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Startseite » Nationalrat will den Familiennachzug lockern – SVP und Mitte sind dagegen
Schweiz

Nationalrat will den Familiennachzug lockern – SVP und Mitte sind dagegen

MitarbeiterVon MitarbeiterJuni 10, 2024
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Für Schweizer gelten beim Nachzug von Angehörigen aus dem Ausland strengere Regeln als für EU-Bürger. Eine liberal-linke Mehrheit will das ändern. Ein Referendum liegt in der Luft.

Das Geschäft war bereits einmal traktandiert, in der letzten Session vor den Wahlen 2023. Dann wurde es kurzfristig aus dem Programm gekippt, weil man noch Abklärungen vornehmen müsse. Dies war damals die offizielle Begründung. Inoffiziell war zu hören, die anderen Parteien hätten keine Lust, der SVP kurz vor den Wahlen einen Steilpass zuzuspielen. Tatsächlich passte die Vorlage perfekt zum Wahlkampf der Volkspartei, die ganz auf ihr Spezialthema setzte: die Zuwanderung.

Nun sind die Wahlen vorbei, und der Nationalrat hat die Vorlage am Montag tatsächlich behandelt. Sie sieht eine teilweise Lockerung des Familiennachzugs vor. Damit soll eine sonderbare und wenig bekannte Ungleichbehandlung aus der Welt geschafft werden: Heute haben Bürger von EU-Staaten, die in der Schweiz leben und arbeiten, beim Familiennachzug mehr Rechte als Schweizer.

Kritiker sprechen von einer «Inländerdiskriminierung». Betroffen sind in erster Linie ausländische Ehegatten von Schweizern sowie eingebürgerte Schweizer, die möchten, dass Angehörige aus ihren früheren Heimatländern zu ihnen ziehen können. Für sie gelten strengere Regeln als für EU-Bürger, weil für diese das Abkommen über die Personenfreizügigkeit relevant ist. Und dieses ist beim Familiennachzug weniger strikt als das Schweizer Recht.

Die Schwiegermutter aus Schanghai

Relevant sind die Unterschiede etwa, wenn es um den Nachzug von Eltern, Grosseltern oder Enkelkindern geht. Die SP-Nationalrätin Samira Marti erwähnte dieses Beispiel: Ein Deutscher, der in der Schweiz lebt, kann seine in Schanghai lebende Schwiegermutter hierher nachziehen, sofern er alle Voraussetzungen erfüllt – sofern er vor allem ihren Unterhalt garantiert und eine ausreichende Wohnung vorweist.

Ein Schweizer hingegen könnte ebendiese Schwiegermutter nicht zu sich holen, weil sie in einem sogenannten Drittstaat lebt und nicht in einem EU- oder Efta-Land. Dasselbe gilt bei volljährigen Kindern.

Erst recht seltsam wird die Sache, wenn man sich vorstellt, der Deutsche aus dem Beispiel liesse sich in der Schweiz einbürgern: Er hätte danach im Hinblick auf den Familiennachzug weniger Rechte als zuvor. Wenn er seine Schwiegermutter aus Schanghai nicht vorher in die Schweiz geholt hat, ist der Zug abgefahren.

«Vernachlässigbare Anzahl»

Die SVP wollte verhindern, dass der Nationalrat auf die Vorlage eintritt, ist damit aber knapp gescheitert (93 zu 98 Stimmen). Die Mitte war gespalten, eine Zweidrittelmehrheit sprach sich aber ebenfalls gegen die Lockerung aus. Auf der anderen Seite votierte die grosse Mehrheit der FDP mit der SP, den Grünen und der GLP für die Vorlage. Dies reichte am Ende für eine Mehrheit. Die Vorlage geht nun an den Ständerat, in dem die Skepsis grösser sein dürfte. Falls er aber zustimmt, ist mit einem Referendum der SVP zu rechnen. Der Fraktionschef Thomas Aeschi hatte dies letztes Jahr angekündigt, kurz bevor die Debatte vertagt wurde.

Die Abklärungen, die seither vorgenommen wurden, haben wenig Neues ergeben. Nach wie vor ist unklar, wie gross die Auswirkungen wären, wie viele Personen zusätzlich in die Schweiz kommen könnten. Die Befürworter gehen nach einer Umfrage bei den Kantonen von einer «vernachlässigbaren Anzahl» aus, ohne eine Zahl zu nennen.

Im Raum steht zudem die Frage der Verfassungsmässigkeit. Die SVP moniert, die Lockerung widerspreche dem Zuwanderungsartikel, der seit der Abstimmung über ihre Masseneinwanderungsinitiative in der Verfassung steht. Die Mehrheit geht rigoros über diesen Einwand hinweg: Das Parlament habe bei der Umsetzung dieser Initiative auf Höchstzahlen und Kontingente für den Familiennachzug verzichtet, dagegen sei kein Referendum ergriffen worden. Also sei die Vorlage nicht verfassungswidrig. Auch dies dürfte im Ständerat noch zu reden geben.

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