Donnerstag, Juli 4

Der Windenergieplan sieht im ganzen Kanton 52 Potenzialgebiete vor. Er liegt nun vier Monate lang für die öffentliche Anhörung auf.

Vor bald zwei Jahren informierte der Zürcher Baudirektor Martin Neukom (Grüne) ein erstes Mal über das Potenzial zur Erzeugung von erneuerbarer und einheimischer Energie aus Windkraft. Bis dahin hatten die Fachleute in einem ersten Ausschlussverfahren 46 mögliche Standorte im Kanton Zürich identifiziert. Insgesamt hätten dort etwa 120 grosse Windräder aufgestellt werden können.

Die darauffolgende Interessenabwägung mit Einbezug der zuständigen Bundesstellen dauerte länger als angekündigt. Nach der Überarbeitung sind 6 Potenzialgebiete hinzugekommen. Davon sind 20 sehr gut geeignet, 15 befinden sich quasi in Warteposition. Darüber hat der Baudirektor am Dienstag informiert.

Diverse Gründe für einen Ausschluss

Vor allem Standorte in landschaftlich empfindlichen Gebieten sind herausgefallen. Gestrichen wurde unter anderem der Bachtel im Oberland, wo 7 Windenergieanlagen vorgesehen waren. Der Grund ist primär, dass die Turbinen die Radarsysteme für die Aviatik in Kloten und Dübendorf stören würden.

Neben der Nähe zu bewohnten Gebieten oder empfindlichen Infrastrukturen kann der Landschafts-, Natur- und Kulturgüterschutz ein Ausschlusskriterium sein. Ein grosses Gebiet rund um den Flughafen Zürich war von vornherein für Windkraftanlagen ungeeignet. Auch im engeren Zürcher Berggebiet, der geschützten Landschaft um den Tössstock, war an kein Standort vorgesehen.

Gemäss der kantonalen Energiestrategie sollen bis 2050 etwa 7 Prozent der Stromproduktion im Kanton Zürich durch die Nutzung der Windkraft erfolgen. Diese Form der Gewinnung von erneuerbarer Energie ist besonders wichtig für die Verkleinerung der Winterlücke in der Energieversorgung. Windturbinen geben etwa zwei Drittel der jährlich produzierten Energie im Winterhalbjahr ab, wenn umgekehrt Solaranlagen weniger Strom produzieren.

Noch keine konkreten Projekte

Während der langen Dauer der Überprüfung haben verschiedene Gemeinden, in denen ein Standort für Windanlagen vorgesehen ist, Einzelinitiativen gutgeheissen, um einen Mindestabstand zu bewohnten Liegenschaften vorzuschreiben. Dies würde in der Regel den Bau von Windrädern verunmöglichen. Die Baudirektion stellt sich auf den Standpunkt, dass solche Vorschriften auf kommunaler Ebene unzulässig sind, da sie gegen übergeordnetes Recht verstossen.

Hingegen will der Regierungsrat das Verfahren zur Bewilligung von Windenergieanlagen straffen und beschleunigen. Das soll es Energieunternehmen in Zukunft erleichtern, Windräder zu bauen.

Zum angepassten Windenergieplan besteht dabei nur ein indirekter Zusammenhang. Mit ihm ist das Richtplanverfahren einen Schritt weiter. Die Unterlagen liegen nun bis am 31. Oktober öffentlich auf. In dieser Zeit können sich alle Interessierten dazu äussern. Die Einwendungen fliessen in eine Vorlage des Regierungsrats an das Parlament ein. Dieses trägt die definitiven Eignungsgebiete für Windenergie in den kantonalen Richtplan ein.

Wasserkraftpotenzial am Rheinfall

Die Baudirektion hat laut Mitteilung auch das zusätzliche Potenzial zur Nutzung der Wasserkraft im Kanton Zürich überprüft, ebenfalls aufgrund des Bundesauftrags. Einzig am Rheinfall sieht der Regierungsrat solches.

Er schlägt vor, ein unterirdisches Kraftwerk auf Zürcher Boden im Richtplan einzutragen, in dem das Gefälle des Rheins zur Stromproduktion genutzt werden könnte. Ein entsprechendes Projekt müsste die dort geltenden, strengen Natur- und Landschaftsschutzauflagen erfüllen.

Vorderhand liege nur eine Machbarkeitsstudie für ein solches Kraftwerk vor, mit dem rund 20 Prozent des Rheinfall-Wassers genutzt werden könnte. Der Kanton Schaffhausen plane dazu einen vergleichbaren Richtplaneintrag wie der Kanton Zürich, heisst es.

Exit mobile version