Das kürzlich aktualisierte Wehrdienstgesetz in Deutschland schreibt vor, dass männliche Staatsbürger ab einem bestimmten Alter eine Genehmigung einholen müssen, bevor sie länger als drei Monate im Ausland verbringen. Was bedeutet das für Doppelstaatler und Möchtegern-Deutsche?
Anfang 2026 hat Deutschland wesentliche Änderungen im Wehrdienstgesetz beschlossen. Parallel zur schlagzeilenträchtigen Rückkehr der obligatorischen Gesundheitsuntersuchungen für junge Männer tauchte eine viel ältere Regel wieder auf: Männer ab einem bestimmten Alter müssen sich jetzt an die Militärbehörden wenden, bevor sie das Land für längere Zeit verlassen.
Die Bestimmung erregte erst kürzlich größere öffentliche Aufmerksamkeit, nachdem ein Bericht des Frankfurter Rundschau löste plötzlich großes Interesse in den sozialen Medien aus.
Die Regelung gilt zwar nur für Männer, ihre Auswirkungen sind jedoch nicht auf in Deutschland geborene und aufgewachsene Personen beschränkt.
Da nun die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt ist und immer mehr Ausländer sich als Deutsche einbürgern, werden sich viele Ausländer fragen, ob diese Änderung auch sie betreffen könnte.
Wer muss vor der Ausreise aus Deutschland Kontakt zum Militär aufnehmen?
Nach dem geänderten Wehrdienstgesetz müssen alle Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren eine Genehmigung der zuständigen Bundeswehr einholen (Bundeswehr) Career Center, bevor Sie Deutschland für mehr als drei Monate verlassen.
Diese Anforderung gilt unabhängig vom Reisegrund – sei es zum Studium, zur Arbeit im Ausland oder für längere Reisen.
Anders als in früheren Gesetzesfassungen gilt die Verpflichtung nun unter normalen Umständen und nicht nur in Spannungs- oder Notsituationen.
LESEN SIE AUCH: Alles, was Sie über die neuen Wehrdienstbriefe Deutschlands wissen müssen
Zweck sei die Aufrechterhaltung eines „zuverlässigen und aussagekräftigen militärischen Meldewesens im Bedarfsfall“, erklärte das Bundesverteidigungsministerium.
Kann das Militär die Reisegenehmigung verweigern?
Theoretisch schreibt das Gesetz vor, dass Einzelpersonen eine Reiseerlaubnis einholen müssen, anstatt einfach nur das Militär über entsprechende Pläne zu informieren. In der Praxis hat das Ministerium jedoch betont, dass grundsätzlich eine Genehmigung erteilt werden muss.
Beamte der Bundeswehr und das Verteidigungsministerium haben erklärt, dass die Erlaubnis in praktisch allen Fällen „als erteilt“ gilt, solange der Militärdienst freiwillig bleibt, wie aus den derzeit in Ausarbeitung befindlichen Verwaltungsvorschriften hervorgeht.
Sie haben außerdem erklärt, dass die Zustimmung immer dann erteilt werden muss, wenn während der geplanten Abwesenheit kein konkreter Militärdienst zu erwarten ist.
Von der ARD zitierte Rechtsexperten warnten jedoch, dass eine echte Erlaubnisverweigerungsbefugnis schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte in Deutschland bedeuten würde.
LESEN SIE AUCH: Deutsches Wort des Tages – Eierkontrollgriff
Welche Auswirkungen hat die Regelung auf Doppel- und Neubürger?
Als das umfassendere Paket der Wehrdienstreformen eingeführt wurde, stellten die Beamten klar, dass neu eingebürgerte Deutsche im Sinne des Militärrechts wie im Inland geborene Bürger behandelt würden, auch wenn die Wehrpflicht ausgesetzt bleibt.
Auf dieser Grundlage kann davon ausgegangen werden, dass auch ausländische Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren, die einen deutschen Pass erhalten, der Verpflichtung unterliegen, vor einer Ausreise aus Deutschland für mehr als drei Monate eine Genehmigung einzuholen.
LESEN SIE AUCH: In Bildern – Tausende Studenten in Deutschland streiken gegen den Militärdienst
Es gab keine Vorschläge für Ausnahmen oder alternative Regelungen für Doppelstaatsangehörige.
Der Ortsansässige hat das Verteidigungsministerium zur weiteren Klärung kontaktiert.
Wie soll der Prozess ablaufen?
Der praktische Ablauf ist derzeit noch unklar. Das Verteidigungsministerium räumte ein, dass die Folgen der Regelung „weitreichend“ seien und detaillierte Verwaltungsvorschriften noch in Vorbereitung seien, um unnötige Bürokratie zu vermeiden.
Beamte haben nicht gesagt, wie viele Genehmigungen bisher beantragt wurden, wie die Einhaltung überwacht würde oder was passieren würde, wenn jemand vor der Reise keinen Antrag stellen würde.
Auf die Frage nach den Sanktionen wiesen Ministeriumsvertreter darauf hin, dass die gleiche Regelung auch während des Kalten Krieges existierte, aber „keine praktische Relevanz“ habe und nicht durchgesetzt werde.

