Seit 1972 befinden sich zwei überlebende Geiselnehmer von München auf freiem Fuss. Dabei soll auch ein Stillhalteabkommen zwischen Deutschland und den Palästinensern eine Rolle spielen. Jetzt ermittelt der Generalbundesanwalt.
Heitere Spiele hätten es werden sollen, die Olympischen Sommerspiele von München 1972. Auf bewaffnete Polizisten wurde weitgehend verzichtet. Doch am frühen Morgen des 5. September 1972 gab es ein brutales Erwachen aus der vermeintlichen Idylle: Acht palästinensische Terroristen, als Sportler verkleidet, kletterten unbehelligt über einen Zaun und drangen ins olympische Dorf ein.
In der israelischen Unterkunft an der Connollystrasse 31 nahmen die Palästinenser elf Sportler und Funktionäre als Geiseln. Zwei dieser Geiseln, die sich zur Wehr gesetzt hatten, wurden gleich zu Beginn kaltblütig erschossen. Unter den Augen der Weltöffentlichkeit, die über das Fernsehen zugeschaltet war, folgten bange Stunden, die in einem Drama endeten. Auf dem Militärflugplatz Fürstenfeldbruck ausserhalb Münchens kam es spätabends zu einer Schiesserei, bei der die neun restlichen Geiseln aus Israel, fünf der acht palästinensischen Attentäter und ein deutscher Polizist ums Leben kamen.
Nicht nur in Israel war man fassungslos – 27 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden auf deutschem Boden wieder Juden getötet.
Mit seltsamer Flugzeugentführung freigepresst
Der nächste Schock folgte nur wenige Wochen später: am 29. Oktober 1972. An diesem Sonntag wurden die drei überlebenden Attentäter bereits wieder freigepresst. In Beirut war ein Flugzeug der Lufthansa mit dem Namen «Kiel» mit nur 13 Personen an Bord – unter ihnen die zwei Entführer – gekidnappt worden. Der Flug wurde nach Zagreb umgeleitet, wo die drei überlebenden Olympia-Attentäter, aus München eingeflogen, den Entführern übergeben wurden.
Die Freipressung lief in den deutschen Amtsstuben derart geschmeidig ab, dass alsbald der Verdacht aufkam, die Entführung der Lufthansa sei inszeniert worden. Die Bundesrepublik Deutschland, regiert von Bundeskanzler Willy Brandt, habe die Attentäter möglichst schnell loswerden wollen, um nicht weitere Anschläge von palästinensischer Seite zu riskieren, lautete der Vorwurf.
Fahndung nach den noch lebenden Attentätern
Jetzt, 52 Jahre später, kommt Bewegung in die Angelegenheit: Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe hat die Fahndung nach jenen zwei Attentätern wiederaufgenommen, die noch am Leben sind. Zwei voneinander unabhängige Quellen haben entsprechende Recherchen der NZZ bestätigt.
Beim Bundeskriminalamt (BKA) führen zwei erfahrene Terrorismusexperten die Ermittlungen, im Auftrag des Generalbundesanwalts. Unterstützt werden sie von einem Archivar, der die zahlreichen Akten auswertet.
Nach ihrer Freilassung Ende Oktober 1972 hatten die freigepressten Palästinenser noch in derselben Nacht in Tripolis eine Pressekonferenz abgehalten. Mehrere Journalisten aus Europa wurden dafür eigens nach Libyen eingeflogen.
Danach tauchten die drei freigepressten Attentäter in Libyen unter und wurden fortan nicht mehr gesehen. Selbst vom Tötungskommando der israelischen Vergeltungsaktion, das in den Folgejahren rund ein Dutzend Verantwortliche des Olympia-Attentats liquidierte, blieben sie verschont.
Erst 50 Jahre später tauchten die zwei noch lebenden Olympia-Attentäter wieder auf – in einer deutschen TV-Dokumentation, die vor zwei Jahren auf ARD ausgestrahlt wurde («Tod und Spiele – München ’72»).
Einen von ihnen, Mohammed al-Safadi, haben die Filmemacher angeblich im Bekaa-Tal in Libanon ausfindig gemacht. Er sei es gewesen, der die Geiseln erschossen habe, prahlt Safadi in dem TV-Beitrag. Dabei ahmt er mit den Armen die Bewegung nach, wie er damals, in Fürstenfeldbruck, die in einem Helikopter gefesselten israelischen Geiseln mit einem Maschinengewehr erschossen hat.
