Der Preisüberwacher zwingt die weltgrösste Hotel-Buchungsplattform, ihre Gebühren in der Schweiz zu senken. Das ist ein Ärgernis – denn der Wettbewerb spielt.

Alle kennen den Preisüberwacher. Er greift ein, wenn Gemeinden überhöhte Abfallgebühren verlangen. Er klopft öffentlichen Verkehrsbetrieben auf die Finger, wenn sie die Ticketpreise erhöhen wollen. Er schaut hin, wenn im staatlich dominierten Gesundheitswesen zu viel verlangt wird.

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Doch nun geht der Preisüberwacher gegen ein privates Unternehmen vor: Booking.com, das weltweit grösste Onlineportal für Hotelbuchungen. Nach einer mehrjährigen Untersuchung zwingt die Behörde das Unternehmen dazu, seine Preise zu senken. Es muss – falls es in einem Berufungsverfahren unterliegt – seine Kommissionen in der Schweiz um einen Viertel reduzieren. Booking.com verrechnet den Hotels in der Regel eine Gebühr von 12 Prozent, wenn ein Kunde ein Hotelzimmer über die Plattform bucht.

Für die Privatwirtschaft gibt es die Weko

Zwar gibt das Gesetz dem Preisüberwacher den Spielraum, nicht nur im staatlichen Bereich hinzuschauen, sondern auch überall dort, wo er mangelnden Wettbewerb vermutet. Doch das ist ein Ärgernis – aus zwei Gründen.

Erstens gibt es für die Privatwirtschaft schon einen Wettbewerbshüter – die Wettbewerbskommission (Weko). Sie ist die richtige Behörde, um einzuschreiten, wenn es auf grundsätzlich freien Märkten zu Wettbewerbsproblemen kommt. Die Weko hat die notwendigen Instrumente dazu wie einen grossen Stab von Spezialisten. Sie verfügt auch über scharfe Schwerter: Die Weko kann hohe Bussen aussprechen, um wettbewerbswidriges Verhalten von Firmen zu unterbinden.

Es reicht nicht, wenn der Preisüberwacher – wie nun im Fall Booking.com – die Weko konsultiert. Vielmehr sollte der Preisüberwacher nicht Wettbewerbshüter in der Privatwirtschaft spielen. Er sollte sich auf den Bereich staatlich administrierter Preise beschränken. Auch dort wäre es besser, für mehr Wettbewerb zu sorgen, indem sich der Staat zurückzieht und Märkte liberalisiert werden. Nur wenn das nicht realistisch ist, hat der Preisüberwacher eine Funktion.

Konkurrenz hält Booking.com im Zaum

Zweitens ist nicht klar, ob im Markt für Hotelbuchungen überhaupt ein Wettbewerbsproblem vorliegt. Gewiss, Booking.com ist auch in der Schweiz das klar grösste Onlineportal für Hotelbuchungen. Aber es ist nicht das einzige. Hotels können ihre Zimmer auch über andere Portale wie Expedia, Ebookers, Hotels.com oder HRS anbieten.

Aus Sicht der Kunden ist es zudem relevanter, wo sie überall Ferienunterkünfte finden. Viele konsultieren dazu auch Airbnb oder finden Inspiration in Posts von Hotels auf den sozialen Netzwerken. Diese Konkurrenz hält die Macht von Booking.com im Zaum. Gemäss eigenen Angaben hält das Unternehmen seine Standardkommission in der Schweiz seit vielen Jahren stabil bei 12 Prozent. Ein Monopolist würde die Preise wohl zu erhöhen versuchen.

Die Schweizer Hotels erhalten – vielleicht überraschend – ausserdem die meisten Buchungen immer noch über traditionelle Kanäle wie E-Mail, Telefon oder die hoteleigene Website. Laut einer Studie des Verbands Hotelleriesuisse gingen im Jahr 2022 rund 60 Prozent der Buchungen auf diese Weise ein.

Auf diesen Kanälen können die Hotels ihre eigenen Preise setzen. Dies gilt besonders, seit das Schweizer Parlament im Jahr 2022 die «Lex Booking» verabschiedet hat. Die Schweizer Hotels dürfen nun auf ihren eigenen Websites tiefere Preise anbieten als auf Onlineportalen. Das Gesetz ist zwar problematisch: Die Hotels können auf Booking.com ihre Zimmer in ein weltweites Schaufenster stellen und kommen so zu wertvoller Werbung. Gleichzeitig sind die Kunden mit einem Klick auf der hoteleigenen Website und buchen zu einem günstigeren Preis.

Doch die «Lex Booking» ist ein weiteres Element, das die Macht von Booking.com einschränkt. Der Wettbewerb spielt. Die Intervention des Preisüberwachers hat es nicht auch noch gebraucht.

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