Freitag, Dezember 27

Die Antworten zur Rückabwicklung einer irrtümlichen Auszahlung an 30 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Was ist passiert?

Am Montag, 26. Februar, erhalten 30 000 Mitarbeitende der Stadt Zürich den Februar-Lohn doppelt. Es geht um eine Lohnsumme von insgesamt 175 Millionen Franken, die fälschlicherweise ausbezahlt worden ist. Rasch können die Verantwortlichen erste Ursachen ausschliessen: Bei der Finanzverwaltung und der Personalabteilung der Stadt gingen alle Aufträge korrekt raus, ein Hackerangriff kommt nicht infrage. Der Fehler findet sich schliesslich bei einem Lieferanten der Swisscom.

Was passiert nun mit den 175 Millionen Franken?

Die Angestellten müssen den doppelt erhaltenen Betrag zurückzahlen. Die Stadt orientiert sich dabei am Obligationenrecht: Demnach darf der Arbeitgeber den Lohn zurückfordern, wenn er einen Irrtum nachweisen kann.

Wie fordert die Stadt das Geld von den Mitarbeitenden zurück?

Der Personaldienst der Stadt wird gemeinsam mit der ZKB sämtlichen Mitarbeitenden persönlich einen Brief per Post schicken. Darin fordert die ZKB die Angestellten auf, den doppelt überwiesenen Betrag zurückzahlen. Beigelegt sind ein QR-Code zur Bankverbindung und die entsprechenden Zahlungsinformationen. Noch offen ist die Frist für die Rückzahlung.

Dieses Prozedere sei aufwendig, aber dennoch am Einfachsten, sagt Claudia Naegeli, Sprecherin des Finanzdepartements. Ein Versand per E-Mail komme nicht infrage: «Wir können nicht voraussetzen, dass alle Angestellten einen Computer und eine E-Mail-Adresse haben.»

Kann die Stadt nicht einfach den März-Lohn streichen?

Das ist für die Stadt keine Option. «Bei 30 000 Mitarbeitenden gibt es viele Spezialfälle», sagt Claudia Naegeli vom Finanzdepartement. Dazu gehören Schichtzulagen, die je nach Arbeitseinsatz von Monat zu Monat unterschiedlich ausfallen. Manche Angestellte haben im Februar ein Dienstaltersgeschenk erhalten oder gekündigt. Und schliesslich gibt es Personen, die gestorben sind und deren Lohn an die Hinterbliebenen geht.

Wer ist verantwortlich für die Panne?

Der Zahlungsverkehr mit den Löhnen der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird über die Zürcher Kantonalbank abgewickelt. Die doppelte Auszahlung ausgelöst hat mutmasslich aber ein Fehler in der Software eines Lieferanten der Swisscom. Der Telekomanbieter übernimmt die technische Abwicklung des Zahlungsverkehrs bei der ZKB. Die genauen Gründe für die Panne sind noch unklar. Der Swisscom-Sprecher Armin Schädeli sagt gegenüber der NZZ, die Analyse sei noch nicht abgeschlossen.

Welche Konsequenzen hat die Panne?

Die Swisscom hat vorsorgliche Massnahmen getroffen, um eine erneute Panne zu verhindern. Laut Schädeli handelt es sich um zusätzliche Kontrollschritte. Und er sagt: «Sobald die Ursache für die Fehlverarbeitung abschliessend geklärt ist, leiten wir bei Bedarf weitere Massnahmen in die Wege.» An der Zusammenarbeit zwischen der Stadt und der ZKB ändert sich trotz Panne nichts. Claudia Naegeli vom Finanzdepartement sagt: «Fehler können passieren. Wichtig ist für die Stadt, wie man damit umgeht.» Die ZKB habe umgehend reagiert, sich entschuldigt und versichert, sie werde die Stadt schadlos halten.

Wer übernimmt die Kosten für das Debakel?

Die ZKB hat der Stadt gegenüber versichert, sie «schadlos» zu halten. Das bedeutet, dass die Stadt für sämtliche Umtriebe, die ihr wegen der Panne entstehen, nicht aufkommen muss. Zum Mehraufwand zählen etwa die Kosten für den Briefversand an sämtliche Mitarbeitenden, in dem diese zur Rückzahlung des doppelten Lohns aufgefordert werden. Unklar ist noch, ob sich auch die Swisscom an der Übernahme der Kosten beteiligt.

Betroffen von der Panne sind auch die Stadtparlamentarier. Wie geht es dort weiter?

Nicht nur die Löhne der städtischen Angestellten wurden irrtümlicherweise doppelt ausgezahlt, sondern auch die Sitzungsgelder der 125 Zürcher Gemeinderäte. Die Parlamentarier erhalten für die Teilnahme an Rats- und Kommissionssitzungen eine Entschädigung. Diese beträgt beispielsweise für eine Sitzung von bis zu zweieinhalb Stunden Dauer 130 Franken. Die Rückabwicklung der doppelten Auszahlung wird bei den Politikerinnen und Politikern wohl gleich ablaufen wie bei den Angestellten der Stadt. Ein definitiver Entscheid ist laut den Parlamentsdiensten aber noch nicht gefallen.

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