Honorar für bizarren Auftritt
Er bereue es nicht und würde es wieder tun, sagte er zum Abschluss seines bizarren Auftritts. Später wurde bekannt, dass die deutsche Produktionsfirma dem heute 71-jährigen Safadi ein Honorar ausbezahlt hatte, damit er seine Aussage nicht bei einem konkurrierenden TV-Sender wiederhole.
Die Ermittler des BKA haben inzwischen mit forensischen Methoden nachweisen können, dass es sich bei den zwei Personen, die in der TV-Dokumentation auftreten, tatsächlich um die zwei noch lebenden Olympia-Attentäter handelt. Gerüchte, es habe sich bloss um Trittbrettfahrer gehandelt, konnten somit ausgeräumt werden.
Das verstörende Bekenntnis Safadis vor der Kamera hatte den Generalbundesanwalt veranlasst, die Fahndung nach ihm und dem zweiten Attentäter, Jamal al-Gashey, wieder aufzunehmen. Zuvor hatten die Ermittlungen jahrzehntelang mehr oder weniger geruht. Nach Informationen der NZZ könnte dabei auch ein Stillhalteabkommen zwischen Deutschland und der PLO eine Rolle gespielt haben.
Gemäss den Informationen stand das BKA Ende der 1980er Jahre kurz vor der Überstellung Safadis nach Deutschland. Schon damals war dieser in Libanon geortet worden. Schiitische Milizen hätten ihn in Beirut den deutschen Fahndern übergeben sollen.
Doch kurz vor der Geheimoperation legte die Bundesregierung offenbar das Veto ein. Hintergrund soll ein Stillhalteabkommen gewesen sein, das zuvor der frühere Innenminister Friedrich Zimmermann mit dem PLO-Vertreter in Deutschland abgeschlossen hatte. Teil des Abkommens soll der Verzicht auf Strafverfolgung gegen palästinensische Terroristen gewesen sein.
Über eine Fahndungspanne berichtete die «Süddeutsche Zeitung» vor zwei Jahren. 1985 hatte das BKA einen Hinweis erhalten, wonach der Attentäter Jamal al-Gashey in Westberlin lebe, ausgestattet mit einem dänischen Pass. Fast täglich pendle Gashey in den Ostteil der damals geteilten Stadt, ins Büro eines Statthalters des PLO-Chefs Yasir Arafat.
Als Quelle nennt die «Süddeutsche Zeitung» eine Polizeiakte aus dem Staatsarchiv München. Die Akte liegt auch der NZZ vor. Das BKA leitete die Information ans Polizeipräsidium München weiter, das damals die Ermittlungen zum Olympia-Attentat leitete. Doch der Münchner Polizeibeamte, auf dessen Pult der brisante Hinweis landete, fühlte sich nicht zuständig. Mit seinem entsprechenden Vermerk vom 29. November 1985 wird die Akte geschlossen.
Mord ist unverjährbar
Jetzt nehmen der Generalbundesanwalt und das BKA einen neuen Anlauf, gegen die zwei noch lebenden Attentäter strafrechtlich vorzugehen. Mord ist in Deutschland, im Gegensatz zur Schweiz, unverjährbar.
Wie eine Sprecherin des BKA auf Anfrage festhält, kann sich das Produktionsteam des Dokumentarfilms auf den Quellenschutz berufen – es muss den Aufenthaltsort der bekennenden Massenmörder nicht preisgeben. Auch das steht im Gegensatz zur Schweizer Gesetzgebung, wonach der Quellenschutz für Medienschaffende aufgehoben wird, wenn es um die Aufklärung eines Kapitalverbrechens geht.
Die Aussichten, Mohammed al-Safadi und Jamal al-Gashey an ihren mutmasslichen Aufenthaltsorten in Libanon und Jordanien strafrechtlich verfolgen zu können, dürften gering sein. Erfolgversprechender ist hingegen die Aussicht, dass die deutschen Ermittlungsbehörden mit ihren Recherchen in den archivierten Polizeiakten einige der blinden Flecken rund um das Olympia-Attentat ausleuchten können.