Dienstag, März 17

Angesichts der anhaltenden Streiks im Flugverkehr und im öffentlichen Nahverkehr werfen wir hier einen Blick darauf, was Reisende von, nach und innerhalb Deutschlands in den kommenden Wochen erwarten können.

Dank angenehmem Wetter, kulturellen Veranstaltungen und Feiertagen ist der Frühling eine der schönsten Jahreszeiten in Deutschland.

Dieses Jahr fällt der Ostersonntag mit zwei auf den 5. April Feiertage auf beiden Seiten am Karfreitag und Ostermontag.

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Viele Menschen haben Reisepläne geschmiedet, sei es eine Städtereise, ein paar Tage Urlaub in der Sonne oder die Organisation von Tagesausflügen mit Besuchern.

Aber eines kann einem einen Strich durch die Rechnung machen: Verkehrsstreiks.

Wie wirken sich Streiks auf das Leben in Deutschland aus?

Derzeit kommt es in Deutschland zu einer Reihe von Streiks im öffentlichen Dienst und im Verkehrssektor.

So hat die Gewerkschaft Verdi am Mittwoch, den 18. März, die Beschäftigten am Berliner Flughafen BER zum Streik aufgerufen und damit faktisch alle Flüge gestrichen. Von der Aktion sind rund 57.000 Passagiere betroffen.

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Es folgt auf andere Streiks im Flugverkehr, darunter Streiks von Lufthansa-Piloten und Kabinenpersonal. Der jüngste zweitägige Pilotenstreik der Lufthansa am 12. und 13. März sorgte für Hunderte Annullierungen.

Auch ein möglicher Streik bei der Lufthansa-Tochter Eurowings steht auf dem Tisch. Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) sagte, Gespräche darüber, ob es zu einem Streik kommen werde, seien für den 25. März geplant.

Arbeitskampfmaßnahmen in Form von „Warnstreiks“ sind eine gängige Verhandlungstaktik der Gewerkschaften in Deutschland, um während Tarifverhandlungsphasen Druck auf Arbeitgeber auszuüben.

Verschiedene Gewerkschaften versuchen, bessere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder auszuhandeln.

Die nächste Verhandlungsrunde zwischen der Gewerkschaft und der Flughafenleitung des BER ist für den 25. März angesetzt. Im Lufthansa-Pilotenstreit, bei dem es um Renten geht, steht noch kein Termin fest.

Wie sieht es mit dem öffentlichen Nahverkehr aus?

Ein weiteres Problem sind anhaltende Streiks, die den Nahverkehr in verschiedenen Teilen Deutschlands lahmlegen.

In dieser Woche haben ÖPNV-Nutzer im ganzen Land, unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hamburg, Bayern und Brandenburg, Schwierigkeiten, sich fortzubewegen.

Verdi hat seine Mitglieder in einem gestaffelten Streikplan zum Niederlegen aufgerufen.

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Am 27. und 28. Februar legte ein bundesweiter öffentlicher Nahverkehr Busse, Straßenbahnen und die U-Bahn lahm.

Nichts davon ist ermutigend für Menschen, die während der geschäftigen Osterzeit nach, aus oder innerhalb Deutschlands reisen.

Zu Ostern machen die Schulen in Deutschland ein bis zwei Wochen Pause, sodass viele Familien verreisen müssen. Je nach Bundesstaat fallen die Feiertage in diesem Jahr zwischen dem 30. März und dem 10. April.

Allerdings ist die Deutsche Bahn von den aktuellen Streiks nicht betroffen, so dass die Menschen an Streiktagen die S-Bahn, Regionalzüge und das ICE-Netz nutzen können.

Die nächste Verhandlungsrunde zum ÖPNV soll am 24. März wieder aufgenommen werden.

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Wird es also zu Ostern Streiks geben?

Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels ist es noch zu früh, um sicher zu sagen, dass es über die Osterfeiertage zu weiteren Streiks kommen wird. Es könnte sein, dass vor Ostern eine Einigung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern erzielt wird, die künftige Streiks ausschließt.

Doch nach derzeitigem Stand ist in keinem der Streitigkeiten eine Einigung erzielt worden, und von einem „Osterfrieden“, bei dem der Arbeitskampf auf Eis gelegt wird, ist nicht die Rede. Das bedeutet, dass Störungen möglich sind.

Warnstreiks werden in der Regel ein bis zwei Tage vor Beginn ausgerufen, sodass jeder, der Reisepläne hat, die Situation in den nächsten zwei Wochen im Auge behalten sollte. Das Lokal wird über alle bevorstehenden Streiks berichten.

Wenn ein Flug annulliert wird, sollte die Fluggesellschaft Sie umbuchen oder Ihnen eine Rückerstattung gewähren und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft anbieten. Allerdings sind Fluggesellschaften in der Regel nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, da sie sich bei anhaltenden Streiks auf außergewöhnliche Umstände berufen können.

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