Dienstag, Januar 20

Italiens Ministerpräsidentin will das Experiment mit Asylverfahren in einem Drittland unbedingt zum Erfolg führen. Doch der Machtkampf mit der italienischen Justiz ist noch nicht ausgefochten.

Mit 49 Migranten an Bord wird am frühen Dienstagvormittag ein Schiff der italienischen Marine im Hafen von Shengjin in Albanien erwartet. Von dort werden sie nach Gjader verbracht werden, in jenen Ort im Norden des Landes, wo Italien letztes Jahr ein Aufnahmezentrum eröffnet hat. In Gjader sollen Asylanträge von Bootsmigranten künftig im Eilverfahren geprüft und Rückführungen an die Hand genommen werden. Das Marineschiff hatte die Migranten vor wenigen Tagen im Meer vor der Insel Lampedusa aufgegriffen.

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Das Zentrum in Albanien hat europaweit für Aufsehen gesorgt und ist Gegenstand heftiger politischer und juristischer Kontroversen geworden. Die EU-Kommission hat es erst gerade wieder als innovativen Ansatz in der Migrationspolitik gelobt.

EuGH-Klärung Ende Februar

Bis jetzt ist das Projekt allerdings nicht von Erfolg gekrönt. Zwei Mal haben italienische Gerichte die Inhaftierung der Migranten in Albanien aufgehoben – unter Verweis auf die entsprechende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Im Kern ging es um die Frage, welche Herkunftsländer von Migranten als «sicher» beurteilt werden können und wer die Kompetenz hat, dies festzulegen. Eine Klärung der Rechtslage durch den EuGH wird für Ende Februar erwartet.

Gegenüber den ersten beiden Versuchen haben sich nun aber einige Parameter verändert. Zum einen hat die Regierung die gerichtlichen Zuständigkeiten angepasst. Die Administrativhaft der Migranten in Albanien wird künftig nicht mehr von einem erstinstanzlichen Gericht in Rom beurteilt, sondern direkt vom Berufungsgericht.

Diese Entscheidung hatte in der Justiz Proteste ausgelöst. Die Richter äusserten die Befürchtung, dass damit die Arbeit der Berufungsgerichte erheblich verlangsamt werde. Um dies zu verhindern, hat der Präsident des Römer Berufungsgerichtes kurzerhand einige auf Migrationsfragen spezialisierte Richter eingestellt – unter ihnen solche, welche die bisherigen Fälle in Albanien beurteilt hatten. Man muss also davon ausgehen, dass auch der dritte Anlauf der Regierung wieder vor denselben Richtern landet.

Zum anderen hat Italiens oberstes Gericht im Dezember entschieden, dass die Definition von sicheren Ländern der Politik obliegt und nicht den Gerichten. Möglicherweise fühlte sich die Regierung durch diesen Entscheid ermutigt, es nun wieder zu versuchen. Allerdings hat das Kassationsgericht auch festgehalten, dass die Gerichte weiterhin in jedem Einzelfall zu beurteilen haben, ob Migranten bei einer allfälligen Rückschaffung in ihre Herkunftsländer besonderen Risiken ausgesetzt wären.

Erste Erfolge

Es bleiben also nach wie vor einige juristische Hürden bestehen. Im konkreten Fall der 49 nach Albanien verbrachten Migranten werden nun die Haftbeschlüsse geprüft. Dieser Schritt soll nach Medienberichten bereits am kommenden Donnerstag erfolgen. Danach wird man besser beurteilen können, ob die Regierung auf Kurs ist oder ob es erneut zu einem Stopp kommt.

Die Regierungschefin Giorgia Meloni ist gewillt, das Experiment in Albanien zum Erfolg zu führen. Weitere Schwierigkeiten oder gar ein Abbruch der Übung würden ihre Glaubwürdigkeit in der Migrationspolitik beschädigen. Die Opposition wird nicht müde, die hohen Kosten des Zentrums in Albanien zu kritisieren. Die Bau- und Betriebskosten belaufen sich nach Schätzungen auf rund 800 Millionen Euro in den nächsten fünf Jahren. Stehen die Einrichtungen weiterhin leer, dürfte sich der Unmut rasch verstärken.

Einen ersten Erfolg kann die Regierung immerhin verbuchen. Anders als die 49 nach Albanien verschifften Migranten haben 53 weitere Schicksalsgenossen nach der Rettung ihren Pass vorgewiesen. Damit dürfen sie auf italienisches Staatsgebiet einreisen und ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen. Die Regierung wertet dies als Beweis dafür, dass ihre Politik der Abschreckung erste Früchte trägt.

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