlungsrunde brach die GDL am Donnerstag vorzeitig ab.

Auch die beiden von Anfang an zugezogenen erfahrenen Moderatoren konnten für keine Einigung sorgen. Die GDL hatte Schleswig-Holsteins Ministerpräsidenten Daniel Günther und die Deutsche Bahn den frühen Bundesminister Thomas de Maizière (beide CDU) aufgeboten. Eine Schlichtung gab es bisher nicht, dafür will die GDL nun diese Woche wieder streiken.

GDL kämpft gegen zwei verhasste Gegner

Die Kleingewerkschaft GDL kämpft gegen zwei verhasste Gegner: den Bahn-Vorstand und die sehr viel grössere Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Laut Bahn kommen EVG-Tarifverträge bei rund 180 000 Mitarbeitern zur Anwendung, während GDL-Verträge nur für 10 000 Angestellte in 18 der rund 300 Betriebe der Deutschen Bahn gelten. Weselsky strebt offenbar vor allem danach, den sehr guten Tarifabschluss der EVG vom vergangenen Jahr noch zu übertrumpfen. Im Kern geht es ihm daher um eine Arbeitszeitreduktion von 38 auf 35 Stunden für Schichtarbeiter bei vollem Lohnausgleich.

Angesichts des gravierenden Facharbeitermangels, der demografischen Entwicklung und der schwierigen Wirtschaftslage ist diese Forderung nicht nachvollziehbar. Tarifverhandlungen sind kein Wunschkonzert, bei dem man sich die aus eigener Sicht ideale Welt zimmert. Um den Wohlstand zu sichern und die gewünschten Zukunftsprojekte umzusetzen, benötigte Deutschland mehr Engagement und mehr Arbeit, nicht weniger.

Für die 35-Stunden-Woche will die GDL nun ab Donnerstag 35 Stunden streiken und hat angekündigt, für künftige Streiks keine ausreichende Vorwarnzeit mehr zu geben, damit sich die Bahn und die Reisenden nicht auf die Zugausfälle einstellen könnten. Dieser Eskalation hat die Rechtsprechung der vergangenen Jahrzehnte erst Tür und Tor geöffnet. In verschiedenen Urteilen haben Gerichte das Ultima-Ratio-Prinzip, wonach Streiks nicht die Regel, sondern der letzte Ausweg sein sollen, aufgegeben.

Auch vom Prinzip der Verhältnismässigkeit sind die Richter abgerückt. Heutzutage gilt ein Streik als verhältnismässig, also als angemessen, geeignet und erforderlich, wenn die Gewerkschaft ihn dafür hält. Die Gerichte beschränken sich bei der Prüfung der Rechtmässigkeit auf formale Fehler, etwa unzulässige Forderungen. Damit ist der bedeutende rechtliche Grundsatz der Verhältnismässigkeit letztlich ausgehöhlt worden.

Extremisten in die Schranken weisen

Wenn sich die Gerichtsbarkeit nicht endlich anschickt, die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren, muss der Gesetzgeber mit einem Gesetz reagieren. Man könnte dies vorerst auf Branchen und Unternehmen der allgemeinen Daseinsfürsorge beschränken, unter anderem auf Infrastrukturunternehmen. Vor einem Streik müsste es also eine Schlichtung geben, inklusive Einlassungszwang für beide Seiten. Erst danach wären Arbeitsniederlegungen zulässig. Dies könnte man noch ergänzen mit einer Abkühlungsphase, also befristeten Auszeiten während laufender Arbeitskämpfe. Die Diskussion über solche Massnahmen hat längst begonnen.

Sie würden den Druck erhöhen, lösungsorientiert zu verhandeln und nicht auf Maximalpositionen zu beharren. Viel wichtiger wäre jedoch, dass unbeteiligte Dritte besser vor Kollateralschäden bewahrt werden. Allein ein Streiktag bei der DB soll laut Schätzungen bis zu 100 Millionen Euro an Kosten verursachen, inklusive jener im Güterverkehr. Derlei gesetzliche Regelungen wären zugleich immer noch keine Zwangsschlichtung, bei der ein Schlichtungsspruch gegen den Willen einer oder beider Seiten für verbindlich erklärt werden kann.

In manchen Industrieländern gibt es allerdings als letzten Ausweg bereits die Möglichkeit, dass der Staat befriedend eingreift. Ob das in Deutschland verfassungsrechtlich möglich wäre, ist zumindest zweifelhaft. Die Gewerkschaften sollten es darauf nicht ankommen lassen, sondern wieder zu kooperativen Tarifverhandlungen zurückkehren sowie vereinzelten Extremisten in den eigenen Reihen vom Schlage eines Claus Weselsky Einhalt gebieten.

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