Ein wegen Terrorplänen verurteilter Iraker ist nach einem Entscheid des Bundesgerichts aus der Ausschaffungshaft entlassen worden. Trotz Einstufung als gefährlich darf der Mann sich wieder frei bewegen – unter Auflagen.
Ein IS-Anhänger ist am Dienstag nach einem Urteil des Bundesgerichts aus der Ausschaffungshaft entlassen worden. Im Jahr 2012 wurde er in der Schweiz wegen der Planung eines Anschlags verurteilt. Das höchste Gericht befand nun, dass die weitere Inhaftierung rechtswidrig sei, und das obwohl der gebürtige Iraker weiterhin als potenziell gefährlich gilt.
Der Mann, der seit Jahren im Rollstuhl sitzt, war im Jahr 2012 in die Schweiz eingereist und hatte für die Terrororganisation Islamischer Staat einen Anschlag in Europa vorbereitet. Seine Haftstrafe hat er mittlerweile verbüsst.
Seit seiner Entlassung aus dem Strafvollzug wird über seine Ausschaffung gestritten. Die Schweizer Behörden planen seit 2017 seine Rückführung in den Irak – der Betroffene wehrt sich dagegen unter Verweis auf Foltergefahr in seinem Heimatland.
Begrenztes Gebiet, elektronische Überwachung
Weil das Bundesverwaltungsgericht bislang keine Entscheidung getroffen hat, wurde der Mann seit September 2024 in Ausschaffungshaft gehalten. Diese darf jedoch laut Gesetz maximal sechs Monate dauern. Das Bundesgericht kritisierte das lange Zögern der unteren Instanz und sah keine rechtliche Grundlage mehr für die Fortsetzung der Haft.
Der Mann darf sich laut Bundesamt für Polizei (Fedpol) nur in einem begrenzten Gebiet aufhalten und wird elektronisch überwacht. Dennoch hat er auch gegen diese Massnahmen rechtliche Schritte eingeleitet. Das Bundesverwaltungsgericht arbeitet derweil an einem Grundsatzentscheid zu Fällen wie diesem – die Frage, ob die Ausschaffung trotz vorläufiger Aufnahme rechtens ist, wird dabei zentral sein. Bis dahin bleibt der Verurteilte unter Auflagen auf freiem Fuss.