FDP, SVP und Mitte fordern, dass Migranten sich zu Grundsätzen wie «das Recht steht über der Religion» bekennen müssen.

Die Zürcher Freisinnigen haben die Migration als politisches Thema entdeckt. Zu dieser Entwicklung passt ein Anliegen, das die Partei gemeinsam mit der SVP und der Mitte diese Woche im Zürcher Kantonsparlament deponiert hat.

Optimieren Sie Ihre Browsereinstellungen

NZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.

Bitte passen Sie die Einstellungen an.

Es geht darum, dass anerkannte Flüchtlinge und unter Umständen auch vorläufig Aufgenommene im Kanton Zürich künftig zwingend einen Integrationsvertrag unterzeichnen sollen.

Darin sind Grundwerte der Schweizer Zivilgesellschaft aufgeführt, etwa die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Oder dass das Recht über der Religion steht. Wer in den Kanton Zürich kommt, soll sich zu diesen Prinzipien bekennen müssen. Weiter sollen sich Migranten dazu verpflichten, Deutsch zu lernen.

Der Erstunterzeichner der Motion ist der FDP-Kantonsrat Martin Huber aus Neftenbach. «Das Hauptproblem ist, dass jene, die gut integriert sind, nicht viel davon haben. Und jene, die nicht mitmachen, lässt man gewähren», sagt er. Dies wolle man ändern. Mit Anreizen, aber auch mit Sanktionen.

«Bei der Integration sind beide Seiten gefordert, die Gemeinden ebenso wie die Ausländer», sagt Huber. «Wir wollen verdeutlichen, dass wir dazu bereit sind, unseren Teil zu leisten, dass wir im Gegenzug aber auch klare Erwartungen haben.»

Die Motion orientiert sich an einem dänischen Vorbild. Neben der stärkeren Verpflichtung von Flüchtlingen verfolgt sie auch ein abschreckendes Ziel: Sie soll mithelfen, den Zustrom von Migranten nach Zürich zu begrenzen. Sobald Integration mit Verpflichtungen einhergehe, werde ein Land weniger attraktiv, heisst es in der Begründung des Vorstosses. Speziell für reine Wirtschaftsflüchtlinge seien solche Forderungen unattraktiv.

Alle sollen unterzeichnen müssen

Dass Ausländern, die in der Schweiz leben wollen, vertragliche Verpflichtungen zur Integration auferlegt werden können, ist grundsätzlich nicht neu. Das Ausländergesetz des Bundes sieht sogenannte Integrationsvereinbarungen ausdrücklich vor. Sie kommen namentlich dann zum Einsatz, wenn es um die Erteilung oder die Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen geht.

Das Instrument wird aber nicht häufig genutzt. Eine schon etwas ältere Studie der Universität Neuenburg (2019) kam zu dem Schluss, dass je nach Kanton weniger als 10 bis etwas über 100 solcher Vereinbarungen abgeschlossen wurden.

Martin Huber sagt, dass sie weitergehen wollten. «Die heutigen Integrationsvereinbarungen kommen nur in wenigen Fällen zum Zug. Wir wollen erstens ein verbindlicheres Instrument schaffen, nämlich einen Vertrag, und zweitens, dass dieser von allen Integrationswilligen zwingend unterzeichnet werden muss und nicht nur von wenigen Personen.»

Eine solche Ausweitung des Kreises war früher schon auf Bundesebene diskutiert worden, bei den Kantonen aber auf Ablehnung gestossen. Dies geht aus der Antwort des Bundesrats auf eine entsprechende Anfrage aus dem Ständerat vom März 2024 hervor.

So hatte der Bundesrat vor rund zehn Jahren vorgeschlagen, Integrationsvereinbarungen bei Personen aus Drittstaaten mit besonderem Integrationsbedarf generell einzuführen. Die Kantone sprachen sich aber dagegen aus, weil der bürokratische Aufwand zu hoch sei. Ausserdem könne die Erteilung von Bewilligungen auch ohne Integrationsvereinbarung mit Bedingungen verbunden werden.

Mit Blick auf den jetzigen Zürcher Vorschlag stellt sich die Frage, ob eine einheitliche Lösung auf Bundesebene nicht besser wäre. «Das würden wir natürlich begrüssen», sagt Huber. «Aber wir versuchen es in einer ersten Runde im Kanton.» Wenn Zürich, als grösster Kanton und als grösster Aufnehmer von Flüchtlingen, eine solche Regelung erlasse, dann sei dies ein starkes Signal für die ganze Schweiz.

Im schlimmsten Fall droht die Abschiebung

Wie genau die Einhaltung der Regeln überprüft würde – und was die Sanktionen wären, müsste im Detail ausgearbeitet werden. Aus der Sicht der Motionäre denkbar sind etwa finanzielle Einbussen oder sogar ein Entzug des Aufenthaltsrechts.

Huber betont, es sei nicht die Absicht, dass die Polizei die Integrationswilligen auf Schritt und Tritt beobachte. «Wir wollen keinen Schnüffelstaat. Aber wir wollen eine Botschaft aussenden, dass wir klare Erwartungen gegenüber jenen haben, die zu uns kommen wollen.»

FDP, SVP und Mitte kommen im Zürcher Kantonsrat knapp nicht auf die Hälfte der Sitze. Huber sagt, er sei zuversichtlich, dass die Motion auch aus anderen Parteien die eine oder andere Stimme erhalten werde und zustande komme.

Exit mobile version