Sonntag, September 29

Ein Auto zu mieten, bietet bequeme Mobilität auf Geschäftsreisen oder in den Ferien. Doch es gibt Fallstricke, die unangenehme Überraschungen verursachen können. So vermeiden Sie unnötige Zusatzkosten.

Billig ist nicht immer besser. Diese Erfahrung musste auch Hanspeter Brenner (Name geändert) machen. Der Familienvater aus Zürich mietete über ein Online-Reiseportal einen älteren Opel-Kombi für Ferien in Nordeuropa. Rückblickend sagt er: «Ich habe einfach das günstigste Angebot auf einem Reiseportal gewählt, ohne gross nachzudenken.»

Erst Stunden nach der überstürzten Fahrzeugübernahme am Flughafen in Riga (Lettland) bemerkte er während der Fahrt einen gravierenden Mangel: Die Hupe funktionierte nicht. Brenner: «Immerhin hat sich die Autovermietung bei der Rückgabe für diesen Mangel entschuldigt.» Zum Glück wurde er nicht von der Polizei kontrolliert, und es gab in den Ferien keinen Notfall, bei dem er hätte hupen müssen.

«Immerhin wollte mir die Autovermietung nicht auch noch die Kosten für die Reparatur aufbürden», fügt Brenner hinzu. Bei einer späteren Überprüfung stellte er fest, dass auch andere Mietparteien im öffentlichen Google-Profil des lokalen «Günstig»-Vermieters über ähnliche Erfahrungen berichtet hatten.

Fahrzeug auf Funktionstüchtigkeit prüfen

Was wäre versicherungstechnisch passiert, wenn die fehlende Hupe zum Problem geworden wäre? Marco Wölfli, Sprecher beim Touringclub Schweiz (TCS), erklärt: «Es liegt in der Verantwortung des Mieters, das Fahrzeug auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Stellt er nach der Übernahme ein Problem fest, muss dies sofort dem Vermieter gemeldet werden. Unterlässt er dies, kann das als fahrlässig gewertet werden und sich im Falle eines Unfalls auf die Haftung auswirken.»

Die Beurteilung hänge jedoch vom jeweiligen Land und den dortigen Gesetzen ab. Auch die Vermieter seien verpflichtet, die Fahrzeuge in einwandfreiem Zustand zu übergeben. «Wenn das Problem bereits vorher bestand, kann der Vermieter haftbar gemacht werden, insbesondere wenn der Mieter nachweisen kann, dass er nicht über den Mangel informiert wurde», so Wölfli.

Schäden vor Übernahme vom Vermieter bestätigen lassen

Die Erfahrungen von Brenner machen klar: Bei der Übergabe eines Mietwagens lohnt es sich immer, diesen in Ruhe auf Herz und Nieren zu prüfen. Das Fahrzeug sollte auf äussere Schäden wie Kratzer, Dellen, Steinschläge und Reifenschäden untersucht werden. Auch auf beschädigte Scheiben oder Spiegel sollte man achten.

Zudem ist es wichtig, den Innenraum des Fahrzeugs auf Sauberkeit, Flecken, Beschädigungen der Sitze und des Armaturenbretts zu prüfen. Auch die Funktionstüchtigkeit von Klimaanlage, Radio, Licht, Blinker, Bremsen, Scheibenwischern, Sicherheitsgurten, Hupe sowie Zubehör wie Navigationsgeräten, Kindersitzen oder Schneeketten sollte kontrolliert werden.

Wichtig: Alle festgestellten Schäden oder Mängel, wie etwa ein halbleerer Tank oder ein fehlendes Erste-Hilfe-Kit, müssen vor der Fahrzeugübernahme dem Vermieter gemeldet und im Mietvertrag beziehungsweise Übernahmeprotokoll vermerkt werden. Es kann auch sinnvoll sein, alle sichtbaren Schäden zu fotografieren, um sich vor späteren Haftungsansprüchen zu schützen. Das Vermietungsunternehmen sollte alle festgestellten Mängel schriftlich bestätigen.

Finanzielle Risiken bei der Fahrzeugrückgabe

Joëlle Jeitler, Sprecherin der AXA-Versicherung in Winterthur, warnt auch vor Stolpersteinen bei der Fahrzeugrückgabe: «Vorsicht ist geboten bei der Autorückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten oder per Schlüsseleinwurf. Oft wird in solchen Fällen die Beweislast vertraglich dem Mieter auferlegt. Deshalb empfiehlt es sich, Fotos des Fahrzeugs bei der Rückgabe zu machen.» Tipp: Lassen Sie sich die unfallfreie und ordnungsgemässe Rückgabe des Fahrzeugs schriftlich bestätigen.

Angebote im Detail prüfen und eine fundierte Auswahl treffen

Ein häufiger Fehler, den auch Hanspeter Brenner bei seiner übereilten Online-Buchung gemacht hat, ist, den erstbesten und billigsten Autovermieter zu wählen, ohne dessen Mietbedingungen, Versicherungsleistungen, Geschäftsbedingungen und Online-Bewertungen eingehend zu prüfen.

Wer seriöse Online-Vergleichsportale nutzt, unabhängige Google-Bewertungen liest und auf etablierte und bekannte Vermietungsfirmen setzt – möglichst mit Niederlassung beziehungsweise Gerichtsstand in der Schweiz –, fährt auch im Ausland meist sorgenfreier. Über die Plattform TCS Mietauto können beispielsweise Mietwagen in fünfzig Ländern bei bewährten Anbietern gebucht werden.

