Die Belästigungen erfolgten «aus einer Laune heraus».
Die Szene ist filmreif: Eine Frau befindet sich wegen einer Operation im Spital. Nach der Operation erhält sie um 0 Uhr 39 eine Whatsapp-Nachricht auf ihrem Handy. Der Absender spricht sie mit ihrem Vornamen an. Er schreibt:
«Schatz ich ha dini brüst gseh und bi so geil worde, das i di nüm zium chopf becjo bisch verukt? Bide op hanid di ohni wass gseh. I bi geil wordè. Lust dich verwöhnt wrde schatz?» Dann folgte der Vorname der Patientin.
Dies geht aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland hervor. Gesendet wurde die Nachricht im April 2024 von einer 39-jährigen männlichen Pflegefachkraft, die zuvor bei der Operation anwesend gewesen war.
Zwei Tage nach der Textnachricht wurde der Schweizer Pfleger festgenommen und sass zwei Tage in Haft. Der Mann arbeitet heute nicht mehr im betreffenden Spital im Kanton Zürich.
Der Pfleger schickte mehreren Frauen Nachrichten
Wie aus dem Strafbefehl weiter hervorgeht, verschaffte sich der Pfleger als Mitarbeiter des Spitals zuvor die Mobiltelefonnummer der Geschädigten aus ihrem Personalienblatt, ohne ihr Einverständnis. Er versandte mehrere Textnachrichten. Bereits um 23 Uhr 30 schickte er ihr eine Nachricht mit drei Herzchen, in welcher unter anderem stand (hier sind die Rechtschreibefehler korrigiert):
«Ich bin ehrlich, ich dürfte Ihnen nicht schreiben. Doch als ich Ihre Brüste sah, fand ich Sie noch attraktiver. Sie haben sehr schöne Brüste, wissen Sie das. Ehrlich gefragt, haben Sie einen Liebhaber? Oder sind Sie offen, von einem Fremden verwöhnt zu werden?»
Die Frau war nicht das einzige Opfer des Pflegers. Im Januar 2024 schickte er einer anderen Patientin, deren Mobiltelefonnummer er auf die gleiche Art und Weise beschafft hatte, die Whatsapp-Nachricht: «Hoi (Vorname der Frau), ich will dir helfe. Ha dir im Spital ghulfe. Find dich sympathisch. Lg.»
Im März 2024 schrieb er einer dritten Patientin: «Hoi (Vorname der Frau), du hesch mega herzigi Auge und ich e süessi Usstrahlig. Wet dir nid znach trete aber du bisch so herzig lg?»
Seine Nachrichten waren weder erwartet noch erwünscht
Gemäss Strafbefehl konnte der Beschuldigte zumindest davon ausgehen, dass die «aus einer momentanen Laune heraus getätigten Äusserungen» von den Geschädigten nicht erwartet und auch nicht erwünscht waren, was ihn aber nicht weiter gekümmert habe.
Er habe in Kauf genommen, bei den Frauen ein Unbehagen dadurch auszulösen, von einer fremden Person mit Namen und in Bezug auf einen soeben erlebten Spitalaufenthalt angeschrieben zu werden. Bei der einen Patientin habe er zumindest billigend in Kauf genommen, sie in deren Recht auf sexuelle Unversehrtheit zu beeinträchtigen.
Die Staatsanwaltschaft sprach den Pfleger des mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage und der sexuellen Belästigung schuldig. Er wurde mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken, also 900 Franken bestraft, die er bezahlen muss. Davon werden 60 Franken für zwei Tage abgesessene Haft abgezogen. Hinzu kommen eine Busse von 500 Franken und 1000 Franken Verfahrenskosten. Der Gesamtbetrag beläuft sich also auf 2340 Franken.
Der Pfleger war bereits im März 2024 von der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz per Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 120 Franken (14 400 Franken) bestraft worden. Aus welchem Grund geht aus dem Zürcher Strafbefehl nicht hervor. Da der Beschuldigte einen Teil der neuen Taten vor März 2024 begangen hatte, wurde die neue Strafe teilweise als Zusatzstrafe dazu ausgesprochen. Deshalb wurde die Schwyzer bedingte Strafe auch nicht widerrufen.