Künftig dürfen die Geräte nur noch von Oktober bis Dezember verwendet werden – auch zum Schutz der Biodiversität.
Die Grünen in der Stadt Zürich haben eine klare Prioritätenliste. Zu den Themen, die sie beackern, gehören der Klimaschutz, der Ausbau von Grünflächen, eine möglichst autofreie Mobilität und, ganz wichtig: der Kampf gegen den Laubbläser. Jenes Gerät also, mit dem Hauswarte und Private unter Getöse jedem noch so kleinen Fitzelchen Laub oder Gras zu Leibe rücken, und zwar zu jeder Jahreszeit.
Laubbläser, so tun es die Grünen in einer Medienmitteilung kund, beschäftigen die Stadtzürcher Politik als «grosses Ärgernis» schon seit bald 20 Jahren. In schriftlichen Anfragen, einer Petition, einem Postulat und einer Motion hat sie sich mit dem ungeliebten Gerät befasst. Jetzt endlich kommt der Durchbruch, auf den die Grünen so lange gewartet haben: Die Stadt schränkt den Gebrauch von Laubbläsern stark ein.
Künftig dürfen sie nicht mehr das ganze Jahr über verwendet werden, sondern nur noch von Oktober bis Dezember. So werde der Laubbläser wieder «auf seine Hauptfunktion zurückgeführt» werden, teilt der Stadtrat mit. Also auf das Entfernen von Laub. Darüber sind die Grünen erfreut.
Glaubt man den Linken, ist mit dem Laubbläser in den letzten Jahren Schindluderei betrieben worden. Er werde mehr und mehr behändigt, um «Abfall und Dreck aller Art» von Garageneinfahrten, Baustellen und Gerüsten zu entfernen. Dabei würden Feinstaub, Bakterien, Viren, Pilzsporen und Wurmeier aufgewirbelt, und es entstehe unnötiger Lärm. Ja, mehr noch: Weil Laub den Boden schütze, Nährstoffe liefere und Lebensraum für Kleinstlebewesen biete, hätten Laubbläser Anteil am Verschwinden der Biodiversität.
Zu deren Rettung überwies die rot-grüne Mehrheit des Stadtparlaments im März 2023 eine Motion mit der Forderung, den Gebrauch von Laubbläsern einzuschränken. Dem kommt der Stadtrat nun nach. Die Regelung findet gar Eingang in die Allgemeine Polizeiverordnung.
Dabei hatte er sich ursprünglich gegen ein Verbot gewehrt. Mit diesem werde versucht, ein gesellschaftliches Thema mit polizeilichen Mitteln und Bussen zu lösen. In einer fünfseitigen Stellungnahme erklärte der Stadtrat ganz genau, wie und wo auch die dem Klima und der Natur durchaus wohlgesinnte Verwaltung froh sei um die Kraft von Laubbläsern: nach Veranstaltungen wie dem Sechseläuten, der Fasnacht, dem Knabenschiessen oder der Street Parade.
Der Stadtrat beteuerte: «Die Laubbläser werden nur dann eingesetzt, wenn alle anderen Geräte keine gleichwertige Leistung erbringen.» Will heissen: Mit Besen und Schaufel ist der Abfallmenge nach einem Grossanlass nicht beizukommen. Zudem werden heute vermehrt elektrisch betriebene Geräte eingesetzt, die leiser sind als frühere Modelle. Um die Bevölkerung zu sensibilisieren, hat die Stadt gar ein Merkblatt zum «verantwortungsvollen Umgang mit Laubbläsern» herausgegeben.
Ein Verbot wäre kaum durchsetzbar, erklärte die Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart (Grüne) dann im März 2023 während der Debatte im Gemeinderat: «Augenzeugen müssten die Polizei anrufen, wenn ein Gerät ausserhalb der erlaubten Monate zum Einsatz kommt. Den Bläser bei der Tat zu erwischen und zu büssen, wäre eine neue, nicht einfache Polizeiaufgabe.»
Doch diese Argumente prallten bei SP und Grünen ab, und so bleibt dem Stadtrat nichts anderes übrig, als die Forderung aus dem Parlament umzusetzen.
Ein kleines bisschen liberal will die Stadt in ihrem Laubbläser-Regime übrigens schon sein. Von Januar bis September ist dessen Gebrauch nämlich nicht ganz verboten. Das Sicherheitsdepartement kann Ausnahmen bewilligen – aber nur, wenn das Gerät elektrisch betrieben ist und keine «tauglichen Alternativen» zur Verfügung stehen.