Am Freitag findet in Zürich eine Demonstration gegen die «Kriminalisierung des Velofahrens» statt. Für einmal mit Bewilligung.
An diesem Freitagabend findet in Zürich eine Velodemonstration statt, die ganz den Vorstellungen der Kritiker der Critical Mass entsprechen dürfte: eine, für die vorab eine Bewilligung eingeholt wurde. Und die auf einer von der Polizei vorbestimmten Route durch die Stadt führt. Keine anarchische Inanspruchnahme des Strassenraums durch Tausende Zweiräder, wie sie in den letzten Jahren einmal pro Monat für Kontroversen gesorgt hat.
Die Organisatorinnen und Organisatoren, darunter die Juso und Pro Velo, unterstreichen allerdings, dass dies kein Testlauf für eine legalisierte Critical Mass sei. Im Gegenteil: Es handle sich um eine Demonstration gegen die härtere Gangart der Polizei, mit der sich die Critical Mass seit letztem Sommer konfrontiert sehe.
Damals entschied der Statthalter auf Betreiben der FDP, dass die Critical Mass eine politische Demonstration sei, für die deshalb eine Bewilligung notwendig sei.
Die Stadtzürcher Sicherheitsbehörden hatten bis dahin die Argumentation der Teilnehmer gestützt, wonach es sich lediglich um ein spontanes Aufkommen von viel Veloverkehr handle, analog zum täglichen Stau der Autos während der Stosszeiten. Sie hatten den Umzug am letzten Freitag jeden Monats ohne Bewilligung laufen lassen.
Seit dem Entscheid des Statthalters taxiert die Stadtpolizei die Critical Mass als unbewilligte Demonstration. Sie stoppt daher am fraglichen Abend jeweils schon Versammlungen von wenigen Zweirädern konsequent, bevor sich eine kritische Masse bilden kann. Unter diesem Druck sind die Veranstaltungen seither – mit Ausnahme jener von Ende Juli 2023 – drastisch geschrumpft.
Die Demonstration vom Freitag richtet sich darum gegen eine «Kriminalisierung des Velofahrens» und soll ein Zeichen der Solidarität mit den «Repressionsbetroffenen der Critical Mass» setzen.
Der erste Fall, in dem es um schärfere Sanktionen geht
Die Bestrafung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer fiel bisher relativ mild aus. Das Stadtrichteramt, das für die Bussen zuständig ist, beliess es in den meisten Fällen bei 100 Franken wegen Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration plus 150 Franken Verfahrenskosten. Möglich gewesen wären bei solchen Übertretungen bis zu 500 Franken Busse.
Vor allem zeigt sich nun aber, dass die Stadtpolizei mit einem Versuch abgeblitzt ist, einen Tatbestand mit gravierenderen Konsequenzen geltend zu machen: Nötigung. Dies wäre im Gegensatz zur Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration kein Bagatelldelikt, sondern eines, das vor Gericht verhandelt wird. Bei einer Verurteilung ist mit einer bedingten Gefängnisstrafe zu rechnen.
Bisher gab es bloss Gerüchte, dass dies im Zusammenhang mit der Critical Mass ein Thema werden könnte, aber keine Bestätigung.
In einem konkreten Fall vom letzten Juli, der von den Behörden erst jetzt bestätigt wurde, vertrat die Stadtpolizei die Ansicht, dass es sich beim sogenannten Corking um Nötigung gehandelt haben könnte. Als Corking – vom englischen Wort für Korken – wird in der Szene die Technik bezeichnet, an Kreuzungen Fahrräder quer über die einmündenden Strassen zu stellen. So wird der motorisierte Verkehr blockiert, damit der Veloumzug ungehindert passieren kann.
Der Rechtsprofessor Hans Giger, der den Kommentar zum Strassenverkehrsgesetz verfasst hat, vertrat in der NZZ die Ansicht, dass dabei der Tatbestand der Nötigung «zu hundert Prozent erfüllt» sei, weil andere Menschen gezwungen würden, ihr Verhalten anzupassen.
Staatsanwalt widerspricht Rechtsprofessor
Zu einem gegenteiligen Urteil kam die Zürcher Staatsanwaltschaft. Laut ihrem schriftlichen Entscheid, der auf den Kanälen der Critical Mass kursierte, war in dem konkreten Fall der Tatbestand «weder in objektiver noch in subjektiver Hinsicht erfüllt». Es waren also keine Geschehnisse zu beobachten, die als Nötigung beurteilt werden können, und dem betreffenden Velofahrer konnte auch nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Auffällig ist, dass die Polizei in ihrem Rapport von versuchter Nötigung sprach. Dies könnte ein Hinweis sein, dass in diesem Fall gar niemand an der Weiterfahrt gehindert wurde. Womöglich, weil es an der fraglichen Kreuzung keinen Querverkehr hatte. Gesichert ist dies aber nicht.
Erich Wenzinger, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, macht keine Angaben, weshalb in diesem Fall so und nicht anders entschieden wurde. Er weist aber darauf hin, dass «die ganz konkrete Situation» für die Beurteilung der Staatsanwaltschaft entscheidend sei. Das heisst: Unter anderen Umständen könnte sie erneut prüfen, ob eine Nötigung vorliegt. Um einen Präzedenzfall handelt es sich folglich nicht.
Es bleibt also ungewiss, wie folgenschwer es sein kann, sein Velo quer vor eine Kreuzung zu stellen. Die nächste Gelegenheit, es herauszufinden, folgt schon kommende Woche am Karfreitag: Dann ist wieder eine Critical Mass angekündigt. Unbewilligt und ohne festgelegte Route.