Freitag, November 22

Basierend auf der Ergebnissen zweier Bohrungen wollte der Kanton fast 10 000 Kubikmeter Altlasten im See lassen. Ganz vom Tisch ist der Plan aber nicht.

Die Baudirektion des Kantons Zürich akzeptiert das Urteil des Baurekursgerichts im Zusammenhang mit den noch nicht sanierten Altlasten im Zürichsee vor Uetikon. Das schreibt die Behörde am Freitag in einer Mitteilung. Sie werde nun die vom Gericht verlangten zusätzlichen Abklärungen im Uferbereich durchführen.

Die geplanten Untersuchungen umfassen Kernbohrungen bis ins natürliche Sediment sowie die chemische Analyse der Bohrkerne. Damit soll abgeklärt werden, wie die Schadstoffe im Uferbereich verteilt sind und wie tief sie in den Boden reichen. Basierend auf den Ergebnissen der Untersuchung will die Baudirektion dann entscheiden, wie die im See verbliebenen Altlasten zu sanieren seien.

Wie Katharina Weber, Mediensprecherin der Baudirektion, gegenüber der NZZ sagt, wird in einem ersten Schritt ein Untersuchungskonzept erarbeitet. Dieses definiere, welche Untersuchungen notwendig seien. Sprich: wie viele Kernbohrungen wo durchgeführt würden und wie tief gebohrt werde. Aber auch Anzahl und Art der Probenahmen aus den Bohrkernen sowie welche Schadstoffe analysiert würden, werde in dem Konzept festgelegt.

Die Kernbohrungen wolle die Baudirektion bis zum Ende des ersten Quartals 2025 vornehmen, sagt Weber. Für die Untersuchung würden externe Experten hinzugezogen.

Die Kosten für die gerichtlich verordnete Ehrenrunde lassen sich gegenwärtig noch nicht beziffern. Dies, weil sie stark davon abhingen, wie viele Bohrungen und welche Analysen notwendig seien, heisst es vonseiten der Baudirektion.

80 Prozent der Altlastenfläche saniert

Insgesamt schlummerten auf einer Fläche von gut 75 000 Quadratmetern Schwermetalle und radioaktives Material im Seegrund. Das haben verschiedene Untersuchungen gezeigt. Sie sind das Erbe der 1818 gegründeten Chemiefabrik, welche fast 200 Jahre lang direkt am See Schwefelsäure herstellte. Die dabei entstandenen Produktionsabfälle leitete sie, wie bis in die 1960er Jahre üblich, in den See oder nutzte sie, um zusätzliches Land aufzuschütten.

Einen Grossteil des belasteten Seegrunds hat der Kanton bereits abgesaugt. Gemäss Angaben der Baudirektion sind 80 Prozent der Altlastenfläche inzwischen saniert.

Im Uferbereich änderte die Baudirektion aber die Strategie und beschloss, die verschmutzten Sedimente mit 60 000 Tonnen eines Kies-Sand-Gemischs zu überschütten, damit die giftigen Stoffe nicht an die Oberfläche gelangen können. Damit sollte dem Risiko vorgebeugt werden, dass durch das Absaugen des belasteten Materials die Ufermauer destabilisiert wird und Teile der ebenfalls belasteten landseitigen Aufschüttungen in den See gelangen könnten.

Weil nämlich die verschmutzten und die unverschmutzten Sedimentschichten nicht klar unterscheidbar seien, müssten bis zu sieben Meter des Seegrunds abgetragen werden, argumentierte die Baudirektion.

Datenbasis der Baudirektion «offensichtlich» zu klein

Ein von der Mitte, der SP, den Grünen und der Alternativen Liste getragener Verein, der sich «Lobby für Uetikon» nennt, sowie elf Privatpersonen gingen gerichtlich gegen das Vorhaben der Baudirektion vor. Sie stellten die Schlussfolgerung des Kantons, dass im Uferbereich so tief gegraben werden müsste, infrage und forderten, dass sämtliche Altlasten der Chemiefabrik aus dem Seegrund geholt werden.

Das Baurekursgericht kam zu dem Schluss, dass der Kanton seine Entscheidung, die Altlasten zu überschütten statt sie zu entfernen, auf einer «offensichtlich» zu kleinen Datenbasis abgestützt habe. Die Baudirektion hatte sich auf die Seegrundanalyse zweier Stellen berufen.

Die Baudirektion betont, dass für Menschen und die Trinkwasserversorgung keinerlei Gefahr bestehe. Für die Gewässerökologie würden die in den belasteten Seegrundschichten enthaltenen Schwermetalle aber eine Gefährdung bedeuten.

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