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Startseite » Ärger von ganz oben: Wegen einer «Trans-Frau» bekommt ein Fitnessstudio es mit der Antidiskrimierungsbeauftragten zu tun
Welt

Ärger von ganz oben: Wegen einer «Trans-Frau» bekommt ein Fitnessstudio es mit der Antidiskrimierungsbeauftragten zu tun

MitarbeiterVon MitarbeiterJuni 5, 2024
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Die Betreiberin eines Frauen-Fitnessstudios möchte keinen biologischen Mann als Mitglied aufnehmen, der sich als Frau begreift. Doch dieser versucht mit allen Mitteln, sich den Zutritt zu ertrotzen. Dann schaltet sich auch eine Bundesbehörde ein.

Doris Lange betreibt ein Fitnessstudio für Frauen in der mittelfränkischen Grossstadt Erlangen. Als ein Mann, der sich selbst als Frau begreift, im «Ladys First» Mitglied werden will, lehnt die Inhaberin das ab. Kurz darauf erhält sie ein Schreiben der Antidiskriminierungsbeauftragten Ferda Ataman – mit der Empfehlung, dem Mann eine Entschädigung zu zahlen.

Wie so etwas sein kann? Der Reihe nach. Im März dieses Jahres betritt eine Person Langes Studio, möchte ein Probetraining absolvieren. Die Person soll sich als «Transfrau» vorgestellt haben, wie Lange im Interview mit dem Portal «Nius» erzählt. Einen entsprechenden rechtlichen Nachweis habe sie aber nicht vorgelegt. Die Inhaberin lehnt das Ansinnen mit Verweis auf ihr Hausrecht ab, ein Vertrag kommt nicht zustande.

Lange möchte garantieren können, dass ihr Studio ein sicherer Ort für Frauen bleibt. Da es kein gemischtes Studio ist, gibt es auch nur einen Umkleideraum und eine Dusche.

Kanzlei fordert 7 500 Euro von Inhaberin

Doch der Mann, der als Frau wahrgenommen werden möchte, will sich damit nicht zufriedengeben. Er wendet sich an die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung. Am 16. Mai erhält die Fitnessstudio-Inhaberin dann ein Schreiben. Darin schlägt Ataman der Inhaberin Lange vor, der «Frau (Name geschwärzt) eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung» zu zahlen.

Am 22. Mai bekommt Lange erneut Post. Diesmal von der Kanzlei, die der Mann, der sich als Frau begreift, beauftragt hat. Die Anwälte fordern Lange auf, dem Mann Eintritt zu gewähren – oder 5 000 Euro Strafe zu bezahlen. Ausserdem soll sie noch 2 500 Schadensersatz zahlen.

Die NZZ konnte mit Langes Anwalt Christian Franke sprechen. Der sieht in dem Schreiben eine Übergriffigkeit Atamans: «Ob eine Diskriminierung vorliegt oder ob eine Entschädigung zu leisten ist, das entscheiden die Gerichte und nicht die Antidiskriminierungsstelle des Bundes.» Der Rechtsanwalt sagt ausserdem: «Da masst sich eine Behörde Kompetenzen der Rechtsprechung an.»

Sind Frauenräume diskriminierend?

Das Bundesjustizministerium teilt der NZZ ebenfalls mit, dass die Antidiskriminierungsstelle nicht befugt sei, Sanktionen wie zum Beispiel Bussgelder zu verhängen. Allerdings könne sie «Vorschläge für eine gütliche Einigungen unterbreiten».

Aus juristischer Sicht ist es offenbar unstrittig, dass eine Diskriminierung aufgrund des – in diesem Fall – männlichen Geschlechts vorliegt. So sind auch Frauenparkplätze de facto diskriminierend für Männer. Allerdings sind sie erlaubt, weil es dafür einen sachlichen Grund gibt. Da Frauen nachweislich häufiger Opfer sexueller Übergriffe sind, ist es angemessen, ihr Risiko durch kürzere Wege in der Tiefgarage zu minimieren .

Genauso lassen sich Fitnessstudios für Frauen rechtfertigen. Sie sind da, damit Sportlerinnen unter ihres Gleichen trainieren, sich umziehen und duschen können, ohne sich unwohl oder belästigt zu fühlen.

Bundesbeauftragte Ataman will «Vorschläge unterbreiten»

Die NZZ hat die Antidiskriminierungssstelle nach dem Fall gefragt. Ein Sprecher antwortet, man könne zu «einzelnen Beratungsanfragen und Stellungnahmeersuchen» grundsätzlich keine Stellung nehmen. Sollten Inhaber wie Doris Lange Post von der Beauftragten Ataman erhalten, diene das «dem Versuch einer gütlichen Einigung»; diese sei «freiwillig».

Als Beauftragte ist Ataman dem Bundesfamilienministerin unterstellt. Das Ministerium unterstützt ihr Schreiben. Sollte sich jemand wegen einer Benachteiligung an die Antidiskriminierungsstelle wenden, sei diese durchaus befugt, alle «Beteiligten um Stellungnahmen zu ersuchen».

Wegen des Rechtsstreits musste sich die Fitnessstudio-Betreiberin Lange anwaltliche Hilfe suchen. Dafür startete sie einen Spendenaufruf. Innerhalb von 24 Stunden kamen mehr als 12 000 Euro zusammen. Menschen aus ganz Deutschland haben ihr geschrieben. In einem Video bedankte Lange sich für die «Welle an Solidarität».

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