Weitere empfehlenswerte Vergleichsportale für Mietwagen sind laut einem Test der deutschen Stiftung Warentest vom Mai 2024 Billiger-mietwagen.de, Check-24 oder Sunny Cars. Ihr Vorteil laut Konsumentenschutzstiftung: Sie bereiten die Preise und Mietbedingungen ausländischer Vermieter so auf, dass sich die Konditionen gut vergleichen und nach den Wünschen der Kunden filtern lassen.

Horrende Preisunterschiede vor allem in der Luxusklasse

Simple Online-Preisvergleiche machen sich bei Mietwagen rasch bezahlt. Die Preisunterschiede sind je nach Fahrzeugklasse erheblich. Ein Vergleich auf Ferienmietwagen.ch zeigt: Wer am Flughafen Zürich ein SUV für die Woche vom 17. bis zum 24. August mietet, zahlt im günstigsten Fall 502 Franken oder im teuersten Fall 759 Franken und mehr.

Besonders bei luxuriösen Fahrzeugen sind die Mietpreisunterschiede am grössten. Vor einer Buchung sollte man auch auf im Kleingedruckten «versteckte» Zusatzkosten und die enthaltenen Leistungen achten. Ein Trick ist, dass im Pauschalpreis nur die Grundversicherung enthalten ist, die oft einen hohen Selbstbehalt hat. Am Schalter bieten die Vermieter dann unter Zeitdruck überteuerte Zusatzversicherungen oder wenig sinnvolle «Rundum-sorglos-Pakete» an.

Versicherungsbedingungen prüfen und Überversicherung vermeiden

Ein häufiger Fehler von Automietern ist gemäss den von der NZZ angefragten Fachleuten, dass sie sich nicht ausreichend über den angebotenen Versicherungsschutz informieren. Beruhigend zu wissen: Jedes Mietfahrzeug ist in Europa meist mit einer einfachen Haftpflichtversicherung abgedeckt. Joëlle Jeitler von der AXA-Versicherung mahnt aber: «Insbesondere ausserhalb Europas muss dies nicht zwingend der Fall sein.»

Ein heikles Vorgehen: Viele Mieter verlassen sich nur auf die Basisversicherung des Vermieters. Diese deckt jedoch oft nicht alle Risiken ab. Eine umfassende Versicherung inklusive Haftpflicht, Diebstahl und Vollkasko ist vor allem wichtig, wenn man finanziell umfassend abgesichert sein möchte und keine Reserven für allfällige Forderungen nach Unfällen beziehungsweise Schäden hat.

Der TCS empfiehlt Automietern den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens einer Million Franken. Empfehlenswert ist gemäss TCS zudem eine zusätzliche Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt. Tipp: Prüfen Sie auch, ob Ihre Kreditkarte oder Ihre eigene Autoversicherung im Ausland einen Zusatzschutz bietet.

Dominic Mathis, Geschäftsleiter Privatkunden bei der VZ Versicherungszentrum AG in Zürich, sagt: «Man sollte den Versicherungsschutz wählen, der am besten zum Ferienland passt, und die Höhe einer allfälligen Selbstbeteiligung klären. Prüfen sollte man auch, was eine bestehende Jahresreiseversicherung bereits abdeckt, um Doppelversicherungen zu vermeiden.» Bei Streitigkeiten solle man unbedingt frühzeitig seine Reise- oder Rechtsschutzversicherung einschalten. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt im Idealfall die Rechtsverfolgungskosten und stellt bei Bedarf eine Rechtsvertretung.

Tipps für eine sorgenfreie Automiete

  • Frühzeitig buchen: Reservieren Sie frühzeitig, um bessere Preise und eine grössere Auswahl zu erhalten. Anmietungen ausserhalb von Zentren oder Flughäfen sind oft günstiger.
  • Kreditkartenbedingungen prüfen: Überprüfen Sie, ob Ihre Kreditkarte Versicherungsschutz für Mietwagen bietet, um Kosten zu sparen.
  • Zusatzkosten einkalkulieren: Prüfen Sie die Kosten für Extras wie zusätzliche Fahrer oder Kindersitze, und entscheiden Sie, was nötig ist.
  • Versicherungsbedingungen prüfen: Vergegenwärtigen Sie sich den Versicherungsumfang, klären Sie Selbstbehalte, und erwägen Sie eine Zusatzversicherung. Achten Sie auf den Schutz für Mitfahrer und Insassen.
  • Nur Verständliches unterschreiben: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Im Zweifelsfall einen Übersetzer oder Anwalt hinzuziehen.
  • Mietvertrag prüfen: Kontrollieren Sie Details wie Kilometerbegrenzung, Rückgabezeiten und Tankregelungen. Mündliche Absprachen schriftlich festhalten.
  • Kaution und Zahlungen: Stellen Sie sicher, dass die Kaution korrekt hinterlegt ist, und klären Sie die Rückerstattung.
  • Notfallnummern bereithalten: Speichern Sie Notfallnummern des Anbieters und Ihrer Versicherung.
  • Rückgabe planen: Planen Sie genügend Zeit für die Rückgabe ein. Nutzen Sie den Schlüsseleinwurf des Vermieters nur im Notfall.
  • Rückgaberegeln beachten: Viele Vermieter verlangen, dass das Fahrzeug vollgetankt zurückgegeben wird. Eine Rückgabe mit leerem Tank oder nach der vereinbarten Zeit kann hohe Gebühren nach sich ziehen.
  • Rechnungsprüfung: Überprüfen Sie die finale Rechnung des Vermieters auf zusätzliche Gebühren.
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