Neben einer Rumänin und einem Rumänen versuchte auch ein Deutscher, andere über den Tisch zu ziehen: Er schwatzte einer Rentnerin eine Leonardo-da-Vinci-Medaille auf. Die Täter wurden wegen versuchten Betrugs bestraft.
Ein rumänisches Ehepaar hat im Juli 2024 in Birmensdorf und Mettmenstetten Autos angehalten und versucht, die Insassen mit gefälschtem Goldschmuck übers Ohr zu hauen. Wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hervorgeht, war das Ehepaar Anfang Juli etwa eine Woche aktiv und operierte zum Teil mehrere Stunden lang.
Der 43-jährige Rumäne und seine Ehefrau täuschten jeweils eine Autopanne vor. Sie hätten kein Benzin mehr, und ihre Kreditkarte sei gesperrt worden. Im Strafbefehl sind mehrere Begegnungen beschrieben, die unterschiedlich erfolgreich waren. In einem Fall kam das Ehepaar gleich zum Punkt: Sie brauchten 200 Franken, da ihre Kreditkarte blockiert sei.
Die Ehefrau schlug dem Automobilisten vor, ihm ihre Halskette für 200 Franken zu übergeben. Die Halskette war zwar als Goldkette gekennzeichnet, aber aus Messing gefertigt. Der Automobilist ging nicht auf das Angebot ein. Eine andere Automobilistin gab dem Ehepaar nach einer Diskussion 5 Franken und fuhr weiter.
Bargeld im Wert von rund 1000 Franken sichergestellt
Die Polizei wurde alarmiert. Sie fand bei einer Kontrolle am 8. Juli goldfarbene Ringe sowie Halsketten und eine Uhr in Gold mit dem geschützten Markennamen Rolex im Auto. Der «Goldschmuck» war mit der Punzierung 750 und der Prägung 18K versehen, obschon es sich um Messing und nicht um Gold handelte.
Der Rumäne sass zwei Tage in Haft und wurde schliesslich wegen versuchten Betrugs, Warenfälschung, Vergehen gegen das Edelmetallkontrollgesetz und der Widerhandlung gegen das kantonalzürcherische Bettelverbot (Paragraf 9 des Straf- und Justizvollzugsgesetzes) mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Franken bestraft. Zudem musste er 100 Franken Busse bezahlen. Die Verfahrenskosten betragen 800 Franken.
Es stellte sich heraus, dass das lügende Ehepaar reichlich Bargeld bei sich hatte. Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, wurden 300 Euro und 300 Dollar Bargeld eingezogen und zur Deckung der Busse sowie der Verfahrenskosten verwendet. Auch 350 Schweizerfranken wurden sichergestellt. Diese darf der Beschuldigte aber innert 60 Tagen nach Eintritt der Rechtskraft des Strafbefehls wieder abholen. Der eingezogene gefälschte Schmuck wurde an das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit weitergeleitet.
Auch für die Abholung weiterer sichergestellter Gegenstände, die mit dem Strafbefehl wieder freigegeben wurden, hat der Beschuldigte 60 Tage Zeit. Darunter befinden sich ein Samsung-Mobiltelefon, ein iPad Air, Champagner, Prosecco, Spirituosen, Parfums, diverse Kleidungsstücke, Bikinis, mindestens 7 Tafeln Schokolade und zwei Nagelknipser. Gegen die Ehefrau wurde ein separates Verfahren geführt.
Betrug dank Bankangestelltem verhindert
Ebenfalls im laufenden Jahr, und zwar im Juni, hat ein 27-jähriger Deutscher versucht, einer 84-jährigen Rentnerin in Kloten eine Medaille im Wert von 100 Franken für 13 000 Franken anzudrehen. Gemäss einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland klingelte er zusammen mit einem Mittäter an der Haustüre der Rentnerin.
Die beiden Männer gaben sich als Handelsvertreter der «Media Historica GmbH» aus und erklärten der Frau wahrheitswidrig, es gebe Kaufinteressenten für ihre alte Büchersammlung von Enzyklopädien. Diese Interessenten würden 48 000 Franken dafür bezahlen.
Die Sache hatte dann aber doch einen Haken: Die Rentnerin müsse zuerst eine Leonardo-da-Vinci-Medaille erwerben. Denn die Kaufinteressenten würden die Lexika-Sammlung nur zusammen mit dieser Medaille kaufen. Bei einem zweiten Hausbesuch brachten die Täter Dokumente mit und behaupteten, die Medaille habe einen Wert von mindestens 13 000 Franken.
Der tatsächliche Wert der Medaille war – laut Strafbefehl – etwa 100 Franken. Die Rentnerin unterzeichnete noch gleichentags einen Kaufvertrag für die Medaille für 13 000 Franken. Dies in der irrigen Vorstellung, sie könne die Büchersammlung und die Medaille danach den angeblichen Kaufinteressenten gewinnbringend weiterverkaufen. Sie ging dann persönlich zur Bank und wollte am Bankschalter den Betrag überweisen lassen.
Die Transaktion wurde aber durch den Bankangestellten, dem die Sache merkwürdig vorkam, verhindert. Der beschuldigte Deutsche, der in Würzburg wohnt, wurde zwei Tage später verhaftet. Er sass insgesamt 19 Tage in Untersuchungshaft. Er wurde wegen versuchten Betrugs mit einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 120 Franken (also 18 000 Franken) bestraft, muss diese allerdings nicht bezahlen. Die Probezeit beträgt 2 Jahre. .
Bezahlen muss er eine Busse von 3600 Franken und 1600 Franken Verfahrenskosten, also 5200 Franken. Gegen seinen Mittäter wurde ein separates Verfahren geführt. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.